Anglerdemo 2.0 Newsletter - Ganz nach den Motto: „Lauter und Größer“

Thomas9904

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Newsletter/Pressemeldung

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Anglerdemo 2.0 am 17. Juni 2017 in
Heiligenhafen und Fehmarn
Ganz nach den Motto: „Lauter und Größer“

Frau Bundesministerin Barbara Hendricks hat verkündet, dass die Angelverbote eingeführt werden. Die Politik hat den Protest der Akteure und Unternehmen aus dem Angelsport und Angeltourismus wahrgenommen und auch die Verbotszone nochmalig reduziert, jedoch ist dies für die Betroffenen weiterhin kein tragfähiger Kompromiss. Eine nachvollziehbare wissenschaftliche Begründung über die Störung der Schutzgüter durch Angler liegt nach wie vor nicht vor.
Aus diesem Grund haben Akteure und Unternehmen als nächste Aktion die Anglerdemo 2.0“ ins Leben gerufen.
Das Motto wird: „Lauter und Größer“ sein und der Angeltourismus am 17. Juni 2017 bildlich zu Grabe getragen.
Hierzu findet am 17. Juni 2017 in Heiligenhafen, direkt am Fischereihafen, eine Kundgebung statt. Der Beginn ist - wie könnte es anders sein - um „fünf vor zwölf“.
Um 12.00 Uhr wird für eine Minute das öffentliche Leben im Hafen von Heiligenhafen und Umgebung für eine Schweigeminute ruhen. Die Schweigeminute endet durch ein langes Signal von den in den Häfen liegenden Schiffen.
Anschließend wird die Kundgebung mit Rednern aus Politik, Tourismus und Wissenschaft fortgesetzt. Zudem zieht um 12.30 Uhr ein Trauermarsch durch Heiligenhafen und trägt einen Sarg als Symbol - begleitet von Trauermusik.
Um 15.00 Uhr startet dann der Bootskonvoi im Fehmarnsund. Der Ablauf erfolgt analog zu der Planung für den 22. April 2017. Im Rahmen dieses Bootskonvois wird eine Seebestattung durchgeführt und nach einem abschließenden Foto an der Fehmarnsundbrücke wird der Konvoi offiziell aufgelöst.

Anmeldungen für den Bootskonvoi werden unter
anglerdemo@online.de
entgegen genommen.

Weitere Informationen finden Sie unter
www.wassertourismus-sh.de/angeln
www.facebook.com/Anglerdemo/


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Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) bescheinigt dem Schutzgebiet Fehmarnbelt auf seiner Homepage eine „konstante und gute Umweltbedingung“ und das, obwohl dort bereits seit mehreren Jahrzehnten die Freizeitfischerei aktiv betrieben wird.
Insbesondere auch unter der Berücksichtigung, der Tatsache, dass sich in den letzten Jahren die Anzahl der Fahrgäste auf den Angelkuttern im Fehmarnbelt halbiert hat, kann man mit logischen Menschenverstand davon ausgehen, dass durch die Freizeitfischerei keine Beeinträchtigung des Schutzgebietes ausgeht.

Das BfN führt weiterhin aus:
„Forscher entdeckten jüngst in allen Großgruppen Arten, die Jahre bzw. Jahrzehnte nicht mehr in der Ostsee Großteil der in der Roten Liste der gefährdeten Arten der deutschen Ostsee aufgeführten Benthosorganismen im Schutzgebiet nachgewiesen werden“.

Soll ein effektiver Schutz dieses intakten Gebietes etwa nur mit einem sinnlosen Angelverbot realisiert werden?

Müssen hunderte von Arbeitsplätzen in den strukturschwachen Küstenregionen vernichtet werden, obwohl erhebliche wissenschaftliche als auch rechtliche Bedenken gegen das Angelverbot vorliegen?

Wurden vom BMUB alle denkbaren Alternativen geprüft?

Diese Frage beantworten inzwischen nicht nur die Mitglieder der Allianz gegen das Angelverbot mit Nein, sondern auch die CDU/CSU-Fraktion, der Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und das Thünen-Institut für Ostseefischerei. (JM)


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Was schreibt das Bundesamt für Naturschutz zu den Natur-2000-Zielen:
Das Ziel der Ausweisung eines Netzes Natura 2000 ist der Erhalt und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union, zusammen mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen beider Richtlinien.
Darunter wird sowohl die Bewahrung als auch die Wiederherstellung eines "günstigen Erhaltungszustands der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und
Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" (FFH -Richtlinie) verstanden.
In der Vogelschutzrichtlinie wird zudem die Wiederherstellung und Neuschaffung von Lebensstätten gefordert.

* Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie

Eigentlich sollte der Bundestag am 1. Juni 2017 über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beraten.
Gestern wurde bekannt, dass die Entscheidung verschoben wurde. Interessant sind hierbei die Änderung des § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone .... .
„(1) Die Auswahl von geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz unter Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-schutz, Bau und Reaktorsicherheit .... .
und
„(2) Die Erklärung der Meeresgebiete zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 erfolgt durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf.“ (JM)

Anscheinend geht inzwischen auch der Bundesregierung der ideologische Naturschutz des BMUB und des BfN ohne Rücksicht auf die Interessen der regionalen Bevölkerung zu weit.

Juni 2017

Das Orgateam Anglerdemo und der Verband der Hochseeangel- und Bäderschiff-Besitzer planen in den kommenden Sommermonaten verschiedene Maßnahmen, um die Öffentlichkeit über das angekündigte Angelverbot zu informieren:
• Millionen von Bundebürgern verbringen ihren Sommerurlaub an den norddeutschen Küsten. Für die Sommermonate wird das Anbringen von großflächigen Bannern an exponierten Lagen der Küstenorte vorbereitet.

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• Um die Kasse zu füllen, werden auf den Angelkuttern, in den Angelgeschäften sowie bei weiteren regionalen Partnern „Spendenboxen“ aufgestellt und um Zuwendungen gebeten.

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• In Anlehnung an die „Montagsdemonstrationen“ planen die Kapitäne der Angelkutter regelmäßige Bootskonvois unter der Fehmarnsundbrücke.

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• Unter dem Markennamen „Love the Sea“ vertreiben die Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V. (WiSH) und die angeschlossenen Partner zukünftig Flaggen, Banner und Aufkleber. Die Erlöse gehen zu 100% in die gemeinsame Kasse.
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• und weitere Ideen befinden sich nach Aussage von Lars Wernicke vom Orgateam in der Planung.

IMPRESSUM
Herausgeber: Entwicklungsgesellschaft Ostholstein
mbH EGOH Röntgenstraße 1 23701 Eutin
Redaktion: Jens Meyer (JM), Sandra Belka (SB), Lars
Wernicke (LW) meyer@egoh.de
 
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