Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

MeRiDiAn

■■■■
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

Bei uns stehen die Anmeldetermine etc. in der Lokalzeitung !
Ansonsten einfach mal beim DAV anrufen & fragen wann & wo die nächsten Prüfungen stattfinden ;)

Ist eigentlich ganz einfach ^^

Viel Erfolg .. basti
 

BeeJay

Kunstköderartillerist
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

taildancer schrieb:
@meridian...verstehe ich das richtig,ich muss NICHT zu den lehrgängen gehen,sondern brauch nur die prüfung abzulegen!?
und das in brandenburg.
da wird sich doch für nen berliner was drehen lssen!?
Ich möchte den Aspekt Kurs und Prüfung nochmal aufgreifen...

Solltest du jemals nach Baden-Württemberg oder Bayern zu ziehen (Erstwohnsitz), wo ein Kurs schon seit Jahren zwingend vorgeschrieben ist, dann hast du unter Umständen Pech mit der Beantragung eines neuen Fischereischeines.
Man darf soweit ich weiss nur etwa zwei Jahre mit einem Fischereischein eines anderen Bundeslandes angeln, danach braucht man den BW/BYrischen Fischereischein. ;)

Ohne Nachweis eines Kurses lachen die Jungs und Mädels dich auf dem Rathaus eventuell nur aus :q |abgelehn und schicken dich einfach nochmal zu Kurs/Prüfung in BW/BY - die z.B. in BW nur einmal(!) jährlich stattfindet. |uhoh:
Es kann sein, dass Angler, die die Prüfung vor einem bestimmten Stichtag bestanden haben, davon ausgenommen sind, zumindest hängt es von den jeweiligen Staatsdienern und deren Kulanz ab.
Ich weiß aber von 4 Fällen, wo der Fischereischein verwehrt wurde - und das trotz vorhandenem Prüfungszeugnis. Hessische Prüfungen in Bayern z.B. - das ging schonmal schief...

Ich will keinesfalls die Pferde scheu machen, aber die Info könnte dich/euch eventuell vor Problemen bewahren...
Happy fishing, #h

BeeJay
 

MeRiDiAn

■■■■
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

Alter Pferdescheucher ;)

Ja so in etwa meinte ich das auch ... es kann & gibt Probleme beim Standortwechsel für Dauer !
Allerdings empfehle ich jedem *NochNichtFischereischeinbesitzer* so oder so den Lehrgang ! Denn dort lernt man einfach intensiver ! Es ist weiterhin erstaunlich wieviele Menschen daran teilnehmen, bzw. den Fischereischein machen möchten, deren Alter die 60er Grenze etc. bereits überschritten hat ;) Ein Leben lang Schwarzangler .. allerdings wird die positive Einsicht meist lobend von den Lehrgangsleitern erwähnt ! :q
Besser spät als nie !

Ausserdem macht das geheimnisvolle, versteckte Fischen ohne Schein doch auch gar keinen Spaß ! Stetes ständiges Umherschauen, völlige Verspannung ... ich empfehle allen die über den Schritt in das berechtigte Anglerleben nachdenken, es einfach zu tun ! Die Prüfung ist auf jeden Fall bestehbar & man lernt vieles dazu ! #6

mfg
basti
 

Toto

Angelschneider
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

BeeJay schrieb:
Ich weiß aber von 4 Fällen, wo der Fischereischein verwehrt wurde - und das trotz vorhandenem Prüfungszeugnis. Hessische Prüfungen in Bayern z.B. - das ging schonmal schief...

Ich will keinesfalls die Pferde scheu machen, aber die Info könnte dich/euch eventuell vor Problemen bewahren...
Happy fishing, #h

BeeJay

Hi,

also das Problem hast Du dann aber grundsätzlich immer. Ich habe meine Prüfung in Hessen vor etlichen Jahren ganz regulär mit Kurs und allem gemacht und wenn mir die Bayern den Fischereischein trotz der Prüfung verwehren .... tja Bürokratie halt.
Aber notfalls hilft da ja immer der Erstwohnsitz in Hessen ;)
Weil blauer Schein ist blauer Schein und der gilt ja Bundesweit #6

Aber ich weiss ja von zumindest einem Fall, in dem diese McPom Fernprüfung ganz regulär in Hessen anerkannt wurde .... ergo nicht alle sind da so sagen wir exzentrisch wie die Bayern (sorry liebe Freistaatler #h )

CU
Thorsten
 

BeeJay

Kunstköderartillerist
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

Toto schrieb:
Ich habe meine Prüfung in Hessen vor etlichen Jahren ganz regulär mit Kurs und allem gemacht und wenn mir die Bayern den Fischereischein trotz der Prüfung verwehren .... tja Bürokratie halt.
Damit sollte es ansich keine Probleme geben. Ein Kumpel von mir hat letztes Jahr - obwohl er in Hessen wohnt - in BW die Prüfung+Kurs gemacht, genau wegen dieser Problematik. #6
Der Lehrgangsleiter hat damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die beglaubigte Bescheinigung, auf der alle Kursstunden und deren Inhalt vermerkt sind genauso wichtig wäre, wie das Prüfungszeugnis selbst. :g
Wenn du beides in der Tasche hast, dann sollten selbst die Freistaatler keine Einwände haben. :)

Es betraf bisher meines Wissens immer nur Angler, welche die Prüfung (ohne Kurs) bestanden haben, nachdem in BW/BY die Kurspflicht eingeführt wurde.
Datiert dein Zeugnis lange genug zurück (Datum müsste ich jetzt nachsehen, das mögen 10 Jahre sein oder sowas) oder hast du irgendwo einen anderen Kurs absolviert, geht das sicher durch. Ansonsten würde ich mal beim jeweiligen Verband nachfragen, das hat Meridian aber schon gesagt...

BeeJay
 

fishingaxel

Member
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

In Hessen besteht genauso Kurspflicht wie in Bayer oder BW also sollte es doch da keine Probs. geben.

MfG
 
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

Dann zieh ich eben nie nach bayern!...is sowieso nich gerade mein traumland! ;)
 

asa2012

New Member
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

..Es ist weiterhin erstaunlich wieviele Menschen daran teilnehmen, bzw. den Fischereischein machen möchten, deren Alter die 60er Grenze etc. bereits überschritten hat ;) Ein Leben lang Schwarzangler .. basti

Zwar ist dieser Thread schon alt, aber dieses Statement möchte ich doch nicht unkommentiert lassen.
Ich begann ca. 1960 mit dem Angeln im zarten Alter von 8 Jahren. Bis Ende `89 besaß ich in Schleswig-Holstein immer den jährlichen Jahresfischereischein ohne Prüfung (brauchte man damals in SH noch nicht). Berufsbedingt machte ich eine Pause von 20 Jahren und kam erst 2010 wieder zum Angeln - diesmal in Hessen.
Ich machte einen Kurs und las erst während des Kurses genau das Hessische Fischereigesetz - und zwar genauer als im Kurs selber besprochen und für die Prüfung notwendig.
Für mich wäre eine Übergangsregelung in Frage gekommen, so dass ich den Kurs in Hessen nicht nötig gehabt hätte.
Spaßeshalber las ich noch das Fischereigesetz aus NRW. Auch dort gab es eine Übergangsregelung für "Altbesitzer" eines Jahresfischereischeins, die aber in meinem Fall schon abgelaufen war.
Die bayerische Übergangsregelung wäre sogar noch länger als die hessische gültig gewesen.

Bloß weil man älter ist, als die üblichen Teilnehmer bedeutet das nicht, dass man "Schwarzangler" ist..
 

Honeyball

endlich EX-Mod
AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!

Auch wenn Du sicherlich recht hast, sollte das nicht der Anlass sein, eine fast 11 Jahre alte Diskussion neu zu beleben.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben