Belly Boat/ Stand Up Paddel in den freien gewässern Hamburg

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
Moin,
ich bin grade am recherchieren wie die Rechtslage in den freien Gewässern Hamburg bezüglich Belly Boat aber auch fischen vom SUP aussieht.

Früher brauchte man dafür ja eine Bootsangelkarte, diese wird allerdings an BBs nicht mehr vergeben da BBs als nicht genehmigungsfähig gelten:

Laut diesem Artikel von anfang 2019 bedeutet dies jetzt das es auch ohne Bootsangelkarte grundsätzlich erlaubt ist aber in schiffbaren Gewässern verboten werden kann:

Für mich stellt sich jetzt die Frage ob das ganze in den Nebenkanälen der Alster nun erlaubt ist /gedulded wird oder nicht und ob in diesem zusammenhang SUP und Belly gleichzusetzen sind oder nicht hat da jemand von euch weitere infos/Erfahrungen?
 

Locke

- Stone Cold -
Moin,

interessante Links - Danke dafür!
Ich würde mit beiden Texten bewaffnet und dem Belly an die Alster oder deren Kanäle wandern und wässern.


VG
Thorsten
 

MichaelB

BB-Manimal
Moin,

ja wirklich interessant!
Im Kanal kurz vor der Aussenalster sah ich schon eine geführte BB-Tour - ohne Angeln am Start - und frug mich... und wenn ich das richtig versteh, mag man die BB in erster Linie nicht im schiffbaren Bereich.
Schaumermal...

gruß
Michael
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
Ja eben Belly boot touren werden meines wissens sogar direkt auf der Alster angeboten, nur ohne Angeln.
Die SUPs rudern ja eh überall rum, nur ist die Frage ob die schon als Boot gelten?

Kennt denn jemand die Definition des "schiffbaren" Bereichs?

Ich habe auch mal direkt bei der Verwaltung und beim Verband angefragt, rechne da aber eher nicht mit einer konstruktiven Antwort.
 

Kochtoppangler

Fliegenschmeißer
hatte heute ein Gespräch mit dem ASVHH.
Laut deren Auffassung bedeutet "nicht genehmigungsfähig" klar verboten, gleiches gilt für Stand up Paddel.

Auf der Gose oder Dove Elbe sollte das ganze gültiger Erlaubniskarte aber Erlaubt sein!
 

blix

New Member
Die Lage ist klar: Ein Belly ist kein Boot. Damit entfallen alle Regeln, die für Boote gelten.
Ein Objekt, das kein Boot ist, kann natürlich keine Bootsabgelkarte erhalten. Somit ist dieses Objekt natürlich "nicht genehmigungsfähig".
Da wird sich geschickt ausgedrückt, um nicht formulieren zu müssen: "Ist erlaubt", da es wohl von der Behörde nicht so recht gerne gesehen wird.

Es gilt aber auch:
Die Polizei kann nach ermessen, also zum Beispiel bei Behinderung bzw. Gefährdung der Berufsschifffahrt, bei Bedarf untersagen.

Fazit: Man darf. Es zeigt sich aber auch, dass jeder Belly-Nutzer überaus verantwortungvoll handeln muss. Zum einen, damit von Idioten (und einige sind ja leider immer dabei) verursachte Unfälle nicht irgendwann doch das Belly klar verboten wird, und zum anderen natürlich zum Eigenschutz.

Also: Nicht in die Propeller der Pötte gelangen, also auch nicht dort Belly-Angeln!!!
 

Waidbruder

Well-Known Member
Die Verhaltensregeln gut und richtig formuliert.
Und z.b. auch nicht quer übers Fahrwasser fahren und Schiffe womöglich zu Notbremsungen oder Ausweichmanövern zwingen.
 

hamburgo8855

New Member
Moin,

immer vorsichtig am Rand lang. Dann sollte das passen. Hat jemand Erfahrung mit dem Belly im Harburger Binnenhafen (Verkehrshafen, Überwinterungshafen)? Nach meiner Kenntnis finden da auch Belly Guidings statt. Ich möchte in abgegrenzten Bereichen des Hafens mit dem Belly angeln, damit ich keine Stress durch Ebbe und Flut habe. Hat da vielleicht noch jemand Tipps für gute Stellen?

Vielen Dank und besten Gruß
 
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