Deutschland verpasst Chance für den Meeresnaturschutz

Deutschland nutzt die Gelegenheit nicht, um die Fischerei langfristig nachhaltig zu gestalten und den Schutz der Meeresschutzgebiete konsequent umzusetzen.

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Die Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten wurde nicht konsequnt genug untersagt (Bild @pixabay)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die deutschen Pläne zum Schutz und zur Wiederherstellung der Meeresökosysteme analysiert, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei. Das Fazit: Deutschland nutzt die Gelegenheit nicht, um die Fischerei langfristig nachhaltig zu gestalten und den Schutz der Meeresschutzgebiete konsequent umzusetzen. Zwar sind auf dem Papier bereits 45 Prozent der Nord- und Ostsee als Schutzgebiete ausgewiesen, doch in der Realität ist der Einsatz von Grundschleppnetzen in den meisten dieser Gebiete weiterhin erlaubt.

Isabelle Maus, Meeresschutzexpertin des BUND, betont: „Echte Meeresschutzgebiete sind ein Gewinn für die Artenvielfalt und die Fischerei gleichermaßen. Der schlechte Zustand der Nord- und Ostsee trifft auch die Fischerei hart. Es sollte im Interesse aller sein, dass sich die Fischbestände erholen. Doch statt entschieden zu handeln, gibt die Regierung dem Druck der Fischereiindustrie nach. Besonders beim Küstenmeer hat die scheidende Bundesregierung den Forderungen der Krabbenfischerei nachgegeben, anstatt verbindliche Nachhaltigkeitsmaßnahmen durchzusetzen.“

Durch eine Anfrage über das Umweltinformationsgesetz erhielt der BUND Einblick in den deutschen Fahrplan zur Umsetzung des EU-Aktionsplans. Die Analyse zeigt: Deutschland bekennt sich klar zu internationalen und europäischen Naturschutzzielen. Bis 2030 sollen 30 Prozent der Meeresfläche, insbesondere die Meeresböden, unter Schutz gestellt werden, ein Drittel davon streng. Doch es fehlen konkrete Vorgaben, um die Grundschleppnetzfischerei in Schutzgebieten vollständig zu untersagen. Nationale Maßnahmen für die deutschen Küstengewässer sind in dem Plan bislang nicht vorgesehen.

Die EU-Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, bis Ende März 2024 ihre Fahrpläne zur Umsetzung des EU-Aktionsplans vorzulegen. Deutschland hat diesen Plan bisher nicht veröffentlicht. Ziel des Plans ist es, den Schutz der Artenvielfalt mit einer nachhaltigen Fischerei zu verbinden. Unter anderem wird vorgeschlagen, den Beifang von Jungtieren und bedrohten Arten zu minimieren und zerstörerische Fangmethoden wie Grundschleppnetze in Schutzgebieten zu verbieten.
Gemeinsam mit den Organisationen Seas At Risk, Oceana und Client Earth hat der BUND die Pläne der EU-Staaten ausgewertet. Deutschland hat seinen Fahrplan zusammen mit acht weiteren Ländern (Bulgarien, Zypern, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien und Spanien) vorgelegt. Zwölf weitere Küstenstaaten haben bislang keinen Plan eingereicht.




Quelle: https://www.presseportal.de/pm/7666/5994573
 
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