Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Esox_Lucius

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Juten Tach aus Brandenburg!:vik:

Ich habe folgendes Problem vllt hat ja jemand eine rechtlich klare Antwort für mich...

Also.. Ich bin in einer DAV Ortsgruppe (Verein) organisiert und angele seit Jahren an einem See eines anderen Vereins, dies ist auch soweit alles hier in BB zulässig.

Der See ist relativ groß, hat aber durch den umlaufenden Bewuchs mit Bäumen, Schilf und den Steil abfallenden Ufern sehr wenig beangelbare Stellen. Das Problem ist, dass meine Lieblingstelle erstens ein Privatweg ist und zweitens seit kurzem nicht mehr für Mitglieder anderer Vereine außer jene, die dem Pächterverein angehören, mit dem PKW befahren werden darf. Die Anwohner haben seit ich denken kann nichts gegen das befahren dieser Stelle gehabt, weil dieser Teil auch nicht direkt zu ihrem Grundstück gehört.

Sie sind auch nicht das Problem. Der Verein meint nun, dass durch Vandalismus durch Jugendliche, jetzt auch Mitglieder anderer Vereine außen vor bleiben müssen und hat dies in seiner Versammlung beschlossen und folgendes Schild aufgestellt:

"Privatweg + Befahren und Parken nur für die Mitglieder des ortsansässigen Angelvereins gestattet"

Bis letztes Jahr war dies anders und es sind Parkplätze an dieser Seite des Sees vorhanden, nur halt nicht für Angler anderer Vereine!

Meiner Meinung nach geht dies zu weit, da es sonst gar nicht möglich ist, aufgrund von Feldern und einer vielbefahrenen Straße dort zu parken oder überhaupt sein Angelgerät zu entladen, um dort auch hinzu laufen. Ich hätte kein Problem dort an die Stellen zu laufen aber es gibt gar keine sonstigen Halte- oder Abstellmöglichkeiten für PKW's.

Ich bezweifle ziemlich die rechtskräftigkeit dieser Aussage und für mich stellt dies eine echte Frechheit dar, da ich meinen DAV-Beitrag bezahle wie jeder andere auch, auch wenn ich einem anderen Verein angehöre. Außerdem bin ich der Meinung, dass dies aufgrund spärlichen der Angelstellen einen maßgeblichen Eingriff für Ausübung des Fischereirechts an diesem Gewässer darstellt. Des weiteren befindet sich die einzige Slipstelle in diesem Bereich und Boote dürfen längerfristig auch nur von Vereinsmitgliedern dieses Vereins auf dem Gewässer verbleiben.

Wie seht ihr das Alles?:(

Sry für den langen Text, ich bin gespannt auf eure antworten, vllt habt ihr ja schon etwas ähnliches erlebt...#6
 
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Wegberger

aus dem Westen
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Hallo,

Betretungrecht bedeutet nicht Befahrungsrecht :m
 

FuchsBS

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AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Also ich kenn mich nicht ganz so gut mit dem "DAV-Recht" aus, denn ich gehöre zum VDSF (weil Niedersachse), aber generell ist die Antwort recht einfach: Ist der Verein Pächter der Geländes UND der Zufahrtswege so hat er sozusagen Hausrecht und kann somit jedem erlauben oder verbieten, sein Hoheitsgebiet zu betreten (Ausnahmen besätigen natürlich die Regel). Da verhält es sich nicht viel anders, als mit der eigenen Wohnstube. Nun ist die Natur sicher keine Wohnstube, also muss man im Zweifel Landesgesetze zu Hilfe nehmen. Wenn es sich z.B. um ein Naherholungsgebiet oder einen Waldgebiet mit See handelt, gelten andere Regeln als bei einem privaten Pachtgelände.

Im Übrigen ist der Begriff "Wegerecht" in der Überschrift recht missverständlich bzw. völlig falsch gewählt.
Im deutschen Straßenverkehrsrecht bezeichnet man als Wegerecht das Recht, von anderen Verkehrsteilnehmern „freie Bahn“ zu verlangen. Dies wird durch gleichzeitiges Einschalten von Blaulicht und Folgetonhorn (Sondersignal) angezeigt. Die rechtliche Grundlage bildet § 38 StVO. Damit sind also Fahrzeuge der BOS gemeint (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst etc.).

Schöne Grüße,
Fuchs
 

antonio

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AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

wenn es ein privatweg ist, hat der eigentümer das recht zu bestimmen, wer ihn nutzen darf und wer nicht.
also müßtest du erst mal klären wem was gehört.
das uferbetretungsrecht kann eben auch in jedem bl anders geregelt sein, da es bestandteil des figes ist.es regelt aber eben nicht die zufahrt mit fahrzeugen.

antonio
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Finde mal durch einen Anruf beim LAV heraus, ob der Verein der die regel aufgestellt hat überhaupt der Pächter ist!

Gut möglich, dass das Gewässer zum Gewässerpool gehört und der LAV der Pächter ist(so isses hier in MV meistens).
Dann hat der Verein nicht das Recht andere Inhaber einer LAV Erlaubniskarte auszusperren und sollte vom Verband gerügt werden.

Wenn der Verein tatsächlich Pächter ist, musst du herausfinden ob auch der Weg gepachtet ist oder wem der sonst gehört und dich ggfls. dahin wenden.

Wenn der Weg mitgepachtet ist, haste vmtl. Pech gehabt.

|wavey:
 

Esox_Lucius

New Member
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Finde mal durch einen Anruf beim LAV heraus, ob der Verein der die regel aufgestellt hat überhaupt der Pächter ist!

Gut möglich, dass das Gewässer zum Gewässerpool gehört und der LAV der Pächter ist(so isses hier in MV meistens).
Dann hat der Verein nicht das Recht andere Inhaber einer LAV Erlaubniskarte auszusperren und sollte vom Verband gerügt werden.

Wenn der Verein tatsächlich Pächter ist, musst du herausfinden ob auch der Weg gepachtet ist oder wem der sonst gehört und dich ggfls. dahin wenden.

Wenn der Weg mitgepachtet ist, haste vmtl. Pech gehabt.

|wavey:

Also der Weg kann nicht vom Verein gepachtet sein, da er über das Gelände der Anwohner dort führt und es Ihr Privatweg ist. Sie haben jedoch vorher nie Angler ausgesperrt, der Verein gängelt Mitglieder anderer Vereine auch immer wieder mit strengen Kontrollen, da einige Mitglieder des Vereins der Meinung sind das durch Ihre selbstgebauten Stege der See allein Ihnen gehören sollte! Selbst die Inhaber der Angelshops hier haben mir dies schon bestätigt und vermeiden es daher für diesen See Karten auszugeben und verweisen auf andere Gewässser!!!
 

vermesser

Well-Known Member
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Handelt es sich um ein DAV Gewässer? Dann darfst Du da auf jeden Fall angeln, wir haben ja den Pool, wo jedes DAV Mitglied in jedem Gewässer des Pools angeln darf.

Gehört dem Verein der Weg? Nein? Dann kann er soviel Schilder aufstellen, wie er will...wenn ich der Meinung bin, der Weg zu meiner Garage soll gefälligst nicht befahren werden, nagel ich einfach ein Schild ran oder was? Auch wenn mir der Weg nicht gehört.

Da will einfach ein Verein "seinen" See schützen, das ist alles!!

Mal blöde gefragt...wer soll die Übertretung des Schildes sanktionieren??? Wenn dann wohl nur die durch die Eigentümer des Weges gerufene Polizei...! Da kann der Verein sich auf den Kopp stellen und mit dem Schwanz wedeln...
 

Naturliebhaber

Well-Known Member
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Also der Weg kann nicht vom Verein gepachtet sein, da er über das Gelände der Anwohner dort führt und es Ihr Privatweg ist.

Du widersprichst Dir mit dieser Aussage selbst. Wenn der Verein nicht Eigentümer/Pächter des Weges ist, kann er ihn auch nicht sperren. Somit kann der Verein das Schild auch nicht aufgestellt haben (womit ich nicht ausschließe, dass er das trotzdem in einem Anflug von Größenwahn getan hat :q).

Gehe einfach mal auf's Amt und frage an, wer der Eigentümer/Pächter des Weges ist. Der hat das Sagen und darf auch das Befahren einschränken.

Die von Dir geschilderte Situation ist übrigens kein Einzelfall. Ich kenne aus Brandenburg und Sachsen mehrere Beispiele, wo Vereine recht brachial versuchen, ihre Gewässer vor "Fremdlingen" abzuschirmen, nach dem Motto "unseren Fisch fangen wir". Das geschieht meist mit recht fragwürdigen Mitteln, man hat an solchen Gewässern aber selten Spass. Der Höhepunkt war eine komplett verkratzte Autotür bei einem Bekannten.
 

antonio

Active Member
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

wie gesagt wenn dem verein der weg nicht gehört oder er ihn nicht gepachtet hat, kann er schilder aufstellen so viele wie er will, die sind nicht bindend.
anders könnte es mit dem parkplatz aussehen, wenn der sich auf vereinsgelände befindet(eigentum oder pacht).
du könntest in dem falle den weg benutzen aber eben nicht den parkplatz.

antonio
 
S

Sharpo

Guest
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Der Verein kann aber auch in Absprache und im Auftrag der Anwohner, um Streit zu vermeiden solch ein Schild aufgestellt haben.

Es nützt alles nichts, Du solltest mit dem Verein oder auch mit den Anwohnern Kontakt aufnehmen.
Alles andere beschert Dir evtl. nur Ärger.
 
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Wegberger

aus dem Westen
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Hallo,

also das Fischereigesetz von Brandenburg lautet wiefolgt hierzu:

Zitat:
"§ 16 Zugang zu Gewässern
(1) Fischereiausübungsberechtigte und ihre Helfer sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen mit Ausnahme von Campingplätzen.
(2) Die Fischereibehörde kann im Einzelfall das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten, soweit dies im öffentlichen Interesse zum Schutz der Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren erforderlich ist.
(3) Die Fischereibehörde kann dem Fischereiausübungsberechtigten ein Recht zum Betreten von Grundstücken gegen eine der Höhe nach festzusetzende Entschädigung des Grundstückseigentümers einräumen, soweit dies zur Ausübung des Fischereirechts erforderlich ist. Die Entschädigung geht zu Lasten des Begünstigten.
(4) Für Schäden, die durch die Ausübung des Betretungsrechts verursacht werden, haftet der Fischereiausübungsberechtigte.

Im Gesetz von NDS steht zum Beispiel auch "befahren" drin !

Also ich denke, dass bei verhärteten Fronten nur das Schleppen der Klamotten oder ein Trolly helfen kann.
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

wie gesagt wenn dem verein der weg nicht gehört oder er ihn nicht gepachtet hat, kann er schilder aufstellen so viele wie er will, die sind nicht bindend.
anders könnte es mit dem parkplatz aussehen, wenn der sich auf vereinsgelände befindet(eigentum oder pacht).


In 99% aller Falle sind die Gewässer wenn sie einem Gewässerpool angehören, vom LAV gepachtet.
Dann hat auch der bereuende Verein kein Recht, andere Inhaber einer LAV Erlaubniskarte auszusperren mit fadenscheinigen Begründungen.
Immerhin bezahlen die mit!

Es reicht ein Anruf beim LAV um herauszufinden wie die Sachlage ist und wenn es ein LAV Gewässer ist, gibt es von "oben" eine aufn Deckel.
Ansonsten müssen die in Zukunft ihren See wirklich selbst pachten und das wollen/können die wenigsten Vereine.

Es ist ja nicht so dass es die Gewässerpools gibt um einzelnen Vereinen ihre Privatgewässer zu finanzieren!

In seltenen Einzelfällen gibt es aber in BRB(und MV und vmtl. auch anderswo) einige Vereine, die eigenfinanzierte Gewässer haben, dafür Erlaubniskarten ausgeben und ihre eigenen Regeln aufstellen.
 

antonio

Active Member
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

professor nichts anderes hab ich doch gesagt.

antonio
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

War ja auch kein Widerspruch, sondern Bestärkung/Erläuterung.:m
 

Biber7

Member
AW: Brauche rechtliche Information u Wegerecht/ Uferbetretungsrecht

Hallo Boardies,

ich hab da vielleicht etwas zu dem Wegerecht bzw. dem Parkplatz.

Erst einmal musst du in Erfahrung bringen wem der Weg und wem der Parkplatz gehört. Dann ist wichtig ob am Anfang der Benutzung des Weges/Parkplatzes gefragt wurde ob man diese/n benutzen darf. Falls dies zutrifft ist noch wichtig das diese regelmäßig über Jahre benutzt wurden. Mit regelmäßig meine ich zb. Jeden Freitag oder den Letzten Sonntag im Monat, regelmäßig zu einer bestimmten Zeit halt. Und dies über mehrere Jahre (es muß 3 Jahre überschreiten). Dann kann das Gewohnheitsrecht greifen, das sind alles Voraussetzungen dafür und es ist dann nicht einfach erlaubt von heute auf Morgen einem die Durchfahrt oder das Parken zu verwehren. Das kann aber von Bundesland zu Bundesland verschieden sein, also bitte vorher erkundigen!

Und zu dem befischen der Gewässer kann ich mich nur Professor Tinca´s Meinung anschließen.

Alle Angaben ohne Gewähr, dazu müsste ich mich mal genauer Informieren. Und die genauen Besitzrechte, oder ob sich da etwas geändert hat usw. müssten klar sein. Schweres Thema.

Gruß Biber7
 
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