Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

???
habe ich was verpasst??

...das denke ich schon, aber DAS ist ein ganz anderes Thema!

;O) *kleiner Scherz*

Also - die Staatsanwaltschaft weigert sich, trotz mehrfacher Nachfrage, auf "abstrakte" und "hypothetische" Fragen zu antworten.

Heißt nach meiner Ansicht übersetzt:

Solange man kein konkretes Verfahren hat, wird man sich auf deren Seite hüten, Rechtsauskünfte zu geben.

ICH persönlich denke, niemand will das Thema anpacken und dazu verbindlich & öffentlich Stellung nehmen UND nach weiteren (leider rein privaten !) Auskünften ehemaliger Studienkollegen, die bei der StA arbeiten, werden solche Sachen ohnehin zu über 95 % direkt eingestellt - wenn auch manchmal nach § 153a StPO gegen Zahlung einer mickrigen Summe!

Übersetzt heißt das wohl, dass niemand dort sich für solche Kleinigkeiten interessiert......!

Also - leider nichts zu machen....!

Ernie
 

mike_w

Member
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

D.h. im Klartext, dass selbst Fachleute nicht genau wissen, was im Fall der Fälle passiert und es wahrscheinlich vom persönlichen Glück abhängig ist, an welchem Richter oder Staatsanwalt man gerät.
Ist nicht wirklich prickelnd.
 

Ralle 24

User
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Es ist scheixxegal, was Richter oder Staatsanwälte zu dem Thema sagen. Das sind Peanuts und Einzelfälle.

So richtig gefährlich wird dieses dumme Verzehrabsichtsargument als einzige Rechtfertigung zum angeln durch Vorfälle wie diesen hier
http://www.anglerboard.de/board/showthread.php?t=205957&page=13
Da hängt der Hammer.

Da drohen genau auf Grund dieser Argumentation komplette und weiträumige Angelverbote. Danke des werten VdSF haben wir überhaupt keine Argumente mehr.

Rafft die Mehrheit der Angler aber leider nicht.

Sollen "die da oben" doch machen was sie wollen, "Ich angel eh´wie es mir gefällt".

Nix da. Bald angelt hier keiner mehr oder nur noch wenige in exklusiven ausgesuchten Gewässern.
 

lonesome

Member
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass die Tötung eines Fisches also nach § 17 Nr. 1 TierschG also das Vorhandensein eines „vernünftigen Grundes" zunächst einmal zwingend voraussetzt, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Im Umkehrschluss könnte man also sagen, dass dadurch der oben angeführte und leider weit verbreitete Satz schon zumindest dahingehend eingeschränkt verstanden werden muss, dass man nur bei Vorliegen eines solchen „vernünftigen Grundes" einen Fisch überhaupt töten darf, aber keinesfalls töten muss, wenn ein solcher vernünftiger Grund im Moment der Entscheidung eben nicht (oder vielleicht auch nicht mehr) gegeben ist.


Nur für`s richtige Verständniss: Ich stehe morgens um 4 auf, dusche, zieh mich an, packe meine Sachen ins Auto, meine Gattin hat Terror wegen der Würmer für die Grundrute im Kühli gemacht, ich hab mir Brote geschmiert, Chips eingepackt, Tee in die Thermoskanne gekippt, war tanken, hab ne Tageskarte besorgt, schlepp meinen Krams ans Wasser, frier mir den Popo nen Kilo leichter bis zum Biss. Ein 90 cm Hecht zappelt an meiner Rute, ich Lande den Fisch, und genau JETZT kommt mir der Geistesblitz das garkein Grund für eine Tötung gegeben ist?


Sowas nennt man Kausalkette. Bisschen dünn das Eis, finde ich.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
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Nur für`s richtige Verständniss: Ich stehe morgens um 4 auf, dusche, zieh mich an, packe meine Sachen ins Auto, meine Gattin hat Terror wegen der Würmer für die Grundrute im Kühli gemacht, ich hab mir Brote geschmiert, Chips eingepackt, Tee in die Thermoskanne gekippt, war tanken, hab ne Tageskarte besorgt, schlepp meinen Krams ans Wasser, frier mir den Popo nen Kilo leichter bis zum Biss. Ein 90 cm Hecht zappelt an meiner Rute, ich Lande den Fisch, und genau JETZT kommt mir der Geistesblitz das garkein Grund für eine Tötung gegeben ist?


Sowas nennt man Kausalkette. Bisschen dünn das Eis, finde ich.

Hm,

immer Ansichtssache.

Da Du dann ja auf Tauwurm mit der Grundrute einen Hecht gefangen hast, könnte man schon ganz gut argumentieren, dass Du ja garnicht selektiv auf Hecht gefischt hast, was Du ansonsten eher mit Kukös oder totem Köfi (und hoffentlich!) am Stahlvorfach gemacht hättest.

Spricht eher gegen einen "Hecht-Fang-Vorsatz" von Anfang an - wenn jedoch jemand gezielt mit Kukö am Stahlvorfach angelt, dann kann auch der jederzeit sagen, dass ihm dieser Hecht zu groß / zu klein für die Küche war und er ihn deshalb wieder schwimmen ließ - wie gesagt - es steht und fällt mit dem, was der Angler selbst zu seinen inneren Motiven preisgibt / aussagt - wer von vornerein sagt:"Ich release jeden Hecht", aber dennoch gezielt auf Hecht angelt, der KANN in Deutschland Probleme bekommen, wenn er an die Falschen gerät!

Ich würde einen 90 cm Hecht auch sofort und bedenkenlos wieder releasen, weil Hecht mir einfach nicht schmeckt und ich versuche so zu angeln, dass ich erst gar keinen Hecht erwische - klar kann das auch beim Forellenangeln mal passieren, aber niemand kann mir vorschreiben, dass ich einen solchen Hecht entnehmen und töten muss, wenn mir die Verwertungsabsicht/ -möglichkeit fehlt UND - ganz wichtig - der Fisch NICHT zu schwer verletzt ist, um ihn bedenkenlos wieder zurücksetzen zu können!

...allerdings muss man meiner Ansicht nach in einem "hechtgefährlichen" Gewässer schon ein Stahlvorfach o.ä. benutzen, damit nicht massenhaft abgerissene Hechte verenden - finde ich waidmännisch korrekt und das sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen - ist aber nur meine Privatmeinung!...und auch dann hätte ich kein Problem damit, ein releasen vernünftig und rechtlich "sauber" zu begründen!

Das ist und bleibt aber immer eine individuelle Momententscheidung des jeweiligen Anglers!

...und mal ehrlich - wir spielen hier theoretisch immer die Szenarios durch, als ob IMMER jemand hinter uns steht, der unser Tun kontrolliert - am Rhein bin ich z.B. in den letzten 5 Jahren nicht einmal kontrolliert worden - somit kommt dort (leider!) der Spruch zum Tragen:"Wo kein Kläger-da kein Richter" - also sind es zumeist bloß theoretische Fragen, die wir hier durchkauen und die Praxis sieht zumindest in "meinen" Gewässern anders aus, weil dort einfach gangelt wird und einem nicht andauernd jemand von der PETA auf die Finger schaut!!!

...und wir sollten froh sein, dass wir (bei entsprechender Argumentation!) diese Freiheit (noch?) haben!!!

...fange ich zufällig einen Hecht, der zu schwer verletzt ist, um ihn zurücksetzen zu können, dann kommt er halt mit, nachdem er direkt waidmännisch betäubt und getötet wurde und wird zu Hundefutter und / oder Kompost!

Ernie
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

...und nur noch einmal zur Erinnerung:

Es geht hier um einen strafrechtlichen Tatvorwurf - d.h. man müßte dem Angler der releast hat einen (Tat-) VORSATZ positiv nachweisen können!!!

Wie soll das gehen???...solange der Angler selber sich nicht um Kopf und Kragen redet und sich nicht als "Alles-Releaser" darstellt???

...in unserem Rechtsstaat gilt immer noch "in dubio pro reo" in jedem Strafverfahren - also im ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN!!!

...wer will denn bitte wie einem cleveren Angler einen anderen Vorsatz !!!ZWEIFELSFREI!!! nachweisen, so dass es für eine strafrechtliche Verurteilung reicht???

Solange der Angler einfach zu seinen Motiven komplett schweigt, oder sich clever einlässt, wird keine Verurteilung wegen des releasens erfolgen können!!!

...aber - jeder ist seines Glückes Schmied....!

;O)

E.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ralle 24

User
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

...und mal ehrlich - wir spielen hier theoretisch immer die Szenarios durch, als ob IMMER jemand hinter uns steht, der unser Tun kontrolliert - am Rhein bin ich z.B. in den letzten 5 Jahren nicht einmal kontrolliert worden - somit kommt dort (leider!) der Spruch zum Tragen:"Wo kein Kläger-da kein Richter" - also sind es zumeist bloß theoretische Fragen, die wir hier durchkauen und die Praxis sieht zumindest in "meinen" Gewässern anders aus, weil dort einfach gangelt wird und einem nicht andauernd jemand von der PETA auf die Finger schaut!!!

...und wir sollten froh sein, dass wir (bei entsprechender Argumentation!) diese Freiheit (noch?) haben!!!

Ich stimme in allen Punkten mit Dir überein.
Der zitierte Passus hat aber eben eine zusätzliche Brisanz.
Nämlich dann wenn es um übergeordnete Entscheidungen geht, wie hier im Dortmunder Umweltskandal.
Genau dann nämlich schlagen die Anti-Angler Argumente des VdSF voll durch. Man muss dann gar nicht mehr drauf achten " ob einer zukuckt", das angeln ist dann grundsätzlich vorbei, weil es erst gar keine Erlaubnisscheine mehr gibt.

Und genau darum finde ich die ignorante Ansicht vieler Angler, dass "die da oben machen sollen, was sie wollen, ich angel eh´wie es mir passt" sehr kurzsichtig.

Ich würde mir auch gerne mal ausmalen was passiert, wenn plötzlich durch flächendeckende Kontrollen die Einhaltung aller Regeln und Gesetze konsequent durchgesetzt würde.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Da bin ich bei Dir Ralle - ich lehne mich ja auch gegen so manchen "Mist" von "denen da oben" auf - versuche aber ebenfalls, hiermit den Anglern quasi "an der Basis" - also am Wasser in der Praxis - ein wenig Sensibilität & Problembewußtsein zu vermitteln, wie sie auch weiterhin ihr Angeln guten Gewissens und nach Lust und Laune fortführen können!

Ich bin selbst kein "C&R" - Fan, aber mich juckt es nicht, wenn andere so halt´ lieber angeln wollen!(zumindest solange sie nicht versuchen, mich den alten Kochpottangler ständig zu missionieren oder zu beschimpfen!!!).

Ich selbst nehme mir zum essen mit, was ich mag und verwerten kann - ansonsten release ich halt auch, wenn mir die Verwertungsmöglichkeit dann doch mal fehlt!

Ein jeder wie er mag!

Aber dieses oft dargestellte "Entnahme- und Totknüppelgebot" ist falsch, rechtswidrig und dagegen wende ich mich entschieden, damit wir Angler eben auch diese Freiheit bei unserem Hobby behalten können und auch weiterhin jeder so angeln kann, wie er es mag!!!

E.
 

Ralle 24

User
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Unterschreib ich wieder ohne Vorbehalt.
 

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Nabend,

Aber dieses oft dargestellte "Entnahme- und Totknüppelgebot" ist falsch, rechtswidrig und dagegen wende ich mich entschieden,

Falsch?? Praktisch ist dieses Gebot aber in vielen Vereinsregelungen verankert.Verstöße dagegen werden , wie schon vielfach berichtet , entsprechend vereinsintern geahndet.
Was tun in solchem Fall? Sich bei einen Rauswurf in den Verein "einklagen"???
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Nabend,



Falsch?? Praktisch ist dieses Gebot aber in vielen Vereinsregelungen verankert.Verstöße dagegen werden , wie schon vielfach berichtet , entsprechend vereinsintern geahndet.
Was tun in solchem Fall? Sich bei einen Rauswurf in den Verein "einklagen"???

Ja Gunnar --> FALSCH !!!

Nur mal als gedanklichen Anstoß:

Meiner ganz persönlichen Ansicht nach könnte man sich in der Tat zivilrechtlich über das Vereinsrecht zur Wehr setzen und ein so begründeter Rauswurf könnte vor dem Amtsgericht keinen Bestand haben, weil nämlich eine popelige Vereinssatzung nicht im Widerspruch zu höherrangigem Recht stehen darf (und kann) und ein (nur) durch eine rechtswidrige popelige Vereinssatzung begründeter Rauswurf würde keinen Bestand haben können, WENN man sich wehrt!

Hintergrund:

Bloßes Entnahme- und Totknüppelgebot steht nach meiner persönlichen Meinung im Widerspruch zum Tierschutzgesetz und sogar zum GG, seitdem der Tierschutz dort verankert steht!

Zudem kann ein Verein nicht durch eine Satzung festlegen, dass ein Angler "blind" der Satzung folgt und sich so u.U. der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzt, wenn er einen Fisch ohne Verwertungsabsicht nur wegen einer popeligen Vereinssatzung entgegen seinem eigenen Willen tötet und damit u.U. gegen das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz verstößt!

Aber Vorsicht: (!!!)

Wie so oft im Leben ist es nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht - denn viele Vereine "tarnen" ihre Entnahmegebote oder Zurücksetzgebote als "Hegemaßnahmen" - dann KANN das rechtmäßig sein, wenn die zuständige Fischereibehörde Kenntnis von der Hegemaßnahme / dem Hegeplan hat, diesen überprüft und genehmigt hat!

---> Fazit:

Bei komischen Vereinssatzungen mit komischen oder zweifelhaften "Geboten" sollte man sich im Zweifel einmal die Arbeit machen und schriftlich bei der zust. Fischereibehörde nachfragen, ob die dort oft als "Hegemaßnahmen" bezeichneten "Pflichten und Gebote" rechtmäßig sind, oder doch vielleicht nur wirres Wunschdenken eines Vereinsvorstandes!?!

Ist die Satzung diesbezüglich rechtswidrig, dann könnte man in der Tat über die Schiene des Vereinsrechtes beim Amtsgericht vor Ort mit recht guten Erfolgsaussichten gegen einen solchen Rauswurf vorgehen und den betreffenden Passus der Satzung als mit höherrangigem Recht nicht vereinbar "streichen" lassen! (bzw. Feststellung der Rechtswidrigkeit & Unwirksamkeit der Passage verlangen!).

Noch Fragen?

Ernie

PS:

Könnten Vereine das Strafrecht (Tierschutzgesetz = Teil des Nebenstrafrechts als Bundesgesetz!) wirksam über eine Satzung aushebeln, dann könnte ich den Verein der Bankräuber gründen --> glaubt hier irgendwer, dass "unsere" Banküberfälle dann straffrei wären, nur weil es dann in unserer Satzung stünde, dass wir alle Banken überfallen sollen, dürfen oder müssen???

Lustiges & scherzhaftes Beispiel, dass aber nur prinzipiell zeigen soll, wo "Regelungsbefugnisse" eines Vereins "per Satzung" enden und enden MÜSSEN -->nämlich beim höherrangigen Recht!
 
Zuletzt bearbeitet:

Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Hi ,

Nö - keine Fragen. Eher ne Anmerkung. ( die doch wieder als Frage endet)

Reite mal nicht unbedingt auf der Hege herum.
Wenn in der Satzung steht Das maßige - ungeschützte - außerhalb der Schonzeit gefangene Fische zu entnehmen sind , hat das nicht unmittelbar was mit der Hege am Hut. ( es sei denn das Gebot wird expliziet damit begründet)

Nu erwüscht mich der liebe Vereinsmeier beim C&R und setzt mich vor die Tür. Dann Klage erheben so das die Tür vom Verein wieder aufgemacht werden muß??
 

Ralle 24

User
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Hi ,

Nö - keine Fragen. Eher ne Anmerkung. ( die doch wieder als Frage endet)

Reite mal nicht unbedingt auf der Hege herum.
Wenn in der Satzung steht Das maßige - ungeschützte - außerhalb der Schonzeit gefangene Fische zu entnehmen sind , hat das nicht unmittelbar was mit der Hege am Hut. ( es sei denn das Gebot wird expliziet damit begründet)

Nu erwüscht mich der liebe Vereinsmeier beim C&R und setzt mich vor die Tür. Dann Klage erheben so das die Tür vom Verein wieder aufgemacht werden muß??

Neneneneneeee, sagt Maulwurfn.:q

Mit erklärtem C&R kann man sich durchaus in die Nesseln setzen. Entscheidet man sich gegen eine Vereinsregel und setzt den gefangenen Fisch aus Mangel an Verwertungswillen/-möglichkeit zurück, folgt man damit dem Tierschutzgesetz.
Hat der Verein jedoch eine hegerische Maßnahme angeordnet ( Beispiel: Die Brassen verbutten und der Bestand muss ausgedünnt werden) so sind alle gefangenen Brassen - auch ohne Verwertungsmöglichkeit/-willen) zu entnehmen.
Die hegerische Maßnahme alleine stellt einen vernünftigen Grund zum töten der Fische dar.

Doppelboden:

In Bayern wird die Entnahmepflicht ja gerne mit hegerischen Maßnahmen begründet.
Da könnte man ganz gemein sein und sich die Besatzlisten zeigen lassen. Eine Entnahmepflicht aus hegerischen Gründen verbietet einen Besatz mit der gleichen Art und verstößt gegen das eigene " Hegeziel ".

Der Widerspruch zwischen Entnahmepflicht und Terschutzgesetz ist nicht vom Tisch zu bekommen.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

Hi ,

Nö - keine Fragen. Eher ne Anmerkung. ( die doch wieder als Frage endet)

Reite mal nicht unbedingt auf der Hege herum.
Wenn in der Satzung steht Das maßige - ungeschützte - außerhalb der Schonzeit gefangene Fische zu entnehmen sind , hat das nicht unmittelbar was mit der Hege am Hut. ( es sei denn das Gebot wird expliziet damit begründet)

Nu erwüscht mich der liebe Vereinsmeier beim C&R und setzt mich vor die Tür. Dann Klage erheben so das die Tür vom Verein wieder aufgemacht werden muß??

Ja, denn der Rauswurf wird ja begründet mit einem Verstoß gegen die Satzung - und es könnte sogar strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn ein Verein die Mitglieder auffordert sich der Satzung "blind" folgend u.U. strafbar zu machen!

Also --> ab zum Zivilgericht und dann wird der Rauswurf mal eben als rechtswidrig festgestellt und "Schwupps" ist man nicht wieder, sondern noch im Verein.

Die Ausnahmen sind nur durch die ggf. mal erforderliche Hege zu rechtfertigen!!!(dabei kann nur die Behörde Klärung bringen, die den Hegeplan zu prüfen und zu genehmigen hat!).

Ein Verein kann (und darf!) nicht per Satzung "anordnen", dass ein Mitglied z.B. gegen das Tierschutzgesetz verstößt indem es einen Fisch tötet, für den seitens des Mitglieds tatsächlich keine Verwertungsabsicht besteht!(Ausnahme: rechtmäßige Hegemaßnahme!).

Jetzt führen manche vereinsvorstandstreue Zweifler an, dass man dann in dem Verein eben garnicht hätte eintreten dürfen, wenn einem deren Satzung nicht paßt - das ist aber dann Quark, wenn der Verein ein "e.V." hat und die Satzung mit höherrangigem Recht unvereinbar ist - bzw. gegen dieses sogar verstößt!

Auch ein Mitglied hat sich nach den (Bundes-) Gesetzen zu richten und erst dann nach der Satzung, als Rechtsnorm auf niedrigster Stufe und auch nur dann, wenn die Satzung an sich nicht gegen höherrangiges Recht verstößt, denn daran muß sie sich messen lassen!

Ernie

PS:

Ich weiß die Praxis läuft das meist anders, aber auch nur, weil sich (fast) niemand darum kümmert, was manche Vorstände so alles in ihre Satzungen schreiben!
 
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Gunnar.

Angelnde Gewässerpest
AW: Diskussionsthread zum Magazin-Artikel "C&R in der anglerischen Praxis"

@Ralf, Ernie,

Ihr beide geht , wenn ich das richtig deute, davon aus das das Rücksetzverbot seitens des Vereins gegen das TSCHG verstößt??

Aber das ist doch nungängige Praxis in den Vereinen!
Dann müßte es doch ein Leichtes sein damit aufräumen zu können. Macht das jemand? Gehört hab ich sowas noch nicht.

Bewußt provozierend : Alles nur Wunschdenken eurerseits?? Da die Realität eine andere ist??
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
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@Ralf, Ernie,

Ihr beide geht , wenn ich das richtig deute, davon aus das das Rücksetzverbot seitens des Vereins gegen das TSCHG verstößt??

Aber das ist doch nungängige Praxis in den Vereinen!
Dann müßte es doch ein Leichtes sein damit aufräumen zu können. Macht das jemand? Gehört hab ich sowas noch nicht.

Bewußt provozierend : Alles nur Wunschdenken eurerseits?? Da die Realität eine andere ist??

Nein - kein Wunschdenken - aber wo kein Kläger -->da kein Richter!

Und - JA, ich gehe davon aus, dass zumindest die meisten "Rücksetzverbote" maßiger Fische von Vereinen gegen das TierschG verstoßen, sofern sie NICHT durch eine wirklich rechtmäßige Hege gedeckt sind!!!

Mich kümmert es nicht, wenn sich nahezu alle anderen Angler beinahe alles von irgendwelchen Vorständen und Satzungen vorschreiben lassen, ohne zu hinterfragen!

Ich selbst gebe erst und nur dann Gas, wenn es mich auch selbst betrifft!(...ist dabei sicher ein Vorteil das ich selber Jurist bin...das spart Kosten *grins*).

Sofern die Vereine sich nicht unter Einschaltung der Fischereibehörde absichern und ihre Einschränkungen (rechtswidrig) auf eigene Faust mal eben als "Hege" deklarieren, IST es ein leichtes damit aufzuräumen!

MICH geht aber nur mein Verein etwas an und ich bin weder Don Quichote, noch ein unterbeschäftigter Weltverbesserer!

Aber da kannst Du mal sehen, was Angler doch für vorstandsgläubige/ -hörige Schäfchen sind -denn in der Tat "fressen" die meisten Angler die ihnen vom Vorstand aufgedrückten Regeln rel. protest- und kritiklos.

Es lehnt sich einfach niemand dagegen auf - meine hier angeführten Thesen kann ich allesamt leicht aus dem Gesetz belegen und habe auch schonmal die "Hegeanordnungen" eines Vereins hinterfragt und gekippt, von denen die zuständige Fischereibehörde NICHTS wußte und die diese ebenfalls merkwürdig, fischereibiologisch fragwürdig und insgesamt rechtswidrig fanden!

Der Rest der Welt interessiert mich nicht - ich will in Ruhe angeln!

Also - sollte sich der Angler, der sich zu unrecht eingeschränkt fühlt mal klug machen und informieren, ob "seine" jeweilige Satzung rechtmäßig ist!

Mein Sinn im Leben besteht aber weiß Gott nicht darin, jedem Dorfverein, mit dem ich nix zu tun habe, eine wirklich rechtmäßige Satzung zu schreiben - obwohl ich das für genügend Kohle auch gerne machen würde!

*g*

Ernie
 
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