Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei uns in Hamburg sind alle Geschäfte geschlossen die nichts mit Nahrungsbeschaffung zu tun haben. Das Heist auch alle Angel Läden sind geschlossen.
 
es ist eine internationale Katastrophe - und die Politiker haben in der Regel Gefahren
möglichst kleingespielt um der Wirtschaft ......
naja überängstlich bin ich nicht - habe in meinem Leben noch keine einzige
Grippeschutzimpfung zugelassen .
Aber schon Anfang vergangener Woche hab ich es meiner Perle verwehrt
das " Forellenbordell" zu besuchen .
Ja in der Natur spuckt man schon mal ins Gras :crazy und da legt man ja auch mal
sein Zubehör ab :please . Noch muß man ja nicht unbedingt ans Wasser und wenn jetzt
findet man noch Stellen die noch nicht beangelt sind .Also seit etwas umsichtig und bleibt schön gesund !!!!
Mein Problem - habe noch 5 Rollen Klopapier - hoffentlich stellt man nun nicht noch
die Tageszeitungen ein sonst ist es absolut :poop
 
es ist eine internationale Katastrophe - und die Politiker haben in der Regel Gefahren
möglichst kleingespielt um der Wirtschaft ......
naja überängstlich bin ich nicht - habe in meinem Leben noch keine einzige
Grippeschutzimpfung zugelassen .
Aber schon Anfang vergangener Woche hab ich es meiner Perle verwehrt
das " Forellenbordell" zu besuchen .
Ja in der Natur spuckt man schon mal ins Gras :crazy und da legt man ja auch mal
sein Zubehör ab :please . Noch muß man ja nicht unbedingt ans Wasser und wenn jetzt
findet man noch Stellen die noch nicht beangelt sind .Also seit etwas umsichtig und bleibt schön gesund !!!!
Mein Problem - habe noch 5 Rollen Klopapier - hoffentlich stellt man nun nicht noch
die Tageszeitungen ein sonst ist es absolut :poop
 
Hallo,

da gibts eine einfache Lösung, welche auch in der Rechtssprechung abgesichert ist; in solchen Fällen ist zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass eben die Heiratsurkunde oder im Falle von den Kindern die Geburtsurkunde(n) mitzuführen um die Familienzugehörigkeit oder auch die Ehelichkeit nachzuweisen.
Die Nachweispflicht einer Familienzugehörigkeit liegt immer bei der Person, die sich ausweisen muss.

Petri Heil

Lajos
Es geht doch aber primär um die Mitglieder des Haushalts, denn da gilt aus Virus-Sicht sowieso "mitgehangen mitgefangen". Deshalb ist das in der Kontaktsperre auch so formuliert. Meine Mutter hat gegen den Lagerkoller extra noch rechtzeitig eine temporäre WG aus ihrem Haus gemacht (ich nenne es den Wittwen-Knast, findet sie aber nicht so witzig wie ich). Den Beschuss der Länderchefs lese ich so, dass ein Scheidungskind das nur gelegentlich bei Vati aufschlägt, die Lebensgefährtin, etc. da gar nicht eingeschlossen ist. Das ist dann schon +1.
 
Heute angefragt beim Bürgeramt, RLP: angeln ist nicht explizit verboten, es wird aber dringend empfohlen, es nicht zu tun. Werde mich daran halten.
 
Für Bayern wurde heute Folgendes vom Landesfischereiverband kommuniziert:

‐‐----

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem sich die Ereignisse ja derzeit überschlagen möchte ich als LFV Bayern noch mal folgendes klarstellen:

Grundsätzlich gilt die Allgemeinverfügung vom 20.03.2020 Freitag, für Teichwirte sind u.a. folgende Ziffern relevant:5 a) und h ).

Angeln ist - allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – weiterhin erlaubt, Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.

Fischbesatzmaßnahmen fallen unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:
· die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten
· beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen)
· Kontakt minimieren. Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.)
· aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und Anschluss fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein.

Eine Einschätzung, dass Besatzmaßnahmen mglw. 2 Wochen verschoben werden sollten, teilen wir nicht. Es ist vielmehr so, dass die Fische aus den vollen Teichanlagen zeitnah abgefischte und umgesetzt werden müssen um Krankheitsausbrüche zu verhindern. Eine Verschiebung in die warme Jahreszeit ist nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sebastian Hanfland

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Heute angefragt beim Bürgeramt, RLP: angeln ist nicht explizit verboten, es wird aber dringend empfohlen, es nicht zu tun. Werde mich daran halten.
Das überrascht mich. Dann müssten sie ja auch empfehlen, gar nicht mehr vor die Tür zu gehen. Das machen sie zumindest hier bei uns in BB ganz explizit nicht. Joggen und Spaziergänge werden sogar ausdrücklich empfohlen. Angeln ist in meinen Augen nichts anderes.
 
Das überrascht mich. Dann müssten sie ja auch empfehlen, gar nicht mehr vor die Tür zu gehen. Das machen sie zumindest hier bei uns in BB ganz explizit nicht. Joggen und Spaziergänge werden sogar ausdrücklich empfohlen. Angeln ist in meinen Augen nichts anderes.

Richtig! Finde ich auch!
Es ist halt ein schmaler Grad zwischen sinnvollen Einschränkungen zum Allgemeinwohl und sinnlosen Verboten die keinem was nutzen, nur Unmut hervorrufen!

LG Michael
 
Heute angefragt beim Bürgeramt, RLP: angeln ist nicht explizit verboten, es wird aber dringend empfohlen, es nicht zu tun. Werde mich daran halten.

Na ja, man kann auch darum betteln, dass es nun endlich auch explizit verboten wird!
Da muss man entsprechende Stellen nur erst mal drauf bringen?
Tu mir einen Gefallen, geh einfach nicht mehr Angeln und lass andere in Ruhe, mit deinem vorauseilenden Gehorsam!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, es ist spazieren gehen erlaubt, es ist sport treiben erlaubt - sofern man alleine bleibt. Was reitet einen dabei, tatsächlich nachzufragen, ob angeln dann auch erlaubt ist? So läuft man nur Gefahr dass das genauer spezifiziert wird - womöglich mit unerwünschten Ergebnissen! Ich sehe es so: solange es nicht explizit verboten wird fällt angeln für mich sowohl unter Spaziergängen als auch unter Sport - und da muss ein Ordnungshüter der tatsächlich genug langeweile hat mich in der Pampa anzusprechen (Sicherheitsabstand einhalten!) Erstmal gegen argumentieren.

Wie ich an anderer Stelle schrieb: denken anfangen ist grundsätzlich begrüßenswert- man darf nur nicht damit aufhören
 
Dejavu....

Genau wie die Leute die Reihenweise anfingen Ihre Autoversicherungen anzuschreiben ob fahren auf der Nordschleife unter den Versicherungsschutz fällt anstatt einfach die AGBs zu lesen.

Mittlerweile haben die Versicherungen nahezu alle den braten gerochen und die Nordschleife explizit in den AGBs ausgeschlossen.....Danke Leute!
 
Na ja, man kann auch darum betteln, dass es nun endlich auch explizit verboten wird!
Da muss man entsprechende Stellen nur erst mal drauf bringen?
Tu mir einen Gefallen, geh einfach nicht mehr Angeln und lass andere in Ruhe, mit deinem vorauseilenden Gehorsam!

Jürgen

Die Argumentation der Dame am anderen Ende der Leitung war, dass das Angeln bei den Polizisten/Ordnungsamtsmitarbeitern als unter diesen Umständen unsichere Aktivität ausgelegt werden kann. D.h. aus meiner Sicht: man zahlt - wenns dumm läuft - dann erstmal ein Ordnungsgeld, das man dann theoretisch vor Gericht anfechten kann. Das ist der Stress für mich nicht wert. Wers dennoch machen will, risikoaffin ist und vor allem den dicken Geldbeutel für Strafe und das Anfechten hinterher hat, kann ja gerne gegen die Empfehlung handeln. Jeder wie er mag.
 
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