Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

barschangler04

New Member
Hallo allerseits,

ich brauche mal die Unterstützung bzw. den Rat von den Magdeburger Anglern.
Ich bin Gastangler aus Sachsen und komme ab und zu mal an die Elbe oder an den Hafen (Schleusenkammer etc.) um dort nach der Arbeit ein wenig zu angeln. Dort bin ich nun von der Wasserschutzpolizei in einem Bereich erwischt worden, wo man offenbar nicht mehr angeln darf (was ich mangels Ausschilderung leider nicht wusste). Ich habe sowohl einen ordentlichen Angelschein als auch die Erlaubniskarte für Sachsen-Anhalt. Ich hatte einfach nur ein wenig mit der Spinnrute gefischt und auch noch nichts gefangen. Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen und jetzt droht trotzdem natürlich ein Strafverfahren wegen Fischwilderei. Ein paar Meter weiter in Richtung Süden und alles wäre OK gewesen.

Ist das irgendjemandem von Euch evtl. auch schon mal passiert? Wie wird sowas von der Staatsanwaltschaft in Magdeburg normalerweise gehandhabt? Kann ich damit rechnen, dass das Verfahren evtl. eingestellt wird oder greifen die da ganz hart durch (Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis, usw.)?

Danke im Voraus für Eure Antworten. (Bitte keine Vermutungen oder Meinungen, sondern nach Möglichkeit nur konkrete Erfahrungen oder Fakten berichten - Habt ganz vielen Dank!!!)

Grüße

Barschangler04
 

Klaus S.

Active Member
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Heul jetzt nicht rum sondern trag es wie ein Mann...
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich informiere mich wo ich mit den Schein angeln kann und nicht wo ich nicht angeln darf. Das hast du wohl nicht so gemacht...
 

Deep Down

Well-Known Member
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Fischwilderei setzt Vorsatz voraus, Dafür müsstest du mindestens billigend in Kauf genommen haben, dass Du fremdes Fischereirecht verletzt!
Bisher hört sich das aber eher nach Fahrlässigkeit an! Verletzt ist die Sorgfalt sich über die Grenzen des eigenen Fischereirechtes vorab zu informieren.
Wahrscheinlich kommt dann eher was aus dem OWI-Bereich des Landesfischereirechtes auf Dich zu!
 

ReneMD

Elbräuber
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

ich wurde von denen auch mal angemahnt,weil ich im naturschutzgebiet stand mit meinem auto,plötzlich durfte man da nicht mehr hinfahren die jahre zuvor war das nie ein problem,also bekam ich eine anzeige und ein bußgeld,ich hab mir ein anwalt genommen und gewonnen,dank rechtschutz hat es mich keinen pfennig gekostet,es war zwar nicht viel bußgeld,aber darum ging es mir auch garnicht,sondern ums prinzip!
 

Veit

I ♥ Zander
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Ich würde da ganz locker bleiben. In genauso einem Fall (war auch Region Magdeburg) wurde das Verfahren eingestellt ohne, dass es was gekostet hat.
 

barschangler04

New Member
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Hi Leute,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe ebenfalls meinen Anwalt konsultiert, und auch der meinte, dass die Sache höchstwahrscheinlich wohl eher glimpflich ausgehen wird. Das Problem ist halt, dass das Angeln an einem Gewässerteil, an dem das Fischereirecht nicht vergeben ist, als Fischwilderei und somit als Straftat ausgelegt werden kann. Und dann wäre es leider auch keine Ordnungswidrigkeit mehr... Ist alles sehr kompliziert und das Gesetz ist hier auch meiner Meinung nach nicht eindeutig, da das Fischereigesetz des LSA jedoch nur von Ordnungswidrigkeiten spricht.

Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt meiner Recherchen nach auch erst ab einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen, was die Sache wohl auf keinen Fall kosten wird. Und von einer Haftstrafe gehe ich natürlich auch nicht aus. ;-)

Freilich hatte ich mich im Vorfeld auch darüber informiert, ob man dort angeln darf oder nicht, und bin nicht ansatzweise auf die Idee gekommen, dass das Gewässer zweigeteilt ist und die Freigabe nur für einen kleinen Teil des Üfers gilt. Vor Ort traf ich in der Vergangenheit zudem schon viele ortsansässige Angler in meinem Bereich und nie kam jemand auf die Idee, einem offensichtlich Fremden zu sagen, dass man hier eigentlich gar nicht stehen darf... Und wie gesagt - keine Schilder oder ähnliches, stattdessen ein guter Zugangspfad und offensichtlilche Angelstellen, die wohl auch hin und wieder von irgendjemanden freigehalten werden.

Ist halt einfach ärgerlich, wenn man stets alles ordentlich dokumentiert, bewusst keine Naturschutzgebiete o.Ä. befährt und einen dann an einem wunderschönen Morgen die Wasserschutzpolizei aufgabelt.

Ich warte jetzt erstmal ab, bis ich Post bekommen habe. Dann lasse ich Euch wissen, wie die Sache ausgegangen ist.

Grüße

Barschangler04
 

Glatzado

Rekordschneider
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Sag doch mal konkret, wo du denn nun geangelt hast. Ist sicherlich interessant für alle die hier lesen. Könnte für die Zukunft vielleicht manchen Ärger vermeiden. Gerade wenn du dort schon viele Angler gesehen hast. Vielleicht wussten die es auch nicht. Aber vielleicht hat sich ja auch die WaPo geirrt, sind auch nur Menschen. Ist jedoch alles nur zu klären, wenn man die genaue Stelle kennt.
 

barschangler04

New Member
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Klar, darauf hätte ich natürlich auch alleine kommen können...

Es geht um die Schleusenkammer im Industriehafen, genau der Bereich entlang der Spundwände. Die Wasserschutzpolizei erklärte mir, dass nur die Uferbereiche südlich davon, also etwa dort wo der Anleger des Ruderclubs ist (wobei dort das Betreten verboten und dies auch ordnungsgemäß ausgeschildert ist) und gegenüber davon. Der gesamte nördliche Teil einschließlich der beiden schmalen Schleusen-Kanäle ist offenbar nicht an den DAV verpachtet.

Schade eigentlich.
 

DJTMichel

DX Angelrutenbau
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Die Beamten z.B. der Burger Wasserschutzpolizei sind in der Tat am Oder-Havel-Kanal recht present, vor mir liegt als unschöne Erinnerung eine Bescheinigung über 10,- Verwarngeld - ein "Durchgang Verboten" o.ä. Schild wurde übersehen |rolleyes.

Dieses Schild sollte auf jeden Fall ernst genommen werden:

arhv-al.jpg

denn ab da beginnt es richtig teuer zu werden (wurde mir gesagt, Beweis per Videoüberwachung...).
Ich glaube so dicke Möpse um die Jungs milde stimmen zu können hat nicht mal die leibhaftige Angelfee |supergri !

Michel
 

Marco 82

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AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Hallo barschangler 04,

jetzt wo du die Stelle beschrieben hast, fällt mir ein, dass genau dort ein Angelkollege von mir auch schon "Kontakt" mit der WSP hatte, die haben ihn allerdings nach einer kostenlosen Belehrung wieder ziehen lassen, daher kann es so teuer wohl nicht werden.
Der ist übrigens Magdeburger und hält sich an die Regeln, an dieser Stelle ist es jedoch, wie du richtig geschrieben hast, nicht ersichtlich das man dort nicht angeln darf, es ist weder eine Beschilderung vorhanden noch ist es dem Gewässerverzeichnis zu entnehmen (ich konnte jedenfalls nichts finden), was die Sache verständlicher Weise sehr ärgerlich macht.

Ich wünsche dir einen glimpflichen Ausgang der Angelegenheit, vielleicht könntest du dich an die WSP wenden mit dem Hinweis, dass du aufgrund mangelnder Kennzeichnung (Schilder, Gewässerverzeichnis) als zudem Ortsunkundiger nicht wissen konntest das du dort nicht angeln durftest.

P.S. Im Gew.VZ. S.45 K-V-N 13-280-5 "Industriehafen" 8,68 ha ist keine Einschränkung verzeichnet.


Gruß Marco
wave.gif
 

WUTZ82

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AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Hallo allerseits,

ich brauche mal die Unterstützung bzw. den Rat von den Magdeburger Anglern.
Ich bin Gastangler aus Sachsen und komme ab und zu mal an die Elbe oder an den Hafen (Schleusenkammer etc.) um dort nach der Arbeit ein wenig zu angeln. Dort bin ich nun von der Wasserschutzpolizei in einem Bereich erwischt worden, wo man offenbar nicht mehr angeln darf (was ich mangels Ausschilderung leider nicht wusste). Ich habe sowohl einen ordentlichen Angelschein als auch die Erlaubniskarte für Sachsen-Anhalt. Ich hatte einfach nur ein wenig mit der Spinnrute gefischt und auch noch nichts gefangen. Die Polizei hat meine Personalien aufgenommen und jetzt droht trotzdem natürlich ein Strafverfahren wegen Fischwilderei. Ein paar Meter weiter in Richtung Süden und alles wäre OK gewesen.

Ist das irgendjemandem von Euch evtl. auch schon mal passiert? Wie wird sowas von der Staatsanwaltschaft in Magdeburg normalerweise gehandhabt? Kann ich damit rechnen, dass das Verfahren evtl. eingestellt wird oder greifen die da ganz hart durch (Geldstrafe, Eintrag ins Führungszeugnis, usw.)?

Danke im Voraus für Eure Antworten. (Bitte keine Vermutungen oder Meinungen, sondern nach Möglichkeit nur konkrete Erfahrungen oder Fakten berichten - Habt ganz vielen Dank!!!)

Grüße

Barschangler04

Ich habe mich schon gewundert warum die Cop´s nicht mehr aus dem Becken rausgekommen sind und dachte mir schon das sie einen erwischt haben.
Das angeln ist da schon zu DDR Zeiten verboten gewesen also ein alter Hut trag es mit Fassung und steh es durch wünsch dir einen guten Ausgang
 

eiswerner

Active Member
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Hallo,
ich möchte auch meinen senf mit zugeben,
ich meine es werden für jeden Scheiss Schilder aufgestellt warum keines zum hinweis dass hier das Angeln verboten ist selbst wenns zu DDR Zeiten schon so war.
Lass dir nichts andrehen denn da haben die Behörden scheise gemacht in dem sie der Hinweispflicht nicht nachgekommen sind!!!!!
Gruß Werner
 

Glatzado

Rekordschneider
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Ist eigentlich allgemein bekannt, dass man direkt in den alten Schleusenkammern nicht angeln darf. Mir konnte bisher nur niemand sagen, warum das so ist. Deshalb wäre es interessant, den Brief der WSP mit dem konkreten Tatvorwurf abzuwarten. Die alten Schleusenkammern als gewerbliche Anlage einzuordnen, halte ich allerdings für sehr weit hergeholt. Dir paar Schubeinheiten, die da mal am Rand festmachen. Bei der Sichtweise dürfte man ja dann im gesamten Hafengebiet nicht angeln. Und ne aktuelle Schleusenfunktion würde ich eher ausschließen. |supergri

Bei Niedrigwasser kann man eigentlich auch kaum vernünftig von den Wänden angeln. Das sind ja locker 10-15 m bis zur Wasserlinie. Aber wir hatten ja gerade etwas höheren Wasserstand.
 

Marco 82

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AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Hab nochmal darüber nachgedacht, ob wir die selbe Stelle meinen, daher habe ich zwei Links mit Bildern herausgesucht (Schleuse heute, Schleuse annoknips):

Das erste zeigt die Schleuse heute, von der Schleusenanlage ist bis auf die Kaimauern nichts mehr übrig, von Schleusenbetrieb ganz zu schweigen, diese ist daher wohl kaum als solche einzustufen und zu erkennen, für einen Ortsunkundigen schon gar nicht.
Das ein dortiges Angelverbot allgemein bekannt ist, halte ich für ein wenig überzeugendes Argument, das gilt vielleicht für alteingessene Magdeburger und Angler die es vom Hörensagen her wissen, aber als Gastangler oder Neuling ist es m.M.n. anhand des Buawerkes ("Schleuse") nicht ersichtlich.

http://maps.google.de/maps?q=52.160...52.15871,11.672459&spn=0.002995,0.010568&z=17

Die alte Aufnahme lässt zweifelsfrei eine Schleuse erkennen, da gäbe es keine Missverständnisse hinsichtlich Angelverbot.

http://vzb.baw.de/bildarchiv/cdm4/item_viewer.php?CISOROOT=/wsv&CISOPTR=566&CISOBOX=1&REC=10

Ich möchte nochmal darauf hinweisen, es ist weder eine Beschilderung vorhanden, noch ein Einschränkung im Gewässerverzeichnis beschrieben.

Gruß Marco
 
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Sterni01

Der mit dem Wolf angelt
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Bei uns in MV ist das Angeln an Schleusen und Wehren erst wieder ab 100 Metern erlaubt !

#h
 

Marco 82

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AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

@ Sterni

Ich hoffe man erkennt es auf dem oberen Bild: Da ist keine Schleuse mehr, sondern da war mal eine (siehe unten).
Wenn man das nicht weiß, tappt man in die Falle.
 

Marco 82

Jetzt neu, mit nano !
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Ist das Angeln in ganz Deutschland nicht an Schleusen und Wehranlagen verboten - ich dachte, da gabs in Bayern sogar mal Prüfungsfragen drüber......

Ich habe mal in der Gewässerordnung des LAV - Sachsen-Anhalt nachgesehen:

"An allen Anlagen des LAV hat der Angler die Befugnis, [...], Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit dies zum Zwecke der Fischerrei erforderlich ist und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. ..."

Es scheint also gar keine Rolle zu spielen, ob die Schleuse noch in Betrieb ist oder nicht, eine "100m-Abstandsregel" konnte ich auch nirgends finden (siehe oben)
Mögliche Gründe könnten Privatbesitz, bzw. keine Zugehörigkeit des Gewässers zum DAV (hatte der TE ja auch geschrieben) sein.

Es bleibt die Frage, wieso es laut Gew.Vz. keine Einschränkung für den Industriehafen gibt, bzw. keine Beschilderung vorhanden ist?

Der Brief von der WSP, bzw. der Tatvorwurf wird sicher Aufklärung bringen.

Gruß Marco
 
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Glatzado

Rekordschneider
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

Danke für das Bild von "annoknips". Jetzt weiss ich endlich, wie das da mal aussah. Sehr interessant.

Ich habe meine Info zum dortigen Angelverbot übrigens aus dem Lehrgang zum Fischereischein (ich glaub 2006 war das). Da wurde uns konkret gesagt, dass man von den Mauern dort nicht angeln darf. Mit einer Schleusen- oder Wehrfunktion wurde das allerdings nicht begründet. Klang mehr so Richtung man könnte ja von der Mauer ins Wasser fallen. Ich habs damals schon nicht verstanden, denn von den Spundwänden im Hafen ist das Angeln ja auch nicht verboten. Oder irre ich mich da?

Böse Falle für Auswärtige ist es auf jeden Fall. Aber wie snoekbars schon anmerkte, nicht gleich zahlen sondern immer erst mal in Ruhe prüfen. Da bleibt von manchen Vorwürfen wahrscheinlich nicht viel über. Übrigens schade, dass man als Angler nun auch schon Rechtsgelehrter sein muss, um nicht in derartige Missverständnisse zu geraten.
 

barschangler04

New Member
AW: Beim Fischen im nicht freigegebenen Bereich erwischt

@Marco 82: Genau das ist der Punkt. Es bleibt die Frage, wieso es laut Gew.Vz. keine Einschränkung für den Industriehafen gibt, bzw. keine Beschilderung vorhanden ist. Und genau so werde ich argumentieren, wenn man mir in unfairem Maße in die Taschen greifen will.

Im Wesentlichen wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich dort nicht hätte anglen dürfen, weil das Gewässer in dem Bereich einfach nicht an den DAV verpachtet ist (was wie gesagt nirgends ersichtlich ist). Die WSP sprach von Sicherheitsgründen, aber wie auch bspw. von Glatzado angeführt, gäbe es da noch genügend andere Stellen, in MD aber auch bundesweit, wo man dann auch nicht stehen dürfte. Es ist also auch keineswegs selbstverständlich oder vermutbar, dass man von den Spundwänden aus nicht angeln darf. Zudem ist das Areal auch nicht vollständig eingefriedet - lediglich ein Zaun an der Westseite grenzt das Gebiet von der vorbeiführenden Straße ab.

Vor Ort wollte übrigens niemand von mir ein Bußgeld oder Ähnliches kassieren - aber die WSP ist wohl einfach dazu verpflichtet, die Sache zur Anzeige zu bringen. Sie haben mir auch meine Ausrüstung gelassen.

Ich bin dort auch schon 2, 3 mal gewesen, wenn die Elbe Hochwasser geführt hat, weil dann das Wasser dort nur 1 - 2 Meter unterhalb der Kante steht (zumindest entlang der Ostseite). eine höhere Gefahr als im Uferbereich eines großen Stromes, oder auf dessen Bunenköpfen, kann ich hier beim besten Willen auch nicht erkennen.

Nochmals vielen Dank an Euch alle fürs Mitdiskutieren!
 
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