Naturliebhaber
Well-Known Member
Hallo zusammen,
ich möchte euch bei dieser Gelegenheit mal ein Beispiel geben, wie die Auslegung des deutschen Tierschutzgesetzes und des bayerischen Fischereigesetzes dazu führen, dass Angelvereine immer stärker Probleme beim Anpachten von natürlichen Gewässern bekommen:
Mein Verein (etwas mehr als 200 Mitglieder) hat die außerordentlich attraktive Möglichkeit erhalten, drei km eines Flüsschen (ca. 8 Meter breit) in Oberfranken zu pachten. Da die Anzahl pro Jahr auszugebender Tages- und Jahreskarten in Bayern behördlich zu genehmigen ist, fragten wir bei der zulässigen Fachstelle an, ob und wenn ja welche Limitierung es für diesen Gewässerabschnitt gibt. Die Antwort war, dass man uns pro Jahr 200 Tageskarten zubilligt, da eine darüber hinausgehende Befischung des Gewässers nicht zu verantworten sei . Zugrunde gelegt wird natürlich, dass die Beangelung ausschließlich dem Nahrungserwerb dient und damit eine entsprechende Entnahme erfolgt.
Das Ende vom Lied: Da der Verpächter auch einige Karten beansprucht und die verfügbare Anzahl Jahreskarten weiter sinkt, damit verbunden jedes Vereinsmitglied also nicht mal einen Besuch pro Jahr zugesprochen bekommen würde, wird der Verein das Gewässer nicht anpachten. Stattdessen hat sich ein gut betuchtes Vereinsmitglied entschlossen das Gewässer zu pachten und einen Teil der 200 Tageskarten an gute Bekannte (zu denen ich glücklicherweise zähle ) zu verkaufen.
Fazit: Da die oben beschriebene Gesetzes- und Vorschriftenlage immer strikter ausgelegt wird, erkennt man immer stärker einen Rückzug von Vereinen von den natürlichen Gewässern hin zu "Puffanlagen", also Gewässern, die nicht der Hegepflicht unterliegen. Natürliche Gewässer werden zunehmend privat gepachtet und so dem Zugang des "kleinen Mannes" entzogen.
So sieht Realpolitik "für Menschen" aus, wenn Ideologen am Werk sind. Und dann wundert sich die Politik, wenn populistische Strömungen an Macht gewinnen.
ich möchte euch bei dieser Gelegenheit mal ein Beispiel geben, wie die Auslegung des deutschen Tierschutzgesetzes und des bayerischen Fischereigesetzes dazu führen, dass Angelvereine immer stärker Probleme beim Anpachten von natürlichen Gewässern bekommen:
Mein Verein (etwas mehr als 200 Mitglieder) hat die außerordentlich attraktive Möglichkeit erhalten, drei km eines Flüsschen (ca. 8 Meter breit) in Oberfranken zu pachten. Da die Anzahl pro Jahr auszugebender Tages- und Jahreskarten in Bayern behördlich zu genehmigen ist, fragten wir bei der zulässigen Fachstelle an, ob und wenn ja welche Limitierung es für diesen Gewässerabschnitt gibt. Die Antwort war, dass man uns pro Jahr 200 Tageskarten zubilligt, da eine darüber hinausgehende Befischung des Gewässers nicht zu verantworten sei . Zugrunde gelegt wird natürlich, dass die Beangelung ausschließlich dem Nahrungserwerb dient und damit eine entsprechende Entnahme erfolgt.
Das Ende vom Lied: Da der Verpächter auch einige Karten beansprucht und die verfügbare Anzahl Jahreskarten weiter sinkt, damit verbunden jedes Vereinsmitglied also nicht mal einen Besuch pro Jahr zugesprochen bekommen würde, wird der Verein das Gewässer nicht anpachten. Stattdessen hat sich ein gut betuchtes Vereinsmitglied entschlossen das Gewässer zu pachten und einen Teil der 200 Tageskarten an gute Bekannte (zu denen ich glücklicherweise zähle ) zu verkaufen.
Fazit: Da die oben beschriebene Gesetzes- und Vorschriftenlage immer strikter ausgelegt wird, erkennt man immer stärker einen Rückzug von Vereinen von den natürlichen Gewässern hin zu "Puffanlagen", also Gewässern, die nicht der Hegepflicht unterliegen. Natürliche Gewässer werden zunehmend privat gepachtet und so dem Zugang des "kleinen Mannes" entzogen.
So sieht Realpolitik "für Menschen" aus, wenn Ideologen am Werk sind. Und dann wundert sich die Politik, wenn populistische Strömungen an Macht gewinnen.