Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Thomas9904

Well-Known Member
Vorabveröffentlichung Magazin 12/10

Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein
Da im Zuge der Reform des Landesfischereigesetzes in Schleswig Holstein auch über die Einführung eines gesetzlichen Rückwurfverbotes wie in Bayern nachgedacht wird, haben wir dazu alles Fraktionen des Landtages in Schleswig Holstein eine Anfrage geschickt:

An alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein
CDU, SPD, FDP. Grüne; Linke, SSW

Sehr geehrte Damen und Herren,
www.Anglerboard.de ist das populärste deutschsprachige Medium für Angler. Mit ca. 1,5 Millionen Besuchern und ca. 15 Millionen Seitenaufrufen monatlich und über 91.000 registrierten Mitgliedern im Forum. Dazu kommt noch unsere redaktionelle Seite www.Anglerpraxis.de.

Aus dem Forum des LSFV – Schleswig Holstein haben wir erfahren, dass im Zuge der Erarbeitung des neuen Landesfischereigesetzes in Schleswig Holstein darüber diskutiert wird, eine allgemeine Entnahmepflicht wie in Bayern einzuführen.

Da dies in unseren Augen Bundesgesetzen widerspricht, würden wir uns freuen, wenn Sie zu folgenden Gedanken für unsere Veröffentlichungen Stellung beziehen könnten:
Es gibt eine Reihe von Gewässerbewirtschaftern, Verbänden und Gesetzgebern, die aus der im Tierschutzgesetz festgelegten notwendigen Verwertungsabsicht beim Angeln eine Verwertungspflicht ableiten, nach der dann jeder gefangene Fisch getötet werden muss, sofern er nicht nach Art, Maß, Schonzeit oder Hegeziel geschützt ist. Das ist zum Beispiel bereits in Bayern landesgesetzlich festgelegt (Quelle 1).

Die Verwertung des Fanges ist aber sicher auch der persönlichen Verwertungsmöglichkeit und dem persönlichen zumutbaren Verwertungswillen unterworfen.

Der Angler richtet seine Methode nach dem Fisch aus, der er fangen und verwerten will.

Der Angler kann aber auch mit sorgfältigster Auswahl seiner Angelmethode nicht verhindern, dass in begrenztem Umfang auch Fische einer ungewünschten Art oder Größe den Köder nehmen.

Für solche Fische hat der Angler dann keine Verwertungsmöglichkeit (Beispiel: ein alleinstehender Angler fängt einen großen Wels von mehreren Dutzend Pfund) oder aber keinen zumutbaren Verwertungswillen. (Beispiel: ein 10cm großer Döbel oder Brassen).

Dessen ungeachtet zwingt ihn die AVBayFiG aber, jeden nicht geschützten gefangenen Fisch zu entnehmen. Das gilt auch für Kleinfischarten, selbst für den bereits in der roten Liste geführten Gründling, sowie für Moderlieschen und Hasel.

Die bayerische Verordnung stellt den Angler somit vor den für ihn unauflösbaren Konflikt, welchem Gesetz er folgen soll. Dem Fischereigesetz mit Entnahmepflicht oder den übergeordneten Gesetzen zum Tier- und Bundesartenschutz mit dem darin geforderten „vernünftigen Grund“ (Quellen 2 u. 3).

Wir erachten es daher als außerordentlich nötig, in Landesfischereigesetzen und entsprechenden Durchführungsverordnungen dem Bundesartenschutz- und Tierschutzgesetz Geltung sowie Anglern Rechtssicherheit zu verschaffen, so dass ein genereller Entnahmezwang mit daraus resultierender sinnloser Tötung aufgehoben bzw. verhindert wird.

Wir erlauben uns, Ihnen eine Formulierung zur Diskussion zu stellen, die in den Fischereigesetzen/Fischereiverordnungen eine ausgewogene Regelung bezüglich der Entnahme von Fischen darstellen könnte:

Ein gefangener Fisch, der auf Grund von Größe oder Art unter Beachtung der Hegeregelung keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden kann, ist unverzüglich und unversehrt zurückzusetzen.

Dies impliziert den Grundsatz der Verwertungsabsicht als wesentlichen Grund für die Ausübung der Angelfischerei, berücksichtigt aber auch die individuelle Möglichkeit der Verwertung und somit den vom Bundesartenschutz- und Tierschutzgesetz geforderten vernünftigen Grund zum töten eines Wirbeltieres. Es würde den Anglern sowohl Rechtssicherheit verschaffen, als auch jeden nicht verwertbaren Fisch vor einem moralisch nicht vertretbaren Tod bewahren.


Wir bitten um Ihre Stellungnahme.

Quellen:
1.
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
§11 (8) Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels ( Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden.


2. Tierschutzgesetz
§ 1 Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.


3. Bundesartenschutzgesetz
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten


Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
 

Thomas9904

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AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Ging übrigens als Mail und Fax raus.
Damit keiner sagen kann, er hätte nix bekommen..
 

Jose

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AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

...jetzt heisst es warten, warten, warten...
 

Thomas9904

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AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Klar, aber die Materie für Außenstehende (sprich Parlamentarier) nicht ganz so einfach ist, muss man da auch fair sein - und eben warten..

Aber eine Rückmeldung/Eingangsbestätigung kam schon- von der CDU.

Dass der Herr vor dem 17.11. nicht erreichbar wäre...

Alle anderen Fraktionen haben bisher auch noch nicht den Eingang bestätigt.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

So, und da haben wir auch schon die erste, sogar positive Antwort:

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

ich bedanke mich für Ihre Mail und Ihr Interesse am Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein.



Im Namen des fischereipolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Bernd Schröder darf ich zu Ihrem Vorschlag wie folgt Stellung nehmen.



Wie Sie bestimmt wissen, hat sich unsere Fraktion entschlossen, Ende letzten Jahres einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesfischereigesetzes in den Landtag einzubringen. Er basierte auf einem bereits im Vorfeld mit den Organisationen der Fischerei abgestimmten Entwurf, den wir in der Großen Koalition mit der CDU gemeinsam erstellt haben, aber wegen vorzeitiger Landtagswahlen nicht mehr gemeinsam einbringen konnten.



Zu diesem Entwurf gab es im Frühjahr dieses Jahres eine Anhörung, zu der viele schriftliche Stellungnahmen vorliegen. Die Beratungen im Agrarausschuss sind noch nicht abgeschlossen. Voraussichtlich werden wir in Kürze über Änderungen zu unserem Gesetzentwurf beraten. In diesem Zusammenhang werden wir gerne die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung zur Entnahme von Fischen, die ich grundsätzlich für geeignet halte, in die Beratung einbringen.

Holger Wege

Referent der Arbeitskreise
Umwelt und ländliche Räume sowie Energie
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Vor allem das:
In diesem Zusammenhang werden wir gerne die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung zur Entnahme von Fischen, die ich grundsätzlich für geeignet halte, in die Beratung einbringen.
ist doch viel besser als "gesetzliches Rückwurfverbot" ;-))
 
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Vor allem das:
In diesem Zusammenhang werden wir gerne die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung zur Entnahme von Fischen, die ich grundsätzlich für geeignet halte, in die Beratung einbringen.

ist doch viel besser als "gesetzliches Rückwurfverbot" ;-))

Habe ich ja wieder fein gemacht :b
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Und hier gleich die (Gegen)Position der FDP:
Verwertungspflicht von Fischen
Sehr geehrter Finkbeiner,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.11.2010 gerne nehme ich als fischereipolitischer Sprecher Stellung zu Ihrem Anliegen.

Die von Ihnen beschreibende Verwertungspflicht besteht aus Sicht der FDP-Fraktion schon nach heutiger Gesetzgebung. Im Paragraphen §39 Absatz 1 Punkt 4 (Tierschutz) heißt es: "Verboten ist danach insbesondere das Aussetzen von fangfähigen Fischen zum Zwecke des alsbaldigen Widerfanges."

Diese Idee des Tierschutzes soll aus Sicht der FDP-Fraktion auch in Zukunft bestand haben. Wir halten es für wichtig klarzustellen, dass Angelveranstaltungen verboten sind, bei denen kein "vernünftiger Grund" im Sinne des Tierschutzgesetzes gegeben ist, insbesondere solche Veranstaltungen, bei denen die gefangenen Fische nicht der menschlichen Ernährung dienen. Grundsätzlich halten wir es also erforderlich, dass jede Freizeitfischerei das Ziel verfolgt den Fisch zu verwerten.

Die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung würde der Idee des Tierschutzes nicht gerecht werden. Sie würde die Möglichkeit eröffnen, Fische grundsätzlich mit der einfachen Begründung, man sei nicht dazu in der Lage sie einer sinnvollen Verwertung zu zuführen, zurück zusetzen. Ziel der FDP-Fraktion ist es das Catch & Release Fischen zu unterbinden.

Auch heute haben einige Angelvereine schon Lösung für die von Ihnen beschriebenen Probleme gefunden. Die Vereine stellen den Fisch, den sie nicht selber verwerten können, Tierparks oder anderen Tieraufzuchtbetrieben zur Verfügung.

Die FDP- und CDU-Fraktion werden in der Dezember Tagung des Landtages einen eigenen Entwurf für die Novellierung des Landesfischereigesetzes einbringen. Danach haben die Verbände die Möglichkeit sich in einer öffentlichen Anhörung zu den vorliegenden Entwürfen zu äußern. In diesem Rahmen ist es natürlich möglich noch einmal Ihr anliegen vorzubringen.

Abschließend möchte Ihnen sagen, dass für die von Ihnen erwähnten Fischarten Moderlieschen und Hasel in Schleswig-Holstein auch heute schon eine ganzjährige Schonzeit gilt.




Mit freundlichen Grüßen

Günther Hildebrand
 

Ralle 24

User
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Das werde ich zum Anlass nehmen, dem Herren Hildebrandt dieses Schreiben zukommen zu lassen. Ganz persönlich und ohne Anglerboardunterstützung. Eine eventuelle Antwort werde ich natürlich veröffentlichen.

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Sehr geehrter Herr Hildebrand,

kürzlich haben Sie eine Anfrage über die Internetplattform „ Das Anglerboard „ bezüglich des in Bayern bereits gesetzlich festgelegten Rückwurfverbots beantwortet. Die Anfrage und Ihre Antwort habe ich als Anlage beigefügt, damit Sie einen direkten Bezug zu meinem Schreiben haben.

Sie haben laut eigener Angabe das Amt des fischereipolitischen Sprechers inne. Der sachliche Inhalt Ihrer Antwort lässt allerdings Zweifel aufkommen. Zweifel dergestalt, ob mit Ihrem Amt die Grenzen Ihrer Fachkompetenz überschritten sind, oder aber – und ich bin unsicher ob das nicht noch schwerwiegender ist - ob Sie sich auch nur ansatzweise bemüht haben, den Inhalt der Anfrage zu verstehen.

Ihre Antwort hat jedenfalls keinerlei Bezug zur Problemstellung und geht vollkommen an der Sache vorbei.

Gerne nehme ich mir die Zeit, Ihnen die Sachlage noch einmal und etwas verständlicher zu erklären.

Das zur Diskussion stehende Rückwurfverbot hat weder etwas mit dem von Ihnen aufgeführtem “put and take “ zu tun, noch mit irgendwelchen anglerischen Veranstaltungen.
Auch das Thema “catch & release“ wird hiervon allenfalls gestreift.

Es geht hier um den ganz normalen Angler, der zum Zwecke der Nahrungsbeschaffung Fische mit der Handangel fangen möchte. Dabei setzt das Tierschutzgesetz zum Töten eines Fisches einen vernünftigen Grund voraus, der hier mit der Verwertung als Nahrungsmittel erfüllt ist.
Die Verwertung eines Fisches als Nahrungsmittel setzt aber einen subjektiven Verwertungswillen bezogen auf jeden einzelnen Fisch voraus. Dieser Wille muss grundsätzlich unterstellt werden, kann aber nicht auf jeden Einzelfall fixiert sein. Es ist keinem Angler zuzumuten, einen irrtümlich gefangenen 8cm großen Brassen, ein knapp fingerlanges Rotauge, einen Gründling, ein Moderließchen oder Hasel ( nein, diese sind nicht Bundesweit geschützt) oder einen anderen viel zu kleinen oder von der Art her persönlich nicht verwertbaren Fisch zu essen.

Somit entfällt die gesetzlich vorgeschriebene Verwertungsmöglichkeit und damit auch der vernünftige Grund, ein Wirbeltier zu töten.

Es mag in Ihrer Auslegung so sein, dass Sie das Leben eines Tieres einem fast schon fanatisch anmutenden Generalverdacht gegen alle Angler unterordnen, und dass Sie das Töten als Verwaltungsakt befürworten. Das Sie sich in Ihrem Ansinnen über das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz hinwegsetzen, ist hingegen nicht akzeptabel.

Ihr Vorhaben zur Durchsetzung eines Verbotes des auch unter den Anglern sehr kontrovers diskutierten catch & release zu werten ist unzulässig, da catch & release ( sprich, das fangen und zurücksetzen von Fischen ohne jegliche Verwertungsabsicht) bereits seit Einführung des Tierschutzgesetzes verboten ist.

Wenn Sie mögen, können Sie Ihren Standpunkt gerne überdenken und mir eine überarbeitete Antwort bis 15.12.2010 zukommen lassen. Ich werde diese an die Redaktion des Anglerboard weiterleiten. Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an diese Internetplattform wenden und dort eine korrigierte Antwort hinterlegen.
Wie Sie vielleicht wissen, wurde diese Anfrage an alle Parteien versendet. Bisher stehen Sie mit Ihrer Meinung sehr im Abseits. Sie müssen selbst entscheiden ob Sie diese Position beibehalten wollen, wenn die Antworten der Fraktionen in Zusammenarbeit mit namhaften Tier- und Naturschutzverbänden über Presse und Fernsehen öffentlich gemacht werden.

Denn das, sehr verehrter Herr Hildebrand, wird mir ein persönliches Anliegen und Vergnügen sein.

MfG
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Ich verkneif mir gerade noch alles und werd erstmal in Ruhe drüber schlafen,...
 
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Hallo Ralle,

stimme dir in allen Punkten zu.

Eine solche Auslegung des Tierschutzgesetztes pervertiert den Tierschutzgedanken und stellt den Buchstaben des Gesetztes gegen den Geist des Gesetzes. Zumal der zitierte Paragraph/Unterpukt eben auf einen vollkommen anderen Sachverhalt (Put-and-take Angeln, also Besatz mit fangfähigen Fischen zum zeitnahen Angeln auf diese) abzielt, als die pauschale Verwertungspflicht / Rückwurfverbot.

http://www.angler-fischkunde.de/download/SH.pdf
 
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Fischer am Inn

Active Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Gentlemen,

Ihr unterschlag hartnäckig und fortdauernd, dass der kritisierte Paragraph eine weitere Bestimmung enthält, dergestalt, dass das Entnahmegebot hinfällig ist, wenn eine entsprechende Hegeentscheidung getroffen wurde. Die bekrittelte Bestimmung fordert letztlich nur auf, sich auch Gedanken über wirtschaftlich uninteressante Fische zu machen und sie entsprechend zu schützen. Das ist sogar sehr im Geiste des Tierschutzgesetzes.

Habe die Ehre
Fischer am Inn
 
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Hallo, Fischer am Inn,

auf welchen § beziehst du dich?

Ich vermute, auf diesen:

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
§11 (8) Fische der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen nur zur Erfüllung des Hegeziels ( Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFiG), unter Beachtung des Tierschutzrechts und nach Maßgabe einer Entscheidung des Fischereiausübungsberechtigten (§ 19 Abs. 1 Satz 3) wieder ausgesetzt werden.

Die Konsequenzen, die sich daraus für den Angler ergeben hängen natürlich stark davon ab, wie die Entsprechenden Ausnahmeaspekte jeweils lokal geregelt sind.
Grundsätzlich ist es ja erstmal verboten, einen "maßigen" Fisch zurückzusetzen, es sei denn...
 
Zuletzt bearbeitet:

Fischer am Inn

Active Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Hi

Die Regelung könnte z.B. so lauten:

„Es dürfen täglich 3 Köderfische der Arten ….(Aufzählung z.B. Rotfeder usw) entnommen werden. Ansonsten sind alle kleineren Fische unter 20 cm ganzjährig geschützt. Andere, auf spezielle Fischarten gesondert bezogene Hegebestimmungen bleiben unberührt.“

Damit ist das Problem erledigt. Und in hartnäckigen Fällen erlauben wir halt 5 Köderfische pro Tag (man ist ja kein Unmensch).

Habe die Ehre
Fischer am Inn
 

wolkenkrieger

Dumm und Sand in den Augen :/
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Es ist keinem Angler zuzumuten, einen irrtümlich gefangenen 8cm großen Brassen, ein knapp fingerlanges Rotauge, einen Gründling, ein Moderließchen oder Hasel ( nein, diese sind nicht Bundesweit geschützt) oder einen anderen viel zu kleinen oder von der Art her persönlich nicht verwertbaren Fisch zu essen.

Das verlangt der Herr Heldebrand ja auch gar nicht und präsentiert doch eine Lösung für dieses "Dilemma" gleich noch auf dem Silbertablett:

Auch heute haben einige Angelvereine schon Lösung für die von Ihnen beschriebenen Probleme gefunden. Die Vereine stellen den Fisch, den sie nicht selber verwerten können, Tierparks oder anderen Tieraufzuchtbetrieben zur Verfügung.

Im Sinne des Herrn Hildebrand isses doch ganz einfach: du nimmst deine Tagesausbeute mit und kippst die dann einem Tierpark vor das Pförtnerhäuschen. Ganz simpel.

Macht unser Verein nach dem Hegefischen auch ... der Fang wird bei einem Sportfreund in den Hühnerhof gekippt (vorher werden die räucherfähigen Brassen allerdings aussortiert) und das Federvieh kotzt sich dann eben zwei Tage lang die Seele aus dem Leib. Hauptsache, der Entnahmepflicht ist Genüge getan.

FDP - mehr Netto vom Brutto ... was willst du denn erwarten? Praxisbezogene Denkweise? Falsche Partei!
 
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Hallo,

was ist mit dem 50cm Brassen, den ich nicht entnehmen will?
(Ich persönlich würds schon machen, ist ja sowohl in Größe als auch Art einer meiner Zielfische.)

Genau das ist die Folge davon. Es muss bei einem generellen Verbot alles explizit im Einzelfall aufgedröselt und erlaubt werden.

Da kommt man eben zu dem Punkt, dass man eben entweder zurücksetzen oder entnehmen muss - eine Entscheidungsfreiheit gibt es nämlich nicht mehr.

Es gibt nur noch Fische die zurückgesetzt werden oder entnommen werden müssen, aber keinen Fisch, den ich zwar grundsätzlich entnehmen darf, den ich aber mangels subjektiver Verwertbarkeit zurücksetze.

Die Frage ist zudem, ob so ein eng gestricktes Regelwerk überhaupt hegerisch und damit fischereibiologisch begründbar ist. Es gibt kein Gewässer, wo für jede Fischart und -größe solch rigide Regelungen hegerisch begründbar sind.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Ob es jetzt besser ist, dass die FPD in Baden-Württemberg es nicht einmal für nötig hielt, auf unsere damalige Anfrage wegen B-W überhaupt zu antworten, oder ob man dann solche inkompetenten Antworten wie in S-H bekommt, muss jeder selber entscheiden:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben...eckschrittlichsten-landesfischereigesetz.html

Nur mal so nebenbei, was die Bundespartei in Person Dirk Niebel (damals noch Generalsekretär) 2009 auf unsere Fragen zur Bundestagswahl geantwortet hat. Die grundsätzlich anglerfreundliche Einstellung der Bundes-FDP haben seine Kollegen in Schleswig Holstein wohl nicht mitbekommen, sowenig wie die in Baden-Württemberg:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben-archiv/september-2009/wahlpruefstein-fdp.html

Die Themen Fischerei und der Angelsport haben für die FDP einen sehr hohen Stellenwert. Probleme in diesen Bereichen werden wir auch künftig aufgreifen, um mögliche Lösungsvorschläge auf politischer Ebende zügig zu erarbeiten und umsetzen zu können.

Die FDP hat sich in dieser Legislaturperiode mit großer Intensität der Belange der deutschen Anglerschaft angenommen. Die Anfragen und Initiativen unserer Fraktion im Deutschen Bundestag zur Angel- und Fischereithematik sind öffentlich zugänglich und können im Einzelnen unter http://fdp-fraktion.de abgerufen werden. In zahlreichen Fischerei-Fachzeitschriften sowie Angelmagazinen wurde währénd der Legislaturperiode breit über das FDP - Engagement in diesem Bereich berichtet.

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die vielfältigen Aktivitäten und Initativen der FDP zur Kormoranproblematik verweisen und hierbei besonders auch auf unsere inhaltliche Unterstützung zu diesem Thema auf europäischer Ebene. Unsere Positionen, die wir mit einem Antrag in den Deutsachen Bundestag eingebracht haben, sind weitgehend von der Regierung übernommen worden -ein schönes Beispiel dafür, dass fachkompetente Oppositionspolitik Regierungshandeln beeinflussen kann. Des Weiteren erinnere ich an unseren aktiven Einsatz im Bereich der Aal - Bewirtschaftungspläne, die nach unserer Einschätzung ein wichtiges Mittel darstellen, um dem Aalsterben in Deutschland zu begegnen. Zur Problematik der Fischgefährdung durch die Kleine Wasserkraft haben wir im Mai diesen Jahres eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, deren Antwort zeigt, dass die heimische Fischfauna in unserem Lande durch Klein- und Kleinstwasserkraftwerke nicht unerheblich bedroht wird.

Sie sehen also, dass die FDP immer ein offenes Ohr für die Anliegen der deutschen Anglerschaft hat.

Die FDP setzt sich für einen möglichst einfachen und unbürokratischen Zugang für am Angelsport interessierte Bürger ein. Der in ganz Deutschland gültige Fischereischein ist nach unsere Einschätzung das geeignete Mittel, die Belange im Bereich Sportfischerei entsprechend zu regeln. Die Schulungskurse zur Erlangung des Fischereischeines beinhalten wichtige Themengebiete wie das Grundwissen zu Fischarten, Fischnahrung, schonungsvolle Fangtechniken sowie ökologische Gewässerkunde und Naturschutzrecht. Die vorbildliche Wissensvermittlung, die die deutschen Angelvereine in diesen Kursen betreiben, stellt eine wichtige Grundlage für eine artgerechte und schonende Befischung unsere Gewässer dar.

Diverse erfolgversprechende Projekte zur Erforschung der heimischen Fischfauna die derzeit in verschiedenen deutschen Fischereiinstituten durchgeführt werden, geben Anlass zur Hoffnung, dass dem Rückgang vieler Fischarten in unserem Lande Einhalt geboten werden kann. Die in Deutschland praktisch ausschließlich von den Angelvereinen auf ehrenamtlicher Basis durchgeführten Fischbesatzmaßnahmen sind ebenfalls für die Wiederauffüllung der Fischbestände unentbehrlich. Das Engagement der vielen Sportangelvereine unseres Landes beim Fischbesatz kann nach Einschätzung der FDP nicht hoch genug gewürdigt werden. In diesem Sinne haben Sie in der Partei der Freien Demokraten auch zukünftig einen verlässlichen Partner.

Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Niebel

Wenn man diese Antworten der Bundes-FDP mit den "Nichtantworten" (B-W) oder komplett inkompetenten Antworten (S-H ) der Landesverbände vergleicht, muss da wohl vom Weg von der Bundes- auf die Landesebenen einiges verloren gegangen sein - das ist nur noch peinlich.....

Zur Antwort der FDP aus S-H selber muss ich mir immer noch alles verkneifen, da ich mich sonst selber sperren müsste, wegen Nettiquette......

Allerdings denke ich schon drüber nach, die Bundes-FDP über die "anglerfreundliche" Politik ihrer Landesverbände zu informieren und ein paar Fragen dazu zu stellen..
 
H

Hanns Peter

Guest
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

Im Sinne des Herrn Hildebrand isses doch ganz einfach: du nimmst deine Tagesausbeute mit und kippst die dann einem Tierpark vor das Pförtnerhäuschen. Ganz simpel.

Super Idee #d Fragt mal bei den Tierparks nach. Bei uns in der Ecke nehmen die von Anglern keine Fische mehr an, da könnten noch Haken im Fisch sein.

@Ralf: Wenn Du den Zynismus aus Deinem Schreiben raus nimmst, ist es Klasse. Auf ein Schreiben, wie Du es im Moment verfasst hast wird der Herr Politiker nicht antworten.
 

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Anfrage an alle Fraktionen im Landtag von Schleswig Holstein

@Ralf: Wenn Du den Zynismus aus Deinem Schreiben raus nimmst, ist es Klasse. Auf ein Schreiben, wie Du es im Moment verfasst hast wird der Herr Politiker nicht antworten.
Will er ja persönlich losschicken, da würd ich es wahrsheinlich noch härter/zynischer formulieren.

Deswegen brauch ich selber ja noch Zeit, bevor ich da ne Anfrage aus der Redaktion rausschicke dazu..

Sonst wär das auch eine garantierte "Nichtantwort" bei meinem momentanen Gemütszustand in dieser Frage bezüglich der FDP...
;-))
 
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