Anzeige wegen Fischwilderei, Geräte eingezogen aber ich habe nicht mal geangelt ?!

geomas

Swing is mein Ding
Ach kommt das so maskulin-rabiat auftretende und mittlerweile ignorierte Mitglied aus Ingolstadt?

Spricht nicht gerade für die Stadt. Hmm, schade, da würde ich gerne mal angeln. Und noch lieber die Ükel-Mannschaft treffen.
 

kridkram

Well-Known Member
Ich kenne weder West oder Ost Modelle unsere Gewässer sind gekauft und nicht gepachtet

Sehr schön für euch, wenn genug Geld da ist und Gewässer zum Verkauf angeboten werden!

Für dich nochmal der Kern des Disputs mit dem Kontrolleur! Er wirft mir vor, die Köfis die ich dabei habe, sind nicht aus dem Gewässer, geschlussvolgert aus der Tatsache, das ich sie schon dabei habe. Ich habe dem Widersprochen und erklärt, an der Angelstelle besteht keine Möglichkeit Köfis zu erwischen, da zu flach in Ufernähe. Somit habe ich an einer anderen Stelle gesenkt.
Es gibt in unserer Gewässerordnung keinen Punkt, der dies verbietet.
Sollte in eurem Privatgewässer die selbe Regelung gelten, würde ich dem Kontrollierenden genauso antworten und einer etwaigen Anzeige relaxed entgegen sehen!
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

dass jeder jeden kontrollieren darf, wage ich zu bezweifeln.

Aber auch bei uns im Verein gilt, dass man Vereinsmitgliedern, die sich als solche ausweisen, den Erlaubnisschein oder den Mitgliedsausweis auf höfliche Anfrage zeigen soll. Aber nur zeigen, nicht aushändigen, abfotografieren etc.

Bei knapp 1000 Mitgliedern und ständiger Fluktuation macht das schon Sinn, wenn man am Wasser mal auf unbekannte Gesichter trifft, die sich evtl. seltsam verhalten.

Wenn jemand keine Papiere vorzeigt soll man ggf. die Polizei verständigen. Selbstjustiz ist ausdrücklich unerwünscht.

Sollte es Probleme mit einem Fischereiaufseher geben, kann man sich natürlich Dienstnummer und/oder Name und die zugehörige Dienststelle/Verein notieren. Aber den Dienstausweis oder den Aufseher ohne Zustimmung zu fotografieren sollte man tunlichst unterlassen.
 

DonauAnglerIn

New Member
Ich kenne weder West oder Ost Modelle unsere Gewässer sind gekauft und nicht gepachtet

Sehr schön für euch, wenn genug Geld da ist und Gewässer zum Verkauf angeboten werden!

Für dich nochmal der Kern des Disputs mit dem Kontrolleur! Er wirft mir vor, die Köfis die ich dabei habe, sind nicht aus dem Gewässer, geschlussvolgert aus der Tatsache, das ich sie schon dabei habe. Ich habe dem Widersprochen und erklärt, an der Angelstelle besteht keine Möglichkeit Köfis zu erwischen, da zu flach in Ufernähe. Somit habe ich an einer anderen Stelle gesenkt.
Es gibt in unserer Gewässerordnung keinen Punkt, der dies verbietet.
Sollte in eurem Privatgewässer die selbe Regelung gelten, würde ich dem Kontrollierenden genauso antworten und einer etwaigen Anzeige relaxed entgegen sehen!
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht von was du sprichst, alle meine Antworten haben sich auf den Anfangspost bezogen dieser kam ja noch nicht einmal von dir. Eigentlich ist es ganz einfach geregelt, du darfst nicht mit fangfähigem Angelgerät irgendwo aufschlagen wo du gar keine Angelberechtigung hast und dann mit der Ausrede Zielwerfen kommen.
 

Minimax

Machine-Gun-Mini
irgendwo aufschlagen wo du gar keine Angelberechtigung hast und dann mit der Ausrede Zielwerfen kommen.

Offenbar Doch, liebe liebe @DonauAnglerIn, genau das ist ja die Pointe des Threads, wenn man sich die Mühe machen würde ihn zu lesen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Es ist natürlich klar, das bei dem brisanten, heiklen und wirklich interessanten Thema (oder casus, wie die Juristen Matlocks bejahrten Spiegelleserbriefschreiber unter uns sagen würden) nun noch jedes verschüttete Reiskorn aus dem umgefallenen Sack in China Bayern untersucht wird. Da sind deine erfrischend körperlich-eindeutigen Einlassungen (die natürlich nur ohne Lesen des ganzen Threads entstehen konnten) eine späte, aber würzige Bereicherung für den ohnehin amüsanten Perpetuum-Mobile Thread. Ich fände es auch schön, wenn Du zu Deiner früheren Form mit den vielen Ausrufezeichen, redundanten "Basta"rufen und düsteren Gewaltandrohungen zurückfinden würdest, das hat die ganze Sache ungemein belebt,
cin cin,
Dein Fan
Minimax
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

mit fangfähigem Angelgerät

Im Ausgangspost stand aber, dass bei der Kontrolle eine auseinandersgesteckte Rute ohne Anbissstelle neben dem Zelt lag.

Dass ohne Beschluss sein Zelt durchsucht wurde und dass ohne Quittung/Sicherungsprotokoll sein Eigentum mitgenommen wurde. Und dass er wegen Fischwilderei angezeigt wurde, obwohl es dafür keine Beweise gab.

Deshalb wurde das Verfahren auch nach §170 ZPO eingestellt. Keine Beweise, kein Verfahren.

Da haben sich m.E. die Aufseher eben auch nicht korrekt verhalten und müssten wohl dringend nachgeschult werden.
Ziemlich unwahrscheinlich, dass es sich hier um staatliche Fischereiaufseher gehandelt hat.
 

Toni_1962

freidenkend
Offenbar Doch, liebe liebe @DonauAnglerIn, genau das ist ja die Pointe des Threads, wenn man sich die Mühe machen würde ihn zu lesen. Das Verfahren wurde eingestellt.
Es ist natürlich klar, das bei dem brisanten, heiklen und wirklich interessanten Thema (oder casus, wie die Juristen Matlocks bejahrten Spiegelleserbriefschreiber unter uns sagen würden) nun noch jedes verschüttete Reiskorn aus dem umgefallenen Sack in China Bayern untersucht wird. Da sind deine erfrischend körperlich-eindeutigen "Basta" Einlassungen (die natürlich nur ohne Lesen des ganzen Threads entstehen konnten) eine späte, aber würzige Bereicherung für den ohnehin amüsanten Perpetuum-Mobile Thread. Ich fände es auch schön, wenn Du zu Deiner früheren Form mit den vielen Ausrufezeichen, redundanten Bastarufen und düsteren Gewaltandrohungen zurückfinden würdest, das hat die ganze Sache ungemein belebt,
cin cin,
Dein
Minimax

Die Pointe des Threads ist aber nicht, war das Angelgerät fangfertig oder nicht; das war für die Einstellung nicht ausschlaggebend, sondern die Frage, lag nach Strafgesetz Fischwilderei vor und das ist abhängig davon, ob der TE geangelt hat oder nicht.
Die Frage "war das Angelgerät fangfertig" ist durch die Ungeschicktheit der Polizei bzw. Kontrolleure, leider nicht als Gegenstand der Anzeige gehandelt worden und somit offen geblieben.
Eine Antwort darauf, am besten basierend auf einem Gerichtsurteil, wäre sehr wertvoll.

Die Diskussion, was ist in dieser Ausgangssituation fangfägig oder nicht, kann natürlich jeder/jede/jedes neu aufmachen, aber wir drehen uns nun endgültig im Kreis. Wie das in Bayern und warum gehandhabt wird, wurde ja dargestellt.
 

DonauAnglerIn

New Member
Hallo,



Im Ausgangspost stand aber, dass bei der Kontrolle eine auseinandersgesteckte Rute ohne Anbissstelle neben dem Zelt lag.

Dass ohne Beschluss sein Zelt durchsucht wurde und dass ohne Quittung/Sicherungsprotokoll sein Eigentum mitgenommen wurde. Und dass er wegen Fischwilderei angezeigt wurde, obwohl es dafür keine Beweise gab.

Deshalb wurde das Verfahren auch nach §170 ZPO eingestellt. Keine Beweise, kein Verfahren.

Da haben sich m.E. die Aufseher eben auch nicht korrekt verhalten und müssten wohl dringend nachgeschult werden.
Ziemlich unwahrscheinlich, dass es sich hier um staatliche Fischereiaufseher gehandelt hat.
Du darfst überhaupt kein Angelzeug bei dir haben wenn du für das Gewässer keine Berechtigung hast, dass ist zumindest bei uns klar formuliert. Ob die Geschichte überhaupt stimmt stell ich mal in Frage! Er bzw. Sie waren ja an einem staatlichen Gewässer an einem Eigentumsgewässer hätte man ihm, ihnen einfach auch ein Hausverbot geben können.
Warum muss man eigentlich so provozieren, du gehst irgenwo hin wo du keinerlei Berechtigung zum Angeln hast und hast Angelzeug dabei, ob nun montiert oder nicht ob mit oder ohne Anbissstelle, dass ist ja gleich gemacht. Wenn das so stattgefunden hat wurde das Verfahren sicher nicht eingestellt! https://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Schwarzangler-hat-nur-den-Wurm-gebadet;art596,375210
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

ob nun montiert oder nicht ob mit oder ohne Anbissstelle,

Dass ist aber aus juristischer Sicht entscheidend. Wozu sollte der Gesetzgeber sonst den Begriff "gebrauchsfertig" in den Gesetzestext aufgenommen haben?

In dem verlinkten Fall war die Angel ja nicht nur montiert und beködert sondern auch ins Gewässer ausgeworfen. Also eine völlig andere Sachlage.

Wobei auch solche Fälle häufig nach § 153 StPo oder § 153a StPo eingestellt werden.

Dass sich der TE nicht sehr geschickt verhalten hat, bestreitet er ja nicht mal selber.

Die Aufseher haben sich da aber auch nicht Ruhm bekleckert und sollten dringend nachgeschult werden.
 

chef

Well-Known Member

Toni_1962

freidenkend
Hallo,
In Art 77 BayFiG geht es nicht um ".....fähig", sondern um "....fertig". Das macht juristisch schon einen Unterschied.


Ist unerheblich für das was ich ausdrückte ;)
... fähig oder ... fertig, egal, das war nicht der Gegenstand der Strafanzeige und hat nichts mit der Einstellung des Verfahrens zu tun , sondern die Strafanzeige war wegen Fischwilderei und dazu ist alleinig entscheident, geangelt oder nicht.
 

Rheinspezie

Fischender Gentleman
....

Der Staatsanwalt hat den Beamten gesagt, dass er gerne die zwei Zeugen die unmittelbar bei mir waren befragen möchte. Hier der Beamte wörtlich:

"Er möchte wissen ob ein Auswurf stattgefunden hat" ... und weiter "Er möchte außerdem wissen wie gebrauchsfertig die Angel war".

Ich habe gemeint, die beiden Zeugen haben sich bereiterklärt auszusagen, die beiden sollten in den nächsten Tagen einen Brief o.ä. bekommen.

...

Falls Diese Schilderung dem tatsächlichen Handeln des Staatsanwaltes so entsprochen hat ,

war es für den Staatsanwalt entscheidend,

1) ob ein Auswurf ( in das Gewässer ) stattgefunden hat

2) Fangfähigkeit des Gerätes bestand ( gebrauchsfähig zum Fischfang )

Somit muss der Tatbestand der Fischwilderei zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Somit : Einstellung zwingend.

R.S.coffeegirl
 
Zuletzt bearbeitet:

Flatfischer

Hardcore-Fliegenfischer
Er bzw. Sie waren ja an einem staatlichen Gewässer an einem Eigentumsgewässer hätte man ihm, ihnen einfach auch ein Hausverbot geben können.

Ah ja, so einfach ist das mit Hausverbot aber eher nicht. Schon mal was vom freien Betretungsrecht der Landschaft (was auch in Bayern gilt) gehört? Da scheinbar nicht, empfehle ich mal die Lektüre des § 27 BayNatSchG mit dazu passenden Kommentaren. Da bewegt man sich mit dem Versuch ein Hausverbot auszusprechen aber auf ganz dünnem Eis. Kann auch schnell als Nötigung ausgelegt werden....

Flatfischer
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Die Nichtverfolgung einer einzelnen Tat sagt aber noch lange nicht aus, dass es grundsätzlich nicht staftbewährt sein muss, wenn man so handelt. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, wurde hier aber nicht verfolgt. Es zeigt aber blendend, das was ich immer sage. Es gereichte mehr als ausreichend dazu, dass wenigstens der eine Tag, in dem Fall einige Wochen, recht unkomfortabel verliefen!
 
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