AW: Angeltag übelst versaut !!! Ich ärger mich kaputt !!
taildancer schrieb:
@meridian...verstehe ich das richtig,ich muss NICHT zu den lehrgängen gehen,sondern brauch nur die prüfung abzulegen!?
und das in brandenburg.
da wird sich doch für nen berliner was drehen lssen!?
Ich möchte den Aspekt Kurs und Prüfung nochmal aufgreifen...
Solltest du jemals nach Baden-Württemberg oder Bayern zu ziehen (Erstwohnsitz), wo ein Kurs schon seit Jahren zwingend vorgeschrieben ist, dann hast du unter Umständen Pech mit der Beantragung eines neuen Fischereischeines.
Man darf soweit ich weiss nur etwa zwei Jahre mit einem Fischereischein eines anderen Bundeslandes angeln, danach braucht man den BW/BYrischen Fischereischein.
Ohne Nachweis eines Kurses lachen die Jungs und Mädels dich auf dem Rathaus eventuell nur aus :q |abgelehn und schicken dich einfach nochmal zu Kurs/Prüfung in BW/BY - die z.B. in BW nur einmal(!) jährlich stattfindet. |uhoh:
Es kann sein, dass Angler, die die Prüfung vor einem bestimmten Stichtag bestanden haben, davon ausgenommen sind, zumindest hängt es von den jeweiligen Staatsdienern und deren Kulanz ab.
Ich weiß aber von 4 Fällen, wo der Fischereischein verwehrt wurde - und das trotz vorhandenem Prüfungszeugnis. Hessische Prüfungen in Bayern z.B. - das ging schonmal schief...
Ich will keinesfalls die Pferde scheu machen, aber die Info könnte dich/euch eventuell vor Problemen bewahren...
Happy fishing, #h
BeeJay