Bayern!! Schonmaß für Aal und Wels geändert / Neufassung der AVBayFig

AW: Bayern!! Schonmaß für Aal und Wels geändert / Neufassung der AVBayFig

Hallo Toni!
Vielen Dank für den Link und die damit verbundene Info!:m
Auf jeden Fall beide Neuerungen, meines Erachtens eine Sinnvolle neue Regelung!

Gruß Wurmduscher
 
AW: Bayern!! Schonmaß für Aal und Wels geändert / Neufassung der AVBayFig

Da ja der Wels in vielen Bezirken schon ohne Schonmaß war, da er sich zunehmend als "Schädling" wegen seines großen Aufkommens im Naturhaushalt erwies ("Plage"), war es eine logische Konsequenz, es zu vereinheitlichen.

Das mit dem Aal ist auch gut, denn selbst ein 50ger ist noch ein Schnürsenkel.
 
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"Leider" nicht überall. Bei uns in der Gegend war bisher der Wels immer noch auf ein Mindestmaß (je nach Verein) auf 70cm Mindestmaß oder sogar höher, gesetzt. Und das der 50er Aal meist auch nur ein Schnürsenkel ist stimmt, wenn überhaupt noch welche vorkommen, weil u.A. der Wels die meisten schon weggefressen hatt.
 
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Bringen diese Änderungen die mir schon bekannt waren überhaupt noch was... jetzt grad beim Aal ?


Hab gemeint vor kurzem gelesen zu haben dass das 50cm Mindestmaß beim Aal Deutschland weit zählt ab demnächst....|kopfkrat
 
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Bringen diese Änderungen die mir schon bekannt waren überhaupt noch was... jetzt grad beim Aal ?


Hab gemeint vor kurzem gelesen zu haben dass das 50cm Mindestmaß beim Aal Deutschland weit zählt ab demnächst....|kopfkrat

Beim Wels bringt es sicherlich etwas;

beim Aal ist es ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Bundesweites Schonmaß kann es m.E. nicht geben, da die Schonmaße unter das Ländergesetz fällt.
Das einzige, was bundesweit zum Tragen kommen kann, ist, wenn der Aaal auf der roten Liste steht und deswegen ein generelles Verbot der Entnahme gilt.
 
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Mal ne Frage, wenn auf der Jahreskarte für nen See 80 cm bei Waller steht, ist das dann aufgehoben?

Gruß Fabi
 
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Mal ne Frage, wenn auf der Jahreskarte für nen See 80 cm bei Waller steht, ist das dann aufgehoben?

Gruß Fabi

Habe diesbezüglich mir eine Rechtsauskunft geben lassen, da ich als Vorsitzender eines Vereins genau diese Diskussion hatte:

Ja ... eine Änderung der Ausführungsbestimmungen heben zunächst bisherige Bestimmungen wie Gewässerordnung aber auch vereinsinterne auf!

Ein Verein kann nur unter ganz bestimmten Vorraussetzungen das Schonmaß wieder einführen bzw. anheben; ich habe diesbezüglich vor einiger Zeit hier einen Thread aufgemacht und auch hierzu Rechtsauskunft von der zuständigen Stelle der Reg.v. Obb sowie vom Landesverband eingeholt.

Solltest du an der Rechtsauskunft interessiert sein, schicke mir eine PN!
 
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Den Waginger/Tachinger See befischt kein Verein, nur ein Berufsfischer. Gilt für den dasselbe?

Gruß Fabi
 
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Gute Nachrichten,
dieses Aal-Schonmaß fand ich schon immer nen Witz!!!!

Gruß

Holger
 
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Gute Nachrichten,
dieses Aal-Schonmaß fand ich schon immer nen Witz!!!!

Gruß

Holger

Holger,

es ist immer noch ein Witz, aber der Weg in die richtige Richtung;

wie immer eben ist trotzdem noch die Vernunft und das eigenverantwortliche Handeln des Anglers gefragt.
 
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