Die Auswirkung von Tierschutzgesetz und bayerischem Fischereigesetz auf Gewässeranpachtungen

Naturliebhaber

Well-Known Member
Sofern zu den einzelnen Aussagen /Behauptungen ein Link mit der Quelle angefügt wird, ist es für "Nichteingeweihte" besser nachvollziehbar /zu verstehen ...

Soll der Thread informativ sein, Missstände anprangern oder gar eventuell etwas bewegen?

Für "Angelpolitik" gehört da ein wenig mehr Futter rein ;)

Mir geht es darum transparent zu machen, in welche Richtung sich das Angeln in Deutschland mittlerweile entwickelt und wie sich das ganz real in Bayern auf die Vereine auswirkt.

Was willst du dazu verlinkt haben? Die getroffenen Aussagen bestätigt dir auf Nachfrage der Bezirk Oberfranken.
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo miteinander

Sofern zu den einzelnen Aussagen /Behauptungen ein Link mit der Quelle angefügt wird, ist es für "Nichteingeweihte" besser nachvollziehbar /zu verstehen ...

Soll der Thread informativ sein, Missstände anprangern oder gar eventuell etwas bewegen?

Für "Angelpolitik" gehört da ein wenig mehr Futter rein ;)

In den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFR) gibt es insbesondere im Abschnitt Nr.8 erhellende Aussagen:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97457-69

Servus
Fischer am Inn
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Als Hamburger kommt mir das gesamte Konzept spanisch vor.

Ihr habt das Fischerei recht dürft aber nur eine bestimmte Anzahl an angeltagen haben ?

Ein Angeltag ist ja noch kein fang tag!?

Wenn es dort so besondere fische gibt warum ist dort dann kein Aufzucht program?

Warum reichen nicht Fangbegrenzungen das haben wir hier auch wie 1 Lachs und 3 Mefo/ Jahr.

Wieso darf im ganzen Fluss nicht mehr geangelt werden wenn eine Art überfischt ist.
:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:O_o:speechless2

Die Limitierung der Tageskarten hat übrigens nichts mit dem Vorhandensein bestimmter Fischarten o.ä. zu tun. Das macht sich einzig und allein stur an der Gewässerfläche fest.
 

Dorschbremse

Urlaub ist grundsätzlich zu kurz
Teammitglied
@Naturliebhaber - der Kollege Fischer am Inn hats richtig aufgefasst thumbsup

Mein Posting sollte nicht als Vorwurf rüberkommen sondern dazu animieren, Dinge für Außenstehende tatsächlich nachvollziehbar und transparent zu machen.


Halbwahrheiten /Halbwissen gibt es schon zuviel im Netz - deswegen wird es immer schwieriger, bei Leuten Interesse zu wecken.....
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
@Naturliebhaber - der Kollege Fischer am Inn hats richtig aufgefasst thumbsup

Mein Posting sollte nicht als Vorwurf rüberkommen sondern dazu animieren, Dinge für Außenstehende tatsächlich nachvollziehbar und transparent zu machen.


Halbwahrheiten /Halbwissen gibt es schon zuviel im Netz - deswegen wird es immer schwieriger, bei Leuten Interesse zu wecken.....

Alles gut.

@Fischer am Inn: Danke für den Link.

Was mich immer wieder aufregt (und um das zu verstehen, muss man den Zirkus live miterleben oder zig Verordnungen durchackern) ist auch die Kleinstaaterei. Das geht ja viel weiter als das Thema Gewässerzugang.

Beispiel: In Oberfranken ist die Benutzung von Echolots verboten.
http://www.bfvo.de/bezirksfischereiverordnung; $15
Zitat: "Die Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen und Fischbeständen, die auch zur Auslo-tung der Gewässertiefe dienen können, ist verboten."

Warum das in Oberfranken so ist (im Gegensatz zu anderen Regierungsbezirken), wissen die Götter. Alles Irrsinn.
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Der Zusammenhang ist ganz einfach: Die Behörde geht davon aus, dass der Angler nur dann angeln darf, wenn er auch Fische entnehmen darf. Eine Regelung, dass die Angler unbegrenzt oft angeln, aber pro Jahr halt nur 1 Hecht entnehmen dürfen, trägt die Behörde mit Verweis auf das Tierschutzgesetz nicht mit.

Boah, krasse scheixxe...Das ist dann wirklich offen anglerfeindlich und schreit nach einer Jagdzeit für die Beamten bzw. Sachbearbeiter :mad:.
Bei uns scheinen sie noch halbwegs normal zu sein. Alleine mein Jahresfang an den 3 Bächen die ich befische, ist höher als der "offizielle" Gesamtfang. Die paar Leute, die sich das Dschungelfischen hier überhaupt noch antun, halten es alle so wie ich: 98% geht zurück. Erlaubt oder nicht, ist mir furzegal. Würden hier auch nur 5 Angler jeden maßigen abschlagen, bräuchte man im Jahr darauf gar nicht rausgehen.

So wie bei "Stulle" finde ich es super geregelt. Ich hätte null Problem damit, wenn ich z.B. pro Jahr nur 3 Bachforellen und 1 Äsche entnehmen darf, aber dafür weiterhin die natürlichen Konkurrenten Barsch und Döbel kurz halten darf. Aber das trauen sie uns in Bayern nicht zu, deshalb mach ich es (gern !) weiterhin illegal :laugh2.
 

Stulle

Well-Known Member
Die Limitierung der Tageskarten hat übrigens nichts mit dem Vorhandensein bestimmter Fischarten o.ä. zu tun. Das macht sich einzig und allein stur an der Gewässerfläche fest.

ich weiß nicht ob der fluss nur knöchel tief ist aber da muss ich jetzt einfach mal das selbe denken wie vorhin im supermarkt als ich die weihnachtsmänner gesehen hab!:cautious
 

Toni_1962

freidenkend
Ich hätte null Problem damit, wenn ich z.B. pro Jahr nur 3 Bachforellen und 1 Äsche entnehmen darf, aber dafür weiterhin die natürlichen Konkurrenten Barsch und Döbel kurz halten darf. Aber das trauen sie uns in Bayern nicht zu, deshalb mach ich es (gern !) weiterhin illegal :laugh2.

?? Erklär mir bitte was du damit meinst.

Ich in Bayern darf in Gewässer A laut Gewässerordenung des Bewirtschafters pro Jahr 10 Zander/Hecht entnehmen, 30 Forellen und dennoch nach Erreichen der Grenze am Gewässer weiterfischen. Es gibt kein Verbot des Weiterangelns an dem Gewässer.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
?? Erklär mir bitte was du damit meinst.

Ich in Bayern darf in Gewässer A laut Gewässerordenung des Bewirtschafters pro Jahr 10 Zander/Hecht entnehmen, 30 Forellen und dennoch nach Erreichen der Grenze am Gewässer weiterfischen.

Natürlich wird ein so weit gefasstes Limit akzeptiert. Die Frage ist doch, ob ein Limit von 1 Hecht und 1 Forelle akzeptiert würde. In diesem Fall kommt nach meiner Erfahrung schnell eine große Diskussion auf, dass der Verein hier durch die Hintertür C&R betreiben würde. Genau solch ein eng gefasstes Limit wäre aber nötig, um das Angeln auch in kleinen Gewässern für die breite Masse naturgerecht zu gestalten. Die Niederländer machen uns vor, wie es geht.
 

Toni_1962

freidenkend
Lass mal die Niederländer aussen vor, denn sonst erzähle ich dir, wie die Niederländer bei uns an den Seen angeln und stolz ihre Strecken zeigen und im Urlaub deswegen hierher fahren, weil sie endlich Fische ungezwungen entnehmen und essen dürfen.
Die erzählen mir jedesmal wie tierschutzverseucht ihre Regelungen sind und sie im Urlaub nach Bayern ausweichen ....
Also mal diese Diskussion, die Welt rumdum ist besser bitte weglassen, bringt uns nicht weiter.

Diese Diskussion, die du oben ansprichst, hat mich nur einmal berührt, als ich naiv dazu meine, eine in Bayern inzwischen übliche Gewässerordnung vorstellte und seitens des AB beim Ministerium hingehängt wurde.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Die Limitierung der Tageskarten hat übrigens nichts mit dem Vorhandensein bestimmter Fischarten o.ä. zu tun. Das macht sich einzig und allein stur an der Gewässerfläche fest.

Und ich dachte immer, die Fischereifachberatungen sollen mit diversen Formeln erst die Ertragskraft des Gewässers bestimmen und dann die für das Gewässer angemessene Anzahl der Erlaubnisscheine festlegen. So war zumindest die offizielle Lesart.

Also z.B. für ein ha nahrungsarmen Gebirgsbach weniger Karten als für ein ha eutrophen Baggersee.

Wie das in der Praxis tatsächlich läuft kann ich aber nicht sagen.

Ich in Bayern darf in Gewässer A laut Gewässerordenung des Bewirtschafters pro Jahr 10 Zander/Hecht entnehmen, 30 Forellen und dennoch nach Erreichen der Grenze am Gewässer weiterfischen.

Auch mit Ködern und Methoden, die üblicherweise zum Fang von Hechten/Zandern und Forellen verwendet werden?

Dann wäre ich an deiner Stelle mit solchen Aussagen auch sehr vorsichtig. Hast ja schon schlechte Erfahrungen gemacht.

und seitens des AB beim Ministerium hingehängt wurde.

Wer war doch gleich der schlimmste Lump im ganzen Land?

Ich hoffe, dass dies ein Einzelfall bleibt.

Dass sich Angler auch noch gegenseitig in Pfanne hauen, anstatt sowas intern auszutragen finde ich unter aller Kanone.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Zitat: "Die Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen und Fischbeständen, die auch zur Auslotung der Gewässertiefe dienen können, ist verboten."

Warum das in Oberfranken so ist (im Gegensatz zu anderen Regierungsbezirken), wissen die Götter. Alles Irrsinn.

Ist halt ein Überbleibsel aus der alten AVFiG, da war es ja noch bayernweit verboten.

Gab ja mal Ärger, als ein Blinker-Redakteur am Brombachsee gefischt hat und dazu eine Großaufnahme des Echlotbildschirms abgebildet hatte.
Oberbayern hat ja auch das Nachtangelverbot noch viele Jahre beibehalten.

Das nennt man dann Föderalismus.
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
Lass mal die Niederländer aussen vor, denn sonst erzähle ich dir, wie die Niederländer bei uns an den Seen angeln und stolz ihre Strecken zeigen und im Urlaub deswegen hierher fahren, weil sie endlich Fische ungezwungen entnehmen und essen dürfen.
Die erzählen mir jedesmal wie tierschutzverseucht ihre Regelungen sind und sie im Urlaub nach Bayern ausweichen ....
Also mal diese Diskussion, die Welt rumdum ist besser bitte weglassen, bringt uns nicht weiter.

"Die Niederländer" gibt es genauso wenig wie "die Deutschen". Klar gibt es da auch Angler, die mit den aktuellen Regelungen nicht einverstanden sind. Die stellen aber eine Minderheit. In meinem Verein wollte die absolute Mehrheit (160 Ja-Stimmen, ca. 40 dagegen) in einem 10ha-Weiher ein Küchenfenster für Karpfen einführen, und es wurde seitens der Behörden mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz, bzw. die Bestimmungen zu C&R, verboten.
 

Toni_1962

freidenkend
Auch mit Ködern und Methoden, die üblicherweise zum Fang von Hechten/Zandern und Forellen verwendet werden?
Dann wäre ich an deiner Stelle mit solchen Aussagen auch sehr vorsichtig. Hast ja schon schlechte Erfahrungen gemacht.

Klar darf man das gesetzlich gesehen.
Entnahmemenge wie auch die Festlegung, wie bei Erreichen dieser weitergeangelt werden darf, ist eine interne Angelegenheit zwischen Bewirtschafter und dem Fischereiausübungsberechtigten.
 

fishhawk

Well-Known Member
ist eine interne Angelegenheit zwischen Bewirtschafter und dem Fischereiausübungsberechtigten.

Das dachte man früher von internen Schonmaßen und Schonzeiten auch mal.

Ich halte es deshalb für klüger, keine schlafenden Hunde zu wecken.

Küchenfenster für Karpfen

Meines Wissens wird in Mittelfranken für Fischarten wie Karpfen oder Waller grundsätzlich keine Abweichung von den gesetzlichen Regelungen genehmigt.

Meiner Meinung nach sollte zwar der Bewirtschafter vor Ort selber entscheiden können, was für sein Gewässer gut ist, aber das sehen die Behörden leider anders. Irgendwie scheint da mittlerweile Ideologie vor Bestandssicherung zu gehen.
 

Toni_1962

freidenkend
Das dachte man früher von internen Schonmaßen und Schonzeiten auch mal.

Ich halte es deshalb für klüger, keine schlafenden Hunde zu wecken.

Ich angel nicht erst seit gestern, aber schon immer kenne ich Schonmaß und Schonzeit gesetzlich vorgegeben.
Wann gab es dazu keine gesetzliche Vorschrift?

Gibt es zu der Fragestellung der vereinsinternen Höchstentnahmemenge und der darus resultierenden Angelausübung eine gesetzliche Vorschrift? Wenn JA, bitte mir sofort mitteilen!
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Toni_1962
Hallo miteinander


Gibt es zu der Fragestellung der vereinsinternen Höchstentnahmemenge und der darus resultierenden Angelausübung eine gesetzliche Vorschrift? Wenn JA, bitte mir sofort mitteilen!

Die gesetzl. Grundlage ist der Art. 29 BayFiG.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFischG-29

Der Prüfungsmaßstab ist die Frage ob Nachteile für das Fischwasser zu befürchten sind. Inhaltlich wird diese Frage durch das Gutachten der Fischereifachberatung beantwortet. Umgesetzt wird das Gutachten von der Unteren Fischreibehörde (=Kreisverwaltungsbehörde) in dem sie die Aussagen durch einen Bescheid in eine rechtsverbindliche Form bringt.

Servus
Fischer am Inn
 

Fischer am Inn

Active Member
Hallo Toni_1962
Hallo miteinander

Praktisch alle Entscheidungen der Unteren Fischereibehörde beruhen auf Art. 29 BayFiG. In der Praxis bedeutet das, dass die Vereine ihre Erlaubnisscheine genehmigen lassen müssen. Und das läuft eben über Art.29 BayFiG. Und da werden dann eben die Fragen geregelt wie viele Scheine ausgegeben werden dürfen, ob der Verein intern das Schonmaß oder die Schonzeit ausweiten darf usw.

Servus
Fischer am Inn
 
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