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Moin liebe Angelfreunde,
zum Jahresbeginn eine wichtige Info für alle Meeresangler in Schleswig- Holstein.
Zum 01. Januar 2019 gibt es Änderungen in der „Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO).“
Mit der Allgemeinverfügung vom 07. Dezember 2016 wurden in der Ostsee die Mindestmaße
für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche nach § 2 KüFO sowie die Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung war bis zum 31.Dezember 2018 befristet.
Mit der aktuellen Änderung der KüFVO vom 03. Dezember 2018 – Veröffentlichung am 27.Dezember 2018; Inkrafttreten zum 01. Januar 2019 – gelten wieder Mindestmaße und Schonzeiten für diese Fischarten!
Mindestmaße Ostsee:
Wittling: 23 cm
Flunder: 25 cm
Kliesche: 23 cm
Hering: 11 cm
Schonzeiten:
Weibliche Scholle und weibliche Flunder jeweils vom 01. Februar bis 30. April eines Jahres.
Zudem gibt es eine Änderung in der Formulierung zum Fischschonbezirk vor der Ausmündung der Schlei.
Die aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße für die für Angler interessanten Fischarten sowie die Änderungen zur Schlei haben wir Euch in der Anlage beigefügt.
Bitte beachtet diese Änderungen bei Euren kommenden Angeltouren!
Wir wünschen Euch ein erfolgreiches Angeljahr 2019 und viel Spaß an unseren Küsten. Wir sehen uns!
Quelle: Anglerdemo
zum Jahresbeginn eine wichtige Info für alle Meeresangler in Schleswig- Holstein.
Zum 01. Januar 2019 gibt es Änderungen in der „Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO).“
Mit der Allgemeinverfügung vom 07. Dezember 2016 wurden in der Ostsee die Mindestmaße
für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche nach § 2 KüFO sowie die Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung war bis zum 31.Dezember 2018 befristet.
Mit der aktuellen Änderung der KüFVO vom 03. Dezember 2018 – Veröffentlichung am 27.Dezember 2018; Inkrafttreten zum 01. Januar 2019 – gelten wieder Mindestmaße und Schonzeiten für diese Fischarten!
Mindestmaße Ostsee:
Wittling: 23 cm
Flunder: 25 cm
Kliesche: 23 cm
Hering: 11 cm
Schonzeiten:
Weibliche Scholle und weibliche Flunder jeweils vom 01. Februar bis 30. April eines Jahres.
Zudem gibt es eine Änderung in der Formulierung zum Fischschonbezirk vor der Ausmündung der Schlei.
Die aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße für die für Angler interessanten Fischarten sowie die Änderungen zur Schlei haben wir Euch in der Anlage beigefügt.
Bitte beachtet diese Änderungen bei Euren kommenden Angeltouren!
Wir wünschen Euch ein erfolgreiches Angeljahr 2019 und viel Spaß an unseren Küsten. Wir sehen uns!
Quelle: Anglerdemo