So wie ich es aus dem Unterricht noch weiß, damals als ich den Angelschein gemacht habe - darf ich mir mit dem Besitz des Jahresfischereischeins und dem dazugehörigen Los das Gewässer zugänglich machen, auch über Feldwege mit der Aufschrift "Landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Als Besitzer des Loses und in Mitgliedschaft eines Vereins bewirtschafte ich das Gewässer (in meinem Fall der Rhein in Reckingen Lkr. Waldshut) in der Weise, dass ich den Müll entsorge, auch wenn er mir nicht gehört, im Verein Fische aussetze und sozusagen eine "Teilpacht" habe, weil ich mich mit Liebe um das Gewässer bemühe!
ist das korrekt ? |wavey:
Mir wollte ein "Gemeinde-Vollzugs-Beauftragter" Der Gemeinde Küssaberg weiß machen, ich hätte 35 EUR zu zahlen weil ich mein Auto auf dem Feldweg neben dem Rhein geparkt habe (und keine Lust hatte mein Angelzeug, Stühle usw. 500m zu tragen!)
Der Feldweg ist freigegeben für landwirtschaftlichen Verkehr.
Er meinte zudem, dass er ein Auge zudrücken würde, ich aber der Polizei später beweisen müsse, dass ich dort geangelt habe, wenn das Knöllchen unbemerkt plötzlich im Briefkasten liegt. Er sprach von "Nachweis des Ausüben der Fischerei"
Und wenn wir baden und nicht angeln, machen wir uns ebenfalls strafbar.
Da denkt man okay - ich hab 150 EUR gezahlt für's Jahr, habe den Schein gemacht (dieses Jahr hat noch kaum jemand einen Fang gehabt dort)
damit ist die Sache erledigt ...
Aber nein - irgendwo hat man immer dann doch wieder ein Problem -
Ich sag nur armes sch... Bürokratie-Deutschland !
Später meinte er dann - ja eigentlich sei ihm das ganze ja egal- er bekäme auch keine Provision (Wieso macht er dann den Asi-Job?)
Eine halbe Minute später, fährt ein Auto auf uns zu - er positioniert sein Kontrollmann-Fahrrad in den Weg un meinte nur noch "Au - das gefällt mir jetzt aber" und post und fuchtelt mit seinem Beamtenschein vor der armen jungen Autofahrerin, die gerade mit ihren Freunden vom Baden kam.
Hat der Typ einen Knall oder hat er zwei ? #q
Gibt es nicht irgendeinen Gesetzes-Text dazu ?
Als Besitzer des Loses und in Mitgliedschaft eines Vereins bewirtschafte ich das Gewässer (in meinem Fall der Rhein in Reckingen Lkr. Waldshut) in der Weise, dass ich den Müll entsorge, auch wenn er mir nicht gehört, im Verein Fische aussetze und sozusagen eine "Teilpacht" habe, weil ich mich mit Liebe um das Gewässer bemühe!
ist das korrekt ? |wavey:
Mir wollte ein "Gemeinde-Vollzugs-Beauftragter" Der Gemeinde Küssaberg weiß machen, ich hätte 35 EUR zu zahlen weil ich mein Auto auf dem Feldweg neben dem Rhein geparkt habe (und keine Lust hatte mein Angelzeug, Stühle usw. 500m zu tragen!)
Der Feldweg ist freigegeben für landwirtschaftlichen Verkehr.
Er meinte zudem, dass er ein Auge zudrücken würde, ich aber der Polizei später beweisen müsse, dass ich dort geangelt habe, wenn das Knöllchen unbemerkt plötzlich im Briefkasten liegt. Er sprach von "Nachweis des Ausüben der Fischerei"
Und wenn wir baden und nicht angeln, machen wir uns ebenfalls strafbar.
Da denkt man okay - ich hab 150 EUR gezahlt für's Jahr, habe den Schein gemacht (dieses Jahr hat noch kaum jemand einen Fang gehabt dort)
damit ist die Sache erledigt ...
Aber nein - irgendwo hat man immer dann doch wieder ein Problem -
Ich sag nur armes sch... Bürokratie-Deutschland !
Später meinte er dann - ja eigentlich sei ihm das ganze ja egal- er bekäme auch keine Provision (Wieso macht er dann den Asi-Job?)
Eine halbe Minute später, fährt ein Auto auf uns zu - er positioniert sein Kontrollmann-Fahrrad in den Weg un meinte nur noch "Au - das gefällt mir jetzt aber" und post und fuchtelt mit seinem Beamtenschein vor der armen jungen Autofahrerin, die gerade mit ihren Freunden vom Baden kam.
Hat der Typ einen Knall oder hat er zwei ? #q
Gibt es nicht irgendeinen Gesetzes-Text dazu ?
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