Selten habe ich einen so guten Bericht über das Angeln gelesen. In seiner heute erschienenen Ausgabe befasst sich "Die Zeit" auf einer ganzen Seite mit dem Thema. Anlass ist die Anzeige von Peta gegen Claudia Darga. Für alle, die es nicht mehr auf dem Schirm haben: Claudia berichtete 2017 in der Talkshow "Markus Lanz" über den Fang eines Karpfens. Peta zeigte sie daraufhinh an, da der Karpfen angeblich zurückgesetzt wurde. Claudia wurde zur Fahndung ausgeschrieben - nach langem hin und her wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Erwähnt werden auch die Klagen gegen Klaus Augenthaler oder Materia, die große Fische zurückgesetzt haben sollen. Augenthaler einen Wels, Marteria einen Karpfen. In beiden Fällen wurden die Verfahren gegen Zahlung eines Geldbuße eingestellt - wohl auch, weil sie ein langes Verfahren scheuten.

Karpfenkrimi.jpg


Peta scheut vor nichts zurück
Wie kann es dazu kommen? Dass ein kleiner Verein wie Peta mit 100 Mitarbeitern eine gesellschaftliche Gruppe mit - je nach Lesart - 2 bis 5 Millionen Mitgliedern so in Bedrängnis bringt? Autor Stefan Willeke - selber Angler - liefert die Antwort: "... all die Angelvereine bilden eine weitgehend unpolitische Masse, die viel von Gewässerordnungen und Blinkern versteht, aber nur wenig von effizienter Öffentlichkeitsarbeit." Treffer, versenkt! Eine Masse, die sich nicht wehrt, ist ein gefundenes Fressen für ideologische Aktivisten wie Edmund Haferbeck von Peta. Er ist Leiter der Rechtsabteilung und führt einen ideologischen Feldzug gegen Angler. Systematisch durchforstet er das Internet, immer auf der Suche nach belastendem Material. Nur allzu oft liefern wir ihm die Vorlagen: Auf Youtube, Facebook und Co. finden sich immer wieder Videos und Fotos, auf denen "Catch & Release" gezeigt wird. Lässt sich dann noch nachweisen, dass gezielt auf die Fischart geangelt wurde und dass sich das Gewässer in Deutschland befindet, wird die Luft für den Angler dünn. Haferbeck schreibt Anzeigen, denen er ausführliche Dokumentationen beilegt. So übersendet er den Ermittlungsbehörden gleich die entsprechenden Fotos oder Videos, nennt die Paragraphen und verweist auf entsprechende Gerichtsentscheide. Willeke berichtet, dass Haferbeck sogar getarnt in geschlossenen Facebook-Anglergruppen unterwegs war und wahrscheinlich immer noch ist.
Also, passt auf, was Ihr postet und sagt. Wir haben ja schon oft berichtet, dass das Zurücksetzen maßiger Fische auch in Deutschland nicht grundsätzlich verboten ist (einige Länder mal außen vor gelassen). Aber der Artikel macht deutlich, dass es Peta überhaupt nicht darum geht, Recht zu bekommen. Nein, Haferbeck schmeißt so oft wie möglich mit soviel Dreck wie möglich. Irgendwas wird schon hängen bleiben. Nicht umsonst werden direkt nach den Anzeigen Pressemeldungen verfasst. Diese sind Petas schärfstes Schwert. Wir Angler hängen da hinterher.

Anmerkung: In einer vorherigen Version hieß es, Augenthaler und Marteria seien zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Dies ist nicht richtig und wurde korrigiert.
 
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Vorstellen kann ich mir das auch nur schwer.

Rechtlich möglich könnte das m.E. über §11 Abs 8 AVFiG aber evtl. doch sein.
Hallo,

um es haargenau zu wissen, müsste man einen da versierten Juristen fragen. Es ist halt so, dass weder im Fischereigesetz in Bayern noch in der dazugehörigen Ausführungsverordnung ein Entnahmefenster erwähnt wird und hier solche Neueinführungen durchzufühen, dazu ist ein Fischreifachberater m. E. ein paar Nummen zu klein.

Petri Heil

Lajos
 
um es haargenau zu wissen, müsste man einen da versierten Juristen fragen

Sehe ich auch so.

weder im Fischereigesetz in Bayern noch in der dazugehörigen Ausführungsverordnung ein Entnahmefenster erwähnt wird

dann kann es m.E. schon mal nicht verboten sein.

Aber ich glaube auch, dass ein Fachberater das nicht genehmigen würde, ohne das vorher juristisch abgeklärt zu haben.

Deshalb würde ich allen bayerischen Anglern empfehlen, keine Beispiele aus ihren Erlaubnisscheinen zu posten. Könnte durchaus sein, dass der Schuss dann hinten los geht.
 
Ihr lasst euch wie die berühmte Sau durchs Dorf, von PETrA als Angler durchs Forum jagen.
Die sollen nur kommen, am Wasser treffen wir uns dann. Radikale kann und muss man mit größerer Radikalität bekämpfen um denen mal zu zeigen wo genau der Hammer hängt. Egal ob radikale Tierschützer oder reiligiös/politisch Radikale..............man muss sowas strikt und ohne Gnade vor sich hertreiben.
Ein guter Weg wäre zb. solchen Honks wie Peta&Co die Gemeinnützigkeit abzuerkennen und solche rechtswiedrigen Organisationen generell zu verbieten.
Aber es gibt leider immmer wieder vor Dummheit strotzende Angler die denen genügend Munition liefern, so zb. diese sogenannte Catch& Realease-Gemeinde und andere Poser.
Fisch ist zum essen da!
Wer ein schönes Andenkenfoto macht soll es machen, und wer das stolz auf Social-Media-Plattformen aushängt dem soll keine Strafe drohen.
Maßige Fische wandern bei mir in die Pfanne bzw. Froster und nicht wieder zurück in´s Wasser.
 
Die sollen nur kommen, am Wasser treffen wir uns dann. Radikale kann und muss man mit größerer Radikalität bekämpfen um denen mal zu zeigen wo genau der Hammer hängt. Egal ob radikale Tierschützer oder reiligiös/politisch Radikale..............man muss sowas strikt und ohne Gnade vor sich hertreiben.

Haste auch ne schöne Jagdhundkrawatte um zum grossen und gnadenlosen Vor-Sich-Hertreiben passend gekleidet zu sein?
Boah ey, vielleicht würd´s unserem Ruf auch nicht schaden, wenn man zivilisierte Sprache benutzt und nicht bedrohlich rumgröhlt.
 
G
Haste auch ne schöne Jagdhundkrawatte um zum grossen und gnadenlosen Vor-Sich-Hertreiben passend gekleidet zu sein?
Boah ey, vielleicht würd´s unserem Ruf auch nicht schaden, wenn man zivilisierte Sprache benutzt und nicht bedrohlich rumgröhlt.
Man könnte ja auch mal mehr den großen Politiker mit der Jagdhundekrawatte wählen? (pro Anglerpartei).
Sich in der Wortwahl zu mäßigen ist sicherlich tugendhaft.
 
Die sollen nur kommen, am Wasser treffen wir uns dann.

Da warten die doch nur drauf.

Ist doch ein bekanntes Muster. So lange provozieren, bis dem Provozierten ne Sicherung durchbrennt. Dann die Polizei rufen , ne Pressemeldung lanzieren, ggf. noch nachbearbeitete Videos online stellen und sich in der Öffentlichkeit als Opfer darstellen.

Da halte ich es schon für besser, selber wenig Angriffsfläche zu bieten.

Politik und Verbände und Medien wäre dann m.E. gefordert, die Machenschaften offen darzustellen und ggf. auf legale Weise zu unterbinden oder zu verringern.
 
Es gibt doch Beispiele wo in Zusammenarbeit mit dem Fachberater ein Fenster vereinbart wurde.
Das muss fachlich begründet werden/sein und dann kann man drüber reden.

Es steht ja weder im BayFiG noch in den AVFiG, dass es keines geben darf, oder?
 
Es steht ja weder im BayFiG noch in den AVFiG, dass es keines geben darf, oder?

So sehe ich das auch

dann kann es m.E. schon mal nicht verboten sein.

Rechtlich möglich könnte das m.E. über §11 Abs 8 AVFiG aber evtl. doch sein.

Würde trotzdem jetzt nicht in der Öffenlichkeit damit haussieren gehen, wenn ich eines genehmigt bekommen hätte.

Es sei denn, es wäre klargestellt, dass es juristisch unangreifbar und politisch erwünscht wäre.
 
Würde trotzdem jetzt nicht in der Öffenlichkeit damit haussieren gehen, wenn ich eines genehmigt bekommen hätte.

Es sei denn, es wäre klargestellt, dass es juristisch unangreifbar und politisch erwünscht wäre.

Welchen Sinn gibt das denn?
Wenn es genehmigt ist, ist es amtlich erlaubt.
Wer bestimmt, was politisch erwünscht? Wer sagt mir das? Wen soll ich das fragen? Und: Wenn nicht, was dann denn?

Sorry, was für ein Unsinn!
 
Wenn es genehmigt ist, ist es amtlich erlaubt.

Also hier in MFr hatten wir früher auch amtlich beglaubigte Erlaubnisscheine mit Entnahmefenstern. Würde mal sagen, dass das schon gültige Dokumente waren.

Irgendwann ging dann mal einer deswegen vor Gericht und seitdem gibt es deutlich strengere Vorgaben was an Schonzeiten/Schonmaßen erlaubt werden darf und was nicht.

Natürlich könnte man seine Beispiele öffentlich machen und drauf setzten, wenn es einer erlaubt, dann ziehen auch alle anderen mit.

Das ist m.E. aber kein Selbstläufer. Ne gewisse Gefahr, dass das in die andere Richtung geht würde ich nicht völlig ausschließen.
Bisher ist ja in der AVFiG wie gesagt nicht verboten.
 
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Markus,

Ausnahmen in Schonzeiten und Schonmaßen macht in Bayern die staatliche Fischereiberatung!
Gegen einen Bescheid der Behörde (!) kann man klagen, aber als Nichtbetroffenern nahezu aussichtslos.
Diese Klage gegen einen Einzelbescheid interessiert mich sehr, bitte gebe mir nähere Auskünfte!
 
Sorry, was für ein Unsinn!
Werde ich mich nicht zu äußern.

Ausnahmen in Schonzeiten und Schonmaßen macht in Bayern die staatliche Fischereiberatung!

Das mag bei dir vielleicht so sein, aber in dem Teil Bayerns, in dem ich lebe, macht das die KVB. Die Fachberatung macht bei uns das, was der Name aussagt: "beraten".

Diese Klage gegen einen Einzelbescheid interessiert mich sehr, bitte gebe mir nähere Auskünfte!

Wundert mich, dass du das nicht mitbekommen hast, obwohl du schon seit 2004 hier Mitglied bist und das Ganze ja vor 7 Jahren hier ausführlich diskutiert wurde.

Ein konkretes Aktenzeichen kann ich dir leider nicht nennen.

Vielleicht können dir da Lajos1 oder Naturliebhaber weiterhelfen.

Fakt ist aber, dass ab 2013 in MFr fast alle Vereinschonmaße-/Schonzeiten in MFr eingestampft wurden, alle Entnahmefenster aus den Erlaubnisscheinen verschwunden sind und 2014 eine E-Mail vom BSELF an die KVBs rausging, in welchen Fällen die Fachberatung zu konsultieren ist und bis wann die KVB eigenständig, ohne vorherige Beratung entscheiden kann.

Geschäftszeichen Z5-7976-I/25

Dem user, der 2016 geschrieben hat, sein Verein hätte in Franken immer noch ein Entnahmefenster für Karpfen, hab ich auch geraten, lieber vorsichtig mit solchen Äußerungen zu sein.
 
Markus,

Ausnahmen in Schonzeiten und Schonmaßen macht in Bayern die staatliche Fischereiberatung!
Gegen einen Bescheid der Behörde (!) kann man klagen, aber als Nichtbetroffenern nahezu aussichtslos.
Diese Klage gegen einen Einzelbescheid interessiert mich sehr, bitte gebe mir nähere Auskünfte!

Hallo,

in der Klage damals, war so um 2012 herum, ging es nicht um Entnahmefenster. Damals hatte ein Teichbesitzer das Mindestmaß für Karpfen auf 60 cm erhöht. Ein Angler, welcher dort fischte, fing etliche Karpfen, aber keiner hatte auch nur annähernd die 60 cm. Der Angler fühlte sich verarscht und meldete dies der zuständigen unteren Fischereibehörde und man kam zu dem, vermutlich richtigen Schluß, dass das Mindestmaß so hoch angesetzt war, dass eine Entnahme nicht möglich war. Dann ging das Theater richtig los. Für so rund 3 Jahre galten nur noch die staatlichen Schonmasse, übrigens in ganz Bayern. Ich weisss, wurde nicht überall beachtet, meine niederbayerischen Bekannten, aus dem Raum Passau, von denen zwei Funktionäre sind, sagten damals:" ja, was die in München beschliessen interessiert uns in Passau nicht, wir machen das nach unserem Gusto". Davon ab, nach diesen 3 Jahren wurde das Ganze wieder gelockert und bei sehr eingehenden Begründungen konnte das Mindestmass erhöht werden, aber nur mit Genehmigung des jeweiligen Fischereiverbandes nach Gutachten des Fischereifachberaters. Eigenmächtige Erhöhungen, wie früher durchaus üblich, gibt es nicht mehr.
Zum Entnahmefenster noch, da darf man den Trugschlusss nicht erliegen, dass dies erlaubt sein könnte, weil es nicht im Fischereigesetz bzw der AVFiG steht.
Meines Erachtens bedürfte es hierzu einer Änderung und dies kann nur entweder der Ministerpräsident oder das Fachministerium durchführen. Ein Entnahmefenster kann nicht durch einen Fischereifachberater eingeführt werden. Da ich persönlich von einem Entnahmefenster nichts halte würde ich, sollte dies bei uns ohne Prozedere über die Staatsregierung kommen, erstmal Klage dagegen einreichen.
Wenn ich an das bei den Hamburgern denke, da dürfen Hechte über 75 cm, glaube ich, nicht mehr entnommen werden. Das ist Unsinn, bei 75 cm geht der Hecht ja erst an. Grundsätzlich entnehme ich gar keine kleineren, die haben ja noch nichts auf den Rippen. einen 65er Schniepel würde ich nur bei starker Verletzung entnehmen. Ansonsten sind bei mir die zwischen 75 und 90 cm gefragt.

Petri Heil

Lajos
 
ja, was die in München beschliessen interessiert uns in Passau nicht, wir machen das nach unserem Gusto"

Aber sicher nicht vor Vertretern der Presse oder im Internet.

Deshalb ja meine Empfehlung nicht alles gleich an die große Glocke zu hängen, was irgendwo von irgendwem genehmigt wurde.

in der Klage damals, war so um 2012 herum, ging es nicht um Entnahmefenster.

Sorry, das mit den 60cm hatte ich dann in falscher Richtung in Erinnerung. Ich wusste nur noch, dass der nur Fische fing, die er nach den staatlichen Maßen hätte entnehmen dürfen, dann den Vereinsmaßen aber nicht.

Da habe ich also tatsächlich Unsinn verzapft.

Ändert aber nichts an der Tatsache an sich, dass auch ein Entnahmeverbot für Karpfen ab 60cm oder 65cm , wie in einigen Gewässern vorher von den KVBs genehmigt, eingestampft wurde.
 
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Laos,

diese Klage ging aber nicht gegen einen behördlichen Bescheid
und hat nichts mit dem zu tun, was Markus sagt:
Würde trotzdem jetzt nicht in der Öffenlichkeit damit haussieren gehen, wenn ich eines genehmigt bekommen hätte.

Es sei denn, es wäre klargestellt, dass es juristisch unangreifbar und politisch erwünscht wäre.

Was Markus seine Aussage angeht gilt:
Ausnahmen in Schonzeiten und Schonmaßen macht in Bayern die staatliche Fischereiberatung!
Gegen einen Bescheid der Behörde (!) kann man klagen, aber als Nichtbetroffenern nahezu aussichtslos.
 
Aber sicher nicht vor Vertretern der Presse oder im Internet.

Deshalb ja meine Empfehlung nicht alles gleich an die große Glocke zu hängen, was irgendwo von irgendwem genehmigt wurde.

Hallo,

sicher nicht öffentlich oder gar offiziell. Ganz einfach nicht beachtet und wenn man aufgeflogen wäre, hätte man sich vermutlich dumm gestellt. Und siehe da, nach so 3 Jahren wurde die Sache auch nicht mehr, von der Obrigkeit, so streng gesehen und es gab eben wieder Ausnahmen, mit Genehmigung. Obwohl Franke mag ich die niederbayerische Mentalität, die sagen nicht gleich zu allem ja und Amen und sind sehr schwer von irgendwelchen Vorschriften, welche ihnen nicht passen, zu beeindrucken. Habe da schon lustige Sachen erlebt.

Petri Heil

Lajos
 
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