Wie ich oben schon schrieb will ich das nicht in Frage stellen, es ist aber nachwievor so, dass ich in SH nicht wie in MV von käuflichen Vorfächern mit 3 Haken einen abschneiden muss
?
Keine Gedanken, wenn man mal zur Spinnrute greift als Spielerei wenn auf Grund gerade nichts geht, ohne nachzuzählen, ob ich nicht vielleicht vorher erst eine Rute einholen muss
?
Wie gesagt, reichen tut alles mögliche, ich bin nur bei "der staatlichen Internetpräsenz" skeptisch oder mit anderen Worten: Nach der aktuell online stehenden Anlage 1: Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Recherche juristischer Informationen
www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Da gibt es kein Baglimit für Dorsch und Co, da steht doch die Steinzeit drin und im Dokument steht, dass es gültig ist bis Ende 2023, heute gegoogled, aktuell online.
Deshalb nicht die Frage nach dem gesunden Menschenverstand - den habe ich denke ich aus der Situation heraus schon - sondern die Frage, nach welcher Praxis einem kein Bürokrat ans Bein pinkelt
Oder mit anderen Worten, wenn ich sowas versuche in Erfahrung zu bringen, dann weiß ich, warum ich seit Jahren angel - sonstwo - nur nicht in Deutschland
Oder: Wo steht das verbindliche?
Sowas hier wird ja auch gelebt und ist absolut richtig, wenn man bedenkt, was mit dem Dorsch die letzten wenigen Jahre passiert ist:
Ab dem nächsten Jahr wird das Angeln auf Dorsch und Lachs in der Ostsee nur noch mit einem Bag-Limit möglich sein. Für den Dorsch kommt eine Schonzeit.
www.blinker.de
Alles Phantasie und Schneegestöber und wo ist es offiziell veröffentlicht
? Letztendlich geht es mir eigentlich nur darum, lesen kann ich dann selbst.
Bei Schleswigholstein ist ein zusammengestrichener Scan der KüVo online, keine Volltextsuche möglich aber Stichprobe auf den Dorsch ist es der Alte Stand mit Mindestmaß 38cm ohne Baglimit und Schonzeit:
In dem weiter oben verlinkten Portal ist ein pdf zu finden, in dem man Volltextsuche ausführen kann, "Haken" kommt 5 mal drin vor, 2 mal als Silbe einer Ortschaft, "Handangel" ist in anderem Kontext 2 mal erwähnt, wenn hier die Rede ist von "freier Fischerei", findet man das Schlagwort garnicht
... na und so weiter. Auch so ein Stichwort: "Anbisstellen" , findet sich auch nicht
.
Da frage ich mich doch, wie ich mich im Land meiner Muttersprache rechtsverbindlich informieren kann
"2 Ruten reichen" - ja, stimmt - aber letztendlich ist es eine Stammtischparole und steht nirgends verbindlich.
Die Überspitzung weiter vorne im Thread ist auch klar: Hat man die fiktiven 50 Ruten draußen und es kommt zur Kontrolle, kann man die Handhabbarkeit nicht begründen.
Bei Totentanz aber mal eine Spinnrute extra in die Hand zu nehmen, betrachte ich an sich nicht als Problem, und sei es als Wurftraining um nicht zu frieren
Oder eben wenn ein Vorfach 3 Haken hat, die gab es halt irgendwann mal günstig, ich bin mir recht sicher in SH im Angelladen
... in SH weiterhin einsetzbar
?
Oder mit anderen Worten: An Orten, wo ich vermuten würde, den aktuellen, verbindlichen Status zu finden, fand ich beispielsweise zum Dorsch einen veralteten Stand.
Wenn ich die Pappe ausdrucke: Kann ich die dann im Falle einer Kontrolle effektiv schützend vor mich halten oder wo finde ich den rechtsverbindlichen Stand der Dinge
?
Interessieren tut es mich halt bei der Kleinigkeit in der Unschärfe von 2-4 Ruten und Vorfächern mit ggf. mal 3 Haken auf Plattfisch, einfach weil ich sie so liegen habe. Keine Sorge, nur weil es mir am Beispiel Dorsch aufgefallen ist, will ich trotzdem nicht auf Dorsch angeln, auf den verzichte ich bei der aktuellen Bestandssituation freiwillig komplett - aber wie vorweg geschrieben geht es mir nicht um den gesunden Menschenverstand sondern um die Vermeidung von Kollisionen mit der Bürokratie
VG, Eike