Esox_Lucius
New Member
Juten Tach aus Brandenburg!:vik:
Ich habe folgendes Problem vllt hat ja jemand eine rechtlich klare Antwort für mich...
Also.. Ich bin in einer DAV Ortsgruppe (Verein) organisiert und angele seit Jahren an einem See eines anderen Vereins, dies ist auch soweit alles hier in BB zulässig.
Der See ist relativ groß, hat aber durch den umlaufenden Bewuchs mit Bäumen, Schilf und den Steil abfallenden Ufern sehr wenig beangelbare Stellen. Das Problem ist, dass meine Lieblingstelle erstens ein Privatweg ist und zweitens seit kurzem nicht mehr für Mitglieder anderer Vereine außer jene, die dem Pächterverein angehören, mit dem PKW befahren werden darf. Die Anwohner haben seit ich denken kann nichts gegen das befahren dieser Stelle gehabt, weil dieser Teil auch nicht direkt zu ihrem Grundstück gehört.
Sie sind auch nicht das Problem. Der Verein meint nun, dass durch Vandalismus durch Jugendliche, jetzt auch Mitglieder anderer Vereine außen vor bleiben müssen und hat dies in seiner Versammlung beschlossen und folgendes Schild aufgestellt:
"Privatweg + Befahren und Parken nur für die Mitglieder des ortsansässigen Angelvereins gestattet"
Bis letztes Jahr war dies anders und es sind Parkplätze an dieser Seite des Sees vorhanden, nur halt nicht für Angler anderer Vereine!
Meiner Meinung nach geht dies zu weit, da es sonst gar nicht möglich ist, aufgrund von Feldern und einer vielbefahrenen Straße dort zu parken oder überhaupt sein Angelgerät zu entladen, um dort auch hinzu laufen. Ich hätte kein Problem dort an die Stellen zu laufen aber es gibt gar keine sonstigen Halte- oder Abstellmöglichkeiten für PKW's.
Ich bezweifle ziemlich die rechtskräftigkeit dieser Aussage und für mich stellt dies eine echte Frechheit dar, da ich meinen DAV-Beitrag bezahle wie jeder andere auch, auch wenn ich einem anderen Verein angehöre. Außerdem bin ich der Meinung, dass dies aufgrund spärlichen der Angelstellen einen maßgeblichen Eingriff für Ausübung des Fischereirechts an diesem Gewässer darstellt. Des weiteren befindet sich die einzige Slipstelle in diesem Bereich und Boote dürfen längerfristig auch nur von Vereinsmitgliedern dieses Vereins auf dem Gewässer verbleiben.
Wie seht ihr das Alles?
Sry für den langen Text, ich bin gespannt auf eure antworten, vllt habt ihr ja schon etwas ähnliches erlebt...#6
Ich habe folgendes Problem vllt hat ja jemand eine rechtlich klare Antwort für mich...
Also.. Ich bin in einer DAV Ortsgruppe (Verein) organisiert und angele seit Jahren an einem See eines anderen Vereins, dies ist auch soweit alles hier in BB zulässig.
Der See ist relativ groß, hat aber durch den umlaufenden Bewuchs mit Bäumen, Schilf und den Steil abfallenden Ufern sehr wenig beangelbare Stellen. Das Problem ist, dass meine Lieblingstelle erstens ein Privatweg ist und zweitens seit kurzem nicht mehr für Mitglieder anderer Vereine außer jene, die dem Pächterverein angehören, mit dem PKW befahren werden darf. Die Anwohner haben seit ich denken kann nichts gegen das befahren dieser Stelle gehabt, weil dieser Teil auch nicht direkt zu ihrem Grundstück gehört.
Sie sind auch nicht das Problem. Der Verein meint nun, dass durch Vandalismus durch Jugendliche, jetzt auch Mitglieder anderer Vereine außen vor bleiben müssen und hat dies in seiner Versammlung beschlossen und folgendes Schild aufgestellt:
"Privatweg + Befahren und Parken nur für die Mitglieder des ortsansässigen Angelvereins gestattet"
Bis letztes Jahr war dies anders und es sind Parkplätze an dieser Seite des Sees vorhanden, nur halt nicht für Angler anderer Vereine!
Meiner Meinung nach geht dies zu weit, da es sonst gar nicht möglich ist, aufgrund von Feldern und einer vielbefahrenen Straße dort zu parken oder überhaupt sein Angelgerät zu entladen, um dort auch hinzu laufen. Ich hätte kein Problem dort an die Stellen zu laufen aber es gibt gar keine sonstigen Halte- oder Abstellmöglichkeiten für PKW's.
Ich bezweifle ziemlich die rechtskräftigkeit dieser Aussage und für mich stellt dies eine echte Frechheit dar, da ich meinen DAV-Beitrag bezahle wie jeder andere auch, auch wenn ich einem anderen Verein angehöre. Außerdem bin ich der Meinung, dass dies aufgrund spärlichen der Angelstellen einen maßgeblichen Eingriff für Ausübung des Fischereirechts an diesem Gewässer darstellt. Des weiteren befindet sich die einzige Slipstelle in diesem Bereich und Boote dürfen längerfristig auch nur von Vereinsmitgliedern dieses Vereins auf dem Gewässer verbleiben.
Wie seht ihr das Alles?
Sry für den langen Text, ich bin gespannt auf eure antworten, vllt habt ihr ja schon etwas ähnliches erlebt...#6
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