Hallo,
Das stimmt schon, aber ohne gebrauchsfertiges Gerät, dürfte es schwer fallen ein fremdes Fischereirecht zu verletzen.
Ob das Gerät dann nun ne Angel oder ein anderes Fanggerät ist, dürfte da weniger wichtig sein.
Ansonsten ist das bei euch doch prima geregelt.
Ihr meldet der zuständigen Behörde was ihr beobachtet habt und die entscheiden dann, ob Bußgeldbescheid oder nicht.
Bleibt ja dann jedem Beschuldigte offen ggf. Rechtsmittel einzulegen.
Dass die Kontrolle an sich berechtigt war, bestreitet ja nichtmal der TE.
Das geschilderte Verhalten der Kontrolleure dann aber nicht.
und dazu ist alleinig entscheident, geangelt oder nicht
Das stimmt schon, aber ohne gebrauchsfertiges Gerät, dürfte es schwer fallen ein fremdes Fischereirecht zu verletzen.
Ob das Gerät dann nun ne Angel oder ein anderes Fanggerät ist, dürfte da weniger wichtig sein.
Ansonsten ist das bei euch doch prima geregelt.
Ihr meldet der zuständigen Behörde was ihr beobachtet habt und die entscheiden dann, ob Bußgeldbescheid oder nicht.
Bleibt ja dann jedem Beschuldigte offen ggf. Rechtsmittel einzulegen.
Dass die Kontrolle an sich berechtigt war, bestreitet ja nichtmal der TE.
Das geschilderte Verhalten der Kontrolleure dann aber nicht.