C & R in Schleswig-Holstein

angler1996

36Z Löffelschnitzer
AW: C & R in Schleswig-Holstein

wenn man mal Angeln und Töten getrennt betrachten würde, gäbs den ganzen Hickhack nicht mehr#h
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Thema Gemeinschaftsfischen/ Wettkampffischen:
Empfehlungen Stadt Hamburg
 

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  • Information zur Durchführung von fischereilichen Veranstaltungen(1).pdf
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kati48268

Well-Known Member
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Die Kernaussage:
[FONT=&quot]>Erfüllt also z. B. ein geangelter Fisch das vorgeschriebene Mindestmaß und steht seine „Eignung“ als Lebensmittel außer Frage, so besteht hier ein Entnahme- und Verwertungsgebot. Es ist nicht zulässig, individuelle Mindestmaße anzusetzen, je nachdem, welche Fischgröße man persönlich für verwertbar hält.<[/FONT]
Ideologisch bedingter, deutscher Bürokraten-Wahnsinn vom Schreibtisch aus.

Und der LSFV SH nickt zu allem brav & findet sich ganz toll.
 
W

Wilhelm

Guest
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Wenn man diese Flachpfei.......n in den Ministerin nicht in vorauseilendem Gehorsam ständig mit der Nase darauf stoßen würde..........
ja dannnnn wäre schon viel gewonnen.
 

kingangler93

Meeres-Fan
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Könnte auch so von unserem Bundesverband heraus gegeben worden sein
 
W

Wilhelm

Guest
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kingangler93 Ja genau das sind doch die Helden, die Nasenartisten, die ich meine ( siehe oben).#q
 

Grünknochen

Natur schützender Angler
In stillem Gedenken
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Die Kernaussage:
[FONT=&quot]>Erfüllt also z. B. ein geangelter Fisch das vorgeschriebene Mindestmaß und steht seine „Eignung“ als Lebensmittel außer Frage, so besteht hier ein Entnahme- und Verwertungsgebot. Es ist nicht zulässig, individuelle Mindestmaße anzusetzen, je nachdem, welche Fischgröße man persönlich für verwertbar hält.<[/FONT]
Ideologisch bedingter, deutscher Bürokraten-Wahnsinn vom Schreibtisch aus.

Und der LSFV SH nickt zu allem brav & findet sich ganz toll.


Genau deshalb - Robert Lemke hat offenkundig noch nie geangelt - in der Praxis nicht kontrollierbar. Ich gehe immer mit so was von vorher überlegter Verwertungsabsicht ans Gewässer und setze den 50cm Zander fröhlich zurück, dem herbeieilenden Fischereiauseher erklärend, der Fisch - wieder fröhlich im Wasser schwimmend, also jeder Inaugenscheinnahme entzogen - sei auffällig mager und kränklich gewesen. Immer wieder gerne ist auch meine Kühltruhe bis an den Rand gefüllt und der Fisch einfach zu groß. Davon ab sei das eh nicht mein Zielfisch gewesen...


Heisst: Die ganze Sache ist vom Grundkonstrukt her Bullshit. Der Angler entscheidet selbst, ob er entnehmen will oder nicht und - wie in der Schweiz, ebenfalls C&R übrigens - wird vermutet, dass der Angler einen vernünftigen Grund für das Zurücksetzen hat. Wäre nett, wenn man das mal in einen § reinschreiben würde, statt sich pfiffige Spezialfälle auszudenken, die es nur auf dem Papier gibt...


Würd mich übrigens interessieren, was Du vom Infopapier Wettkampffischen HH hältst. Der DAfV als bekennender Anglerbeschränkungsverband sieht das wesentlich enger...
 

fishhawk

Well-Known Member
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Hallo,

Der Angler entscheidet selbst, ob er entnehmen will oder nicht und - wie in der Schweiz, ebenfalls C&R übrigens - wird vermutet, dass der Angler einen vernünftigen Grund für das Zurücksetzen hat.

Einzelfallentscheidung eben.

Es ist nicht zulässig, individuelle Mindestmaße anzusetzen, je nachdem, welche Fischgröße man persönlich für verwertbar hält.

Dann wäre es ggf. klüger nicht mit sowas hausieren zu gehen.
 

kati48268

Well-Known Member
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Erst mal dickes DANKE fürs ausbuddeln der Sachen!

Würd mich übrigens interessieren, was Du vom Infopapier Wettkampffischen HH hältst. Der DAfV als bekennender Anglerbeschränkungsverband sieht das wesentlich enger...
Wettkampffisch-Kriterien - Steck ich nich so drin
und muss mich immer wieder erst rein knien.

Was mich beim ersten Lesen total ins Schlingern bringt,
ist die immer wieder aufgeführte Formulierung
"eigener Verzehr"
|bigeyes|kopfkrat

Heisst also: wenn ich als Veranstalter, als Teilnehmer, als teilnehmendes Grüppchen zuvor mit einem Altersheim, einem Tierheim,... abmache,
'die Fische könnt ihr gerne haben'
und die sagen (von mir aus schriftlich bestätigt)
'au ja, danke, gerne'
dann ist das nicht zulässig,
kein 'vernünftiger Grund' nach TierSchG??? |bigeyes

Was ist alles kein "eigener" Verzehr? #c
Familie ja, Nachbarn nein?

Oder bin ich grad auf einem Holzweg mit Brett vorm Kopf?
 

exil-dithschi

ansitzspinner
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sinngemäß, da hier ja kein direktes zitieren erlaubt ist -
"wann ist ein fisch zu klein, zu groß, oder sonstwie als lebensmittel unbrauchbar, ist auslegungsssache und obliegt dem angler vor ort."

das ist ziemlich eindeutig und jeder, der nicht ganz auf den kopf gefallen ist kann damit gut leben, auch wenn es in meinen augen der falsche ansatz ist und man sich ohne viel phantasie ausmalen muß wohin die reise gehen dürfte.
 

kati48268

Well-Known Member
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sinngemäß, da hier ja kein direktes zitieren erlaubt ist -
"wann ist ein fisch zu klein, zu groß, oder sonstwie als lebensmittel unbrauchbar, ist auslegungsssache und obliegt dem angler vor ort."

das ist ziemlich eindeutig und jeder, der nicht ganz auf den kopf gefallen ist kann damit gut leben,
Seh ich überhaupt nicht so.
Da gibt es seine, in seinem Verständnis Extrem-Beispiele a, b, c auf Seite 2.
Soweit ok, aber dann kommen die auf Seite 3, da wird jede individuelle Entscheidung untersagt.

Und darüber hinaus:
Jetzt hast du deinen 60cm Zander für die Küche.
Oder die erlaubte Anzahl dieser Fische.
Was ist denn wohl dann?
Dann darfst du einpacken und heim fahren, weil es keinen Grund mehr gibt zu angeln!

 

exil-dithschi

ansitzspinner
AW: C & R in Schleswig-Holstein

war auf hecht, aal, wels, barsch, whatever aus, nur eben nicht das was gebissen hat.
genau so bei der anzahl der gefangen zielfische.
angeln einstellen?
also echt! |uhoh:
 

kati48268

Well-Known Member
AW: C & R in Schleswig-Holstein

Das SH-MELUND hat den §39 am 13.11.2017 wie folgt interpretiert:
"An der Rechtslage hat sich nichts geändert. Nicht nur in Schleswig-Holstein sondern bundesweit ist die Frage des „vernünftigen Grundes“ (gemäß Tierschutzgesetz) maßgeblich, um eine rechtliche Grundlage zum Fang von Fischen zu haben (generell, nicht nur Dorsch).
Der vernünftige Grund in der Angelfischerei ist regelmäßig dann gegeben, wenn mit der Absicht geangelt wird, die gefangenen Fische als Lebensmittel zu verwerten. Sofern Fische maßig sind, stehen sie einer sinnvollen Verwertung als Lebensmittel grundsätzlich zur Verfügung. Sie sind daher im Regelfall auch zu entnehmen und zu verwerten. Ein Angler, der verwertbare Fische zurücksetzt, verliert seine tierschutzrechtlich erforderliche Legitimation zum Angeln.
Liest du daraus, dass die Fisch-Art eine Rolle spielt?
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
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ne , das kann man daraus nicht ableiten, letztlich läuft das darauf hinaus mit dem Angeln aufzuhören.

Jede Interpretation, die irgendwie versucht aus dem Zusammenhang Angeln nur zum Zecke der Verwertung, als angeblich notwendigen legitimierender Grund,
wird nur weiter in die Irre führen und seltsame Blüte treiben.
Angeln an sich muss der Grund sein , erlaubt nach Fischereigesetz und DVO
Ich brauche eher anders rum einen vernünftigen Grund nach Tierschutzgesetz , um ein Tier zu töten- ja warum soll ich das machen , wenn ich den Fisch warum auch immer nicht essen will? Der vernünftige Grund nach Tierschutzgesetz kann nicht darin bestehen, dass irgendwer das so interpretiert ( mehr ist es ja nicht) das Angeln mit dem Tod des Fisches abzuschließen sei. welch kranke Logik ist das eigentlich?
So nu schnell zum Fußball|supergri
 

exil-dithschi

ansitzspinner
AW: C & R in Schleswig-Holstein

bei der kernaussage bin ich ganz bei dir angler1996, schrieb ich ja, aber jetzt mal ernsthaft, wer will dir an einem gewässer das angeln mit wurm, köderfisch, fetzen verbieten, nur weil du vielleicht die drei vorgeschriebenen zander da liegen hast?
 

angler1996

36Z Löffelschnitzer
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bei der kernaussage bin ich ganz bei dir angler1996, schrieb ich ja, aber jetzt mal ernsthaft, wer will dir an einem gewässer das angeln mit wurm, köderfisch, fetzen verbieten, nur weil du vielleicht die drei vorgeschriebenen zander da liegen hast?

niemand, aber darum geht mirs auch nicht, diesen ganzen Konstrukte müssen weg
 

torstenhtr

Active Member
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Genau deshalb - Robert Lemke hat offenkundig noch nie geangelt
Ich denke der ist ein überzeugter Anglerfeind, auch schon seine Bemerkungen zum Thema Angelteiche gingen in diese Richtung.

Prinzipiell entsprechen seine Formulierungen einem Abknüppelgebot vergleichbar den bayerischen
Zuständen .. Anglern wird die Entscheidungsfreiheit abgesprochen, keine Hege als vernüftiger Grund nutzbar etc.

"wann ist ein fisch zu klein, zu groß, oder sonstwie als lebensmittel unbrauchbar, ist auslegungsssache und obliegt dem angler vor ort."

das ist ziemlich eindeutig und jeder, der nicht ganz auf den kopf gefallen ist kann damit gut leben, auch wenn es in meinen augen der falsche ansatz ist und man sich ohne viel phantasie ausmalen muß wohin die reise gehen dürfte.
Gilt nur für Fische ohne Mindestmaß und selbst dann ist man der Willkür des Kontrolleurs ausgeliefert. Ich könnte niemals damit leben.

Thema Gemeinschaftsfischen/ Wettkampffischen:
Empfehlungen Stadt Hamburg
Das ist das Schärfste, die verlangen ernsthaft von jedem Teilnehmer eine Absichtserklärung? Da traut sich doch niemand mehr an solchen Veranstaltungen teil zu nehmen ..

Ich habe fast den Eindruck, dass man im Norden in Sachen Anglerfeindlichkeit die Bayern noch übertreffen will.
 
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