Die Auswirkung von Tierschutzgesetz und bayerischem Fischereigesetz auf Gewässeranpachtungen

G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Und dann fragen mich immer noch viele, warum ich behaupte, dass ein Fischereigesetz in D auf eine Briefmarke passen muss, wenn eine Steuererklärung auf einen Bierdeckel passen soll... In D mit einem Aktenordner unterm Arm zum Angeln, in DK mit einem DIN A6 Zettel. Läuft bei uns...
 

nostradamus

Well-Known Member
hi,
das ganze ist echt übel und wird dazu führen, dass die Angelvereine weiter abnehmen und sie sich keine fließgewässer mehr leisten können und somit werden einzelne Pächter und verpächter profitieren!
Ich für meinen Teil bin froh, dass ich nicht in Bayern wohne. Desweiteren finde ich es auch witzig, dass sich einige beschweren und sie dennoch ihr Kreuz bei der Wahl immer an der selben stelle setzen!

gruß
mario
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
hi,
das ganze ist echt übel und wird dazu führen, dass die Angelvereine weiter abnehmen und sie sich keine fließgewässer mehr leisten können und somit werden einzelne Pächter und verpächter profitieren!
Ich für meinen Teil bin froh, dass ich nicht in Bayern wohne. Desweiteren finde ich es auch witzig, dass sich einige beschweren und sie dennoch ihr Kreuz bei der Wahl immer an der selben stelle setzen!

gruß
mario

Ich hatte dazu kürzlich ein Gespräch mit dem Bürgermeister von Herzogenaurach (der hat ein SPD-Parteibuch). Dessen sinngemäße Antwort: "Angeln und Jagd spielen doch als Wahlkriterien keine Rolle. Es geht um Bildung, Landwirtschaft, Umweltschutz."
Ich denke, da trifft er den Nagel auf den Kopf.
 

nostradamus

Well-Known Member
Guter einwand! Ja, da hat er natürlich auch recht! Trotzdem wird er sich umschauen, wenn er x Stimmen weniger hat und diese vielleicht genau fehlen!
Bundesweit spielen Jäger und Angler schon eine gewisse rolle, wenn sie auch wirklich überlegen würden, wenn man wählt...
 

Toni_1962

freidenkend
Hallo Toni_1962
Hallo miteinander

Praktisch alle Entscheidungen der Unteren Fischereibehörde beruhen auf Art. 29 BayFiG. In der Praxis bedeutet das, dass die Vereine ihre Erlaubnisscheine genehmigen lassen müssen. Und das läuft eben über Art.29 BayFiG. Und da werden dann eben die Fragen geregelt wie viele Scheine ausgegeben werden dürfen, ob der Verein intern das Schonmaß oder die Schonzeit ausweiten darf usw.

Servus
Fischer am Inn

Das mag ja sein und ist so,
hat aber mit der konkreten Behauptung, um die es nun ging und zu der ich den Beleg forderte, nichts zu tun.
 

Lajos1

Well-Known Member
hi,
das ganze ist echt übel und wird dazu führen, dass die Angelvereine weiter abnehmen und sie sich keine fließgewässer mehr leisten können und somit werden einzelne Pächter und verpächter profitieren!
Ich für meinen Teil bin froh, dass ich nicht in Bayern wohne. Desweiteren finde ich es auch witzig, dass sich einige beschweren und sie dennoch ihr Kreuz bei der Wahl immer an der selben stelle setzen!

gruß
mario

Hallo,

Von aufgelösten Angelvereinen habe ich bei uns in der Gegend noch nichts gehört. Andererseits, die Pachtpreise bei uns sind meist schon happig, wohl dem Verein, der rechtzeitig (vor vielen Jahrzehnten) Fischereirechte kaufen konnte. Bei meinem Verein ist es so, dass etwa die Hälfte der Gewässer unser Eigentum ist. Für die andere Hälfte zahlen wir etwa 50.000 Euro Pacht im Jahr.
Ich selbst bin froh, dass ich in Bayern wohne, da ich unsere Gewässer schon schätze, die bieten eine breite Palette für viele Arten der Angelei.

Petri Heil

Lajos
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Ich angel nicht erst seit gestern, aber schon immer kenne ich Schonmaß und Schonzeit gesetzlich vorgegeben.
Wann gab es dazu keine gesetzliche Vorschrift?

Ich angel auch schon etwas länger und die ersten Jahrzehnte galten bei uns im Verein Schonmaße und Schonzeiten, die deutlich länger waren, als die Vorschriften der AVFiG.

Da dachte man auch immer, die Vereine könnten das intern weiter fassen, die die AVFiG würde nur Mindestrahmen setzen.

Dann hat jemand erfolgreich dagegen geklagt, dass er durch höhere Vereinsschonmaße zu einem Verstoß gegen Art 11 Abs 8 AVFiG gezwungen würde.

Seitdem muss die Fischereifachberatung jede Ausdehnung genehmigen, und dafür braucht man stichhaltige Gründe. Bei uns gelten seitdem fast nur noch die gesetzlichen Regelungen.

Deshalb ist das Küchenfenster für Karpfen von Naturliebhaber ja auch grandios gescheitert.

Deshalb wäre ich immer vorsichtig irgendwelche Regeln zu posten, die böswillige Mitleser als C&R durch die Hintertür auffassen könnten.

Sonst kriegen die Fachberatungen evtl. wieder zusätzliche Arbeit.

Ich gönne es jedem, der frei entscheiden kann, ob er einen Fisch nun verwerten kann und will oder nicht.
Und ich möchte auch, dass sich da keine Behörde mit Verboten oder Geboten einmischt.

Wenn solche Themen in der Öffentlichkeit zu breit getreten werden, könnten die aber schon auf dumme Gedanken kommen.

Was macht z.B. ein Dorschangler auf dem Kutter, der über nen Schwarm treibt, wenn er den fünften Dorsch entnommen hat.
Der könnte auch schreiben, dann pilke ich halt auf Wittling etc. weiter.

Würde ich persönlich aber nicht für klug halten, sowas öffentlich zu posten.

Aber da hat halt jeder seine eigene Meinung dazu.
 

nostradamus

Well-Known Member
Hallo,
Von aufgelösten Angelvereinen habe ich bei uns in der Gegend noch nichts gehört. Andererseits, die Pachtpreise bei uns sind meist schon happig, wohl dem Verein, der rechtzeitig (vor vielen Jahrzehnten) Fischereirechte kaufen konnte. Bei meinem Verein ist es so, dass etwa die Hälfte der Gewässer unser Eigentum ist. Für die andere Hälfte zahlen wir etwa 50.000 Euro Pacht im Jahr.
Ich selbst bin froh, dass ich in Bayern wohne, da ich unsere Gewässer schon schätze, die bieten eine breite Palette für viele Arten der Angelei.
Petri Heil
Lajos

Hi Lajos,
das mit dem auflösen von Vereinen wird bei diesen Regelungen bestimmt kommen. Viele Vereine haben ihr Gewässer doch gepachtet und wenn man wie in diesem Beispiel nur 200 Tagesscheine für ein Gewässer bekommt, dass ohnehin einen hohen Pachtpreis hat, wäre das die konsequenz.
50.000 Pacht ist für normale Vereine kaum machbar! Ich gehe mal von Hessen aus und gerade wir in nord-und mittelhessen haben relativ kleine vereine und das wäre der Untergang! In Bayern gibt es bestimmt auch einige kleinere Vereine, die nicht über 500 plus mitglieder haben.
Bei den Regelungen kann jeder froh sein, der einen langfristigen Pachtvertrag besitzt oder aber über eigene Gewässer verfügt!

Das Bayern mega schöne Gewässer hat ist doch jedem bekannt!

Gruß
mario
 
Einfach gegen die Beschränkung auf Angelscheine klagen. Um das Gewässer nicht zu überfordern muss die Jahresfangmenge das Kriterium sein. Sonst kann passieren dass alle Tageskarten ausgegeben wurden und der Naturertrag nicht abgeschöpft ist. Das wäre dann eine Enteignung, zumindest ein unerlaubter Eingriff der Behörde in Eigentum.
Dem Bauer schreibt doch auch keiner vor wieviel TonnenGetreide er ernten darf.
 

Laichzeit

Well-Known Member
Nicht vergessen, dass die Fische in nicht abgeschlossenen Gewässern keinen Eigentümer haben, bis sie gefangen (angeeignet) werden.
 

fishhawk

Well-Known Member
Also gibt es keine gesetzlichen Regelungen ...
keinerei

Explizit sind mir keine bekannt. Und ich bin auch nicht scharf darauf, dass welche kommen.

Momentan könnte nur der einzelne Angler Ärger bekommen, je nach individueller Sachlage.

Ob das so bleibt kann niemand garantieren, und in Bayern für die Zeit nach dem 14. Oktober schon gar nicht.

Deshalb finde ich es besser, wenn das möglichst wenig öffentlich thematisiert wird. Sonst steigt m.E. das Risiko, dass jemand auf ähnliche Gedanken kommt wie bei den Vereinsschonmaßen/zeiten.

Einfach gegen die Beschränkung auf Angelscheine klagen.

Könnte man machen.

Aber solange die Fischereifachberatung ordnungsgemäß berechnet hat, wären die Erfolgsaussichten wohl eher gering.
Wenn die wirklich nur Pi mal Daumen abschätzen würden, läge der Fall anders.

Da wäre im Vorfeld ein Gutachten wohl nicht schlecht.

Ob der Fischereiberechtigte tatsächlich ein Recht darauf hat, immer den gesamten Naturertrag abzuschöpfen oder dieser nur eine Höchstgrenze darstellt, kann ich auch nicht sagen. Ich glaube aber nicht, dass z.B. ein Übertrag ins nächste Jahr möglich wäre.

Aber darüber wissen sicher andere User besser Bescheid.

Problematisch wird die Sache aber meist eh nur, wenn Vereine mit größerer Mitgliederzahl auf Kleingewässer treffen.

Diese Regeln gelten schon seit langem und mir ist nicht aufgefallen, dass deshalb in Bayern Angelvereine aufgeben.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Einfach gegen die Beschränkung auf Angelscheine klagen. Um das Gewässer nicht zu überfordern muss die Jahresfangmenge das Kriterium sein. Sonst kann passieren dass alle Tageskarten ausgegeben wurden und der Naturertrag nicht abgeschöpft ist. Das wäre dann eine Enteignung, zumindest ein unerlaubter Eingriff der Behörde in Eigentum.
Dem Bauer schreibt doch auch keiner vor wieviel TonnenGetreide er ernten darf.

Du willst also gegen die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen klagen?
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457-69#BayVwV97457-77

8.7.2:
"Die Ausstellung von Sammelerlaubnisscheinen soll grundsätzlich nur mit einer Festlegung der Anzahl der Tage, an denen der Fischfang erlaubt ist (Fangtage), genehmigt werden. Die Fangtage sind für jedes einbezogene Fischwasser gesondert und mit der Maßgabe festzulegen, dass die Erlaubnisnehmer jeden genutzten Fangtag vor Beginn der Fischerei auf dem Erlaubnisschein zu vermerken haben. "

Nix Fangmenge. Es geht nach Angeltagen.
 

Lajos1

Well-Known Member
Problematisch wird die Sache aber meist eh nur, wenn Vereine mit größerer Mitgliederzahl auf Kleingewässer treffen.

Diese Regeln gelten schon seit langem und mir ist nicht aufgefallen, dass deshalb in Bayern Angelvereine aufgeben.
Explizit sind mir keine bekannt. Und ich bin auch nicht scharf darauf, dass welche kommen.

Hallo,

richtig, wenn z.B. ein Verein mit vielleicht 300 Mitglieder einen kleinen Baggersee mit 5 Hektar hat, da wird es schon kritisch.
Aber mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem es bei den Vereinen hier deswegen Probleme mit der behördlichen Deckelung der Angelscheine gegeben hätte.
Die meisten Vereine habe da nach oben einen Puffer, d.h. die könnten aufgrund ihrer Gewässer mehr Mitglieder haben. Dieser Puffer ist auch nötig, falls mal ein Gewässer nicht mehr gepachtet werden kann und dann es eben Probleme gibt, wenn man da bis zum Letzten ausgereizt hat.
Außerdem hat die Deckelung auch Vorteile; unsere Vereinsgewässer sind nicht überfischt. Beispiel ich war gestern an unseren großen Baggersee (30 Hektar), außer mir war noch ein einziger Angler da.

Petri Heil

Lajos
 
Ich wollte gerichtlich gegen diese Methode mit der Zuteilung der Angelkarten vorgehen. Die Auskuft dazu der zuständigen Fischereibehörde, wir machen das auf Wunsch vieler Verein damit die sagen können, das ist Vorschrift , da können wir als Verein nix machen. So siehts halt mal wieder aus. Diese Kartenzuteilung ist Schwachsinn und hält keiner gerichtlichen Prüfung stand.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo willmalwassagen

Ich wollte gerichtlich gegen diese Methode mit der Zuteilung der Angelkarten vorgehen. Die Auskuft dazu der zuständigen Fischereibehörde, wir machen das auf Wunsch vieler Verein damit die sagen können, das ist Vorschrift , da können wir als Verein nix machen. So siehts halt mal wieder aus. Diese Kartenzuteilung ist Schwachsinn und hält keiner gerichtlichen Prüfung stand.

Ich halte das für einen unerhörten Vorgang wenn die zuständige Fischereibehörde so verfährt. Könntest Du bitte präzise sagen welche Fischereibehörde das so sagt (Name der Behörde).
Danke.

Servus
Fischer am Inn
 

fishhawk

Well-Known Member
Ich wollte gerichtlich gegen diese Methode mit der Zuteilung der Angelkarten vorgehen. Die Auskuft dazu der zuständigen Fischereibehörde, wir machen das auf Wunsch vieler Verein damit die sagen können, das ist Vorschrift , da können wir als Verein nix machen. So siehts halt mal wieder aus. Diese Kartenzuteilung ist Schwachsinn und hält keiner gerichtlichen Prüfung stand.

Na dann warten wir mal den Ausgang deines Verfahrens ab. Da sich ja die Behörden deiner Aussage nach selber ans Messer geliefert haben, wird das Zuteilungsverfahren ja dann bald passe sein.

Ich persönlich glaube allerdings nicht alles, was so erzählt, geschrieben oder gepostet wird.

Momentan vermute ich noch, dass in D der Rechtsstaat noch weitgehend funktioniert.

Also erstmal die gesetzlichen Grundlagen lesen, Verwaltungsakte auf Fehler absuchen, Klagebefugnis prüfen, ggf. Gutachten einholen, genügend Geld beiseite legen oder mit Rechtsschutzversicherung abklären und dann klagen.

Hier könnte m.E. aber zurzeit nur der inhaber des Fischereirechts auf einen fehlerhaften Verwaltungsakt klagen, nicht der Kauf- oder Pachtinteressent.

Für ne Normenkontrollklage müsste man auch erst die Klagebefugnis prüfen.

Ob sich dann auch jemand für ein Musterverfahren findet, kann ich nicht sagen.
 

Toni_1962

freidenkend
Ich wollte gerichtlich gegen diese Methode mit der Zuteilung der Angelkarten vorgehen. Die Auskuft dazu der zuständigen Fischereibehörde, wir machen das auf Wunsch vieler Verein damit die sagen können, das ist Vorschrift , da können wir als Verein nix machen. So siehts halt mal wieder aus. Diese Kartenzuteilung ist Schwachsinn und hält keiner gerichtlichen Prüfung stand.

Ich bitte dringend um nähere Informationen!
 
G

Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Momentan vermute ich noch, dass in D der Rechtsstaat noch weitgehend funktioniert.

Da wirst Du mit Glück noch eine hanvoll andere in diesem Land finden... ;-)

Wenn man klagen will, kann man das! Es gibt in der Regel immer Wege.

Was mich wundert, ist wirklich, dass im naturschutzgeprägten Bayern die Angler ähh Naturschützer den Schutz der Gewässer/ Natur nicht nachvollziehen bzw. akzeptieren wollen/ können!
 
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