Anzeige wegen Fischwilderei

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Besteht denn an einem solchen Zufluss immer und automatisch überhaupt ein Fischereirecht bzw. Fischereiausübungsrecht, dass man "verletzen" kann?

Das wäre ja Voraussetzung!?

Oder?


Frage:

Was hast Du jetzt genau (!) bekommen???

a - einen Strafbefehl

b - eine Einstellung nach § 153a StPO gegen Zahlung dieses Betrages?

Dein Problem wird sein, dass Du Akteneinsicht NUR über einen Anwalt bekommst.

Wenn eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, solltest Du damit sofort (!) ab zum Anwalt gehen!

Außerdem bekommst Du eine Verfahrenseinstellung bei Ermittlungsverfahren IMMER ausdrücklich und schriftlich von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, wenn Du Beschuldigter bist - deshalb hatte ich Deinen Post auch nur beglückwünscht, da es sich so anhörte, als hättest Du einen solchen Einstellungsbescheid erhalten!? (deswegen hatte ich gefragt, ob Einstellung ohne alles, oder gegen Zahlung-->Deine Antwort darauf war "Ohne alles", weswegen ich davon ausging, Du wüßtest, wovon Du da schreibst!).

Alles Gute!!!

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

brummy010

Member
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

da hast du echt mal pech gehabt , hattest das hier in wesel gebracht währst du warscheinlich mit einer verwahrnung davon gekommen , also einem netten breif !!!!!


ich spreche aus erfahrung , bin selber seid einigen jahren aufseher und finde es zum kotzen , selbst wenn ich bedroht werde und jemanden auf schreibe der auch in einemneben gewässen und mit 4 ruten angelt , das selbst solche leute mit einem freundlichen brief davon kommen . da sage ich ehrlich , hätte ich als aufseher nicht mal deine sache aufgenommen , eher dich belehrt und der stelle verwiesen .

aber die wsp ist da leider etwas anders gestrickt :(
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

|kopfkrat
dessen voraussetzungen sind doch gar nicht gegeben... (?)

Ups - stimmt - hatten wir neulich erst!--->war Quark!

Gut aufgepasst!

Aber war das nicht so ein Mini-Zufluss?

Besteht denn dort ein fremdes Fischereirecht, welches man verletzen könnte?

Ernie
 
Zuletzt bearbeitet:

chivas

Member
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

DAS wiederrum ist eine berechtigte frage ^^

möglicherweise wurde es ja sogar vom berechtigten "geduldet" - also von diesem komischen betrieb da...

die fakten sind eigentlich recht unklar -.-
 
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Arschkarte gezogen....Du wirst aber auf jden Fall eine Anhörung bekommen. Musst halt mit Engelszünglein darauf hinwirken, dass das Strafmaß nicht beim Max-Betrag landet - wird er ohnehin nicht, da gibt es schwerere Vergehen. Ich gebe jetzt mal nen Tipp ab: Mit 300 Euro wirste rechnen müssen.
 

Thomas29

Member
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Weiss vielleicht einer wie und ob man darauf Einfluß nehmen kann,dass ich den Betrag in möglichst niedrigen Raten abbezahlen kann?
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Ja. Mit den Leuten reden und eventuell räumen sie dir bei extrem klammer Kasse auch ein, es per Sozialstunden abarbeiten zu können.
 

ernie1973

NICHT Mundtoter! ;)
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Aber er hat immernoch nicht gesagt, WAS für ein Schreiben er nun wirklich bekommen hat !?

Strafbefehl oder eine Einstellung nach § 153a StPO (quasi als Angebot-hier in NRW wird meist so formuliert:

"...blablabla....beabsichtige ich das Verfahren gegen sie wegen blablabla....gegen eine Zahlung von XXX€ nach § 153a StPO einzustellen...blablabla")"

Naja - wer nicht will, der hat schon!

Trotzdem viel Glück!

Ernie

PS:

In beiden Fällen kann man auf der Geschäftsstelle anrufen und wegen einer Ratenzahlung nachfragen - meist sind die dort sehr kulant!

Aber bitte die FRIST beachten!
 

KawangA

Wobblerfetisch
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Weiss vielleicht einer wie und ob man darauf Einfluß nehmen kann,dass ich den Betrag in möglichst niedrigen Raten abbezahlen kann?

Hallo schreibe innerhalb der Einspruchfrist unter dem Akten/Geschäftszeichen die zuständuge Stelle an. Sage ihnen einfach das Du Raten Zahlen möchtest. Lege Ihnen die Fakten da wieso weshalb warum und es sollte klappen. Achte darauf wenn Du Ratenzahlen kannst das Du nicht in verzug kommst, denn dann wird der ganze Restbetrag sofort fällig in der Regel.
 

Thomas29

Member
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Aber er hat immernoch nicht gesagt, WAS für ein Schreiben er nun wirklich bekommen hat !?

Strafbefehl oder eine Einstellung nach § 153a StPO (quasi als Angebot-hier in NRW wird meist so formuliert:

"...blablabla....beabsichtige ich das Verfahren gegen sie wegen blablabla....gegen eine Zahlung von XXX€ nach § 153a StPO einzustellen...blablabla")"

Naja - wer nicht will, der hat schon!

Trotzdem viel Glück!

Ernie

PS:

In beiden Fällen kann man auf der Geschäftsstelle anrufen und wegen einer Ratenzahlung nachfragen - meist sind die dort sehr kulant!

Aber bitte die FRIST beachten!

Einen Strafbefehl.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wird gegen sie wegen Fischwilderei eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro festgesetzt.


Hab gestern mit einer Frau vom AMtsgericht telefoniert und ich muss erst den Zahlungsbescheid abwarten und dann kann ich eine möglichst niedrige Rate beantragen.
 

Sensitivfischer

mach's nun auch mit Gummi
AW: Anzeige wegen Fischwilderei

Einen Strafbefehl.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wird gegen sie wegen Fischwilderei eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30 Euro festgesetzt.


Hab gestern mit einer Frau vom AMtsgericht telefoniert und ich muss erst den Zahlungsbescheid abwarten und dann kann ich eine möglichst niedrige Rate beantragen.

Ist nicht bös oder beleidigend aufzufassen, aber du bist für mich schon der Knaller!
Wie kamst du auf das schmale Brett bereits deine Einstellung des Verfahrens zu feiern ohne eine solche schriftlich bekommen zu haben, frei nach dem Motto "ich glaube, ich dachte, vermute..."???
Das geht schon los, wenn meine Frau oder Kinder z.B. glauben, dass noch yx im Kühlschrank ist. Dann sag ich immer: "Verschone mich mit deinem schwammigen Glaubensgefasel, sieh nach, was Fakt ist."
Bei den Aktionen, die du so bringst, prognostiziere ich, dass es für dich noch öfters im Leben teuer wird. Ich fasse das mal zusammen:
- Schwarzangeln, weil aus Nachlässigkeit(Glaube, dass ich hier angeln darf) auf Berechtigungsschein nicht gelesen, wo erlaubt ist zu angeln;
- Keinen Anwalt eingeschaltet, weil vermutlich keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen;
- aus leichtfüßigem, naivem Glaube heraus die Einstellung des Verfahrens verkündet ohne ne griffige Faktenlage dafür zu haben;
- bereits 3 Verwarnungen, vermutlich wegen der Fähigkeit schneller schreiben, als denken zu können, hier im Forum, kassiert

Ein lieb gemeinter Tipp von mir, "reite in Zukunft langsamer und überlegter", hol dir unbedingt ne private Rechtschutzversicherung und schwöre deinen Glaubensanfällen ab, sie bringen dich in Teufels Küche.
Ne Aktion wie diese machst du nur einmal:
Hab folgendes vor 12 Jahren mit nem Bekannten erlebt, der nun mausetot ist.
"Er glaubte es komme kein Zug, als er die Gleise zu Fuß überquerte, denn die Bahnstrecke war seit Jahren nicht mehr befahren worden. Dann wurde er von einem ICE überrascht => Tod. Die Bahn hatte den ICE auf die stillgelegte Strecke umgeleitet, wegen Bauarbeiten. Er hinterlässt eine Frau und vier Kinder. Drei Andere, die mit ihm die Gleise überquerten, hatten ein paar Zentimeter mehr Glück und kamen mit einem Schock davon.
Auch sie hätten nie geglaubt...."

Ich sag nur schei$$ Glaube, beschäftige dich immer nur mit griffigen Sachen und überzeug dich lieber dreimal von einer Sache.;)
 
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AW: Anzeige wegen Fischwilderei

moin moin...
Nun hackt mal nich so auf ihn rum denn es schleicht sich bei jeden irgendwann ein gewisses maß an Routine ein.
So wollte ich nun munter auf Hecht angeln am 1 Mai an meinem hausgewässer denn ich glaubte wie im letzten Jahr ist der Hecht ab 01.05. und der Zander ab 01.06. offen aber pustekuchen.
Zum glück hatte ich noch keine Rute im Wasser und wurde von Angelkollegen freundlichst darauf hingewießen mal meine Karte durchzulesen aber solche kleinen fehler (dürfen eigentlich nicht) können aber fast jeden passieren.

Es ist doch keiner vollkommen....
 
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