AW: Darf ich nur mit dem zeugnis angeln?
Ich geh jetzt mal davon aus, dass das Diez in Hessen liegt und da hast Du nach §25 :
§ 25 Fischereischeinpflicht
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen.
keine andere Möglichkeit, es sei denn, Du angelst weiterhin mit Deinem Jugendfischereischein unter Aufsicht:
§ 26 Jugendfischereischein
Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben.
Wenn Du ein paar Euronen sparen willst, dann würde ich mit dem Lösen des Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines noch etwas warten, sonst zahlst Du Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe für ein volles Jahr für die letzten 1,5 Monate 2010, da die immer für ein volles Kalenderjahr fällig sind. Beim Zehnjahresschein ist der Verlust allerdings nur noch gering.
§ 11 Gebühr und Abgabe
(1) Für die Erteilung von Fischereischeinen werden folgende Gebühren und Abgaben festgesetzt:
1. Die Gebühr für einen Jahresfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 7,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 7,00 Deutsche Mark erhoben.
2. Die Gebühr für einen Jugendfischereischein (Kalenderjahr) beträgt 7,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 7,00 Deutsche Mark erhoben.
3. Die Gebühr für einen Fünfjahresfischereischein (fünf aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 14,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 32,00 Deutsche Mark erhoben.
4. Die Gebühr für einen Zehnjahresfischereischein (zehn aufeinander folgende Kalenderjahre) beträgt 28,00 Deutsche Mark. Dazu wird eine Abgabe in Höhe von 63,00 Deutsche Mark erhoben.
Ist aber alles im Hessischen Landesfischereigesetz nachzulesen.