AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????
Dann kenne ich in NRW eine ganze Menge Angler, die sich permanent strafbar machen. Die mit "fremd gefangenen" Fischen (Weißfische) aus dem Kanal, der Ems oder einem anderen Vereinsgewässer oder Vereinsstrecken von uns in wiederum weiteren, unserem Verein zugehörigen, Vereinsseen angeln. Natürlich nicht als Lebendköder! Wie siehts denn aus mit Köderfische vom Angelgerätehändler? Wäre ja dann auch verboten. Ich behaupte mal, dass ist auch von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt.
Letztes Jahr lies sich nämlich in einem See von uns über Frühjahr und Sommer nicht ein Rotauge fangen. Erst im Herbst bissen sie wieder. Klingt komisch, ist aber wahr. Wie soll man da auf Raubfisch Ansitzangeln durchführen?
Moin Wusel!
Also - in NRW ist der "Fremdgewässer-Köfi"
klar verboten.
Auch der aus dem Angelladen.
ABER:
WER will das
WIE kontrollieren??? *grins*
Die oben von mir zitierte Vorschrift ist insoweit recht eindeutig, aber wie will der Kontrolleur denn bitte
nachweisen, dass Du den Köfi
nicht in dem Gewässer gefangen hast,
solange Du dies angibst???
Da die Frage aber war,
OB es erlaubt ist, habe ich mal für NRW anhand der Landesfischereiordnung geantwortet (die praktisch aber Bullsh** ist, weil es keinem Kontrolleur gelingen wird, erfolgreich zu beweisen, dass Deine Köfis am Wasser von woanders stammen, wenn Du angibst, sie dort gefangen zu haben, wo Du gerade angelst!).
Wieder ein nettes Beispiel für Theorie vs. Praxis!
...obwohl ich den Gedanken des Krankheitsverbreitungsschutzes, welcher der o.g. Vorschrift zu Grunde liegt eigentlich durchaus sinnvoll finde!(man verhindert dadurch nicht die Ausbreitung von Fischkrankheiten, aber man minimiert das Risiko einer Verbreitung durch uns Angler, WENN sich jemand an die Vorschrift hält).
Ernie