Mr. Sprock
Ich mag Binden und Affen
Hallo,
eine Frage an diejenigen, die sich auskennen.
Geangelt wird in NRW, meist mit Tageskarte.
In den von mir gefundenen Texten ist nur davon die Rede, dass Dinge getan werden können, nicht aber dass sie zwingend erforderlich sind.
Meine beiden Fragen:
1. Muss ein Kind eine eigene Tageskarte oder Jahreskarte haben, wenn es bei einem Erwachsenen mitangeln möchte?
Beispiel Rhein:
Müsste das zehnjährige Kind eine Jahreskarte für den Rhein haben, falls es mal an den Rhein mitgehen sollte (3-Tageskarten lohnen sich nicht)?
Ich frage, da ich es momentan noch nicht sehe, dass ich überhaupt immer meine eigene Angel ins Wasser bekomme. Oft muss die Gerätschaft des jungen Junganglers in Ordnung gebracht werden.
2. Muss für den jungen Angler zwingend der Jugendfischereischein gekauft werden, oder kann er auch so weiter mit angeln, bis er 14 Jahre alt ist und seine Prüfung ablegen kann?
Die Frage steht natürlich mit der ersten in Zusammenhang.
Zitat aus:
www.anglerboard.de
„Kinder unter 10 Jahren dürfen mit einem volljährigen Fischereischeininhaber mitangeln (helfen). Sie dürfen Fische nicht betäuben, töten oder vom Haken lösen. Jugendliche und Kinder, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Ein vollwertiger Fischereischein kann mit vollendetem 14. Lebensjahr und Nachweis der Prüfung beantragt werden.“
Das und anderes auf Webseiten hat meine Fragen nicht beantwortet, ebenfalls nicht die eigene Fischereischeinwebseite meiner Stadt.
TL

eine Frage an diejenigen, die sich auskennen.
Geangelt wird in NRW, meist mit Tageskarte.
In den von mir gefundenen Texten ist nur davon die Rede, dass Dinge getan werden können, nicht aber dass sie zwingend erforderlich sind.
Meine beiden Fragen:
1. Muss ein Kind eine eigene Tageskarte oder Jahreskarte haben, wenn es bei einem Erwachsenen mitangeln möchte?
Beispiel Rhein:
Müsste das zehnjährige Kind eine Jahreskarte für den Rhein haben, falls es mal an den Rhein mitgehen sollte (3-Tageskarten lohnen sich nicht)?
Ich frage, da ich es momentan noch nicht sehe, dass ich überhaupt immer meine eigene Angel ins Wasser bekomme. Oft muss die Gerätschaft des jungen Junganglers in Ordnung gebracht werden.
2. Muss für den jungen Angler zwingend der Jugendfischereischein gekauft werden, oder kann er auch so weiter mit angeln, bis er 14 Jahre alt ist und seine Prüfung ablegen kann?
Die Frage steht natürlich mit der ersten in Zusammenhang.
Zitat aus:
Dürfen Kinder angeln?
Angeln ohne Angelschein? Dürfen Kinder ohne Fischereischein angeln? Wir sagen Euch, in welchem Bundesland was erlaubt ist.
„Kinder unter 10 Jahren dürfen mit einem volljährigen Fischereischeininhaber mitangeln (helfen). Sie dürfen Fische nicht betäuben, töten oder vom Haken lösen. Jugendliche und Kinder, die mindestens 10 Jahre alt sind, aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich den Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden. Ein vollwertiger Fischereischein kann mit vollendetem 14. Lebensjahr und Nachweis der Prüfung beantragt werden.“
Das und anderes auf Webseiten hat meine Fragen nicht beantwortet, ebenfalls nicht die eigene Fischereischeinwebseite meiner Stadt.
TL

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Es gibt nicht viel, wo ich 23€ besser investiert sehen würde.