AW: Begriffsverwirrung: Was ist ein "Angelschein"?
Sowas war genau der Grund für diesen Thread. Probleme die durch die unklare Wortwahl entstehen. Den Begriff "Angelschein" gibt es rechtlich nicht, das ist nur Umgangssprache.
Und offensichtlich wird der hier auch unterschiedlich verstanden.
Wer einen Fischereischein hat der darf auch in Nord- und Ostsee angeln. Zumindest in SH (In MV braucht er noch den Küstenschein dazu).
Mit einer Fischereierlaubnis (Angelkarte, Gastkarte, Gewässerkarte wie auch immer) darf man in dem Gewässer angeln für die die Fischereierlaubnis gilt.
Also wenn Du jetzt sagst:
Angelschein ist gleich Fischereischein dann geht das.
Angelschein ist gleich Fischereierlaubnis dann geht das nicht.
Aber wie ist das außerhalb der 12-Meilen Zone, braucht man da überhaupt noch irgendeinen Schein?
hugo schrieb:Die Ostsee ist ein offenes Gewässe und jeder "gültige" Angelschein eines anderen Bundeslandes wird z.B. ins SWH anerkannt - aber darf dann jeder, der irgendwo eine Erlaubnis für einen Teich oder so hat, dann dort in der Ostsee angeln!?
Sowas war genau der Grund für diesen Thread. Probleme die durch die unklare Wortwahl entstehen. Den Begriff "Angelschein" gibt es rechtlich nicht, das ist nur Umgangssprache.
Und offensichtlich wird der hier auch unterschiedlich verstanden.
Wer einen Fischereischein hat der darf auch in Nord- und Ostsee angeln. Zumindest in SH (In MV braucht er noch den Küstenschein dazu).
Mit einer Fischereierlaubnis (Angelkarte, Gastkarte, Gewässerkarte wie auch immer) darf man in dem Gewässer angeln für die die Fischereierlaubnis gilt.
Also wenn Du jetzt sagst:
Angelschein ist gleich Fischereischein dann geht das.
Angelschein ist gleich Fischereierlaubnis dann geht das nicht.
Aber wie ist das außerhalb der 12-Meilen Zone, braucht man da überhaupt noch irgendeinen Schein?