Angeln mit der Tochter

Hallo, ich habe seit November meinen Schein.
Das meine Tochter (6) laut Verordnung die Rute nicht halten darf, ist mir also noch gut bekannt.
Aber Sie liebt es mit Papa mit zu gehen !!!

Jetzt meine Frage:

Wenn ich Ihr eine günstige Kleine Angelrute kaufe und Gummifisch ohne Haken dran:)

Darf Sie doch neben mir stehen, oder ?

Man muß ja vorsichtig sein, in Deutschlang bibt es für alles ein Gesetz ;)

Gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten :vik:
 
W

wilhelm

Guest
AW: Angeln mit der Tochter

Da Sie ja nicht Angelt ( ohne Haken auch nicht Angeln kann) denke ich ja. Aber Frage doch einfach im Ordnungsamt nach und lass dir das Bestätigen dann bist du auf der Sicheren Seite.
 
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AW: Angeln mit der Tochter

Da erzählt Dir ja auch jeder was anderes, dachte das macht hier einer. Aber Danke für die schnelle Antwort !!!
 

celler

Brandungs- und Bootsangler
AW: Angeln mit der Tochter

ich denke dem dürfte nichts im wege stehen...
du musst ja beim fkk schwimmen auch kein angelschein mitnehmen ;-)
 
W

wilhelm

Guest
AW: Angeln mit der Tochter

Also lieber Marcus, einen Freibrief kann dir hier im Board leider keiner geben.
Der einzige "einfache "Weg ist mein beschriebener, an sonsten denke ich schon das das in Ordnung geht, bei eventueller Anzeige bleibt ja immer noch der Weg des Einspruchs.

Gruß Wilhelm
 

donlotis

nureinestunde
AW: Angeln mit der Tochter

Mein Sohn ist auch sechs, und unter meiner Aufsicht darf er auch richtig angeln (auf Grund). Das nimmt uns niemand! ;)

Gruß donlotis
 
W

wilhelm

Guest
AW: Angeln mit der Tochter

Wer als Berechtigter einem anderen den Fischfang gestattet, haftet neben diesem gesamtschuldnerisch für die Schäden.
(4) Die zuständige Behörde kann durch Verfügung das Betreten bestimmter Grundstücke und Anlagen im und am Gewässer einschränken oder untersagen, soweit dies zum Schutz der Anlagen oder zur Abwendung von Gefahren erforderlich ist.
§ 5 Fischereischeinpflicht

(1) Wer den Fischfang ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeins mit fest eingefügtem Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe sein. Der Fischereischein ist beim Fischfang mitzuführen und auf Verlangen den zur Fischereiaufsicht Befugten oder den Polizeivollzugsbeamten vorzuzeigen.
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für die Ausübung des gewerbsmäßig betriebenen Fischfangs in Küsten- und geschlossenen Binnengewässern.
(3) Die Berufs- oder Nebenberufsfischerei darf nur von Personen ausgeübt werden, die eine Ausbildung zum Fischwirt oder eine gleichwertige Berufsausbildung abgeschlossen haben. Personen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes als Berufs- oder Nebenberufsfischer bei der zuständigen Behörde gemeldet sind und nicht die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, dürfen die Fischerei wie bisher nach Art und Umfang weiter ausüben.
(4) Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel ausüben.
(5) Ein Fischereischein ist ferner nicht für Personen erforderlich, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung abzulegen. Sie sind nur berechtigt, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel auszuüben.
(6) Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.

Habe nachgelesen
Zu deiner Info dürfte in ganz Deutschland so sein in NRW ist es gleich aber nur bis 10 dann Jugendfischereischein
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Angeln mit der Tochter

Habe gerade mit der Unteren Fischereibehörde telefoniert, die sagen DEFINITIV nein, sie darf nicht !!!

Weil man ja auch ohne Haken fangen kann |gr:

Das müßten die mir mal zeigen ;) ich fange nicht mal was mit Haken !!!
 
AW: Angeln mit der Tochter

Ja, da hast Du wohl recht.

Aber komme ich an den Richtigen, ist der Schein weg !!!

Und mein Gerät dürfen die dann auch behalten !!!
 
AW: Angeln mit der Tochter

Wer als Berechtigter einem anderen den Fischfang gestattet, haftet neben diesem gesamtschuldnerisch für die Schäden.
(4) Die zuständige Behörde kann durch Verfügung das Betreten bestimmter Grundstücke und Anlagen im und am Gewässer einschränken oder untersagen, soweit dies zum Schutz der Anlagen oder zur Abwendung von Gefahren erforderlich ist.
§ 5 Fischereischeinpflicht

(1) Wer den Fischfang ausübt, muss im Besitz eines Fischereischeins mit fest eingefügtem Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe sein. Der Fischereischein ist beim Fischfang mitzuführen und auf Verlangen den zur Fischereiaufsicht Befugten oder den Polizeivollzugsbeamten vorzuzeigen.
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich für die Ausübung des gewerbsmäßig betriebenen Fischfangs in Küsten- und geschlossenen Binnengewässern.
(3) Die Berufs- oder Nebenberufsfischerei darf nur von Personen ausgeübt werden, die eine Ausbildung zum Fischwirt oder eine gleichwertige Berufsausbildung abgeschlossen haben. Personen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes als Berufs- oder Nebenberufsfischer bei der zuständigen Behörde gemeldet sind und nicht die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen, dürfen die Fischerei wie bisher nach Art und Umfang weiter ausüben.
(4) Kinder, die noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel ausüben.
(5) Ein Fischereischein ist ferner nicht für Personen erforderlich, die auf Grund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischerprüfung abzulegen. Sie sind nur berechtigt, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers die Fischerei mit einer Handangel auszuüben.
(6) Im übrigen Geltungsbereich des Grundgesetzes ausgestellte Fischereischeine stehen dem Fischereischein gleich, wenn der Inhaber seine Hauptwohnung nicht in der Freien und Hansestadt Hamburg hat.

Habe nachgelesen
Zu deiner Info dürfte in ganz Deutschland so sein in NRW ist es gleich aber nur bis 10 dann Jugendfischereischein


In Nrw scheint das wohl nicht so zu sein, oder weiß jemand was anderes ?
 

Pappa70

Kaulbarschbezwinger
AW: Angeln mit der Tochter

hi , also meine tochter hat schon mit sechseinhalb den jugendschein gemacht den muss sie mit sechzehn nur noch erweitern .zieh doch zu uns nach sachsen anhalt .|supergri
 
AW: Angeln mit der Tochter

Ein herzliches Hallo,

also wie arm ist eigentlich unser geliebtes Vaterland #q #q???
Ich kann nur sagen, ARMES DEUTSCHLAND,so etwas kinderfeindliches gibts kein zweitesmal,echt zum :v!!!

Ich habe selber zwei Kinder,einen Sohn der bald 8 wird und eine Tochter mit 5. Die Beiden gehen sehr gerne mit mir ins Angeln und ich bin auch sehr froh darum,das sie interesse Zeigen ( immer noch besser als Daheim vor der Klotze,oder PC ) ..!!
Ich händel dies immer so, eine Rute benutze ich für mich alleine und die zweite Rute bekommen meine Kinder. Da kommt dann ein kleiner Schwimmer mit einem kleinen Haken dran,beködert mit Maden oder einem Maiskorn und schon sind die Kiddis zufrieden,wenn Sie für den Papa die Köderfische fangen dürfen!
Ich hatte bis jetzt noch nicht einmal Probleme damit ,und es soll sich einer getrauen mich blöde anzumachen,weil meine Kinder eine kleine Angel in der Hand halten!!

Die Sache sieht anders aus,wenn man selber mit zwei Ruten fischt,und zusätzlich die Kinder noch eine Kinderangel benutzen, das kann Ärger geben da ja nur zwei Ruten erlaubt sind und da wäre es dann auch berechtigt!

Es ist schon sehr schade,das man sich mittlerweile schon Gedanken machen muss ob man seine Kinder angeln lassen darf oder nicht.Im Ausland interesiert es keinen Menschen,im Gegenteil,in Dänemark gehen sogar Schulklassen gemeinsam ins Angeln !!

Wie soll man denn sonst den Kindern das Angeln näher bringen, und was gibts schöneres als das Kinderlachen und die Freude über einen selber gefangen Fisch ??? !!!

Vor über 25 Jahren nahm mich mein Vater schon mit und brachte mir das Angeln bei,dafür bin ich Ihm heute noch sehr dankbar!
Heute mach ich es mit meinen Kindern genau so !! Gesetz hin oder her!!

Viele Grüße
Mike
 

donlotis

nureinestunde
AW: Angeln mit der Tochter

Hier in Köln sagt man: Mach' et Otze!

Gruß donlotis
 
AW: Angeln mit der Tochter

Möchte ja nur die Frage beantwortet haben, ob Angeln mit Gummifisch (ohne Haken, von mir aus auch ohne Wirbel einfach nur an die Schnur gebunden) als Angeln definiert wird !!!
 
AW: Angeln mit der Tochter

Habe mal ein Mail an das zuständige Amt geschrieben. Möchte mal wissen ob eine Rute mit Schnurr und nen Gummifisch (ohne Haken, Vorfach, Wirbel) ne Angel ist und die Kurze dann wirklich angelt !!!
Wenn Kinder einen Stock rein halten, müßten die ja dann auch in NRW ne Nacht in
U Haft kommen, wenn wir als Angler daneben stehen direkt mit ;)
 

Big Man

Multirollenperückenbinder
AW: Angeln mit der Tochter

Hallo Marcus

schau doch mal im Internet zum Beispiel hier oder da dass sind "Eure" Regelungen in NRW. Danach kann deine Tochter nur eine von deinen Angeln halten. (§§ 31, 32)
Genau steht es auf den Seiten des VDSF im Bereich Angeln in Deutschland. Auch auf dieser Seite findest du Hilfe.

Bei uns ist das ähnlich.
 
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