Darf ich oder nicht?

hering

New Member
Hallo!
Ich hätte eine rechtliche Frage an euch: Da ich recht weit von den Gewässern meines Angelvereins entfernt wohne (über eine Stunde mit dem Rad) muss ich auch an einem kanal der zu einem anderen Verein gehört vorbei. Da ich aber auf meinem Anhänger mein Angelgerät und gegebenenfalls auf dem Rückweg auch Fische transportiere könnte man vermuten, dass ich die Fische im Kanal gefangen habe. Jetzt meine ich mich zu erinnern, in der Fischerprüfung gelernt zu haben, dass man mit montiertem Gerät nicht an fremden Gewässern entlangfahren darf. Darf ich nun dort langfahren oder nicht?
MfG,
Karsten
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Darf ich oder nicht?

Zweischneidig, wenn Du mit fangfertigem Gerät an einem Gewässer erwischt wirst, für das Du keinen Schein hast, machst Du Dich strafbar.
Du müsstest also in meinen Augen die Ruten "demontieren" und ohne Montagen mit Dir führen, dann sollte das eigentlich gehen.
Sicher bin ich mir da aber auch nicht.
 

Herbyg

Member
AW: Darf ich oder nicht?

Hallo,
ich weiß jetzt allerdings nicht, in welchem Bundesland Du wohnst. Hier mal ein Auszug aus dem Hessischen Fischereigesetz:

[font=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][size=-2]§ 43 Mitführen von Fischereigerät
Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte gebrauchsfertig mitführen, es sei denn, dass er sich auf dem Wege zwischen seinem Wohnort und einem Gewässer befindet, in dem er zum Fischfang berechtigt ist.

und hier aus dem Fischereigesetz in Baden-Württemberg:

[/size][/font][font=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][size=-2]§ 45 Mitführen von Fanggeräten und sonstiger Fangmittel
Niemand darf an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fanggeräte und sonstige Fangmittel fangfertig mitführen. Das Mitführen unerlaubter Fanggeräte und sonstiger Fangmittel an oder auf Gewässern ist untersagt.[/size][/font]
[font=Verdana,Tahoma,Arial,Helvetica,Sans-serif,sans-serif][size=-2]
Falls Du in einem anderen Bundesland wohnst gib doch einfach mal bei Google den Begriff "Fischereigesetz" ein, ich denke Du wirst da auch was finden.

Gruß
Herby...

[/size][/font]
 

UglyDuck

New Member
AW: Darf ich oder nicht?

Hallo Hering,
bedenke, die Fische haben keinen Stempel oder Barcode drauf, wo man ersehen könnte, wo gefangen und wann!! Ich kenne so einen Fall, der Rückweg führte an Fischteichen vorbei, der Angler hatte das Glück, das Er durch glaubhafte Zeugen ( u.a. einen Polizeibeamten) beweisen konnte, das die Forellen aus der Ruhr und nicht aus den Forellenteichen waren! Besser ist es, das Angelgerät in solchen Fällen zu demontieren!
 

Manuel

Schwedenfan
AW: Darf ich oder nicht?

Hallo, |wavey:

also gehört hab ich davon noch nichts,falls es so sein sollte dann musst Du halt zu Deiner Sicherheit die Ruten demontieren.Evtl. reicht es ja wenn Du nur das Vorfach mit Haken entfernst,somit wären sie ja nicht mehr zum Fischfang bereit.

Gruß
Manuel
 

sammycr65

Active Member
AW: Darf ich oder nicht?

UglyDuck schrieb:
Hallo Hering,
bedenke, die Fische haben keinen Stempel oder Barcode drauf, wo man ersehen könnte, wo gefangen und wann!! Ich kenne so einen Fall, der Rückweg führte an Fischteichen vorbei, der Angler hatte das Glück, das Er durch glaubhafte Zeugen ( u.a. einen Polizeibeamten) beweisen konnte, das die Forellen aus der Ruhr und nicht aus den Forellenteichen waren! Besser ist es, das Angelgerät in solchen Fällen zu demontieren!

... was natürlich kein Beweis dafür ist, dass die Forellen nicht aus
dem Teich sonder aus der Ruhr sind!
Und da liegt die Schwierigkeit! Auch bei demontiertem Gerät hat er
ja Fische (wenn er vorher Glück hatte) dabei!
Bei uns (NRW) ist es ebenso, dass man mit fangfertig montierten Ruten
nicht an Gewässern auflaufen darf von denen man keinen Erlaubnisschein
besitzt!
Aber was ist in dem Fall: ich hatte Glück an der Ruhr, demontiere meine
Ruten und radel mit 3 Forellen an einem Forellenteich vorbei, dessen Besitzer mich spontan den Schwarzangelns bezichtigt!
Nur weil meine Ruten demontiert sind komm ich doch aus der Nummer
nicht raus, oder?
Interessant, interessant...
 
AW: Darf ich oder nicht?

Das ganze ist recht schwammig wie ich finde.... Wenn ich nun eine zusammengeschobene Telerute mit Montage dabei habe - ist die nun fangfertig? Oder ich habe mir auf dem Wochenmarkt Heringe als Köder und im Angelladen ne neue Rute gekauft und fahre nun an einem Gewässer vorbei - bin ich jetzt der böse Bube?
Also meine Erfahrung aus der Realität ist eigentlich, solange du nicht mit monierten Ruten am Gewässer sitzt oder dich mit Angelgerät an Stellen aufhältst die keinerlei Verbindungsweg darstellen wird da nichts passieren, denn dazu ist die Lage viel zu undurchschaubar.
Zwei Beispiele: Du fährst mit deinem eingepackten aber montieren Gerät über eine Brücke eines Gewässers - keine Chance das dir wer ans Bein pisst.
ABER
Du sitzt mit diversem Gerät an eine Stelle eines Gewässers die nicht zu Durchgangszwecken benutzt werden kann - da können sie dich schon drauf festnageln.

Aber die Praxis zeigt eigentlich das dich Aufseher in Ruhe lassen solange du nicht mit einer Angel am Wasser rumwerkelst.

Thorsten
 
AW: Darf ich oder nicht?

UglyDuck schrieb:
Hallo Hering,
bedenke, die Fische haben keinen Stempel oder Barcode drauf, wo man ersehen könnte, wo gefangen und wann!! Ich kenne so einen Fall, der Rückweg führte an Fischteichen vorbei, der Angler hatte das Glück, das Er durch glaubhafte Zeugen ( u.a. einen Polizeibeamten) beweisen konnte, das die Forellen aus der Ruhr und nicht aus den Forellenteichen waren! Besser ist es, das Angelgerät in solchen Fällen zu demontieren!

Das ganze lässt sich relativ einfach unschiffen wenn an dem Fanggewässer die Pflich zum führen einer Fangstatistik besteht. Einfach VOR der Abfahrt mit den Fischen diese in die Statistik eintragen, denn das ist ein Dokument und zählt mehr als windige Behauptungen.
Und ganz nebenbei: Mir muss meine SCHULD bewiesen werden, nicht muss ich meine Unschuld beweisen. Und wenn der Besitzer eines solchen Tümpels meint, das seine Aussage reicht, dann hat er ein Problem. Ich würde es eiskalt auf Prozess ankommen lassen und meine Fische als Beweismittel sichern lassen. Denn die moderne Chemie/Biologie kann die genaue Herkunft feststellen, und das ich das Resultat kenne darf der Kläger für diese Prüfungen auch noch zahlen.

Thorsten
 
AW: Darf ich oder nicht?

@Wakenitzangler:
Genauso sehe ich das auch. Bei all den Vorschriften vergeht mir manchmal fast die Lust aufs angeln.
 

AngelAndy20

Active Member
AW: Darf ich oder nicht?

Also manchmal....Deutschland Deutschland.......

Wenn ich gleich an nem Unfall vorbeischüssel, muss ich dann erst die Reifen abschrauben und dann die grün-weißen anrufen um nicht verdächtigt zu werden??? Zugegeben, etwas überspitzt, aber manchmal habe ich den Verdacht Angler müssen alles mit sich machen lassen.... #q

Schade dass wir nicht alle zu einer Gemeinschaft zusammenfinden, man kann es nicht oft genug sagen....#c #d :c
 

JonasH

Active Member
AW: Darf ich oder nicht?

Hm leute zieht nach Niedersachsen, also ich habe von sonem Gesetz hier noch nie gehört, wäre aber auch nciht schlimm da hier rings um mich, egal an welchem Teich ich vorbeifahre eh alels zu meinem VErein gehört :)
Aber ich an diner Stelle würde da aufpassen, gibt bestimmt einige die es da ganz genau nehmen!
 

Flatfischer

Hardcore-Fliegenfischer
AW: Darf ich oder nicht?

Der Blick ins Gesetz erspart auch hier viele Fragen:

§ 62 Absatz 1 Niedersächsisches Fischereigesetz:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. an oder auf Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang befugt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführt.


Aufgrund der Ausführungsbestimmungen zu dem Gesetzestext (Quelle: Leitfaden für Fischereiaufseher in Niedersachsen) wird dieser vage Gesetzestext auch für Nichtjuristen erheblich deutlicher:

Fangfertig ist ein Fischereigerät dann, wenn sich alle für seine Funktion unbedingt erforderlichen Teile daran befinden und es nicht verpackt ist. Fangfertig sind u. a. die ausgepackte Angel (auch bei eingezogener Teleskoprute)....

...Nicht fangfertig sind Geräte, denen für die Funktion erforderliche Einzelteile fehlen, die verpackt sind, die sich im geschlossenen Raum eines Transportmittels befinden oder die am Transportmittel festgebunden sind.

Diese Auslegung dürfte auch in anderen Bundesländern gelten. Wenn Du also Deine Klamotten schön auf dem Anhänger verstaust, hast Du keinen Ärger zu befürchten.

Gruß Flatfischer
 
AW: Darf ich oder nicht?

Wakenitzangler schrieb:
Ich würde es eiskalt auf Prozess ankommen lassen und meine Fische als Beweismittel sichern lassen. Denn die moderne Chemie/Biologie kann die genaue Herkunft feststellen,
Thorsten

Da darf es aber nich lange zum Prozess dauern, sonst werden die Fische ganz schön stinkig und als Strafe für verleumdung muß sie der Forellenteichbesitzer dann essen |supergri

Also, ich hab mal in der Fischerprüfung gehört dass es reicht wenn ich den Haken an der angel befestige (bei Teleskop in Griff pieksen, Steckruten zusammenklappen) aber die geschichte ist auf jeden fall sehr kritisch.#c Wenn Du die ruten in ne Tasche packst bist du aber mit sicherheit fein raus und hast keinen Stress zu befürchten!:m
 

Hoad

Member
AW: Darf ich oder nicht?

in sachsen-anhalt :

§ 37 absatz 2

niemand darf an oder auf einem gewässer, in denen er nicht zur fischerei berchtigt ist, fischereigeräte und sonstige fangmittel fangfertig mitführen.
 

DinkDiver

Allroundcrak
AW: Darf ich oder nicht?

Also meiner ansicht nach kann dir keiner was wenn du das Vorfach wegmachst und deine Ruten in deine Angeltasche steckst
Gruß MAT
 

AnGeL11

Member
AW: Darf ich oder nicht?

Hi,
ich habe beim Angelschein machen gelernt bzw hatter das gesagt das man Angel ect alles schon montiert haben darf bloß keinen Haken dran haben ... man darf sogar die Angel mit Pose ect auswerfen, wenn kein Haken dran ist. So ist das in Niedersachsen.

/edit
achja, wir haben sogar an einem Gewässer von einem anderem Verein auswerfen geübt :) (mit dem lehrer..)
 

René1964

Member
AW: Darf ich oder nicht?

Sehe ich auch so. Haken abmachen, Rute in die Tasche und alles ist gut. Und wie schon einer schrub: Du mußt nicht Deine Unschuld beweisen, sondern Deine Schuld muß Dir nachgewiesen werden. Ich würd mir da keinen Kopf machen.

BTW: Hier wird mal wieder deutlich, daß wir in diesem unserem Lande in einem Paragraphen-Dschungel leben, der zuweilen echten Kotzreiz auslöst.
 

hering

New Member
AW: Darf ich oder nicht?

Vielen Dank für die ganzen Antworten. Wie sieht es eurer Meinung nach aus wenn ich Fisch mit nach Hause nehme und kontrolliert werde?
MfG,
Karsten
 

Steffen23769

Active Member
AW: Darf ich oder nicht?

hering schrieb:
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Wie sieht es eurer Meinung nach aus wenn ich Fisch mit nach Hause nehme und kontrolliert werde?
MfG,
Karsten
Auch da muss DIR nachgewiesen werden, daß Du die Fische aus fremden Gewässern hast, der Ankläger ist in Deutschland IMMER in der Pflicht die Schuld nachzuweisen, NIEMALS musst Du Deine Unschuld beweisen!
 
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