Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Gondoschir

Vorschriftenignorierer
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

In Niedersachsen gibt es keine Fischereischeinpflicht. Hier kann man mit dem Nachweis über die abgelegte Prüfung in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis angeln.
 

Jose

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AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

ich sag einfach mal nein.

weil es z.b. einen angler mit zeugnis geben kann, dem wegen fischwilderei der fischereischein entzogen wurde, also die erlaubnis zum angeln.

außerdem sind die wie alle bei geld pingelig: ohne abgabe kein schein.
 

strawinski

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AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

das ist schwierig, weil einerseits hat man den nachweis der bestandenen prüfung, andererseits steht ausdrücklich im gesetz gültiger fischereischein.....scheinbar kann wohl der fischereischein versagt werden, wenn umstände bekannt werden, die man vorher nicht wußte(schwarzangeln)..man sieht es daran, wenn man den fischereischein verlängern will, muß man den prüfungsnachweis mitbringen....
ich denke schlußendlich, das nur der fischereischein gilt, denn es kann ja gut sein, wenn ich dem polizisten den prüfungsnachweis vorzeige, das wie schon beschrieben der Angelschein nicht ausgestellt wurde oder nicht verlängert wurde. so werden die Konntrolleure es auch sehen.
Adäquat zum Führerschein
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Also das ist doch wirklich nicht so schwer!

Das Prüfungszeugnis ist der Beleg dafür, dass man die Anforderungen erfüllt, die nötig sind, einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen. Dieser ist widerum nur dann gültig, wenn auch die entsprechende Fischereiabgabe entrichtet wurde. Damit ist man dann berechtigt, einen Fischereierlaubnisschein zu erwerben.

Das ist der mehrheitliche Stand der Dinge in Sachen deutscher Fischereigesetze, die nun mal Ländersache sind.
 

antonio

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AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

nein definitiv nicht außer du wohnst in nds. du kommst aber aus hessen.
du hast zwei varianten.
1. dein jugendfischereischein ist noch gültig und du bist noch nicht über das alter hinaus, dann dsarfst du damit lt. den bedingungen für den jfs, angeln.

2. so lange warten bis du den "richtigen" schein hast.

antonio
 
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