Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

fishhawk

Well-Known Member

Bertone

Well-Known Member
Die Frage ist doch: Anleinen, aber zu welchem Zweck?

Geht es um ein dämliches 'Ich hab den Größten'-Foto, dann soll sich der Betreffende eben eine ordentliche Fotografier- und Beleuchtungsausrüstung kaufen, dann kann er sich vom Fisch auch im Dunkeln einen blasen lassen. Denn alle wissen: Im Dunkeln ist gut munkeln.

Sinnfreie Aktionen, solche Angelegenheiten.
 

Bertone

Well-Known Member
Hallo,

Da gäbe es m.M. schon verschiedene legitime Zwecke.

Könnte z.B. gut für den Wels sein.

Könnte auch vor Verderb eines Nahrungsmittels schützen.

Wer das in DE machen würde, ginge aber vermutlich ein Risiko ein.
Hast Du nicht verstanden. Gemeint war offensichctlich: Ist anleinen zur Hälterung bis das Licht für eine Fotosession passt ein akzeptabler Grund. Ich denke nein.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Die Frage ist doch: Anleinen, aber zu welchem Zweck?
Das es auch andere Gründe geben mag, um einen Fisch zu hältern, als ein böses Foto zu machen, dazu reicht es wohl nicht mit der Fantasie?
Den Fisch als Nahrungsmittel zu nutzen, beispielsweise.
Es hat nämlich nicht jeder ein Auto am Wasser stehen, mit einer gefüllten Eisbox darin!

So ging es mir zumindest jahrelang, da kam dann auch mal der große Setzkescher zum Einsatz, um ein paar Hechte zu hältern, übers Wochenende.
Diesen horizontal abgespannt, vor der Schilfkante stehend, auch kein Problem für die Insassen.
Man muss nur wissen wie es geht, so einfach ist das.
Dazu gehört selbstverständlich auch, dass man keine Kammschupper dazu setzen soll.

Aber den Setzkescher für Waller habe ich noch nicht gesehen, obwohl Berufsfischer diese auch in festen Hälterungen über die Zeit bringen.

So nun genug von mir zum Thema Waller Anleinen. Es ist illegal da lässt sich auch nichts dran drehen und es spielt dabei auch keine Rolle, ob dies Sinn macht oder nicht!

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Bertone

Well-Known Member
Erst mal lesen, dann verstehen, danach meckern oder eben nicht.
Dort steht 'Anleinen, aber zu welchem Zweck?'. Bedeutet: Nicht jeder Zweck rechtfertigt das Anleinen (z.b. eine Fotosession), somit im Umkehrschluß, es mag Gründe geben, die ein Anleinen geboten erscheinen lassen, z.B. Hälterung zum Nahrungserwerb, wenn ohne Kühlmöglichkeit. Hat mit Fantasie nichts zu tun, immerhin sind wir nicht im Märchen, bzw. Sci-Fi.
Hat es nun jeder verstanden? Ich bitte darum.
 

fishhawk

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Hallo,
: Ist anleinen zur Hälterung bis das Licht für eine Fotosession passt ein akzeptabler Grund. Ich denke nein.
In Ländern wo das erlaubt ist, müsste das jeder für sich selber beurteilen.

Ich habe zu solchen Aktionen und den folgenden Foto- und Videosessions etc. auch meine persönliche Meinung.
Nicht nur was Welse angeht.

Aber die kann ich auch ganz gut für mich behalten und mir meinen Teil denken, wenn ich bestimmte Postings lese oder Bilder sehe.
 

yanigo

Well-Known Member
Das es auch andere Gründe geben mag, um einen Fisch zu hältern, als ein böses Foto zu machen, dazu reicht es wohl nicht mit der Fantasie?
Den Fisch als Nahrungsmittel zu nutzen, beispielsweise.
Es hat nämlich nicht jeder ein Auto am Wasser stehen, mit einer gefüllten Eisbox darin!

So ging es mir zumindest jahrelang, da kam dann auch mal der große Setzkescher zum Einsatz, um ein paar Hechte zu hältern, übers Wochenende.
Diesen horizontal abgespannt, vor der Schilfkante stehend, auch kein Problem für die Insassen.
Man muss nur wissen wie es geht, so einfach ist das.
Dazu gehört selbstverständlich auch, dass man keine Kammschupper dazu setzen soll.

Aber den Setzkescher für Waller habe ich noch nicht gesehen, obwohl Berufsfischer diese auch in festen Hälterungen über die Zeit bringen.

So nun genug von mir zum Thema Waller Anleinen. Es ist illegal da lässt sich auch nichts dran drehen und es spielt dabei auch keine Rolle, ob dies Sinn macht oder nicht!

Jürgen
Stimme Dir voll zu, dass das Hältern natürlich gekonnt sein muss, und in Relation zur Nutzung als Nahrungsmittel auch seine Berechtigung hat. Berufsfischer machen es doch auch.

In der Tierzucht (Landwirtschaft), bei der Jagd und bei der Fischerei geht es seit Anbeginn der Zeit nur darum etwas auf dem Teller zu haben. Dieser Beweggrund wird in der modernen westlichen Zivilisation immer weiter verdreht und auf den Kopf gestellt.

Der Tierschutz ist zu einem Werkzeug geworden, der das Menschenecht zur Selbstversorgung aushebeln soll. Der Mensch kommt dadurch unumgänglich in eine Abhängigkeit von "anderen" Versorgern, d.h. der Nahrungsmittel-Industrie. Kleinbauern haben doch genau die gleichen Probleme mit Tierschutz-Auflagen etc. Der Kleinbauer als autarker Selbstversorger ist der Lebensmittelindustrie ein Dorn im Auge.

Noch nie ist mir ein Angler begegnet der bewusst einen Fisch quälen wollte. Ganz im Gegenteil gehen Angler oft bewusst schonend, pfeglich u. respektvoll mit den Kreaturen um. Ein "schlechter" Umgang mit Fischen ist meist nur auf Nachlässigkeit zurückzuführen, z..B. wenn man das ein oder andere Gerät zuhause vergessen hat, wie z..B. einen Hakenlöser, Totschläger o. Abhakmatte.

Ich denke, dass wenn man das Hältern wieder erlauben würde, würde die Angelgeräte-Industrie schnell Produkte anbieten, die den Bedarf der Angler decken, im Hinblick auf das Hältern. Angler wollen Fische vernünftig hältern, also würde der Markt dafür etwas anbieten.
 

heinzi

Well-Known Member
Noch nie ist mir ein Angler begegnet der bewusst einen Fisch quälen wollte. Ganz im Gegenteil gehen Angler oft bewusst schonend, pfeglich u. respektvoll mit den Kreaturen um. Ein "schlechter" Umgang mit Fischen ist meist nur auf Nachlässigkeit zurückzuführen, z..B. wenn man das ein oder andere Gerät zuhause vergessen hat, wie z..B. einen Hakenlöser, Totschläger o. Abhakmatte.

Ich denke, dass wenn man das Hältern wieder erlauben würde, würde die Angelgeräte-Industrie schnell Produkte anbieten, die den Bedarf der Angler decken, im Hinblick auf das Hältern. Angler wollen Fische vernünftig hältern, also würde der Markt dafür etwas anbieten.
Ich habe auch schon oft andere Angler erlebt, denen der gefangene Fisch vollkommen egal war und ihn genau so auch behandelt haben. Eine waidgerechte Versorgung des Fanges kannten die Jungs nicht. Der Fisch wurde abgehakt und auf Land liegen gelassen bis er erstickt ist. Das ist nur ein Beispiel von vielen.
Früher durften die gefangenen Fische ja im Setzkescher gehältert werden. Ich weiß nicht wie es heute ist. Aber auch damit wurde Schindluder getrieben. Manche Setzkescher waren zu klein für die Menge an Fische und auch zu kurz. Zum Teil stapelten sich die Rotaugen darin bis sie schlussendlich mit dem Bauch nach oben schwammen und auch elend verreckt sind. Ich habe nichts gegen hältern der Fische. Aber es muß einen guten Grund haben und dem Lebewesen auch gerecht werden. Einen Fisch lange zu hältern nur um ein Foto zu machen, lehne ich konsequent ab.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Das ist nur ein Beispiel von vielen.
Früher durften die gefangenen Fische ja im Setzkescher gehältert werden.
In BW immer noch, wobei die Maße vorgeschrieben sind (3,5m und 50cm Durchmesser).
Verboten ist dieser allerdings im Fließgewässer und bei Schifffahrt sowieso.
Ich hältere so auch heute noch und in meinem Gewässer machen dies andere auch, inclusive des Gewässerwarts.
Man sollte aber schauen, dass man nicht etwa 50Kg Weißfisch da rein quetscht, oder Kammschupper mit anderen Fischen gemeinsam hältert.

Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet:

Lajos1

Well-Known Member
In BW immer noch, wobei die Maße vorgeschrieben sind (3,5m und 50cm Durchmesser).
Verboten ist dieser allerdings im Fließgewässer und bei Schifffahrt sowieso.
Ich hältere so auch heute noch und in meinem Gewässer machen dies andere auch, inclusive des Gewässerwarts.
Man sollte aber schauen, dass man nicht etwa 50Kg Weißfisch da rein quetscht, oder Kammschupper mit anderen Fischen gemeinsam hältert.

Jürgen
Hallo,

das Hältern ist in Bayern auch ganz offiziell erlaubt. Für mich als Fliegen- und Spinnfischer aber eh uninteressant ab51 .

Petri Heil

Lajos
 

MarkusZ

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das Hältern ist in Bayern auch ganz offiziell erlaubt.
Vom Gesetz her ist es zumindest nicht verboten, wobei es schon einige Einschränkungen gibt.

Gibt aber viele Gewässser wo es per Gewässerordung ganz oder teilweise untersagt ist.

In allen MFR-Verbandsgewässern dürfen m.W.zum Beispiel keine Raubfische gehältert werden, im MD-Kanal ist Hältern allgemein verboten.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
So nun genug von mir zum Thema Waller Anleinen. Es ist illegal da lässt sich auch nichts dran drehen und es spielt dabei auch keine Rolle, ob dies Sinn macht oder nicht!

Jürgen

Gibt es mittlerweile schon ein Landes - oder Bundesgesetz, wo das Anleinen erfasst wurde? Oder wird die Aussage aus den Tierschutzgesetz interpretiert?

Ein wichtiger Grund fürs Anleinen bzw. Hältern kann ja auch das Umsetzen sein.

In Spanien werden selbst Zander angeleint, was bei den hohen Außentemperaturen durchaus Sinn machen kann.
 

magi

Well-Known Member
Gibt es mittlerweile schon ein Landes - oder Bundesgesetz, wo das Anleinen erfasst wurde? Oder wird die Aussage aus den Tierschutzgesetz interpretiert?

Ein wichtiger Grund fürs Anleinen bzw. Hältern kann ja auch das Umsetzen sein.

In Spanien werden selbst Zander angeleint, was bei den hohen Außentemperaturen durchaus Sinn machen kann.

Was auch immer in Spanien, aus welchen Gründen auch immer gemacht wird. Es geht hier doch um deutsche Gewässer oder nicht? Und wenn hier jemand dabei erwischt werden sollte und als Argument den Umsetzwillen nennt, hoffe ich doch inständig, dass solchen Leuten zumindest der Fischreierlaubnisschein für betreffendens Gewässer für eine seeeehr lange Zeit entzogen wird.
 

rheinfischer70

Well-Known Member
Was auch immer in Spanien, aus welchen Gründen auch immer gemacht wird. Es geht hier doch um deutsche Gewässer oder nicht? Und wenn hier jemand dabei erwischt werden sollte und als Argument den Umsetzwillen nennt, hoffe ich doch inständig, dass solchen Leuten zumindest der Fischreierlaubnisschein für betreffendens Gewässer für eine seeeehr lange Zeit entzogen wird.
Dann kannst du sicher die dazugehörigen Paragraphen benennen.
 

Taxidermist

Well-Known Member
Dann kannst du sicher die dazugehörigen Paragraphen benennen.
Es kommt immer das Tierschutzgesetz zur Anwendung, dass mit dem unnötigen Leid welches zu vermeiden ist und so.
Und wie es die einschlägige Rechtsprechung zeigt, gibt es wohl keinen Richter welcher dieses nicht ahnden und abstrafen würde.
Dabei ist es wohl auch ziemlich egal, was z.B. in der Landesfischereiverordnung zum Thema Hältern steht,
§11 sticht.

Jürgen
 
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