angelpapiere vergessen

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
AW: angelpapiere vergessen

Mit den Kopien kannst du ganz schön eingehen den dies ist der Tatbestand einer Urkundenfälschung.

Wenn du an den falschen Fischereiaufseher kommst, bekommst noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung an den Hals.

Nein, eine Kopie ist keine Urkunde. Ausser, die ist so gut Kopiert und auch auf das Richtige Papier indem richtigen Zuschnitt...
Sobald das als Kopie vom Laien erkennbar ist, ist es keine Urkundenfälschung.

Idealerweise lässt man sich die Kopieen noch auf dem Amt Beglaubigen (3€ oder so, teils auch umsonst) Dann ist erkennbar, dass da nicht Gepfuscht wurde beim Kopieren

Just Monsters
Holger
 

CyTrobIc

Member
AW: angelpapiere vergessen

Das ist wohl richtig, aber es ist eben nur eine Kopie. Du musst aber die Urkunde mit am Wasser haben. Die Kopie reicht nicht aus.

Die Kopie hat bei mir an der Ostsee bisher immer ausgereicht. Kann ja sein das ihr andere Erfahrungen gemacht habt.
 

Micky

sexy und unwiderstehlich
AW: angelpapiere vergessen

Idealerweise lässt man sich die Kopieen noch auf dem Amt Beglaubigen (3€ oder so, teils auch umsonst) Dann ist erkennbar, dass da nicht Gepfuscht wurde beim Kopieren

Wenn wir schon alle klugschietern, dann bitte auch richtig.:q

Eine beglaubigte Kopie sagt nur aus, das das kopierte Dokument mit der Vorlage übereinstimmt, nicht anderes. Du kannst eine SELBSTGEMACHTE Kopie nicht beglaubigen lassen, es wird dazu IMMER (!) das Original benötigt!!!
Wenn Du also bei der behörde Deinen Fischereischein vorlegst, und die beglaubigende Person diesen kopiert und die Kopie dann entsprechend beglaubigst, dann ist ALLES korrekt.
 

Geraetefetischist

Der Pappenheimerkenner
AW: angelpapiere vergessen

Micky schrieb:
Wenn wir schon alle klugschietern, dann bitte auch richtig.:q

Eine beglaubigte Kopie sagt nur aus, das das kopierte Dokument mit der Vorlage übereinstimmt, nicht anderes. Du kannst eine SELBSTGEMACHTE Kopie nicht beglaubigen lassen, es wird dazu IMMER (!) das Original benötigt!!!
Wenn Du also bei der behörde Deinen Fischereischein vorlegst, und die beglaubigende Person diesen kopiert und die Kopie dann entsprechend beglaubigst, dann ist ALLES korrekt.

Doch, man kann auch selbstgemachte Kopien beglaubigen lassen. Das Original muss man natürlich immer vorlegen. Das wird dann auf Übereinstimmung geprüft und beglaubigt.

Es ist dann aber immer noch nicht das Original, sondern eine Kopie. Nur dass bei dieser feststeht, dass ein Original davon existiert. Inwiefern diese Kopie dann noch eine Ordnungswidrigkeit darstellt, oder anerkannt wird, steht aber auf einem anderen Blatt.

Just Monsters
Holger
 

banditz

Member
AW: angelpapiere vergessen

ich denke das mit der beglaubigten Kopie das werd ich auf alle Fälle machen.
isst zur zeit ein merkwürdiges gefühl wenn man am wasser sizt und es kommen leute daher und mann weiss das man seine papiere nicht dabei hat.#d

bis jezt gings auf alle fälle noch gut. |rolleyes
 
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