Hey,
folgene Frage: Fischereierlaubnis (Lehrgang + Prüfung) wurde absolviert und bestanden. Nun muss man ja, um legal angeln zu dürfen, entweder einem Aglerverein beitreten oder aber immer fleißig die nicht gerade günstigen Tagesscheine kaufen.
Gilt dieses Gebot nur für Gewässer, die vom DAV/Anglerverein angepachtet wurden? Wie ist das speziell bei der Elbe? Gibt es dort Flussabschnitte, an denen das Angeln mit Fischereischein, jedoch ohne Erlaubnisschein (10€-Version), legal ist?
MfG
folgene Frage: Fischereierlaubnis (Lehrgang + Prüfung) wurde absolviert und bestanden. Nun muss man ja, um legal angeln zu dürfen, entweder einem Aglerverein beitreten oder aber immer fleißig die nicht gerade günstigen Tagesscheine kaufen.
Gilt dieses Gebot nur für Gewässer, die vom DAV/Anglerverein angepachtet wurden? Wie ist das speziell bei der Elbe? Gibt es dort Flussabschnitte, an denen das Angeln mit Fischereischein, jedoch ohne Erlaubnisschein (10€-Version), legal ist?
MfG