Corona-Krise: Dürfen wir noch Angeln?

Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

NACHTRAG 25.05.2020: Angeln in gewerblichen Angelteichen in Niedersachsen wieder erlaubt

NACHTRAG 19.05.2020: Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen

NACHTRAG 23.03.: Listen der Angelmöglichkeiten in einzelnen Bundesländern aktualisiert


NACHTRAG 23.03.: Angeln an kommerziellen Gewässern in NRW wieder erlaubt

NACHTRAG 23.04.: Angelgeschäfte größtenteils wieder geöffnet


NACHTRAG 03.04.: Nachdem das Angeln in Berlin kurzzeitig untersagt wurde, ist es nun doch wieder gestattet. INFO

Nachtrag 03.04.: In Bayern in das Angeln nur in der "unmittelbaren, näheren Umgebung zum Wohnort" gestattet. Näher definert wird dies nicht. INFO


Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern in unmittelbarer Wohnortnähe, Brandenburg, Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen (keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!)

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Stand 23.04.: Angelläden sind größtenteils wieder geöffnet!
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel
Angeln in Norwegen
Die Grenzen nach Norwegen bleiben für Touruisten bis zum 20.07.2020 geschlossen


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier nach MV darf man nur noch ein einreisen wenn man anerkannt wichtige Termine hat.
Touristische Aktivitäten(inkl. Angeln) gehören nicht dazu!
Die SchuPos kontrollieren die "Einreise" an allen Knotenpunkten!

Ist das in anderen Bundesländern auch so?
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine kleine Ergänzung noch.
Hier nach MV darf man nur noch ein einreisen wenn man anerkannt wichtige Termine hat.
Touristische Aktivitäten(inkl. Angeln) gehören nicht dazu!
Die SchuPos kontrollieren die "Einreise" an allen Knotenpunkten!

Ist das in anderen Bundesländern auch so?

So steht's im Artikel:
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
 
Angeln an öffentlichen Gewässer
Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg,

Ich war gestern Fischen hier in Baden Würtemberg, am Oberrhein (Bruhrain).
Erlaubt ist ja sich im Freien aufzuhalten, Spazieren, Sport, also auch Angeln, insofern dies natürlich nicht im Rudel geschieht.
Ich frage mich nur, ob die Anreise zu meinem Gewässer ca. 60 Kilometer entfernt, auch in der Berechtigung sich Bewegung zu verschaffen beinhaltet ist?
War gestern jedenfalls schön frei die Autobahn, auf der Heimfahrt über Land sah man dann aber deutlich mehr Leute (Fahrzeuge), welche wohl das schöne Wetter genutzt haben.
Außer mir habe ich auf meiner Strecke noch zwei weitere Angler getroffen und am Pfälzer Ufer noch Fahrzeuge von mindestens 6 anderen Anglern gesehen.

Jürgen
 
Vielen Dank, dass Ihr das hier so übersichtlich zusammenfasst. Ich bin sehr froh darüber, dass wir im Moment noch unserem Hobby überhaupt nachgehen dürfen. Ich hoffe dadurch meinen persönlichen Lagerkoller noch etwas zu verzögern. Der komplette Samstag auf der Couch war für mich schon grenzlagig. Bleibt alle gesund.
 
Hallo,

Anmerkung für Bayern: das Angeln ist noch erlaubt, aber nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Nix mit dem besten Freund zum Angeln gehen. Zwei Personen beieinander sind verboten (Ausnahme eben welche aus dem eigenen Haushalt). Und dies ist ja leicht zu kontrollieren.

Petri Heil

Lajos
 
Im Rest der Republik dürfen nach meinem Kenntnisstand noch zwei Personen zusammen los (Mindestabstände beachten, etc.). Weiß jemand genaueres über die Angelteiche? Ich habe gerade versucht, telefonisch welche zu erreichen, scheint aber zumindest hier dicht zu sein.

LG,
Georg
 
Hallo,

(Ausnahme eben welche aus dem eigenen Haushalt). Und dies ist ja leicht zu kontrollieren.
Ist es das?*
Meine Frau heißt anders als ich.
Ihre Tochter heißt anders als meine Frau
Mein Sohn heißt anders als ich.
Wenn wir zusammen in den Urlaub fahren , gibt es immer fragende Gesichter bei der Anmeldung an der Rezeption
(*jeweils natürlich der Nachname)
 
Aktuell herrscht große Unsicherheit, was das Thema Angeln während der Corona-Krise angeht. Was darf man, wo darf man? Hier bekommt Ihr einen Überblick.

Stand: 23.03.2020

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Momentan dreht sich alles um das Coronavirus. Nun hat auch die Bundesregierung reagiert und das öffentliche Leben eingeschränkt. Ab Montag dem 23.03.2020 gilt in Deutschland ein Versammlungsverbot für mehr als zwei Personen. Diese Regelung ist vorerst für zwei Wochen in Kraft. Sport und Bewegung in der Natur sind nach wie vor erlaubt.
Konkret heißt das für Angler: Wir dürfen noch angeln gehen, aber nicht mehr in Gruppen über zwei Personen!

Folgende Maßgaben müssen in der Öffentlichkeit beachtet werden:

  • Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern halten
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder mit einer weiteren Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet

Bitte beachtet:
In einzelnen Regionen, Städten und Gemeinden gibt es aktuell deutliche Ausgangsbeschränkungen. Den Anweisungen vor Ort ist unbedingt Folge zu leisten!




Im folgenden Abschnitt geben wir Euch einen Überblick, was in den einzelnen Bundesländern noch erlaubt ist, und was nicht:

Angeln an öffentlichen Gewässer
  • Nur für Einzelpersonen: Hamburg
  • Für Angeltouristen gesperrt: Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
  • Erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen): Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Angeln an Vereinsgewässern
  • Überall erlaubt (im Rahmen der deutschlandweiten Ausgangsbeschränkungen)
Angeln an kommerziellen Forellenseen
  • Verboten: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
  • Erlaubt: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
    à keine einheitlichen Regelungen: teilweise regionale, behördliche Einschränkungen!

In vielen Bundesländern sind Angelläden bereits geschlossen. Hier bekommt Ihr einen Überblick dazu:
  • Angelshops noch geöffnet: Bremen, Hamburg, Thüringen
  • Angelshops geschlossen: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Angeln in unseren Nachbarländern

In folgende Nachbarländer ist die Einreise als Angeltourist nicht mehr möglich:
  • Österreich
  • Dänemark
  • Schweiz
  • Luxemburg
  • Frankreich
  • Luxemburg
  • Belgien
  • Polen
  • Tschechien
Die Einreise in die Niederlande ist noch möglich!

Außerdem sind folgende deutsche Inseln für Touristen gesperrt:
  • Wangerooge
  • Spiekeroog
  • Langeoog
  • Baltrum
  • Norderney
  • Juist
  • Borkum
  • Sylt
  • Amrum
  • Föhr
  • die Halbinsel Nordstrand,
  • Halligen Hooge
  • Langeneß
  • Fehmarn
  • Rügen
  • Usedom
  • Hiddensee
  • Poel

Fahren aktuell noch Angelkutter?
Nein, momentan fahren keine Angelkutter. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind für touristische Reisen gesperrt.


Wir bemühen uns, diesen Artikel immer aktuell zu halten!
Wenn Ihr noch weiterführende Infos oder Ergänzungen habt, schreibt uns das in die Kommentare.



Petri Heil und bleibt gesund!
Eure AB-Redaktion

An die AB Moderatoren!
Vielen Dank für eure Arbeit! Das war eine gute Idee und von Euch top umgesetzt!

In diesem Sinne LG Michael
 
Wie ist es denn nun wenn ich nach SChweden möchte, dort ist es ja noch erlaubt...... aber dazu muss ich durch Dänemark....
 
Darf ich fragen, auf welcher Basis die Aussagen im Artikel getroffen wurden? Sind das eigene Einschätzungen auf Grund der allgemein bekannten Regelungen der Länder oder hattet ihr euch bei den Ministerien der Länder erkundigt, ob Angeln unter die erlaubte "Bewegung an frischer Luft und Sport" fällt?

Für Bayern weiß ich zb, dass das Landwirtschaftsministerium einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht hat.
 
Ist es das?*
Meine Frau heißt anders als ich.
Ihre Tochter heißt anders als meine Frau
Mein Sohn heißt anders als ich.
Wenn wir zusammen in den Urlaub fahren , gibt es immer fragende Gesichter bei der Anmeldung an der Rezeption
(*jeweils natürlich der Nachname)

Hallo,

da gibts eine einfache Lösung, welche auch in der Rechtssprechung abgesichert ist; in solchen Fällen ist zusätzlich zum Personalausweis oder Reisepass eben die Heiratsurkunde oder im Falle von den Kindern die Geburtsurkunde(n) mitzuführen um die Familienzugehörigkeit oder auch die Ehelichkeit nachzuweisen.
Die Nachweispflicht einer Familienzugehörigkeit liegt immer bei der Person, die sich ausweisen muss.

Petri Heil

Lajos
 
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