Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

malibu

New Member
Hallo
ich habe eine frage darf man nur mit dem Zeugnis angeln?
Ich habe gestern die prüfung bestanden und habe auch einen gültigen Jugenfischereischein darf ich wenn ich das zeugnis immer mit nehme auch so angeln oder muss ich mir erst ein gültigen schein holen?

danke im vorraus
 
M

mxchxhl

Guest
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

also soweit ich weiß ist das hier bei uns in s-h so, das die die erlaubnisscheine sowie den fischereischein haben mußt!
nur das zeugniss sagt nichts aus! kann ja sein das derjenige sich die kosten für die anderen dokumente sparen will;)
mir wurde damals gesagt ich solle das zeugniss nicht mitführen, da wenn es wegkommen sollte ne neue prüfung abgelegt werden muß, da ich sonsz nicht nachweisen kann das ich ne prüfung gemacht hab!
nur meine erfahrung, sollte ich falsch liegen korrigiert mich gerne!
mfg
 
U

Udo561

Guest
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Hi,
das wurde doch sicher im Vorbereitungskurs zur Angelprüfung besprochen :q
Ich kenne mich mit deutschen Gesetzen nicht aus , aber wozu benötig man denn sonst einen Jahresfischerreischein.
Gruß Udo
 

Bruzzlkracher

New Member
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

wenn Du noch "jung" genug bist für den Jugendfischereischein, kannst Du mit dem angeln, allerdings -wie bekannt sein sollte- nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers

willst Du alleine angeln oder bist mittlerweile zu alt für den Jugendfischereischein, dann geht´s nur mit dem normalen Fischereischein (den Du mit Deinem Zeugnis beantragen kannst)

und natürlich mit dem entsprechenden Erlaubnisschein für das entsprechende Gewässer
 

PapaBear

VerteidigerdeswahrenBlöds inns
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Ich denke mal nur dein Zeugnis reicht nicht. Da in den Fischereischein ja die Fischereiabgabemarken geklebt werden. Und ohne die gibts glaube ich auch keinen Erlaubnisschein fürs Gewässer. Ist aber bloß meine Meinung.
 

Franz_16

Mitglied
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Hallo malibu,
du kannst wie bisher natürlich im Rahmen deines Jugendfischereischeines angeln - aber du willst ja vermutlich alleine angeln gehen, bzw die erweiterten Rechte welche du durch die Prüfung erlangt hast nutzen.

Dazu ist meiner Meinung nach auf jeden Fall ein Fischereischein erforderlich und das Prüfungszeugnis alleine ist nicht ausreichend. Dann könnten sich ja alle Angler das Geld für den Fischereischein sparen und einfach das Zeugnis als Ersatz benutzen ;)

Wobei man hier anmerken muss, dass die Hessen eine andere Regelung was die Fischereischeine angeht haben z.B. gelten die Fischereischeine dort immer für ein Kalenderjahr... deshalb im Zweifel auf der Stadt/Gemeindeverwaltung nachfragen oder halt im Fischereigesetz nachschauen.
 

marco333

Member
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

also nur zeugniss geht nicht weil ja die abgaben fehlen. dein fischerschein läuft ja auch nach einer bestimten zeit ab und wird dadurch ja auch ungültig bis du die abgaben wieder gezahlt hast
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Als ich noch jung war, da hatte ich auch nur den gelben Schein (Jugendfischereischein) + eine Gewässerkarte (Jahreskarte). Als ich dann im Mai die Prüfung gemacht habe, durfte ich alleine gehen, sollte allerdings das Zeugnis mitnehmen, falls jemand meckert.

Vielleicht war es auch nur eine Ausnahme, da mein Großonkel den Vorbereitungskurs geleitet hat und auch 1. Vorsitzender im Verein war, wo ich die Gewässerkarte hatte.

Nachfragen kost aber nix!
 

malibu

New Member
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

aber ich habe ja mit dem jugendfischerei schein auch schon abgaben bezaghlt theretisch sollte das doch als überrückung gehen weil ich hab eghört wenn ich mir jetze schon nen schein beantrage und das jahr vorbei is is dan 1jahr weg
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

aber ich habe ja mit dem jugendfischerei schein auch schon abgaben bezaghlt theretisch sollte das doch als überrückung gehen weil ich hab eghört wenn ich mir jetze schon nen schein beantrage und das jahr vorbei is is dan 1jahr weg
Melde dich bei dem Verein dessen Gewässer du beangelst, kann mir nur schwer vorstellen, dass die einem Jungangler Steine in den Weg legen (doppelt abkassieren).

Es sei denn der Verein ist im VDSF, die sind ja alle so böse und tun nichts für die Angler.... |muahah:
 
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Das stimmt nicht, meiner ist von 04/2002 bis 04 /2012 gültig also genau zehn Jahre! Und wenn du dir das Teil nächste Woche holst und mal alleine nen Versuch startest wird dir wohl kein Mensch den Kopf runter tun. Du hast deine Abgaben bezahlt den Jugendfischereischein und ne bestandene Prüfung also bist du Angler und ich freu mich für dich!
Nimm alles an Papieren mit was du hast und alle die dort kontrollieren solln mal schön die Kirche im Dorf lassen!!!
 

mirco95

New Member
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Das stimmt nicht, meiner ist von 04/2002 bis 04 /2012 gültig also genau zehn Jahre! Und wenn du dir das Teil nächste Woche holst und mal alleine nen Versuch startest wird dir wohl kein Mensch den Kopf runter tun. Du hast deine Abgaben bezahlt den Jugendfischereischein und ne bestandene Prüfung also bist du Angler und ich freu mich für dich!
Nimm alles an Papieren mit was du hast und alle die dort kontrollieren solln mal schön die Kirche im Dorf lassen!!!

Hier bei mir geht der immer nur bis Ende des Jahres.
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Ich geh jetzt mal davon aus, dass das Diez in Hessen liegt und da hast Du nach §25 :

§ 25 Fischereischeinpflicht
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.

keine andere Möglichkeit, es sei denn, Du angelst weiterhin mit Deinem Jugendfischereischein unter Aufsicht:

§ 26 Jugendfischereischein
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.

Wenn Du ein paar Euronen sparen willst, dann würde ich mit dem Lösen des Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines noch etwas warten, sonst zahlst Du Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe für ein volles Jahr für die letzten 1,5 Monate 2010, da die immer für ein volles Kalenderjahr fällig sind. Beim Zehnjahresschein ist der Verlust allerdings nur noch gering.

§ 11 Gebühr und Abgabe
(1) Für die Erteilung von Fischereischeinen werden folgende Gebühren und Abgaben festgesetzt:
1. Die Gebühr für einen Jahresfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 7,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 7,00 Deutsche Mark erhoben.
2. Die Gebühr für einen Jugendfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 7,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 7,00 Deutsche Mark erhoben.
3. Die Gebühr für einen Fünfjahresfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 14,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 32,00 Deutsche Mark erhoben.
4. Die Gebühr für einen Zehnjahresfischereischein (zehn aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 28,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 63,00 Deutsche Mark erhoben.


Ist aber alles im Hessischen Landesfischereigesetz nachzulesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

also dürfte ich nicht mit dem jugendfischerreischein und dem zeugnis angeln?

Also ich würde auch andere Köder nehmen |rolleyes

Spass beiseite.
Jedenfalls nicht alleine, aber es kann sein, dass es im landesspezifischen Recht da eine Gesetzeslücke gibt.

Google mal nach der Hessischen Landesfischereiordnung
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Ich geh jetzt mal davon aus, dass das Diez in Hessen liegt und da hast Du nach §25...
|uhoh: Ich komme aus Diez, das liegt in Rheinland-Pfalz. Aber um mich geht es hier ja gar nicht. Der Threadersteller kommt aber aus Hessen, somit haste mit deinem Gesetzesposting noch gerade so Glück gehabt! ;)
 

Ulli3D

MdDHC
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Wenn man schon beim Zandern nix fängt, dann darf man beim Posten mal Glück haben :q
 
R

RheinBarbe

Guest
AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?

Wenn man schon beim Zandern nix fängt, dann darf man beim Posten mal Glück haben :q
Gleicht sich alles wieder aus. Wobei es dir bestimmt umgekehrt lieber wäre (falsches Posting, dafür aber Zander in der Pfanne). |rolleyes
 
Oben