Angeln in Österrreich

georg160767

New Member
Hallo alle zusammen!!!!

Meine Frage wäre,wo kann ich am besten in Österreich Angeln?
Soeit ich weiss,brauchen wir dort keinen Angelschein sondern nur eine Tageskarte,oder weiss jemand was anderes?

Vielen Dank schon mal im voraus

Georg:s #w :z
 

hkroiss

Member
im Grunde genommen brauchst Du nur eine Gastkarte und kannst dann schon angeln.
Um Dir hier helfen zu können bräuchte ich aber ein paar weitere Hinweis, wo Du angeln möchtest und auf welche Fischer.
 

rob

gone fishing
servas hkroiss!!1
also wenn du vor hast in wien oder niederösterreich zu angeln,hab ich für dich einige tips.......wenn ich mir so die tageskartenpreise in deutschland anschaue,dann wirst du dich vielleicht schrecken,denn bei uns ist es doppelt so teuer......:( ...donau altenwörth z. b. 22 teuros am tag...nur am tag!
lg rob#h
 

georg160767

New Member
hkroiss

Hallo hkroiss,
soweit ich mitbekommen habe kommst du aus Österreich,ich glaube das sich die Gesetze geändert haben,man braucht dort jetzt auch so eine Art Fischerscheinder 40 Euro kostet und man muss 8 Stunden Unterrricht absolvieren,denn ich habe keinen Deutschen Fischerschein,da ich Bayern wohne und dort ist der Fischerschein am schwersten,teuersten.Bei uns fliegen 90% aller Prüflinge durch.

Wenn du vielleicht das besser weisst mit Österreich dann schreibe doch nochmal.

Grüsse

Georg
 

hawkhunter

New Member
@georg160767 wer sagt den dass in bayern 90 % der Prüflinge durchfliegen.;+
die prüfung ist meiner meinung nach ziemlich einfach. die prüfung kann ein geistig behinderter auch bestehen.

Aber das der fischereischein in bayern teuer is damit hasst du recht.:(

servus
 

Lenzibald

Active Member
Servus
Ich weiß net wie es ist wenn ein Deutscher bei uns fischen will, aber wir brauchen einen angelschei der kostet 40 der kurs und nochmal 48 bei der Abholung. Dann brauchst noch ein Fischerbüchel um 12euro.
 

rob

gone fishing
hey georg160767!!!
lies dir das mal durch,gilt für niederösterreich wird aber in oberösterreich ähnlich sein:

Merkblatt für den Fischereiausübungsberechtigten

Neue FGK können nach dem 1. Mai 2002 nur mehr zum Preis von Euro 10,17 bei den
5 Fischereirevierverbänden bezogen werden.

Die Bezirkshauptmannschaften geben nach dem 1. Mai 2002 keine FGK aus.

Der Fischereiausübungsberechtigte (FAB) gibt die Fischergastkarte an den Fischergast aus.
Der FAB hat den Vor - und Zunamen des Fischergastes, dessen Hauptwohnsitz, den Tag der Ausfolgung der Karte und die Dauer der Ausübung der Fischerei einzutragen.

Der Fischergast muss dem FAB seine fischereifachliche Eignung glaubhaft machen und die Fischergastkarte vor Ausübung der Fischerei eigenhändig unterschreiben.
Die Fischergastkarte ist nicht übertragbar.
Die Ausübung der Fischerei mit einer Fischergastkarte ist höchstens 30 Tage pro Kalenderjahr zulässig.
Das bedeutet, dass der FAB der die FGK als erster ausgibt, der FGK ein Formular anschließen muss, welches die Eintragung von 30 Fischtagen durch den jeweiligen FAB ermöglicht. Diese Formular gemäss Beilage, kann vom Formblatt kopiert werden. Wobei darauf zu achten ist, dass Kartonpapier gelb verwendet wird.
Eintragungen welche durch den Fischergast erfolgen oder keine Stempel der Ausgabestellen enthalten werden ungültig und sind einzuziehen. Für die Richtigkeit der Handhabung hat der FAB zu sorgen.
Zum besseren Verständnis ist eine Mustereintragung der FGK ebenfalls der Aussendung beigelegt.
Bitte achten Sie darauf, dass bei der Beanspruchung von Fischtagen am Stück, Änderungen wegen Schlechtwetters oder Unbefischbarkeit des Fischwassers nicht vorgenommen werden dürfen.

NÖ Landesfischereiverband
3100 St. Pölten Goethestraße 2

lg rob#h
 
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