Andere Gesetze am Forellenteich?

ad1965

New Member
Hallo zusammen,

ich bin hier ganz neu und hatte in diesem Urlaub wieder Interesse am Angeln gefunden. Nun möchte ich im Herbst hier in Niedersachsen die Fischerprüfung ablegen.

Jetzt hörte ich von einem Forellenteich, dass dort fast alle Angler gar keinen Schein hätten und nur beim Besitzer eine Tageskarte lösen würden. Auf Nachfrage sagte mir der Besitzer des Teiches, dass ich bei ihm ohne Schein angeln könne. Ich würde dadurch kein Risiko eingehen, alles sei ok.

Kann das sein? Kann ich mich da wirklich guten Gewissens hinsetzen? Gelten bei einem solchen "Forellenpuff" andere Regeln, bzw. werden sie dort nicht kontrolliert?

Mein Bauch sagt ja, dass ich noch die paar Wochen bis zur Prüfung warten solle?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Axel
 

Fischer2008

Member
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Hy Axel
ich mache auch jetzt die fischerprüfung in NRW und davor bin ich aucgh regelmäßig zum forellenpuff gefahren und hatte auch keinen schein aber es gibt manche forellenpuffs die sagen das es in ihrem teich pflicht ist aber das ist nicht an allen teichen so der pächter kann sich das aussuchen was er macht .....bei den meisten ist das sso das du dort ohen schein ageln kannst weil die keine lust haben jeden einzelnen angler zu überprüfen und so auch mehr geld amchen weil nicht jeder hat nen schein ....
Mit freundlichem Gruß Marvin
 

Lümmy

Member
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Ich weiß ja nicht wie die rechtliche Regelung bei Euch ist, aber so kann ich die Sache nicht ganz glauben...

Soweit ich weiß brauchst du an jedem Gewässer nen Jahresfischereischein mit gültiger Marke. Es sei denn es ist ein Privatgewässer mit ner maximal Größe von 75 m²...

So hab ich das Erinnerung. Sicher bin ich mir zwar nicht mehr ganz genau mit der Größe. Aber ohne Schein kein Angeln und das auch am Forellensee. Korrigiert mich bitte wenn ich falsch liege!

Hier bei uns hat das Ordnungsamt langsam gemerkt, dass sie am Forellensee richtig Geld machen können, da viele dort keinen Schein haben. Die Kontrollen nehmen ständig zu.

Ich würde an deiner Stelle warten bis du den Schein hast!

Gruß Kim
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Moin

Das Niedersächsische Fischereigesetz sagt dazu im §57 Abs.1 aus, dass zur Ausübung des Fischfangs neben dem Fischereierlaubnisschein (das ist die Angelkarte, die man für das jeweilige Gewässer braucht) nur ein Fischereischein oder der Personalausweis mitzuführen ist. D.h., das ein Personalausweis völlig zureicht - dem Bewirtschafter bleibt es allerdings freigestellt (die meisten Angelvereine aber auch manche "Forellenpuffbesitzer" fordern an ihren Gewässern zur Ausübung der Fischerei den Fischereischein) ob er einen Fischereischein verlangt oder nicht....


Hierzu gilt es aber zu beachten, dass die Reglungen in jedem Bundesland anders sind !!!, dies gilt also nur für Gewässer in Niedersachsen.

|wavey:
 
S

Schleie74

Guest
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Ganz gleich wo du in Deutschland angelst , ohne Schein läuft nichts!Da ist es auch egal ob findige Seebesitzer meinen in Privatseen gelten andere Regeln...
Alle Fische unterliegen dem Fischereigesetz!
Das kann Schwarzangler bis zu 4000 Euro kosten und lohn echt nicht...
Paule:Das oder würde ich durch ein "und" ersetzen.
Ich weis nicht wo du diesen Auszug her hast aber das man nur mit einem Perso. angeln darf wäre echt mal was neues.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Ganz gleich wo du in Deutschland angelst , ohne Schein läuft nichts!Da ist es auch egal ob findige Seebesitzer meinen in Privatseen gelten andere Regeln...
Alle Fische unterliegen dem Fischereigesetz!
Das kann Schwarzangler bis zu 4000 Euro kosten und lohn echt nicht...


Was soll man daraus nun schließen|kopfkrat

Was fürn Schein? den Fischereischein oder Erlaubnisschein oder auch Geldschein#c
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Paule:Das oder würde ich durch ein "und" ersetzen.
Ich weis nicht wo du diesen Auszug her hast aber das man nur mit einem Perso. angeln darf wäre echt mal was neues.

Na dann lese dir doch einfach das entsprechende Fischereigesetz durch, bevor du hier solch einen Unsinn schreibst..#d
 
S

Schleie74

Guest
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Den Fischereischein!
Um den gehts ja auch...
Das du die Erlaubnisskarte nur mit gültigen Fischereischein bekommst dürfte klar sein ;)
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Das du die Erlaubnisskarte nur mit gültigen Fischereischein bekommst dürfte klar sein ;)

Das ist in jedem Bundesland anders geregelt, nur weil das bei euch so ist, muss das nicht woanders auch so sein...
Also erst informieren und dann tippen...
 

Stefan6

AF-SH
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Fischereierlaubnisschein, Fischereischein

§ 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.
(2) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:
1. bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten,
2. bei Fischereiwettbewerben und Prüfungen, die von einer anerkannten Vereinigung von Sportfischern (§ 54 Abs. 1) oder einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 54 Abs. 3) veranstaltet werden.

Auszug aus: http://www.angeltreff.org/gesetze/deutschland/niedersachsen/ns_fischereigesetz.html
 
S

Schleie74

Guest
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Ok dann muss ich das zurücknehmen!
Der Auszug ist zwar von 78 aber wenn der noch so gilt,war ich im Unrecht!
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Fischereierlaubnisschein, Fischereischein

§ 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.
(2) Ein Fischereierlaubnisschein ist nicht erforderlich:
1. bei Anwesenheit des Berechtigten oder eines Beauftragten des Berechtigten,
2. bei Fischereiwettbewerben und Prüfungen, die von einer anerkannten Vereinigung von Sportfischern (§ 54 Abs. 1) oder einem anerkannten Landesfischereiverband (§ 54 Abs. 3) veranstaltet werden.

Auszug aus: http://www.angeltreff.org/gesetze/deutschland/niedersachsen/ns_fischereigesetz.html

Danke Stefan!
Es genügt eben nicht wenn man nur Teile eines Textes zitiert!
So Paule und nun frag ich dich wer recht hat?
Gerade du als Verteidiger der ordentlich gemachten Fischereiprüfung solltest sie eventuell noch mal neu machen.
Schreibt zu allem seinen senf und weis selbst nichts...
Ich möchte wissen was der Threateröffner denken soll wenn er plötzlich auf Grund solcher Aussagen tausende Euro abdrücken muss?

Entschuldige bitte aber hast du eine Lese- oder Verständnisschwäche#c

Wo in dem Gesetz steht etwas gegenteiliges zu dem, was ich geschrieben habe?|uhoh:
 

hotte50

born to fish
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

nicht aufregen, Fischpaule....

Pseudowissen ist eine weit verbreitete Eigenart und überall anzutreffen...;)

wie schreibt er doch:
Schreibt zu allem seinen senf und weis selbst nichts...
 
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

hört doch einfach auf son scheiß von euch zu geben.
Genau, was soll denn der Trööteröffner denken...
was für Blinsen hier rumirren...und das nutzen um einen kleinen Machtkampf auszutragen.
Du weißt das nicht und du das nicht..Leute...
Die letzten Postings waren einfach nur dumm...
Peinlich. Aber ohne Ende...
Und nun helft dem 1965er lieber, anstatt euren Gartenzaunkrieg hier fortzusetzen...

Bolle
 
S

Schleie74

Guest
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Ich hatte mich verlesen.
Kommt vor und wie gesagt du scheinst recht zu haben!
 

Fischpaule

Karpfendompteur
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Ok dann muss ich das zurücknehmen!
Der Auszug ist zwar von 78 aber wenn der noch so gilt,war ich im Unrecht!

Nu guck, es ist durchgedrungen....;)#6

Ich weiß, das das ganze Durcheinander mit den Fischereigesetzen durch die Landesreglungen kaum noch überschaubar ist, da hilft nur das genaue lesen der einzelnen Gesetze...

|wavey:
 
Zuletzt bearbeitet:

ad1965

New Member
AW: Andere Gesetze am Forellenteich?

Ich finde das Ergebnis dieser Diskussion sehr erstaunlich - und persönlich natürlich positiv!

DENN: egal wo mal liest oder sich mit Leuten unterhält wird die Grundannahme vertreten, dass man zum Angeln grundsätzlich - ähnlich dem Führerschein - eine gestzliche Befähigung vorweisen muss. Zusätzlcih dann natürlich die Erlaubnis des Besitzers/Pächters.

Es lebe der deutsche Föderalismus.....#q

Nun verstehe ich auch die Aussage des Pächters, dass bei ihm fast alle Leute keinen Fischereischein hätten. Dies hätte doch auf Dauer nicht gutgehen können, wenn es tatsächlich rechtswidrig wäre?

Hm, dann komme ich ja vielleicht doch noch vor Ablegen der Prüfung zum Angeln. Wobei ich die Prüfung in jedem Fall trotzdem machen werde!

Es sei denn, jemand findet jetzte ein (Bundes-) Gesetz welches der o.g. Regelung widerspricht....

Gruß

Axel
 
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