Catch & Release - bald verboten ?

Gralf

Member
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Ich wäre ja schon glücklich, wenn wir Angler, resp. zumindest hier im Board und auf eine solche Definition einigen könnten. Das würde sicher so manche Verwirrung beseitigen. ;)

Einfach:

Fischen in der vorgefaßten Absicht nachstellen, diese wieder freizulassen.

Einer was dagegen?|bla:
 

Eisenhelm

Member
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Der gepostete Gesetzestext definiert ja auch eine Ordnungswidrigkeit. Da ist das Ordnungsgeld ja auch normalerweise nicht sehr hoch.
Also heißt das für mich weiterhin manchmal für den Topf (je nach Fang und Laune), aber meistens glitschen mir die Jungs zufällig durch die Finger beim Haken-Lösen. Wenn mich dann dabei mal nen Aufseher beobachtet und meint, dass es Absicht war, dann nehme ich das Ordnungsgeld in Kauf.
 

jtomit

Saale-Hunter
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Man sollte sich an anderen Ländern ein Beispiel nehmen. Dort darf amn bestimmte Fische nur entnehmen welche eine Mindesgröße und eine Maximalgröße haben. Alle anderen sind zurückzusetzen. Für mich vollig logisch. Die einen sind zu klein und die anderen bringen ein Vielfaches an Nachkommen und erhalten damit den Bestand. Bitte verbesset mich aber glaube es war in England? Warum begreif das in Deutschland keiner????
 

Benson

Wassermann
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Hi,

wie schon zitiert wurde:
Zitat von Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische
§10
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 15 des Hessischen Fischereigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[..]

(2) Ordnungswidrig handelt ferner, wer Fischen in der vorgefassten Absicht nachstellt, sie ohne vernünftigen Grund wieder auszusetzen
...und festgestellt wurde - es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit - keine Straftat.
Wieviele von euch haben schon die zulässige Höchstparkdauer überschritten oder gar keine Parkscheibe ins Auto gelegt und haben dafür ein "Bußgeld" bekommen. Als Ahndung sieht das Gesetz eben nur ein "Bußgeld" oder gar nur eine "Verwarnung"(§ 56 OWiG) vor.

Btw:


Die Verantwortlichkeit für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit kann aus folgenden Gründen ausgeschlossen sein:


- noch nicht 14 Jahre alt



- Vorliegen einer seelischen Störung. Diese erfasst auch die den Ausschluss der Verantwortlichkeit wegen einer Alkoholisierung:m

Viele Grüße
Ben
 

Ralle 24

User
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Hi,

wie schon zitiert wurde:
...und festgestellt wurde - es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit - keine Straftat.
Wieviele von euch haben schon die zulässige Höchstparkdauer überschritten oder gar keine Parkscheibe ins Auto gelegt und haben dafür ein "Bußgeld" bekommen. Als Ahndung sieht das Gesetz eben nur ein "Bußgeld" oder gar nur eine "Verwarnung"(§ 56 OWiG) vor.

Das stimmt soweit. Allerdings sieht das bei der einhergehenden Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz völlig anders aus. Da ist man durchaus im Bereich einer Straftat.
Die Ordungswidrigkeit kommt nur noch oben drauf.
 

Karauschenjäger

Active Member
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Ralle 24;2157125]Das stimmt soweit. Allerdings sieht das bei der einhergehenden Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz völlig anders aus. Da ist man durchaus im Bereich einer Straftat.
Die Ordungswidrigkeit kommt nur noch oben drauf
Genauso ist das - Bundesrecht bricht Landesrecht !

Eine solche (mögliche) Anzeige wird immer nach dem Bundestierschutzgesetz abgehandelt werden, die spezielle Ordnungswidrigkeit (OWiG) wird nur bei der Nennung der Paragraphen, gegen die verstoßen wurde, zusätzlich im Anzeigentext aufgeführt.

Sollte die zuständige Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, dass der Tatbestand nicht ausreichend für eine Verurteilung ist (was bei C&R kaum der Fall sein wird!), besteht immer noch die Möglichkeit, die Anzeige zur weiteren "Bearbeitung" zum Ordnungsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu senden - und bei der permanenten Finanznot der Kommunen könnte der Bußgeldbescheid mal so richtig happig ausfallen!

Da ist nix mit, die Sache ist so ähnlich wie ein Parkverstoß oder wenn man mal etwas zu schnell gefahren ist - solche Verstöße können eine richtige teure Suppe werden!


(Trotzdem) munter bleiben
Karauschenjäger
........................................

.
 

zanderzone

Baitcaster
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Wen interessiert es denn, ob es verboten ist?? Mich jedenfalls nicht! Und wenn ich nen Meterhecht zurücksetzten möchte, dann mache ich das auch!! Wer will mir das denn verbieten??? Diese Diskussion ist völliger Quatsch!!!

Und wenn mich jemand anscheisst, dann habe ich keine Verwendung für diesen GROßEN Fisch! Keine Verwendung, dann kein Tatbestand!!

Das ist wieder typisch Deutschland!! Kannst nen Fisch ja mal fragen (nach 10 Bier antwortet er Dir auch ;-)) was er lieber möchte!!!!
mfg zanderzone
 
Zuletzt bearbeitet:

Michelle

Member
AW: Catch & Release - bald verboten ?

zanderzone;2157179]Wen interessiert es denn, ob es verboten ist?? Mich jedenfalls nicht! Und wenn ich nen Meterhecht zurücksetzten möchte, dann mache ich das auch!! Wer will mir das denn verbieten??? Diese Diskussion ist völliger Quatsch!!!
mfg zanderzone

Wenn Du der Meinung bist, dass Dich das nicht interessiert, ob Du gegen bestehende Gesetze verstößt, dann solltest Du auch nicht hier rumnöhlen, wenn Du tatsächlich mal von einem Fischereiaufseher oder der Polizei angezeigt wirst. Oder ein anderer Sportkollege hat Dich angeschmiert!
Hoffentlich lesen das, was Du geschrieben hast, nicht Dein Gewässerwart oder der Vorsitzende im Nordhorner Verein - das könnte Ärger geben!
 
Zuletzt bearbeitet:

maesox

normal ist anders...
AW: Catch & Release - bald verboten ?

@Zanderzone


|good:|good:|good:|good:......so denk ich auch!!!!

Bevor ich mir das prinzipielle Abschlagen vorschreiben lassen muß,hör ich auf!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
O

Ollek

Guest
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Wenn Du der Meinung bist, dass Dich das nicht interessiert, ob Du gegen bestehende Gesetze verstößt, dann solltest Du auch nicht hier rumnöhlen, wenn Du tatsächlich mal von einem Fischereiaufseher oder der Polizei angezeigt wirst. Oder ein anderer Sportkollege hat Dich angeschmiert!
Hoffentlich lesen das, was Du geschrieben hast, nicht Dein Gewässerwart oder der Vorsitzende im Nordhorner Verein - das könnte Ärger geben!

#6Glaub mir Michelle wenn er von einem Fischereiaufseher "erwischt" wurde und dieser ebenfalls Angler ist und sich darüber im klaren ist, das es sinnvoller ist viel zu grosse Fische zurückzusetzen wird ihm zumindest dieser Aufseher nicht an die Karre pi**en.

Und das sage ich obwohl ich kein Militanter Vertreter von C&R bin. #h Insofern gebe ihm uneigeschränkt recht und das obwohl es lt. Gesetz nicht so sein darf.

Aber wir sind alle nicht Päptlicher als der Papst oder du evtl schon?|kopfkrat ;)
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Das stimmt soweit. Allerdings sieht das bei der einhergehenden Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz völlig anders aus. Da ist man durchaus im Bereich einer Straftat.
Die Ordungswidrigkeit kommt nur noch oben drauf.

Beachte aber, dass das (Strafbarkeit nach TierSchG) gerade umstritten ist, wobei jüngere Entscheidungen von Staatsanwaltschaften die Eröffnung eines Strafverfahrens abgelehnt haben.
Und nochmals: Ordnungswidrigkeitsvorschriften die absolutes C&R verbieten gibt es meines Wissens nur in Bayern und Hessen.
 

stebe

New Member
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Ist zwar etwas älter aber...... macht Euch mal Gedanken wegen Eurer Äußerungen im I-Net

http://www.fv-breitenau.de

Karpfen zurückgesetzt 800 DM Strafe

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat im Jahr 2001 einen Angler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 800 DM Strafe verurteilt ( Aktenzeichen: 5 Cs 16 Js 567/00 ).
Ausgangssituation war: Der Angler fing einen großen Karpfen aus der Weser. Er legte ihn nach der Lösung des Hakens aus dem Maul auf eine Waage, dabei stellte er fest, dass der Karpfen rund 44 Pfund schwer war. Sodann postierte sich der Verurteilte mit dem Karpfen vor einer selbst aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit dem Karpfen in der Hand mit hilfe eines Selbstauslösers. Anschließend setzte er den Karpfen ins Wasser zurück. Das Foto wurde in einer Anglerzeitung veröffentlicht, der Tierschutzbund e.V. in Bonn erstattete gegen den Angler Strafanzeige wegen Vergehens der Tierquälerei.
Der Angler wurde vom Gericht wegen Zufügung länger anhaltender erheblicher Schmerzen und Leiden gegenüber einem Wirbeltier gemäß §17 Nr 2b Tierschutzgesetz zur Verantwortung gezogen.
 

Sailfisch

(Little) Big Gamer
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Ist zwar etwas älter aber...... macht Euch mal Gedanken wegen Eurer Äußerungen im I-Net

http://www.fv-breitenau.de

Karpfen zurückgesetzt 800 DM Strafe

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hat im Jahr 2001 einen Angler wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 800 DM Strafe verurteilt ( Aktenzeichen: 5 Cs 16 Js 567/00 ).
Ausgangssituation war: Der Angler fing einen großen Karpfen aus der Weser. Er legte ihn nach der Lösung des Hakens aus dem Maul auf eine Waage, dabei stellte er fest, dass der Karpfen rund 44 Pfund schwer war. Sodann postierte sich der Verurteilte mit dem Karpfen vor einer selbst aufgestellten Kamera und fotografierte sich mit dem Karpfen in der Hand mit hilfe eines Selbstauslösers. Anschließend setzte er den Karpfen ins Wasser zurück. Das Foto wurde in einer Anglerzeitung veröffentlicht, der Tierschutzbund e.V. in Bonn erstattete gegen den Angler Strafanzeige wegen Vergehens der Tierquälerei.
Der Angler wurde vom Gericht wegen Zufügung länger anhaltender erheblicher Schmerzen und Leiden gegenüber einem Wirbeltier gemäß §17 Nr 2b Tierschutzgesetz zur Verantwortung gezogen.

Vgl. dazu!
 

zanderzone

Baitcaster
AW: Catch & Release - bald verboten ?

zanderzone;2157179]Wen interessiert es denn, ob es verboten ist?? Mich jedenfalls nicht! Und wenn ich nen Meterhecht zurücksetzten möchte, dann mache ich das auch!! Wer will mir das denn verbieten??? Diese Diskussion ist völliger Quatsch!!!
mfg zanderzone

Wenn Du der Meinung bist, dass Dich das nicht interessiert, ob Du gegen bestehende Gesetze verstößt, dann solltest Du auch nicht hier rumnöhlen, wenn Du tatsächlich mal von einem Fischereiaufseher oder der Polizei angezeigt wirst. Oder ein anderer Sportkollege hat Dich angeschmiert!
Hoffentlich lesen das, was Du geschrieben hast, nicht Dein Gewässerwart oder der Vorsitzende im Nordhorner Verein - das könnte Ärger geben!

Das würde mich sogar freuen, wenn das viele lesen würden! Denn ich möchte, dass auch meine Kinder in 20 Jahren dem schönen Hobby weiternachgehen.. aber wenn weiterhin jeder Fisch in den Sack kommt, dann sehe ich das anders!
Und Du kannst Dir sicher sein, das jeder vernünftige Angelkollege Dich nicht anscheisst!! Und bei uns im Verein wird die Sache eh anders gesehen! Gott sei Dank! Wenn ich mal Bock auf nen Fisch habe, dann nehme ich einen mit, aber ich brauch mir auch nicht meine Kühltruhe voll hauen so wie es die meisten Leute machen!!!

Und für alle die, die mich anschwärzen wollen, denen wünsche ich viel Spaß!!!
 
Zuletzt bearbeitet:

Fantastic Fishing

Well-Known Member
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Echt mal diese ganzen Winkeladvokaten.....immer diese ewigen Diskussionen....Wenn ich Angeln gehe,gehe ich Angeln,wenn ich Fisch brauche nehme ich ihn mir mit,Sollte ich ihn nicht haben wollen schwimmt er halt wieder....Interessiert keine Sau und hat auch nicht mal ansatzweise was mit einer Straftat zu tuen ist halt Natur....Wenn man es Waidgerecht macht und alles I.o ist.....spielt das alles keine Rolle.....Schließe mich Zanderzone an


Und mit dem An********n......Kannst dich ja in die Ecke stellen und mal drüber nachdenken.....
 
O

Ollek

Guest
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Wenn ich mal Bock auf nen Fisch habe, dann nehme ich einen mit, aber ich brauch mir auch nicht meine Kühltruhe voll hauen so wie es die meisten Leute machen!!!

#d Ich denke aber jetzt übertreibst du und schiesst übers Ziel hinaus und verurteilst Leute zu Pauschal. Denn bei der ganzen C&R Debatte kann ich dir versichern das die Meisten die sich "rigeroses C&R" nicht auf die Mütze gestickt haben dann doch vorrauschauend und weitsichtig entnehmen und nicht so wie es die C&R Militz immer behauptet das alles abgeknüppelt wird nur um ihre Art der Fischerei zu rechtfertigen.

Das konnte ich aus unzähligen Berichten aus dem Board und Treffen mit anderen Anglern am Wasser entnehmen. Sicher gibt es schwarze Schafe, aber die haben in der überwiegenden Mehrzahl sowieso keinerlei Fischereierlaubnis oder sonst der gleichen und sind somit auch nicht als Angler wie du und ich anzusehen. Denn um diese Leute ( das sind keine Angler) kümmern ( sollten zumindest) sich dann andere Behörden.

in dem Sinne :g
 

maesox

normal ist anders...
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Jetzt artets wieder in den üblichen Außmaßen aus!!!.........abwarten;-)
 

Ralle 24

User
AW: Catch & Release - bald verboten ?

Ach Kinners, es ist doch nicht so schwer.

Das fangen von Fischen mit der von vornherein feststehenden Absicht sie nach dem Fang zurückzusetzen verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Da beißt keine Maus den Faden ab. Im Falle einer Anzeige, die ja nicht unbedingt durch einen Fischereiaufseher oder anderen Angler erfolgen muß, hat man da vor Gericht möglicherweise schlechte Karten.
Wer sich also heute hinstellt und vollmundig erklärt, das ihn das nix angeht - möglicherweise sogar noch vor Auge in Auge mit dem Widersacher oder gar vor Gericht - und er seine Fische zurücksetzt, der darf sich halt nicht wundern wenn er in arge Argumentationsnöte kommt. Nicht zuletzt deswegen ist dieses ganze Theater ja überhaupt erst entstanden.

Wo ist das Problem, sich in einem unverfänglichen Bereich zu bewegen und zu erklären das man Fische zum Zweck des Verspeisens fangen will ? Ob und welchen und wieviele Fische man entnimmt, bleibt im Rahmen der Verwertbarkeit einem jeden selbst überlassen. Man findest für jeden Fisch ein Argument, warum man grade diesen nicht verwerten kann. Zu groß, zu klein, falsche Art etc.

Mit einer etwas geschickteren Argumentation kann man sich jedenfalls besser behaupten.
 
Oben