Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Argumentation der Dame am anderen Ende der Leitung war, dass das Angeln bei den Polizisten/Ordnungsamtsmitarbeitern als unter diesen Umständen unsichere Aktivität ausgelegt werden kann. D.h. aus meiner Sicht: man zahlt - wenns dumm läuft - dann erstmal ein Ordnungsgeld, das man dann theoretisch vor Gericht anfechten kann. Das ist der Stress für mich nicht wert. Wers dennoch machen will, risikoaffin ist und vor allem den dicken Geldbeutel für Strafe und das Anfechten hinterher hat, kann ja gerne gegen die Empfehlung handeln. Jeder wie er mag.
Die Argumentation ist schwachsinnig und da Erzwingungshaft ausgesetzt wurde würde ich mich weigern das zu zahlen :hay
Die Dame stellt sich unter angeln womöglich was anderes vor aber mit deinem obrigkeitshörigen vorauseilendem gehorsam hast du den anglern bei dir keinen gefallen getan
 
Die Argumentation ist schwachsinnig und da Erzwingungshaft ausgesetzt wurde würde ich mich weigern das zu zahlen :hay
Die Dame stellt sich unter angeln womöglich was anderes vor aber mit deinem obrigkeitshörigen vorauseilendem gehorsam hast du den anglern bei dir keinen gefallen getan

Die Dame hat aus einem Frage-Antwort-Katalog der Landesverwaltung zitiert. Offenbar wurde diese Frage dann schonmal an höherer Stelle, evtl. sogar verbandsseitig gestellt. Weiter werde ich mich dazu nicht äußern. Wie gesagt, jeder kann machen was er möchte, sich aber bitte hinterher nicht beschweren, wenns auf die Finger gibt.
 
Offenbar wurde diese Frage dann schonmal an höherer Stelle, evtl. sogar verbandsseitig gestellt

Auch der Verband sollte sich ungefragt bedeckt halten, erst recht sogenannte "besorgte Bürger" wie du!
Rudelangeln verboten, ist klar, aber ein Einzelangler bisher nicht und dabei sollte es gefälligst auch bleiben.
Wenn du besorgt bist, bleib halt zu Hause, kein Grund dafür andere auch zu beschränken, bzw. dafür zu sorgen dass genau dieses passiert!

Jürgen
 
Auch der Verband sollte sich ungefragt bedeckt halten, erst recht sogenannte "besorgte Bürger" wie du!

Der Begriff "besorgte Bürger" passt nicht in diesem Zusammenhang. Ich hatte eine Frage, die wurde beantwortet und fertig. Dafür ist die Kommunal- bzw. Landkreisverwaltung schließlich u.A. da. So, das solls nun aber dazu gewesen sein. Wünsche allen eine gute, vor allem gesunde Zeit und hoffe, dass sich die Situation bald zum guten wendet.
 
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In Spanien Festland und auf den spanischen Inseln ist Angeln verboten. Das Betreten der Straende ist untersagt. Alle Marinas ( Bootsanlegestellen ) sind geschlossen.
Angelreisen sind untersagt, einschliesslich der an die Ebro-Stauseen.
In Spanien darf man nicht spazieren gehen, keinen Sport ausser Haus treiben. Autofahren: Es darf nur eine Person im Auto sein.
Anbei Pressefotos.

Gruesse Juergen


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Ich war heute seit dem 16.3.das erstmal wieder in Fürth und Erlangen, fuhr mit dem Zug.
Ich hatte in Erlangen ein Termin zum Vorstellungsgespräch bei der Stadt.
Ohne solch eines Termins kam man gar nicht ins Rathaus! Das Gespräch fand zu dritt statt, mit einem Abstand von mindestens 2m, ohne Mundschutz und so...

In beiden Städten war weniger los als am Sonntag, bei Mc Donalds war der Gastbereich und die Toiletten abgesperrt. Die Züge waren leer und sie fahren alle nach dem Samstagsfahrplan.

Beim Edeka haben sich die Kassiererinnen durch Plexiglasscheiben geschützt, Bargeld wird in Schüsseln überreicht.

Polizei ist in Fürth auch rumgefahren, hat wohl nach Gruppenansammlungen geschaut....
Wenn ich mit dem Auto gefahren wäre, hätte es zu einer zu einer Kontrolle kommen können, habe aber schriftliche Beweise für das für mich sehr wichtige Vorstellungsgespräch gehabt...

Heute stand in der "Bild" ein Bericht abgedruckt, was wo welcher Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung kostet (in Deutschland).
Trotzdem: Fahren wir zum Angeln und geraten in eine Polizeikontrolle, kann uns nichts passieren, da man 1. allein im Auto sitzt und auch so sein Hobby ausübt, und 2. so auch dem Nahrungserwerb nachgeht.

Mal sehen, wo wir in 4 Wochen stehen....
 
Trotzdem: Fahren wir zum Angeln und geraten in eine Polizeikontrolle, kann uns nichts passieren, da man 1. allein im Auto sitzt und auch so sein Hobby ausübt, und 2. so auch dem Nahrungserwerb nachgeht.

Mal sehen, wo wir in 4 Wochen stehen

Genau so sieht es aus und wenn sich die Vorschriften ändern, oder auch verschärft werden, so werden wir es erfahren.
Das Angeln an sich wird auch in Zukunft kein Problem sein, zumindest aus seuchenhygenischer Sicht.
Einziges Problem könnte werden, wenn der Bewegungsspielraum eingeschränkt wird, wie z.B. in Spanien oder aktuell in England und ein Ausgang nur noch im Bereich von bis zu einem Kilometer vom Wohnort gestattet wird.
Ich muss z.B. 60 Kilometer bis zu meinem Gewässer!

Jürgen
 
Hallo,

da gibts eine einfache Lösung, welche auch in der Rechtssprechung abgesichert ist; in solchen Fällen ist zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass eben die Heiratsurkunde oder im Falle von den Kindern die Geburtsurkunde(n) mitzuführen um die Familienzugehörigkeit oder auch die Ehelichkeit nachzuweisen.
Die Nachweispflicht einer Familienzugehörigkeit liegt immer bei der Person, die sich ausweisen muss.

Petri Heil

Lajos

mooooment: es gibt zwar eine Ausweißpflicht....aber keine Ausweißmitführungspflicht
Wie ist es denn nun wenn ich nach SChweden möchte, dort ist es ja noch erlaubt...... aber dazu muss ich durch Dänemark....

Rostock -Trelleborg?
Geht das nicht mehr?
 
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