Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Carpmen

Member
möchte dieses Jahr zum Wallerabfischen auf einen Stausee gehen hab gehört das Schleie ein sehr guter Köder sein soll auf Waller .

Darf ich aus einen Privatweiher Schleien entnehemen und diese Lebend (Hänger Mit Sauerstoff Zum Fischtransport) mit an den Stausee nehmen und diese dann als Köfi anbieten ?

Wie ist das mit den Gesetzlichen Schonmaß ? Darf Der Köfi (Schleie) das unterschreiten oder muss ich das Gesetzliche Schonmaß einhalten ?
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

in Deutschland wohl nicht !
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Hm,

in NRW wäre meine Antwort kurz und klar:

Nein!

Hier darfst Du nicht einmal mit einem Köfi angeln,der nicht aus dem Gewässer stammt, in dem Du angelst!

Zudem sind keine Fische als Köfi erlaubt, die ein Schonmaß haben - erst recht nicht, wenn Du sie untermaßig verwenden möchtest.

Ich gehe mal davon aus, dass Du die Köfis vor dem Angeln waidgerecht töten möchtest, denn ansonsten gäbe es auch noch das Tierschutzgesetz.

Nach alledem halte ich Dein Vorhaben für eine nicht so gute Idee!

Ernie
 

HD4ever

baltic trolling crew HH
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

gibt auch genug Regelungen wo du keine "Edelfische" als Köfis nehmen darfst, zu denen auch die Schleie zählt....
nen Brassen o.großes Rotauge würde es sicher auch tun. :m
Darfsr eh nur mit toten Köfi angeln darfst und lebend transportieren u.hältern auch verboten !
 

Hecht2

Member
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Hi ich habe dazu auch mal eine Frage ein paar Angelprofis schwören auf Goldfische zum Zander angeln wo die aus dem Aquaristik Geschäft haben und angeln damit. Darf man dann das? #c

mfg.Hecht2
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Hi ich habe dazu auch mal eine Frage ein paar Angelprofis schwören auf Goldfische zum Zander angeln wo die aus dem Aquaristik Geschäft haben und angeln damit. Darf man dann das? #c

mfg.Hecht2

In NRW zumindest nicht, wegen der Landesfischereiordnung:

§ 7

(1) Köderfische dürfen nur in dem Gewässer verwendet werden, aus dem sie stammen. Diese Einschränkung gilt nicht für Köderfische, die aus einem Gewässer stammen, das mit dem zu befischenden Gewässer in dauernder oder vorübergehender Verbindung steht.


Das ist aber in anderen Bundesländern anders geregelt!

In NRW ist daher die Antwort ganz klar:

Nein - das darf man nicht!

Ernie

pS:

Klar kann das im Grunde genommen kaum jemand kontrollieren - aber das Du einen Eimer Goldfische z.B. am Rhein aus dem Rhein gestippt hast wird Dir wohl kaum ein Kontrolleur glauben!
 

Sterni01

Der mit dem Wolf angelt
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

@ Carpmen,

Ich empfehle dir nen Fischereischein zu machen !
Dort erfährst du alles, was in Deutschland verboten ist, und was nicht !!!
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Ich empfehle dir nen Fischereischein zu machen !
Dort erfährst du alles, was in Deutschland verboten ist, und was nicht !!!
Leider ganz falsch!!!
Da erfährst Du (mit Glück) das, was in Deinem Bundesland verboten oder erlaubt ist.

Es gibt z. B. auch Bundesländer, bei denen die untere Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen zum Angeln mit lebendem Köderfisch erteilen kann (wenn das Gewässer nicht anders hegerisch sinnvoll beangelt werden kann).

Also ist schon die Aussage "in Deutschland ist der lebende Köfi verboten" an sich grundfalsch, genauso wie die Sache mit den Fremdköfis - auch das ist landespezifisch geregelt.

Dazu kommt dann noch, dass auch der jeweilige Gewässerbewirtschafter dazu zusätzliche Regeln erlassen kann (also z. B. in einem Bundesland, in dem man "Fremdköfis eigenlich benutzen darf, dies in seinem Gewässer untersagen..)

Zum eigentlichen Thema:
Nach meine Erfahrungen ist in Stillgewässern ein Tauwurmbündel meist fängiger als ein toter Köfi, daher würd ich mir den Stress eh nicht geben, egal ob erlaubt oder nicht..
 

antonio

Active Member
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Leider ganz falsch!!!
Da erfährst Du (mit Glück) das, was in Deinem Bundesland verboten oder erlaubt ist.

Es gibt z. B. auch Bundesländer, bei denen die untere Naturschutzbehörde Ausnahmegenehmigungen zum Angeln mit lebendem Köderfisch erteilen kann (wenn das Gewässer nicht anders hegerisch sinnvoll beangelt werden kann).

Also ist schon die Aussage "in Deutschland ist der lebende Köfi verboten" an sich grundfalsch, genauso wie die Sache mit den Fremdköfis - auch das ist landespezifisch geregelt.

Dazu kommt dann noch, dass auch der jeweilige Gewässerbewirtschafter dazu zusätzliche Regeln erlassen kann (also z. B. in einem Bundesland, in dem man "Fremdköfis eigenlich benutzen darf, dies in seinem Gewässer untersagen..)

Zum eigentlichen Thema:
Nach meine Erfahrungen ist in Stillgewässern ein Tauwurmbündel meist fängiger als ein toter Köfi, daher würd ich mir den Stress eh nicht geben, egal ob erlaubt oder nicht..

richtig, desweiteren ist es genau son quatsch pauschal zu behaupten, daß fische mit schonmaß nicht als köfi verwendet werden dürfen, hier muß ich eben das maß einhalten,genauso verhält es sich mit den sogenannten "edelfischen".
auch hier gibte es die verschiedensten bestimmungen.

antonio
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Dann kenne ich in NRW eine ganze Menge Angler, die sich permanent strafbar machen. Die mit "fremd gefangenen" Fischen (Weißfische) aus dem Kanal, der Ems oder einem anderen Vereinsgewässer oder Vereinsstrecken von uns in wiederum weiteren, unserem Verein zugehörigen, Vereinsseen angeln. Natürlich nicht als Lebendköder! Wie siehts denn aus mit Köderfische vom Angelgerätehändler? Wäre ja dann auch verboten. Ich behaupte mal, dass ist auch von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt.

Letztes Jahr lies sich nämlich in einem See von uns über Frühjahr und Sommer nicht ein Rotauge fangen. Erst im Herbst bissen sie wieder. Klingt komisch, ist aber wahr. Wie soll man da auf Raubfisch Ansitzangeln durchführen?
 

antonio

Active Member
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Dann kenne ich in NRW eine ganze Menge Angler, die sich permanent strafbar machen. Die mit "fremd gefangenen" Fischen (Weißfische) aus dem Kanal, der Ems oder einem anderen Vereinsgewässer oder Vereinsstrecken von uns in wiederum weiteren, unserem Verein zugehörigen, Vereinsseen angeln. Natürlich nicht als Lebendköder! Wie siehts denn aus mit Köderfische vom Angelgerätehändler? Wäre ja dann auch verboten. Ich behaupte mal, dass ist auch von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt.

Letztes Jahr lies sich nämlich in einem See von uns über Frühjahr und Sommer nicht ein Rotauge fangen. Erst im Herbst bissen sie wieder. Klingt komisch, ist aber wahr. Wie soll man da auf Raubfisch Ansitzangeln durchführen?

in manchen bl ist es gesetzlich oder per verordnung geregelt, daß nur fische aus dem gewässer verwendet werden dürfen in dem geangelt wird.
wenn mans genau nimmt dürfen hier auch keine gekauften verwendet werden.
dann gibt es eben noch eine ganze reihe von gewässerordnungen, wo es genauso geregelt wird.
egal was andere machen, es ist nunmal so.
und wenn du in so nem gewässer nicht in der lage bist köfis zu angeln, dann kannst du keinen dranhängen, wenn du dich an die bestimmungen hältst.

antonio
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Dann kenne ich in NRW eine ganze Menge Angler, die sich permanent strafbar machen. Die mit "fremd gefangenen" Fischen (Weißfische) aus dem Kanal, der Ems oder einem anderen Vereinsgewässer oder Vereinsstrecken von uns in wiederum weiteren, unserem Verein zugehörigen, Vereinsseen angeln. Natürlich nicht als Lebendköder! Wie siehts denn aus mit Köderfische vom Angelgerätehändler? Wäre ja dann auch verboten. Ich behaupte mal, dass ist auch von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt.

Letztes Jahr lies sich nämlich in einem See von uns über Frühjahr und Sommer nicht ein Rotauge fangen. Erst im Herbst bissen sie wieder. Klingt komisch, ist aber wahr. Wie soll man da auf Raubfisch Ansitzangeln durchführen?

Moin Wusel!

Also - in NRW ist der "Fremdgewässer-Köfi" klar verboten.

Auch der aus dem Angelladen.

ABER:

WER will das WIE kontrollieren??? *grins*

Die oben von mir zitierte Vorschrift ist insoweit recht eindeutig, aber wie will der Kontrolleur denn bitte nachweisen, dass Du den Köfi nicht in dem Gewässer gefangen hast, solange Du dies angibst???

Da die Frage aber war, OB es erlaubt ist, habe ich mal für NRW anhand der Landesfischereiordnung geantwortet (die praktisch aber Bullsh** ist, weil es keinem Kontrolleur gelingen wird, erfolgreich zu beweisen, dass Deine Köfis am Wasser von woanders stammen, wenn Du angibst, sie dort gefangen zu haben, wo Du gerade angelst!).

Wieder ein nettes Beispiel für Theorie vs. Praxis!

...obwohl ich den Gedanken des Krankheitsverbreitungsschutzes, welcher der o.g. Vorschrift zu Grunde liegt eigentlich durchaus sinnvoll finde!(man verhindert dadurch nicht die Ausbreitung von Fischkrankheiten, aber man minimiert das Risiko einer Verbreitung durch uns Angler, WENN sich jemand an die Vorschrift hält).

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Letztes Jahr lies sich nämlich in einem See von uns über Frühjahr und Sommer nicht ein Rotauge fangen. Erst im Herbst bissen sie wieder. Klingt komisch, ist aber wahr. Wie soll man da auf Raubfisch Ansitzangeln durchführen?
Köfis fangen wenn sie beissen und dann einfrieren...
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Köfis fangen wenn sie beissen und dann einfrieren...

Jo, so mache ich das auch!

...und bei TK-Köfis wird wohl keiner mehr ernsthaft wagen, die Herkunft zu bezweifeln - abgesehen davon erspart man sich Diskussionen mit "Rambo-Kontrolleuren", welche manchmal meinen, der tote Köfi hätte nochmal gezuckt und dann auf merkwürdige Ideen kommen!

TK-Köfi erspart in der Tat manchen Ärger!

Ernie
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

So isses.

Tipp dazu:
Köfis fertig am Vorfach montiert einfrieren und in einer Isobox mitnehmen, dass sie gefrostet bleiben.

Wirft sich zum einen besser, zum anderen treibt der gefrorene Köfi am Anfang auf und versinkt nach dem auftauen (geht sehr schnell auch im kalten Wasser) auch nicht im Boden.

Wobei ich - um zum Thema zurückzukommen - im Stillwasser auf Waller auf jeden Fall den Köfi an der Pose anbieten würde und ihn auch aktiv fischen.
 

wusel345

Altmühltal-Fan
In stillem Gedenken
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

Irgendwie ist die ganze Diskussion in meinen Augen eh Quatsch. Wenn ich in den Foren lese, dass dem Waller in unseren Gewässern mit Tintenfischstücke, Stinte oder anderen Meeresfischen nachgstellt wird, die ja nun wirklich nicht in unseren heimischen Gewässern vorkommen (Oder gibt es irgendwo einen salzhaltigen Baggersee mit Vereinszugehörigkeit, in dem auch Waller vorkommen? |supergri ) und kein Kontrolleur sagt etwas, hat sich diese Diskussion für mich erledigt und ich angele so weiter wie seit Urzeiten schon.
 

sitzangler

der der nix fängt
AW: Auf Waller mit Köfi aus fremden Gewässer Erlaubt????

In Thüringen auch verboten,
Es geht aber meiner Ansicht nach nicht um die Einschränkung des Anglers sondern um die Verbreitung von Fischkrankheiten insbesondere des Karpfenherpesvirus.
Hat man sich den durch irgendetwas und sei es der Köderfisch aus einem anderen Gewässer, eingeschleppt, dann tschüss mit dem Bestand an Karpfenartigen Fischen dauert ca. 4 Wochen dann ist alles hinüber.

Gruß Uwe
 
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