Brauche mal bitte ne Antwort....

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Das einzig Konstruktive,was bisher hier außer irgendwelcher erhobener Zeigefinger (auch meiner),für den TS herausgekommen ist,war der Vorschlag von Case.
Er sollte sich schleunigst mit dem Vereinsvorstand in Verbindung setzen und denen eine
Wiedergutmachung,z.B. in Form von freiwilligen Arbeitsstunden am Gewässer,oder auch
Zahlung einer Spende für die Vereinskasse(ca.200€) vorschlagen!
Damit wäre beiden Seiten gedient,denn bei einer Anzeige hätte der Verein rein gar nichts
davon.Eine eventuelle Zahlung einer Strafe,z.B. ans Rote Kreuz dürfte dem Verein
nicht nutzen.

Taxidermist
 

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Bei uns in der Nähe war vorletztes Jahr der selbe Fall:

Angelgerät eingezogen und Anzeige.

Das Angelgerät einziehen ist "normalen" Kontrolleuren definitiv nicht erlaubt dagegen würde ich auch aufs schärfste protestieren bzw. mich weigern. Ein Kontrolleur darf lediglich (nachdem er sich mit seinem Lichtbildausweis als staatlich geprüfter Kontrolleur ausgewiesen hat) deine Fischereipapiere begutachten und bei verstößen deine Personalien feststellen mehr nicht!

Er darf weder dein Angelgerät anfassen noch deine Papiere einziehen (auf keinen Fall aus der Hand geben!!!). Wenn es probleme in der Richtung gibt verlangt dass die Polizei gerufen wird. Ich sags noch einmal gebt weder euer Gerät noch eure Papiere aus der Hand ihr wisst ja nicht was da für ein Mensch vor euch steht dann lieber Polizei verlangen.
 

mr.ilmenau

Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Das Angelgerät einziehen ist "normalen" Kontrolleuren definitiv nicht erlaubt dagegen würde ich auch aufs schärfste protestieren bzw. mich weigern. Ein Kontrolleur darf lediglich (nachdem er sich mit seinem Lichtbildausweis als staatlich geprüfter Kontrolleur ausgewiesen hat) deine Fischereipapiere begutachten und bei verstößen deine Personalien feststellen mehr nicht!

Er darf weder dein Angelgerät anfassen noch deine Papiere einziehen (auf keinen Fall aus der Hand geben!!!). Wenn es probleme in der Richtung gibt verlangt dass die Polizei gerufen wird. Ich sags noch einmal gebt weder euer Gerät noch eure Papiere aus der Hand ihr wisst ja nicht was da für ein Mensch vor euch steht dann lieber Polizei verlangen.

Moin moin Wallerschreck,
sind staatliche Fischereiaufseher für Dich "normale Kontroleure" ?
Bin mir ja nicht 100% sicher und es wird dazu bestimmt noch fachkundige Antworten auf Deine Meinung geben.
Meiner Meinung dürfen die sehr wohl Dein Angelgerät zur Beweissicherung einziehen.

Gruß Bernd
 

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Also in den Richtlinien der VFG in BW steht:
Die Fischereiaufsicht ist Aufgabe der Fischereibehörde.Sie bestellt die staatlichen/ehrenamtlichen Fischereiaufseher.
Auf oder an Gewässern mit Fanggeräten angetroffene Personen haben den Fischereiaufsehern jederzeit:
a) die Personalien anzugeben,
b) den Fischereischein,den Jugendfischereischein sowie den Erlaubnisschein zur
Prüfung auszuhändigen,
c) die mitgeführten Fanggeräte,die Fische und Fanggeräte in Fahrzeugen sowie
Fischbehälter vorzuzeigen.
d) Bootsfischer sind verpflichtet auf Anruf bzw. Pfeifsignale sofort das Ufer anzulaufen
und sich der Fischereikontrolle zu stellen.
c) Die Fischereiaufseher haben das Recht der Beschlagnahme von Fischen und
Fischereigeräten

Taxidermist

P.S.:Das zur Rechtsauffassung von Wallerschreck!
 
Zuletzt bearbeitet:

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

@Taxidermist

in welchem § hast du das gefunden? Ich finds in meinem (hessischen) auf Anhieb nicht.

Ich finde hier nur:

§ 25 Fischereischeinpflicht​
(1) Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden, mit Lichtbild versehenen
Fischereischein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen nach § 47 Abs. 1, den​
Beamten der Fischereibehörden, den Fischereiberechtigten und den Fischereipächtern vorzeigen
 
Zuletzt bearbeitet:

Taxidermist

Well-Known Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Es mag sein das es dabei auch wiedermal Bundesland bezogene Unterschiede gibt!
Das steht in den VFG Richtlinien zur Ausübung der Angelfischerei in den Pachtgewässern
des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz
in Baden-Württemberg e.V.
Ausgabe 2006
___________________
Verwaltung:
Interessengemeinschaft
für Fischerei und Gewässerschutz
Bruhrain 1972 e.V.

www.ig-bruhrain.org

Aber in der Ausgabe 2008 wird wohl das gleiche stehen!

Taxidermist
 

Barschl

Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

So,hab vorhin mal in Leipzig angerufen,wie die das sehen.
Sie können hier nix machen,die Anzeige geht an meine zuständige Behörde und die leiten es weiter,Staatsanwalt ec.Im Normalfall mit Einsicht ,bleibt mir der Fischereischein erhalten.
Die zuständigen Behörden,können von ihrer Seite nicht mehr tun.
 

Lasko

Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Habe mal etwas im Netz gestöbert...
Scheinst nochmal gut davon zu kommen, falls du nichts gefangen hast und dies dein erster Verstoß war!
Offensichtlich wird die Klage meistens fallen gelassen, aufgrund des zu geringen Tatbestandes.
Hoffe für dich, dass es so ist...
Trotzdem, #q
 

Wallerschreck

Herr der Fehlbisse
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Einzug des Fischereischeins scheint in der Tat nur bei "Fischwilderei" möglich zu sein (zumindest nach hessischem Fischereirecht) und da du nichts gefangen hast ist dieser Tatbestand nicht erfüllt. Also wahrscheinlich wirds bei einer Geldbuße bleiben (falls die Klage nicht im vornherein fallengelassen wird)

Aber nächstes mal weißt dus besser.
 

hecq

Active Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Also hoffe bei dir geht alles Glatt. Jeder hat eine zweite Chance verdient und ich hoffe das du in der Zukunft anders handelst.

Das andere dich hier so verurteilen ist normal und zu 100% nachvollziebar. Keiner findet es Klasse, wenn er hohe Beitgräge zahlen muss um zu fischen und dann sitzt da der Nachbar ohne die nötigen Papiere.

Aus meiner Sicht herraus muss ich sagen, dass ich viel zu viel "schiss" hätte ohne gültige Papiere an einem Gewässer zu sitzten.

Wünsche dir alles gute für die Zukunft
 
Zuletzt bearbeitet:

Barschl

Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Danke an alle....,lasst es euch gut gehen,halte euch auf dem Laufenden..

Gruß Alex
 

Blauzahn

Muldenfischer
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

So,hab vorhin mal in Leipzig angerufen,wie die das sehen.
Sie können hier nix machen,die Anzeige geht an meine zuständige Behörde und die leiten es weiter,Staatsanwalt ec.Im Normalfall mit Einsicht ,bleibt mir der Fischereischein erhalten.
Die zuständigen Behörden,können von ihrer Seite nicht mehr tun.

Servus,
abgesehen von Deinem Dummfug den Du da angestellt hast, bleibt Dir momentan nichts anderes übrig als in die Offensive zu gehen, was heißt, informiere Deinen Vereinsvorstand über den "Ausrutscher", bevor er es von "Oben" zugetragen bekommt, parallel dazu hast Du ja schon in Leipzig versucht etwas zu erreichen...
Hilbersdorf liegt doch bei Freiberg...
wäre demnach auch kein Fehler den AVS zu informieren und die Sache sozusagen selbst anzuzeigen.
Dürfte beim Strafmaß sicher nicht von Nachteil sein.
Ansonsten Daumen drücken und demnächst vorher Nachdenken #h
 

Laserbeak

Angelmaniac
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

@Wallerschreck:
Meines Wissens hat auch der hessische Fischereiaufseher das Recht zur Beschlagnahme.
Ich schaue mal nach und melde mich wieder.
 

duck_68

Active Member
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Da kann ich nur sagen: Selbst Schuld!

Gerade in Deinem Alter und mit langjähriger Angelerfahrung sollte man schon wissen, was einem blüht wenn man vorsätzlich Schwarzangeln geht.....

Erst mal muss ich dir recht geben aber ich würd das auch nicht so drastisch sehen wer hat früher nicht Schwarz geangelt und er hat ja sogar nen angelschein... Die Kontrollöre sollten sich lieber auf die konzentrieren die die fische illegal mit reusen fangen... davon gibt es zumindest bei uns genug aber das sind sie ja sowieso nicht fähig zu...

Und genau weil er einen Angelschein hat und vorsätzlich schwarzgeangelt hat, ist eine Strafe vollkommen gerechtfertigt!! Wo sollen Deiner Meinung nach die Grenzen gezogen werden??? Wenn es nach Deiner Auffassung ginge, könnte man den Fischereischein und die Erlaubnisscheine ja dann gleich kpl. abschaffen - nene, so geht das nicht!
 
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Freakadelle

Der um den Grill tanzt
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Das Angelgerät einziehen ist "normalen" Kontrolleuren definitiv nicht erlaubt dagegen würde ich auch aufs schärfste protestieren bzw. mich weigern. Ein Kontrolleur darf lediglich (nachdem er sich mit seinem Lichtbildausweis als staatlich geprüfter Kontrolleur ausgewiesen hat) deine Fischereipapiere begutachten und bei verstößen deine Personalien feststellen mehr nicht!

Er darf weder dein Angelgerät anfassen noch deine Papiere einziehen (auf keinen Fall aus der Hand geben!!!). Wenn es probleme in der Richtung gibt verlangt dass die Polizei gerufen wird. Ich sags noch einmal gebt weder euer Gerät noch eure Papiere aus der Hand ihr wisst ja nicht was da für ein Mensch vor euch steht dann lieber Polizei verlangen.

Ich hätte erwähnen sollen, daß das die Wasserschutzpolizei war.
 
AW: Brauche mal bitte ne Antwort....

Selber schuld!
Sorry aber wie bekloppt muß man sein???
Als Aufseher habe ich kein Verständnis dafür,das jemand der einen Schein(Prüfung) besitzt,nicht soweit denken kann das er ohne Gastkarte nicht zum fischen an dem jeweiligen Gewässer gehen kann.
Und wenn es dann doch getan wird darf nicht gefläämmt werden wenn es schief geht!Und gerade wenn man im Besitz eines Schein's ist,wird man sich zu recht fragen lassen müssen,warum man das Vorsätzlich trotz seines Wissens tut!

Zum was kann passieren,ich selber habe keine lust zu schreiben daher hier ein link.

http://www.anglerunion-jena.de/html/body_fischwilderei.html

lg
 
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