Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

und dazu ist alleinig entscheident, geangelt oder nicht

Das stimmt schon, aber ohne gebrauchsfertiges Gerät, dürfte es schwer fallen ein fremdes Fischereirecht zu verletzen.
Ob das Gerät dann nun ne Angel oder ein anderes Fanggerät ist, dürfte da weniger wichtig sein.

Ansonsten ist das bei euch doch prima geregelt.

Ihr meldet der zuständigen Behörde was ihr beobachtet habt und die entscheiden dann, ob Bußgeldbescheid oder nicht.

Bleibt ja dann jedem Beschuldigte offen ggf. Rechtsmittel einzulegen.

Dass die Kontrolle an sich berechtigt war, bestreitet ja nichtmal der TE.

Das geschilderte Verhalten der Kontrolleure dann aber nicht.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Hoffen wir, dass alle Beteiligten etwas aus dem Fall gelernt haben. Die einen, dass man nicht automatisch zum Landvogt mutiert, nur weil man jetzt ein Amt bekleidet und der andere, dass man, aus Rücksicht auf sich selber, nicht alles machen muss, nur weil man es vermeintlich kann.

Ein Ofen tut einem erst mal auch nichts, so lange man sich nicht mutwillig auf seine geheizte Platte setzt. ;)
 

vonda1909

Well-Known Member
Ist schon blöd wenn ich jemanden eine Angel von mir verkaufen möchte er sich mit mir dann an seinem Vereinssee treffen möchte der rein zufällig unweit von meiner Wohnung liegt und ich so zum Straftäter werde.
 
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