Anzahl Handruten laut Angelkarten

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Im Lehrgangbuch letztes Jahr stand es so drin, dass es Diebstahl ist wenn man aus einem Privatgewässer fischt, und Wilderei wenn man aus "offenem" Gewässer fischt.

Absolut richtig, das beruht darauf, daß die Fische im privaten Karpfen- oder Forellenteich schon einen Besitzer haben und deshalb als Eigentum gelten. Im öffentlich zugänglichen Gewässer gelten die Fische als "herrenlos". Erst mit dem Fang können sie als Besitz gelten , das verhält sich genauso wie mit Wild im Wald, das erst mit der Erlegung in "Besitz" übergeht.
btw. ein Kontrolleur kann dir wegen schlechter Laune auch nicht " ans Bein pinkeln", dafür muss er seinen Zipf.l auspacken. Damit würde er sich der sexuellen Nötigung strafbar machen :XD.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

daß die Fische im privaten Karpfen- oder Forellenteich schon einen Besitzer haben

Solange sie im Teich schwimmen, haben sie meiner laienhaften Meinung nach noch keinen Besitzer, höchstens nen Eigentümer.

Wer dort also nur fischt, aber nichts fängt begeht damit m.M.n. auch keinen Diebstahl, weil er sich ja noch nichts angeeignet hat.

Ob jemand, der nen Erlaubnisschein für das Gewässer hat, dann wegen versuchten Diebstahls dran kommen könnte, wenn er eine gebrauchsfertige Rute über die erlaubte Anzahl hinaus in Gewässernähe aufbewahrt, müssen dann die Juristen entscheiden. Wenn man überlegt, in welchen Fällen echte Schwarzangler ungeschoren davonkommen, halte ich das für eher unwahrscheinlich.

Dass einem ein übereifriger Aufseher aber trotzdem Ärger machen kann, steht dann auf einem anderen Blatt.

Das ist jetzt mehr als Vorsicht gegen andere Leute wirklich empfehlenswert!

Wenn das tackle hochwertig und hip ist und das Auto unbeaufsichtigt irgendwo steht, macht das wirklich Sinn.
 

Andal

Teilzeitketzer
In stillem Gedenken
Wer dort also nur fischt, aber nichts fängt begeht damit m.M.n. auch keinen Diebstahl, weil er sich ja noch nichts angeeignet hat.
Und dann spielt es noch eine ganz signifikante Rolle, ob sie dich in Castrop-Rauxel, oder in Traunstein vor den Kadi zerren. In Bayern wirst du ziemlich sicher spürbar ausfassen, in NRW eher mit einem Du-Du entlassen. Da wird sehr unterschiedlich bemessen!
 

fishhawk

Well-Known Member

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Solange sie im Teich schwimmen, haben sie meiner laienhaften Meinung nach noch keinen Besitzer, höchstens nen Eigentümer.

Wer dort also nur fischt, aber nichts fängt begeht damit m.M.n. auch keinen Diebstahl, weil er sich ja noch nichts angeeignet hat.

Drösel das Ganze doch nicht unnötig auf. Wenn derjenige noch nichts gefangen hat, ist es halt versuchter Diebstahl. Privat ist Privat, die Fische gehören dem Besitzer des Teichs, See whatever...Deshalb würde es in so nem Fall um ein Eigentumsdelikt gehen, kannste mir schon glauben.
Falls du da noch Zweifel hast, guugle mal den Begriff "herrenlos", wirst sicher mehr aus dem Bereich der Jagd finden, aber möglicherweise auch was vom Angeln.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

Falls du da noch Zweifel hast, guugle mal den Begriff "herrenlos"

Ich bin juristischer Laie, also kann ich nicht beurteilen, ob eine mitgeführte Rute über die zum Angeln erlaubte Anzahl hinaus bereits als versuchter Diebstahl gewertet wird. Ich hätte da aber starke Zweifel.

Ich glaube aber schon die Begriffe "herrenlos", "Besitz" und "Eigentum" ganz gut auseinanderhalten zu können, ganz ohne Suchmaschine.
 

Hanjupp-0815

Well-Known Member
Hallo,



Ich bin juristischer Laie, also kann ich nicht beurteilen, ob eine mitgeführte Rute über die zum Angeln erlaubte Anzahl hinaus bereits als versuchter Diebstahl gewertet wird. Ich hätte da aber starke Zweifel.
Natürlich nicht, DenizJP hat ja den Erlaubnisschein und damit das Recht sich Fische aus dem Gewässer anzueignen.

Überhaupt, er macht gar nichts falsch, ob er die Ruten ans Auto anlehnt, im Auto lässt, an einen Baum lehnt etc. Er könnte sich sogar so nen Rutenständer ausm Angelgeschäft holen und darin 384 fertig montierte Ruten neben sich stellen, kein Kontrolleur könnte ihn deswegen anpinkeln solange er nur mit den beiden erlaubten Ruten fischt.
 

fishhawk

Well-Known Member
Hallo,

sehe ich ähnlich.

Wenn in der Gewässerordnung nichts zur Mitführung geregelt ist, dürfte es schwerfallen eine Rechtsgrundlage oder einen Präzedenzfall zu finden.
Zumindest in Bayern.

Wer sich nicht auf Diskussionen mit einem übereifrigen Aufseher einlassen will, kann bei den überzähligen Angeln aber trotzdem zur Sicherheit die Anbissstellen entfernen.
 
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