aus einem anderen Tröt bin ich nun in einer Grundsatzfrage ins Grübeln
gekommen . Es geht hier einfach um den Fischereischein - den
Nachweis das ich eine Prüfung bestanden habe die mich legitimiert einen
Fisch zu fangen - extra vermerkt mit Angelgerät - keine Einschränkung auf
Brandenburger Gewässer - Dauer unbefristet .( Einmalige Gebühr )
zusätzlich muß ich eine Fischereiabgabe entrichten ( extra Karte mit Nachweismarken )
und eine für die beangelten Gewässer eine Angelkarte .
Nun sind einige hier der Meinung , daß ich mit dem Brandenburger Sachkundenachweis
( Fischereischein )in Bayern keine Angelkarte erwerben könnte , wenn man mir
noch ne bayrische Fischereiabgabe abknöpft - na und - aber Urkunde ist Urkunde
und da bin ich mir nicht so sicher da ich schon zwei Geburtsurkunden habe und
wahrscheinlich noch eine dritte brauchen werde - aber darüber lache ich dann
aus der Kiste .
Bitte nur antworten auf die Frage nach der Anerkennung des FISCHEREISCHEINS