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Gesetzentwurf zur Änderung des Landesfischereigesetzes in S-H
So langsam wird es ernst bei uns hier oben an der Küste, denn am kommenden Mittwoch kommt die geplante Änderung zum Landesfischereigesetz im Landtag zur Abstimmung.
http://www.landtag.ltsh.de/…/…/00600/drucksache-19-00677.pdf
Zum Glück ist aus dem ursprünglichen Entwurf in der jetzt zur Abstimmung kommenden Version nicht mehr alles enthalten, u.a. ist die elektronische Überwachung gestrichen worden. So hat unser Austausch mit dem Ministerium und der Datenschutzbeauftragten des Landes hier nachweisbar zum Erfolg geführt.
Zu Beginn des Jahres wurden verschiedene Verbände und Organisationen zur Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des LFischG aufgefordert. So haben wir als gemeinsame Erklärung der WiSH e.V., der EgoH und dem Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe e.V. eine Stellungnahme beim Ministerium eingereicht.
Nachlesen könnt Ihr die gemeinsame Stellungnahme unter dem nachstehenden Link:
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01148.pdf
Wir denken, dass der jetzige – am Mittwoch im Landtag zur Abstimmung kommende - Änderungsantrag der CDU, der Grünen und der FDP über das „Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes und des Naturschutzgesetzes“ zumindest eine akzeptable Kompromisslösung darstellt.
Insbesondere die Änderung des §39 Absatz 1 Nummer 3 freut uns besonders, denn das war ein langwieriges Thema. Im Gesetzentwurf ist das grundsätzliche „Catch & Release“ Verbot gestrichen worden. Zukünftig heißt es im Gesetz „Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten (…) 3.das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein nur auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist“. Der Begriff „Catch & Release“ wurde gestrichen sowie das Wort „nur“ eingefügt. Ich denke, damit ist uns in der Zukunft eine selektivere Entnahme möglich und eine nachhaltigere Fischerei möglich. Beim „Runden Tisch der Angelfischerei“ am 14.März 2018 waren wir die einzigen, die für eine Änderung des §39 die Notwendigkeit sahen und umso mehr freuen wir uns, dass man unserer Argumentation gefolgt ist. An dieser Stelle möchten wir uns ganz besonders bei Dennys Bornhöft von der FDP für die Unterstützung und den fairen und zugleich konstruktiven Austausch bedanken. Danke Dennys!
Selbstverständlich gilt unser Dank allen Beteiligten, so auch der CDU (Klaus Jensen) und den Grünen (Bernd Voß) in Schleswig- Holstein sowie den Mitarbeitern im MELUND. Vielen Dank, dass die Probleme und Sorgen der Meeresangler und der Beschäftigten im Angeltourismus gehört worden.
Auch andere Verbände haben eine Stellungnahme eingereicht, so zum Beispiel der Landesfischereiverband S-H. Herr Marckwardt, der Vorsitzende des Verbandes und bekanntermaßen kein Freund von uns Anglern, befürwortet den Gesetzentwurf und macht sich lediglich Sorgen, dass „seine“ Berufsfischer über geänderte Verordnungen neue Beschränkungen auferlegt bekommen könnten. Wir hoffen, dass auch Herr Marckwardt eines Tages erkennen wird, dass wir Angler und die Berufsfischer in einem Boot sitzen. So wie es bereits viele seiner Kollegen erkannt haben und unsere Initiative unterstützen. Als Beispiel sei hier der Deutsche Fischereitag in Lübeck genannt.
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01000/umdruck-19-01022.pdf
Und der NABU? Auch der NABU hat sich zu Wort gemeldet. Einmal mehr fehlen Fakten und es wird einfach mal wieder pauschal gegen uns böse Angler geschossen. Die Kontrollen sind laut NABU nicht ausreichend, die Dorschangelei hat kommerzielle Ausmaße angenommen und Strafen müssen abschreckend wirken. Ja Herr Heydemann, der NABU glänzt mal wieder mit populistischen Äußerungen ohne Fakten gegen Angler. Das sind wir aber hier in S-H bereits von Ingo Ludwichowski gewohnt.
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01138.pdf
Der Landesnaturschutzbeauftragte Holger Gerth hat keine Bedenken zur Änderung geäußert, aber immerhin sachlich geschrieben.
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01139.pdf
Der BUND wünscht sich schärfere Kontrollen, die Fangbeschränkungen sind auch nicht ausreichend, um eine schnelle Bestandserholung bei Dorsch und Aal zu ermöglichen und Strafen müssen weh tun. Ach Frau Sudhaus, kümmern Sie sich doch bitte mal um wichtige Themen!
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01140.pdf
Zu guter Letzt die Stellungnahme des LSFV SH! Wir haben lange überlegt, ob wir diese Stellungnahme kommentieren wollen- wir denken aber, dass es richtig ist, diese Stellungnahme uns ein wenig genauer anzuschauen. Schließlich soll das die Stellungnahme der „Anglervertretung in S-H“ darstellen. Wir fragen uns hauptsächlich, warum der LSFV S-H eine Laichschonzeit für Dorsche für uns Angler auf Landesebene erwähnt? Artenschutz? Seit wann steht der Dorsch eigentlich auf der „Roten Liste“ und ist vom Aussterben bedroht? Ansonsten unterstützt der LSFV SH jede Ausweitung der Fischereiaufsicht. Also auch der vollständigen (elektronischen) Überwachung von uns Anglern?
Interessant ist der zweite Teil der Stellungnahme, der deutlich über die angedachten Änderungen hinaus geht. Man bringt hier verschiedene Punkte ein, die keinen Zusammenhang zur geplanten Änderung des LFischG erkennen lassen. U.a. geht es hierbei auch um die gewerblichen Angelteiche, aber auch um Ausnahmeregelungen für Erwerbsfischer. Lesen wir uns die Stellungnahme durch, so gibt es an nahezu jedem Paragraphen Änderungsbedarf- dabei ist das Landesfischereigesetz seit Jahren gültig. Der Vorschlag zur Änderung des § 27 Abs. 2 hat uns aufhorchen lassen! In der Stellungnahme des LSFV SH heißt es hierzu „Für die Beleihung von Verbänden mit der Durchführung der Fischereischeinprüfung wird angeregt, Qualitätskriterien festzulegen. Die aktuelle Formulierung „von den Fischereiverbänden“ ist ohne Qualitäts- oder sonstige Kriterien nicht sachgerecht. „Verband" ist kein Rechtsbegriff, sondern ein selbstgewählter Name, den sich ein Verein jedweder Größe selbst geben kann. Drei Personen reichen nach der Gründung zur Existenz, § 73 BGB. Sinnvoll wäre daher etwa, zur Beleihung Kriterien wie die Verbandsklagebefugnis oder die Anwesenheit von Unterorganisationen in mindestens der Hälfte der schleswig-holsteinischen Kreise zu verlangen.“
Da die Fischereischeinprüfung grundsätzlich auch eine Einnahmequelle bei Verbänden und Vereinen darstellt, überrascht uns der aktuelle Vorschlag nicht wirklich. So gab es ja in Baden- Württemberg in diesem Jahr ein Urteil zur Fischereischeinprüfung und ich S-H gibt es ja auch noch den Anglerverband Schleswig- Holstein. Will man sich hier eine bessere Position erschleichen? Ich hoffe nicht, dass die Politik in S-H hier Änderungsbedarf sieht, denn gerade ein gesunder Wettbewerb sichert doch einen Qualitätsstandard!
Einen Bericht zum Urteil in Ba- Wü könnt Ihr gerne bei Netzwerk Angeln unter https://www.netzwerk-angeln.de/…/126-fischereischeinkurse-i…
nachlesen. Ja, und auch zum §39 (3) hat der LSFV SH noch Stellung bezogen. Sah man im März noch keinen Änderungsbedarf und unser Vorschlag fand beim „Runden Tisch“ keine Unterstützung durch den Verband, so hat man im Nachhinein dann anscheinend doch noch erkannt, dass unsere Ausführungen zu diesem Thema nicht so falsch gewesen sein können und die jetzige Formulierung zur Verunsicherung bei den Anglern führt. Lesen wir uns also jetzt – im Jahre 2018 – die Stellungnahme zum Landesfischereigesetz aus dem Jahre 2011 durch, fragen wir uns wirklich, warum SIEBEN Jahre später so viele Punkte fraglich und verbesserungswürdig erscheinen. Hat man sich im Verband jetzt erst mit dem Landesfischereigesetz aus dem Jahre 2011 auseinandergesetzt? Oder hat man sieben Jahre für die Stellungnahme benötigt?
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01147.pdf
Also, an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die CDU, FDP und die Grünen- wir hoffen jetzt auf Mittwoch, dass der Landtag diese Änderungen so beschießt!
So langsam wird es ernst bei uns hier oben an der Küste, denn am kommenden Mittwoch kommt die geplante Änderung zum Landesfischereigesetz im Landtag zur Abstimmung.
http://www.landtag.ltsh.de/…/…/00600/drucksache-19-00677.pdf
Zum Glück ist aus dem ursprünglichen Entwurf in der jetzt zur Abstimmung kommenden Version nicht mehr alles enthalten, u.a. ist die elektronische Überwachung gestrichen worden. So hat unser Austausch mit dem Ministerium und der Datenschutzbeauftragten des Landes hier nachweisbar zum Erfolg geführt.
Zu Beginn des Jahres wurden verschiedene Verbände und Organisationen zur Stellungnahme zu den geplanten Änderungen des LFischG aufgefordert. So haben wir als gemeinsame Erklärung der WiSH e.V., der EgoH und dem Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe e.V. eine Stellungnahme beim Ministerium eingereicht.
Nachlesen könnt Ihr die gemeinsame Stellungnahme unter dem nachstehenden Link:
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01148.pdf
Wir denken, dass der jetzige – am Mittwoch im Landtag zur Abstimmung kommende - Änderungsantrag der CDU, der Grünen und der FDP über das „Gesetz zur Änderung des Landesfischereigesetzes und des Naturschutzgesetzes“ zumindest eine akzeptable Kompromisslösung darstellt.
Insbesondere die Änderung des §39 Absatz 1 Nummer 3 freut uns besonders, denn das war ein langwieriges Thema. Im Gesetzentwurf ist das grundsätzliche „Catch & Release“ Verbot gestrichen worden. Zukünftig heißt es im Gesetz „Im Rahmen der ordnungsgemäßen Fischerei sind insbesondere verboten (…) 3.das Fischen mit der Handangel, das von Vornherein nur auf das Zurücksetzen von gefangenen Fischen ausgerichtet ist“. Der Begriff „Catch & Release“ wurde gestrichen sowie das Wort „nur“ eingefügt. Ich denke, damit ist uns in der Zukunft eine selektivere Entnahme möglich und eine nachhaltigere Fischerei möglich. Beim „Runden Tisch der Angelfischerei“ am 14.März 2018 waren wir die einzigen, die für eine Änderung des §39 die Notwendigkeit sahen und umso mehr freuen wir uns, dass man unserer Argumentation gefolgt ist. An dieser Stelle möchten wir uns ganz besonders bei Dennys Bornhöft von der FDP für die Unterstützung und den fairen und zugleich konstruktiven Austausch bedanken. Danke Dennys!
Selbstverständlich gilt unser Dank allen Beteiligten, so auch der CDU (Klaus Jensen) und den Grünen (Bernd Voß) in Schleswig- Holstein sowie den Mitarbeitern im MELUND. Vielen Dank, dass die Probleme und Sorgen der Meeresangler und der Beschäftigten im Angeltourismus gehört worden.
Auch andere Verbände haben eine Stellungnahme eingereicht, so zum Beispiel der Landesfischereiverband S-H. Herr Marckwardt, der Vorsitzende des Verbandes und bekanntermaßen kein Freund von uns Anglern, befürwortet den Gesetzentwurf und macht sich lediglich Sorgen, dass „seine“ Berufsfischer über geänderte Verordnungen neue Beschränkungen auferlegt bekommen könnten. Wir hoffen, dass auch Herr Marckwardt eines Tages erkennen wird, dass wir Angler und die Berufsfischer in einem Boot sitzen. So wie es bereits viele seiner Kollegen erkannt haben und unsere Initiative unterstützen. Als Beispiel sei hier der Deutsche Fischereitag in Lübeck genannt.
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01000/umdruck-19-01022.pdf
Und der NABU? Auch der NABU hat sich zu Wort gemeldet. Einmal mehr fehlen Fakten und es wird einfach mal wieder pauschal gegen uns böse Angler geschossen. Die Kontrollen sind laut NABU nicht ausreichend, die Dorschangelei hat kommerzielle Ausmaße angenommen und Strafen müssen abschreckend wirken. Ja Herr Heydemann, der NABU glänzt mal wieder mit populistischen Äußerungen ohne Fakten gegen Angler. Das sind wir aber hier in S-H bereits von Ingo Ludwichowski gewohnt.
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01138.pdf
Der Landesnaturschutzbeauftragte Holger Gerth hat keine Bedenken zur Änderung geäußert, aber immerhin sachlich geschrieben.
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01139.pdf
Der BUND wünscht sich schärfere Kontrollen, die Fangbeschränkungen sind auch nicht ausreichend, um eine schnelle Bestandserholung bei Dorsch und Aal zu ermöglichen und Strafen müssen weh tun. Ach Frau Sudhaus, kümmern Sie sich doch bitte mal um wichtige Themen!
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01140.pdf
Zu guter Letzt die Stellungnahme des LSFV SH! Wir haben lange überlegt, ob wir diese Stellungnahme kommentieren wollen- wir denken aber, dass es richtig ist, diese Stellungnahme uns ein wenig genauer anzuschauen. Schließlich soll das die Stellungnahme der „Anglervertretung in S-H“ darstellen. Wir fragen uns hauptsächlich, warum der LSFV S-H eine Laichschonzeit für Dorsche für uns Angler auf Landesebene erwähnt? Artenschutz? Seit wann steht der Dorsch eigentlich auf der „Roten Liste“ und ist vom Aussterben bedroht? Ansonsten unterstützt der LSFV SH jede Ausweitung der Fischereiaufsicht. Also auch der vollständigen (elektronischen) Überwachung von uns Anglern?
Interessant ist der zweite Teil der Stellungnahme, der deutlich über die angedachten Änderungen hinaus geht. Man bringt hier verschiedene Punkte ein, die keinen Zusammenhang zur geplanten Änderung des LFischG erkennen lassen. U.a. geht es hierbei auch um die gewerblichen Angelteiche, aber auch um Ausnahmeregelungen für Erwerbsfischer. Lesen wir uns die Stellungnahme durch, so gibt es an nahezu jedem Paragraphen Änderungsbedarf- dabei ist das Landesfischereigesetz seit Jahren gültig. Der Vorschlag zur Änderung des § 27 Abs. 2 hat uns aufhorchen lassen! In der Stellungnahme des LSFV SH heißt es hierzu „Für die Beleihung von Verbänden mit der Durchführung der Fischereischeinprüfung wird angeregt, Qualitätskriterien festzulegen. Die aktuelle Formulierung „von den Fischereiverbänden“ ist ohne Qualitäts- oder sonstige Kriterien nicht sachgerecht. „Verband" ist kein Rechtsbegriff, sondern ein selbstgewählter Name, den sich ein Verein jedweder Größe selbst geben kann. Drei Personen reichen nach der Gründung zur Existenz, § 73 BGB. Sinnvoll wäre daher etwa, zur Beleihung Kriterien wie die Verbandsklagebefugnis oder die Anwesenheit von Unterorganisationen in mindestens der Hälfte der schleswig-holsteinischen Kreise zu verlangen.“
Da die Fischereischeinprüfung grundsätzlich auch eine Einnahmequelle bei Verbänden und Vereinen darstellt, überrascht uns der aktuelle Vorschlag nicht wirklich. So gab es ja in Baden- Württemberg in diesem Jahr ein Urteil zur Fischereischeinprüfung und ich S-H gibt es ja auch noch den Anglerverband Schleswig- Holstein. Will man sich hier eine bessere Position erschleichen? Ich hoffe nicht, dass die Politik in S-H hier Änderungsbedarf sieht, denn gerade ein gesunder Wettbewerb sichert doch einen Qualitätsstandard!
Einen Bericht zum Urteil in Ba- Wü könnt Ihr gerne bei Netzwerk Angeln unter https://www.netzwerk-angeln.de/…/126-fischereischeinkurse-i…
nachlesen. Ja, und auch zum §39 (3) hat der LSFV SH noch Stellung bezogen. Sah man im März noch keinen Änderungsbedarf und unser Vorschlag fand beim „Runden Tisch“ keine Unterstützung durch den Verband, so hat man im Nachhinein dann anscheinend doch noch erkannt, dass unsere Ausführungen zu diesem Thema nicht so falsch gewesen sein können und die jetzige Formulierung zur Verunsicherung bei den Anglern führt. Lesen wir uns also jetzt – im Jahre 2018 – die Stellungnahme zum Landesfischereigesetz aus dem Jahre 2011 durch, fragen wir uns wirklich, warum SIEBEN Jahre später so viele Punkte fraglich und verbesserungswürdig erscheinen. Hat man sich im Verband jetzt erst mit dem Landesfischereigesetz aus dem Jahre 2011 auseinandergesetzt? Oder hat man sieben Jahre für die Stellungnahme benötigt?
http://www.landtag.ltsh.de/…/umd…/01100/umdruck-19-01147.pdf
Also, an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an die CDU, FDP und die Grünen- wir hoffen jetzt auf Mittwoch, dass der Landtag diese Änderungen so beschießt!