Ich habe den Bestand der Dorsche selbst zu Grunde gehen sehen, angel als Segler selbst seit ich klein bin, bisher aber immer in Dänemark. Tja, Vater geworden, Segeltouren stehen erst mal nicht auf der Agenda, also Angelschein machen und sich befassen mit dem Thema Bürokratistan :-(
Meine langjährige Meinung zu den ganzen Vorschriften in Landesfassung hierzulande war bisher immer: "Nach spätestens einem halben Tag auf dem Boot für mich uninteressant, dann bin ich drüben!"
Einem Bekannten hat es den Urlaub in MV ordentlich verdorben, als er mit einem offenen Verfahren wegen einer Rute zu viel im Hinterkopf dann seinen Urlaub abschließen durfte. Sebst Schuld, er hat es halt nicht exakt genau genommen und wurde erwischt.
Ich habe mir zumindest mal als Ziel gesetzt, diese Art an Fettnäpfchen nicht zu betreten. Meinungen sind dabei unerheblich sondern einfach nur die Kenntnis des niedergeschriebenen Rechts und dabei ist mir zuerst mal aufgefallen, dass in den ganzen offiziellen Pappen nichts zur aktuellen Lage des Dorsches drinne steht.
Recht gut gemacht ist das Merkblatt für den Urlaubsfischereischein in SH, zu obigem Punkt "Dorsch" aber auch nicht aktuell.
Eine Meinung habe ich selbst: Dorsch muss man aktuell garnicht fangen. Bei den knappen Beständen, die gerade mal an der Existenzgrenze kratzen, gehören speziell auch die maßigen Fische nicht in die Küche sondern sollen sich fortpflanzen, wenn es mal wieder regelmäßig Meterdorsche gibt, kann man sie auch wieder fangen. Da sind wir aber weit von entfernt.
Fischereitechnisch, egal ob gewerblich oder privat wurde stellenweise massiv übertrieben. Habe als Segler ja selbst so "Angelsegler" in den dänischen Häfen erlebt, die ganze Tiefkühltruhen binnen weniger Tage mit Dorschfilet gefüllt haben. An den Spots, wo ich für die Selbstversorgung meist nicht mehr als 5 Würfe gemacht habe, haben die sich halt tagelang rumgetrieben.
Mein Grundsatz ist, dass ich für 1-2 Tage im Voraus fange und was gefangen wird, wird gegessen, so maßig. Da entscheidet der Fang das Menü ;-)
Dorsch vermeide ich aktuell zu fangen und sollte ich einen erwischen, geht er zurück, außer er ist maßig UND hat "blöd gebissen", sprich ist blöd verletzt.
Andererseits ist das ein fiktiver Fall, ich kenne die Küste, wo ich jetzt angeln will seit ich klein bin und selbst zu besten Dorschzeiten gibt es Ecken mit nahezu keinem Dorsch aber dafür Plattfisch. Jetzt in bescheidenen Dorschzeiten sollte da keiner beißen. "Bei uns an der Küste" landet der Sand, der wenige Kilometer weiter nördlich an der Steilküste abbricht - dort hätte es früher zumindest auch Dorsch satt gegeben, da muss ich ja mit meinen Absichten aktuell nicht unbedingt hin.
Hecht100+ : Besten Dank, es steht also im Landesfischereigesetz, aber offensichtlich auch nur dort und nicht noch mal in der Küstenfischereiverordnung, obwohl es ja eine absolute Grundlage ist.
Ein Punkt hat sich damit geklärt, ansonsten habe ich noch eine E-Mailadresse von "einem armen Schwein im Dienst" gefunden und mal angefragt, wo ich denn die offiziellen, behördlichen Aktualisierungen finde, da die anscheinend aktuell gültige Fangbeschrenkung und Schonzeit für den Dorsch in den aktuellen Downloads der Anlage 1 Küstenfischereiverordnung, ... nicht drin ist, auch nicht im Merkblatt für den Urlaubsfischereischein. Andererseits war das lange der Brot&Butter-Fisch der Küste und wenn selbst der nicht aktualisiert wird, stellt sich zumindest mir die Frage, was sonst noch nicht aktualisiert ist bzw. wo erwartet wird, dass man sich sonst noch kundig macht.
Oder einfach der fiktive Fall: Alle Scheine dabei und bezahlt, 3 Dorsche in der Tasche, alle maßig, das aktuelle Merkblatt vom Urlaubsfischereischein und die aktuelle Anlage 1 der KüFiVo auf Tasch, "Hallo Kontrolle..."
Wäre man dann fällig oder würde einem das ausgelegt, als dass man sich ausreichend informiert hat
?
Würde für sowas dann ein Verfahren eröffnet oder direkt abgewunken, weil die veralteten Quellen ja aktuell noch im offiziellen Download stehen?
Anders gefragt: Wenn ich bei offizieller Stelle eine Angabe finde, wie weit kann ich dann zufrieden sein oder wie weit muss ich dann noch hinterfragen, ob die noch gültig ist? Gültigkeitszeiträume stehen ja teilweise drauf, die aktuelle Küstenfischereiverordnung bis Ende 2023, der Dorsch ist aber beispielsweise trotzdem nicht aktualisiert - wahrscheinlich noch mehr oder
?
VG, Eike