Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Was ist ein Angelschein?

  • staatliche Fischerprüfung

    Stimmen: 5 13,9%
  • Fischereischein

    Stimmen: 24 66,7%
  • Fischereierlaubnis (Angelkarte, Gastkarte)

    Stimmen: 7 19,4%

  • Umfrageteilnehmer
    36

Fotomanni

Member
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

hugo schrieb:
Die Ostsee ist ein offenes Gewässe und jeder "gültige" Angelschein eines anderen Bundeslandes wird z.B. ins SWH anerkannt - aber darf dann jeder, der irgendwo eine Erlaubnis für einen Teich oder so hat, dann dort in der Ostsee angeln!?

Sowas war genau der Grund für diesen Thread. Probleme die durch die unklare Wortwahl entstehen. Den Begriff "Angelschein" gibt es rechtlich nicht, das ist nur Umgangssprache.

Und offensichtlich wird der hier auch unterschiedlich verstanden.

Wer einen Fischereischein hat der darf auch in Nord- und Ostsee angeln. Zumindest in SH (In MV braucht er noch den Küstenschein dazu).

Mit einer Fischereierlaubnis (Angelkarte, Gastkarte, Gewässerkarte wie auch immer) darf man in dem Gewässer angeln für die die Fischereierlaubnis gilt.

Also wenn Du jetzt sagst:

Angelschein ist gleich Fischereischein dann geht das.
Angelschein ist gleich Fischereierlaubnis dann geht das nicht.

Aber wie ist das außerhalb der 12-Meilen Zone, braucht man da überhaupt noch irgendeinen Schein?
 
G

Gast 1

Guest
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Manni63 schrieb:
Aber wie ist das außerhalb der 12-Meilen Zone, braucht man da überhaupt noch irgendeinen Schein?

Nein, da brauchst Du defenitiv keinen "Schein".

Dein Problem ist leider nur, daß Du ohne Angel da nicht angeln kannst.
Jetzt habe ich Dich verwirrt?|krach:

Es ist nicht erlaubt, mit angelfähigem Geschirr ohne Fischereischein zur 12 Meilenzone zu fahren.
Folge: Kein fangfähiges Geschirr, kein Angeln.
 

Rumpelrudi

Qui vivra, verra
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Umgangssprachlich wird meines Erachtens das Angelschein machen als ein Weg beschrieben, um an eine Erlaubnis zum Befischen von Gewässern zu gelangen.
@steffen60431 hat die enzelnen Ziele aufgelistet.

Einen Angelschein besorgen beschreibt die Legitimation eine Erlaubnis für ein Gewässer zu bekommen.

Einen Angelschein haben bedeutet lediglich die erforderliche Erlaubnis speziell für das Gewässer zu besitzen.

Fazit : Einen Angelschein als tatsächliches Dokument gibt es nicht.
 

Steffen23769

Active Member
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Der Schein in deiner Heimatgemeinde, mit dem Du in deinem Forellenp*** angeln darfst
So'n Schein kenn' ich nicht... gibts bei uns gar nicht, für den Forellenpuff gilt:
Fischereischein des Bundeslandes und "Zahlemann und Söhne" an den Betreiber der Anlage.


für den Du keine Prüfung brauchst
Bei uns gibts auch KEINEN Schein, für den Du keine Prüfung brauchst... Einzig in SH gibts nen Urlauberschein der 40 Tage gilt, damit bekommst dann meines Wissens auch Tages/Wochen/Monatskarten für Gewässer kaufen kannst


aber darf dann jeder, der irgendwo eine Erlaubnis für einen Teich oder so hat, dann dort in der Ostsee angeln!?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...
Für die Ostsee brauchst lediglich einen Fischereischein irgendeines Bundeslandes, für nen Teich, brauchst ne Erlaubniskarte des Pächters/Eigentümers
 

Steffen23769

Active Member
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Falk Paustian schrieb:
Nein, da brauchst Du defenitiv keinen "Schein".

Dein Problem ist leider nur, daß Du ohne Angel da nicht angeln kannst.
Jetzt habe ich Dich verwirrt?|krach:

Es ist nicht erlaubt, mit angelfähigem Geschirr ohne Fischereischein zur 12 Meilenzone zu fahren.
Folge: Kein fangfähiges Geschirr, kein Angeln.
Dann bastel ich mir mein Geschirr erst außerhalb der 12 Meilen Zone zusammen... niemand kann irgendjemandem verbieten einzelne Ruten oder Rollen zu transportieren...
 

Fotomanni

Member
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Steffen60431 schrieb:
Dann bastel ich mir mein Geschirr erst außerhalb der 12 Meilen Zone zusammen... niemand kann irgendjemandem verbieten einzelne Ruten oder Rollen zu transportieren...
Oder ich leihe mir gleich nach passieren der 12-Meilen Zone alles von meinem lieben fischereischeinbesitzendem Nachbarn |bla:
 
G

Gast 1

Guest
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Steffen60431 schrieb:
Dann bastel ich mir mein Geschirr erst außerhalb der 12 Meilen Zone zusammen... niemand kann irgendjemandem verbieten einzelne Ruten oder Rollen zu transportieren...

Hallo Steffen,

ich kann das nicht nachvollziehen.
 
G

Gast 1

Guest
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Ich kann Deine Aussage, oder Frage nicht nachvollziehen, da man sie auch falsch deuten kann.

Es hört sich für einen Außenstehenden so an, als wenn Du dafür kämpfst, mit welchen Sonderregeln auch immer, daß Personen ohne Fischereischein an dem Gesetz vorbei nach erfolgreich abgelegten 12 sm endlich angeln dürfen.

Ich gehe von einem Mißverständniss aus und habe lange überlegt, ob ich antworte.
 

Rosi

ostseetauglich
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Steffen60431 schrieb:
Bei uns gibts auch KEINEN Schein, für den Du keine Prüfung brauchst... Einzig in SH gibts nen Urlauberschein der 40 Tage gilt,

Bei uns gibt es den Turischein auch. Dazu braucht es nur noch den Küstenfischereischein, also die Erlaubnis des Eigentümers.
 

Rosi

ostseetauglich
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

hugo schrieb:
Die Ostsee ist ein offenes Gewässe und jeder "gültige" Angelschein eines anderen Bundeslandes wird z.B. ins SWH anerkannt - aber darf dann jeder, der irgendwo eine Erlaubnis für einen Teich oder so hat, dann dort in der Ostsee angeln!?

!?
Hier schmeißt du 2 Sachen durcheinander.
Der Fischereischein, staatliche Angelerlaubnis wird selbstverständlich anerkannt.

Die Erlaubnis für den Teich ist eine Gewässerkarte, Tageskarte, Jahreskarte, gilt nicht für ein anderes Gewässer. In Sh ist die Küste frei, in Meck-Pom kostet sie 20€/Jahr.
 

Steffen23769

Active Member
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Falk Paustian schrieb:
Ich kann Deine Aussage, oder Frage nicht nachvollziehen, da man sie auch falsch deuten kann.

Es hört sich für einen Außenstehenden so an, als wenn Du dafür kämpfst, mit welchen Sonderregeln auch immer, daß Personen ohne Fischereischein an dem Gesetz vorbei nach erfolgreich abgelegten 12 sm endlich angeln dürfen.

Ich gehe von einem Mißverständniss aus und habe lange überlegt, ob ich antworte.
Moin Falk #h
nene, ich kämpfe nicht dafür, aber ich hab kein Problem damit, wenn es jemand so macht, es ist nicht verboten und somit nicht illegal... also was soll's...


daß Personen ohne Fischereischein an dem Gesetz vorbei
Es ist ja nicht am Gesetz vorbei, sondern absolut legal

Dieses typisch deutsche "korrekte" Verhalten welches in unserem Land ab und an an den Tag gelegt wird, ist mir zuwider, in mir steckt nun mal ein kleiner Revoluzer und Anarchist ;)
Ich gebe zu, meine Aussage kam vielleicht etwas provozierend rüber...

Nimms mir nicht übel Falk, das geht nicht gegen Dich #h
 

hugo

Member
AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?

Rosi schrieb:
Hier schmeißt du 2 Sachen durcheinander.
Der Fischereischein, staatliche Angelerlaubnis wird selbstverständlich anerkannt.

Die Erlaubnis für den Teich ist eine Gewässerkarte, Tageskarte, Jahreskarte, gilt nicht für ein anderes Gewässer. In Sh ist die Küste frei, in Meck-Pom kostet sie 20€/Jahr.
Moin Rosi,
das war ja der Grund für meinen Einwurf! Gewässerkarte ist ein genauso umstrittener und nicht definierter Schein i.S. gesetzlicher Regelungen - von denen wir ja genug haben .. bin nächste Woche in Heiligenhafen (2 Wochen Urlaub). Werde mal den örtlichen Fischereimeister fragen und Euch dann berichten!
Gruss Hugo, der urlaubsreife ..
 
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