DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

djoesch

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So wie ich es aus dem Unterricht noch weiß, damals als ich den Angelschein gemacht habe - darf ich mir mit dem Besitz des Jahresfischereischeins und dem dazugehörigen Los das Gewässer zugänglich machen, auch über Feldwege mit der Aufschrift "Landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Als Besitzer des Loses und in Mitgliedschaft eines Vereins bewirtschafte ich das Gewässer (in meinem Fall der Rhein in Reckingen Lkr. Waldshut) in der Weise, dass ich den Müll entsorge, auch wenn er mir nicht gehört, im Verein Fische aussetze und sozusagen eine "Teilpacht" habe, weil ich mich mit Liebe um das Gewässer bemühe!
ist das korrekt ? |wavey:

Mir wollte ein "Gemeinde-Vollzugs-Beauftragter" Der Gemeinde Küssaberg weiß machen, ich hätte 35 EUR zu zahlen weil ich mein Auto auf dem Feldweg neben dem Rhein geparkt habe (und keine Lust hatte mein Angelzeug, Stühle usw. 500m zu tragen!)
Der Feldweg ist freigegeben für landwirtschaftlichen Verkehr.
Er meinte zudem, dass er ein Auge zudrücken würde, ich aber der Polizei später beweisen müsse, dass ich dort geangelt habe, wenn das Knöllchen unbemerkt plötzlich im Briefkasten liegt. Er sprach von "Nachweis des Ausüben der Fischerei"
Und wenn wir baden und nicht angeln, machen wir uns ebenfalls strafbar.
Da denkt man okay - ich hab 150 EUR gezahlt für's Jahr, habe den Schein gemacht (dieses Jahr hat noch kaum jemand einen Fang gehabt dort)
damit ist die Sache erledigt ...
Aber nein - irgendwo hat man immer dann doch wieder ein Problem -
Ich sag nur armes sch... Bürokratie-Deutschland !

Später meinte er dann - ja eigentlich sei ihm das ganze ja egal- er bekäme auch keine Provision (Wieso macht er dann den Asi-Job?)
Eine halbe Minute später, fährt ein Auto auf uns zu - er positioniert sein Kontrollmann-Fahrrad in den Weg un meinte nur noch "Au - das gefällt mir jetzt aber" und post und fuchtelt mit seinem Beamtenschein vor der armen jungen Autofahrerin, die gerade mit ihren Freunden vom Baden kam.

Hat der Typ einen Knall oder hat er zwei ? #q

Gibt es nicht irgendeinen Gesetzes-Text dazu ?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

Meines wissen´s sind wege, die mit dem Schild "Landw. Verkehr frei" für uns Angler gesperrt.

Ich lasse mich aber sehr gerne eines besseren belehren.
 

Herbyg

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AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

Hallo djoesch,

ich habe mal ein bisschen gegoogelt und bin auch fündig geworden. Hier ein Auszug aus dem BGH Urteil und anschließend der Link wo das Ganze ausführlich behandelt wird (Anlieger frei, landwirtschatlicher Verkehr frei usw.). Das vom BGH vorliegende Urteil bezieht sich allerdings nur auf den Zusatz "Anlieger frei". Bei dem Begriff "Landwirtschaftlicher Verkehr frei" bestehen noch, je nach rechtsprechendem Gericht, gegensätzliche Meinungen, was die Definition "Landwirtschaftlicher Verkehr" betrifft.

Die streitige Frage ist schließlich durch den grundlegenden Beschluß des BGH vom 9.7.1965 - 4 StR 191/65 (vgl. BGHSt 20, 242) im Sinne der Entscheidung des OLG Köln geklärt worden. Der BGH hat ausgeführt: Die Anliegereigenschaft wird durch rechtliche Beziehung zu dem an die gesperrte Straße anliegenden bebauten oder unbebauten Grundstück bestimmt. Diese können dinglicher Art (Eigentümer) oder schuldrechtlicher Natur sein (Mieter, Pächter u.ä.). Nur dann könne z.B., was ein dringendes Bedürfnis erfordere, die Freistellung vom Verbot auch auf die nach der Verkehrsanschauung den unmittelbar Grundstücksberechtigten gleichstehenden Nutzungs- und Aneignungsberechtigten (Jagdpächter, Fischereiberechtigter u. dgl.) bezogen werden, die anderenfalls ihr Recht möglicherweise nicht ausüben können.

und hier der Link, unter dem das Ganze nochmal ausführlicher nachzulesen ist:

http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/anlieger.php

Gruß
Herby...http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/anlieger.php
 

Fotomanni

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AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

Ich habe gerade die Woche einiges zu dem Thema gelesen. Es gibt inzwischen einige OLG Urteile dazu. Fazit ist:

1.) Anlieger frei
Darf man zum Angeln befahren wenn man den Erlaubnisschein hat.
2.) Anwohner frei
Darf man nicht, keine Ausnahme
3.) Land- und Forstwirtschaft frei.
a) Darf man nicht zum Angeln fahren weil Angeln keine Landwirtschaft ist. Fischerei wird zwar der Landwirtschaft gleichgesetzt aber angeln in unsere Sinn gilt eher als Hobby oder Freizeitgestaltung.
b) Darf man befahren wenn man das Gewässer bewirtschaftet. Also Berufsfischer ist oder zum Arbeiten hinfährt. Z.B. saubermachen, Besatz ausbringen usw.

Bitte fragt mich nicht nach den Quellen, die suche ich nicht nochmal raus. Einfach selbst googeln.
 

Daniel1983

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AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

war gestern am baggersee baden (bietigheim) mein auto auf einem parkplatz abgestellt und jetzt kommt das abstrakte 100 meter vor dem parkplatz war genau so ein schild wie das oben genannt "Landw. Verkehr frei"... das ende vom lied ich und mindestens 30 autos mehr haben ein knöllchen in höhe von 15 euro kassiert.... das schlimme ist ja es junkt prinizpiel genau an der stelle kein schwei** ob man sein auto dort abstellt das machen die gemeinden einfach um ihre kassen zu füllen sowas kotzt mich dermassen an! das gleiche spiel füht sich am rhein bei uns fort!!! wer dort mit dem auto zum angeln fahren will muss sich eine plakete kaufen (preis weiss ich ned ich scheiss auf diese plakete)!!!! HALLO für was zahl ich unendlich viel kohle für die jahreskarte... zzZzzz

typisch deutschland sag ich nur

TL Daniel
 

Herbyg

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AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

Manni63 schrieb:
Ich habe gerade die Woche einiges zu dem Thema gelesen. Es gibt inzwischen einige OLG Urteile dazu. Fazit ist:

1.) Anlieger frei
Darf man zum Angeln befahren wenn man den Erlaubnisschein hat.
2.) Anwohner frei
Darf man nicht, keine Ausnahme
3.) Land- und Forstwirtschaft frei.
a) Darf man nicht zum Angeln fahren weil Angeln keine Landwirtschaft ist. Fischerei wird zwar der Landwirtschaft gleichgesetzt aber angeln in unsere Sinn gilt eher als Hobby oder Freizeitgestaltung.
b) Darf man befahren wenn man das Gewässer bewirtschaftet. Also Berufsfischer ist oder zum Arbeiten hinfährt. Z.B. saubermachen, Besatz ausbringen usw.
Bitte fragt mich nicht nach den Quellen, die suche ich nicht nochmal raus. Einfach selbst googeln.

Hallo manni,

Zu 3. a) wäre noch zu bemerken, dass dies in Hessen so ist, allerdings in anderen Bundesländern wiederum anders definiert wird.

In Baden-Württemberg z.B. so:

Mit Erlaß vom 15.2. 1968 - VerK. 4101/228 - an die Regierungapräsidenten hat das Innenministerium Baden-Württemberg erklärt, daß Sportfischer Straßen und Wege, die mit dem Bild Nr. 250 zur StVO und den Zusatztafeln "Frei für Landwirtschaft" gekennzeichnet sind, befahren dürfen, wenn der Weg unmittelbar zum Fischwasser des Berechtigten führt und die Fahrt der Bewirtschaftung des Fischwassers dient. Zur Begründung ist ausgeführt worden, es sei davon auszugehen, daß auch Sportfischer als Inhaber von Fischwassern diese bewirtschaften. Mit Schreiben vom 19.3.1981 - III 6-4075-2/93 - an den Gemeindetag in Baden-Württemberg hat das Baden-Württembergische Innenministerium diese Auffassung erneut bestätigt.

In anderen Bundesländern ist diese Frage mit Sicherheit auch anders entschieden, müsste man dann mal genauer suchen wenn man für einen bestimmten Bereich die Vorschriften einsehen möchte.

daniel1983 schrieb:
sich am rhein bei uns fort!!! wer dort mit dem auto zum angeln fahren will muss sich eine plakete kaufen (preis weiss ich ned...

Ist zwar jetzt 2 Jahre her, dass ich nicht mehr in KA geangelt und damit mir auch keine Durchfahrtsgenehmigung geholt habe, aber die 5 Euro, welche die gekostet hat (für ein Jahr wohlgemerkt), zahle ich doch gerne, wenn ich damit zu meinen Angelplätzen fahren kann, ohne einen Strafzettel befürchten zu müssen. Hier am Main gibts sowas leider nicht.

Gruß
Herby...
 

djoesch

New Member
AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

Hey - vielen Dank erstmal für die ausführlichen Antworten !
Ich werde mich auf jeden Fall nochmals hier bei der Gemeinde schlau machen, was denn nun Fakt ist.

Das härteste ist ja, dass mir dieser "Gemeindebotschafter" erzählt hat, dass ja die Polizei und der BGS ganz besonders rabiat vorgehen und die Straße entlang fahren und sich die Nummerschlider notieren (manchmal sogar bequem mit Fernglas) und dann nach ein zwei Wochen ein Spiel nach dem Motto "Ich weiß, was tu letzte Woche getan hast" spielen, und Dir das Knöllchen direkt nach Hause schicken, ohne groß zu fragen, welche Berechtigung eventuell bestand.
Und genau das ist mir vor einigen Tagen dann passiert, dass der grüne Bus kurz vorbeigehuscht ist. Muss nurnoch auf das Knöllchen vom Landratsamt warten - ich freu mich schon tierisch darauf! |uhoh:

PS: Was hat eigentlich der Bundesgrenzschutz da für eine Befugnis, solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durchzuführen?
 
AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

na Bundesgrenzschutz ganz einfach weil der Rhein ja bekanntlich eine Grenze zwischen beispielsweise uns und der Schweiz darstellt...
...ja und wenn wer an der Grenze, also am Rhein Müll baut, sprich sein Auto dahinstellt, wo es nich hingehört, wird dann halt auch vom BGS beanstandet...
...also zumindest erklär ich mir das so...
 
D

DanyS73

Guest
AW: DAS GEWÄSSER ZUGÄNGLICH MACHEN ?!?!? Was ist erlaubt ?

der BGS macht auch die teilweise diegewässerkontrolle auf dem Rhein vor allem bei schiffen aus unserem benachbarten ausland. ebenfalls übernehmen die auch aufgaben der kontolle des ufers (mit teleobjektiven) wenn die polizei es in auftrag gibt. das ist bei einigen rheinabschitten normal. jedoch darf der BGS nicht deine papiere verlangen zwecks kontrolle da das wiederum die aufgabe der polizei ist. der BGS kann aber die angefertigten bilder mit angabe über zeit und ort für weitere afbereitung zu dienstlichen zwecke (statistiken oder strafverfolgungen) an die polidei übergeben.
 
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