Beschilderung an Angelseen

Peter51

Member
Mir kommt da grad die Frage auf:

Die Beschilderung am eigenem Angelteich "Baden verboten, Eltern haften für ihre Kinder".

Wer von euch Vereinsteichbesitzer hat so eine Beschilderung?

und

ist diese auch gesetzlich Sicher?
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Beschilderung an Angelseen

Mir kommt da grad die Frage auf:

Die Beschilderung am eigenem Angelteich "Baden verboten, Eltern haften für ihre Kinder".

Wer von euch Vereinsteichbesitzer hat so eine Beschilderung?

und

ist diese auch gesetzlich Sicher?


Hab leider keinen eigenen Angelteich . . .nur Gartenteich|wavey:
 
W

wilhelm

Guest
AW: Beschilderung an Angelseen

Folgende Info:Quelle Bürgerliches Gesetzbuch und allgemeine Rechtsprechung.



Kinder und Jugendliche haften nur unter bestimmten Voraussetzungen:
  • 0-7 Jahre: sind nicht deliktfähig, d.h. keine eigene Haftung
  • 0-10: keine eigene Haftung im motorisierten / fließenden Straßenverkehr (ausgenommen bei Vorsatz)
  • ab 7/10 bis 18 Jahre: bedingt deliktfähig, d.h. eigene Haftung nur, wenn der Minderjährige aufgrund seines Alters, seiner Reife selbst verantwortlich gemacht werden kann.
  • Das bedeutet das die Eltern nicht immer für Ihre Kinder haften und man sich das Schild eigentlich sparen kann.
  • Ein schlichtes Betreten bzw. Baden verboten reicht.
  • Da beim Baden normalerweise kein Schaden der bezifferbar ist entsteht für was sollen denn dann die Eltern haften?
Gruß Wilhelm
 

Marco 82

Jetzt neu, mit nano !
AW: Beschilderung an Angelseen

Hallo Peter,

Ich habe zwar keinen eigen Teich :(, aber vielleicht sollte man erstmal die Frage klären, ob du die Eltern für das verbotene Baden haftbarmachen willst, oder dich gegen mögliches Ertrinken der Kinder absichern willst?
Ich bin kein Jurist, kenne aber ähnliche Sachverhalte von der Baustelle:), soweit ich weiß, gibt es eine Verkehrssicherungspflicht, z.B. Einzäunen, Absperren.

Gruß Marco
 

Marco 82

Jetzt neu, mit nano !
AW: Beschilderung an Angelseen

Nee, Maschendrahtzaun
biggrin.gif


Mal im Ernst, ich kann der Frage nicht eindeutig entnehmen, worum es Peter geht, oder stehe ich auf der Leitung?
wave.gif
 

Professor Tinca

Posenangler
Teammitglied
AW: Beschilderung an Angelseen

Nee, Maschendrahtzaun
biggrin.gif


Mal im Ernst, ich kann der Frage nicht eindeutig entnehmen, worum es Peter geht, oder stehe ich auf der Leitung?
wave.gif


Nö, geht mir auch so.#6

Er streut einen rein und haut wieder ab.:m

Der Sinn erschliesst sich noch nicht . . |kopfkrat
Mal sehen wann er wieder auftaucht.
 
W

wilhelm

Guest
AW: Beschilderung an Angelseen

Nein Marco stehst du nicht.

Aber unabhängig davon würde sich eine Verkehrssicherungspflicht nur ergeben wenn der See ausdrücklich zum Schimmen freigegeben wäre, was aber durch ein einfaches Schild verboten werden kann.Ich habe auch noch nie an irgendwelchen öffentlichen Teichen und Seen Schilder mit Baden verboten gesehen, es wäre denn das die Struktur der Ufer zum Baden einlädt dieses aber nicht erwünscht ist.(Naturschutz oder fehlende Badeaufsicht).

Gruß Wilhelm
 

Peter51

Member
AW: Beschilderung an Angelseen

Achso, nein, es war keine Rede vom privaten eigenem Teich für Goldkarpfen oder ähnliches.

Es ist die Rede von frei zugänglichen Teichen die einem Verein gehören, was auch als privat gepachtetes Gewässer zählt.

Und ja, es geht sich darum das Personen vor dem Ertrinken, was schon 2x vorgekommen ist, geschützt werden. Die Einfriedung mittels Zaun wäre zu teuer zudem zählt dieses Gebiet noch zu einem Naturschutzgebiet.
Auch hat der See eine Art Sandstrand und genau davor steht ein Schild "Baden verboten".
Wie mir aber mal mitgeteilt wurde würde dieses Schild gesetzlich keine Sicherheit für den Angelverein bedeuten weil der Stempel der Stadt darauf fehlt. (?)
 
W

wilhelm

Guest
AW: Beschilderung an Angelseen

Hallo Peter das Schild reicht, siehe Höchstrichterliches Urteil AZ.:BGH NJW-RR 1989,219=VersR1989,155 und Urteil Oberlandesgericht Hamm AZ.:6U175/02.
Gruß Wilhelm
 
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Peter51

Member
AW: Beschilderung an Angelseen

Hallo Peter das Schild reicht, siehe Höchstrichterliches Urteil AZ.:BGH NJW-RR 1989,219=VersR1989,155 und Urteil Oberlandesgericht Hamm AZ.:6U175/02.
Gruß Wilhelm

ich finde keine genauen Urteile die mir Deine Angaben bestätigt, immer nur jede Menge anderes.... hast du eine direkte Url?
 

Peter51

Member
AW: Beschilderung an Angelseen


Achso, wollte ich ja noch was zu bemerken.....

Die Einzelfallregelung

Im angegebenem Link steht zwar etwas von wildem Baden, was ein Baden verboten gleichzustellen ist, nicht aber das dort eine Beschilderung besteht, darum ging es mir im Grunde.

Mir fehlt also noch immer ein handfester Hinweis zu einer Beschilderung die von der Stadt abgestemplet wurde.
 

DerAngler93

Dortmunder Jung
AW: Beschilderung an Angelseen

aber ist es nicht eigentlich so, dass Eltern selber auf die Kinder aufpassen müssen, heißt deinem Verein fällt keine Schuld zu, und wenn ein Erwachsener das Schild ignoriert eigene Dummheit?

So würde ich es sagen aber keine Garantie
 
W

wilhelm

Guest
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Peter51

Member
AW: Beschilderung an Angelseen

H
Wenn du damit immer noch nicht zufrieden bist mußt du deine Fragen einem Fachanwalt und nicht den Nutzern des Angelboards stellen.
Ps.Der Satz ist nicht so böse gemeint wie man es lesen kann :)

Gruß Wilhelm

Hi Wilhelm, nein, ich versteh den Satz nicht falsch, wie soll man sowas auch anders, direkt, beantworten?

also, leider bin ich auch mit diesem Hinweis noch nicht zufrieden, weil zwar die Beschilderung angesprochen ist, aber nicht deren Wertigkeit.
Man könnte ja auch einfach ein DIN A4 Blatt drucken und hinhängen, und schon besteht ein Verbot das keine gesetzliche Grundlage besitzt.

hm... ich denke auch das ich hier damit in einem falschem Forum bin?

Nachtrag: im Link wurde der Eigentümer verklagt, nicht aber der Besitzer.

Thema durch.... ;)
 
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