csi-zander
Member
Servus,
ich würde gerne eine juristische Frage zu gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in die Runde werfen.
Der Fall ist folgender; ich habe einen guten Freund (,bald sogar verwandt mit mir), der Amerikaner ist.
Wir haben in einer Firma gemeinsam international zusammengearbeitet, so dass es sich öfter ergeben hat, dass wir zusammen angeln gehen konnten. Allerdings in Amerika, Kanada, Wales und auch in Island.
Nun kommt er für eine Zeit lang nach Deutschland und natürlich möchten wir auch wieder gemeinsam ans Wasser.
Hier setzt nun meine Frage an; er besitzt einen amerikanischen Fischereischein, was dort aber eine Lizenz ist, die käuflich erworben wird, sprich ohne Prüfung.
Kann mir da jemand sagen ob es möglich ist damit hier in Deutschland gemeinsam zu fischen und falls dem so ist, was zu beachten ist um nicht möglicherweise zu unbeabsichtigten Schwarzanglern zu werden?
Gruß Chris
ich würde gerne eine juristische Frage zu gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in die Runde werfen.
Der Fall ist folgender; ich habe einen guten Freund (,bald sogar verwandt mit mir), der Amerikaner ist.
Wir haben in einer Firma gemeinsam international zusammengearbeitet, so dass es sich öfter ergeben hat, dass wir zusammen angeln gehen konnten. Allerdings in Amerika, Kanada, Wales und auch in Island.
Nun kommt er für eine Zeit lang nach Deutschland und natürlich möchten wir auch wieder gemeinsam ans Wasser.
Hier setzt nun meine Frage an; er besitzt einen amerikanischen Fischereischein, was dort aber eine Lizenz ist, die käuflich erworben wird, sprich ohne Prüfung.
Kann mir da jemand sagen ob es möglich ist damit hier in Deutschland gemeinsam zu fischen und falls dem so ist, was zu beachten ist um nicht möglicherweise zu unbeabsichtigten Schwarzanglern zu werden?
Gruß Chris