Angelteich Niedersachsen ohne Angelschein

Rannebert

coin operated boy
uns wurde gesagt, wir brauchen den schein zum nachweis, dass wir in der lage sind, einen fisch "waidgerecht" zu versorgen -
das, hätten sie manchen leuten lieber zeigen sollen - was ich manchmal an den gewässern sehe, bereitet mir übelkeit.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass weder die BiFischO ND noch das Nds.FischG etwas über die waidgerechte Versorgung von Fischen in den Händen von Anglern beinhalten.
Das sind in der Regel von den Vereinen/Bewirtschaftern gesetzte Ziele, damit man sich Ärger vom Hals halten kann. Hier ist man nämlich ganz schnell bei Verstössen gegen die TierSchlV, welche die Sachkunde verlangt. Mal davon ab, dass die Verordnung nicht den Herzstich, wie so oft in den Kursen zu Prüfung propagiert, als einzige Möglichkeit der Tötung von Fischen (mit Ausnahme von Aalen und Plattfischen) erlaubt.

Wenn ich aber zB am Forellenteich mit einer Geschichte davon überzeugen kann, dass ich schon als kleiner Junge in der Fischzucht des Schwagers meines Opas seiner Nachbarin geholfen habe, wer will das bitte anzweifeln und meine Sachkunde in Frage stellen! :whistling
 
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