Änderung der Küstenfischereiverordnung - KüFVO

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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Moin liebe Angelfreunde,

zum Jahresbeginn eine wichtige Info für alle Meeresangler in Schleswig- Holstein.

Zum 01. Januar 2019 gibt es Änderungen in der „Landesverordnung über die Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern (Küstenfischereiverordnung - KüFVO).“

Mit der Allgemeinverfügung vom 07. Dezember 2016 wurden in der Ostsee die Mindestmaße
für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche nach § 2 KüFO sowie die Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO aufgehoben. Diese Allgemeinverfügung war bis zum 31.Dezember 2018 befristet.

Mit der aktuellen Änderung der KüFVO vom 03. Dezember 2018 – Veröffentlichung am 27.Dezember 2018; Inkrafttreten zum 01. Januar 2019 – gelten wieder Mindestmaße und Schonzeiten für diese Fischarten!

Mindestmaße Ostsee:
Wittling: 23 cm
Flunder: 25 cm
Kliesche: 23 cm
Hering: 11 cm

Schonzeiten:
Weibliche Scholle und weibliche Flunder jeweils vom 01. Februar bis 30. April eines Jahres.
Aenderungen KueFVO_2019_1.jpg Aenderungen KueFVO_2019_2.jpg Aenderungen KueFVO_2019_3.jpg
Zudem gibt es eine Änderung in der Formulierung zum Fischschonbezirk vor der Ausmündung der Schlei.
Aenderungen KueFVO_2019_4.jpg
Die aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße für die für Angler interessanten Fischarten sowie die Änderungen zur Schlei haben wir Euch in der Anlage beigefügt.

Bitte beachtet diese Änderungen bei Euren kommenden Angeltouren!

Wir wünschen Euch ein erfolgreiches Angeljahr 2019 und viel Spaß an unseren Küsten. Wir sehen uns!

Quelle: Anglerdemo
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Es kann natürlich sein, dass noch eine Allgemeinverfügung kommen wird, die die Schonzeiten/ Mindestmaße wieder aufhebt. Aktuell ist jedoch noch nichts veröffentlicht, so dass die KüFVO für uns gilt. Sollte es eine Allgemeinverfügung geben, werden wir die natürlich sofort veröffentlichen und Euch informieren!
 
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Gelöschte Mitglieder 12701

Guest
Update zur KüFVO in Schleswig- Holstein: Allgemeinverfügung bis 31.Dezember 2020 verlängert!

Wir Angler sollen uns an geltendes Recht halten, aber anscheinend werden Informationen nur zögerlich veröffentlicht!

Erst einmal haben wir uns heute die Seite des Ministeriums auf der Suche nach einer neuen Allgemeinverfügung zur KüFVO mal genauer angeschaut. Das LFischG hier in SH wurde im Oktober 2018 geändert, doch die aktuelle Fassung steht beim MELUND noch nicht zum Download bereit. Ebenso nicht die neue Fassung der KüfVO. Laut der Seite vom MELUND haben wir auch noch ein Baglimit von 5 (3). Hätte man nicht darauf hinweisen müssen, dass seit 01. Januar 2019 ein Baglimit von 7 Dorschen pro Angler pro Tag gilt? Jetzt kann man zwar sagen, dass heute erst der 07. Januar ist, aber die hatten seit Oktober Zeit diesen Hinweis einzubauen. Darf so eine Verzögerung stattfinden?

Naja, die dürfen das wohl.

Zur Allgemeinverfügung können wir heute nach einer ausführlichen Recherche sagen, dass die anscheinend tatsächlich bis 2020 verlängert wurde. In einem Amtsblatt aus 2018 findet man auf Seite 3 (an 15. Position in diesem Amtsblatt) diesen dezenten Hinweis, siehe beigefügte Anlage.

Verlaengerung Allgemeinverfügung KüfVO_2020.JPG

Das zeigt einmal mehr, wie kompliziert unsere Regelungen für Angler sind. Behörden kommen mit Veröffentlichungen nicht mehr hinterher, der Angler als Laie muss sich die Gesetze selber im Netz raussuchen und darf im Zweifel bezahlen.

Wir müssen diese ganzen Regelungen befolgen, aber uns im Netz die Gesetze zusammensuchen und können uns nicht einmal mehr auf die Veröffentlichungen der verantwortlichen Stellen verlassen?

Stellt Euch mal folgende Situation vor. Ihr fahrt mit 50 Km/h durch eine Ortschaft und werdet geblitzt. Zwei Wochen später kommt der Bußgeldbescheid- ihr ward zu dem Zeitpunkt 20 Km/h zu schnell. Auf Euren Widerspruch hin, erklärt Euch die zuständige Behörde in ihrer Ablehnung, dass dort seit 4 Monaten Tempo 30 gilt. Das wurde vor drei Monaten in einem Amtsblatt veröffentlicht, doch die Schilder kommen erst im nächsten Monat. Was würde das für einen Aufschrei geben! Alle Medien würden sich auch ohne Sommerloch auf dieses Thema stürzen, doch mit uns Anglern kann man das anscheinend machen.

Also, Kommando zurück- die Mindestmaße für Flunder, Hering, Wittling und Kliesche nach § 2 KüFO sowie die Schonzeiten für weibliche Scholle, weibliche Flunder, Steinbutt und Glattbutt nach § 2 KüFO sind gemäß der Verlängerung der Allgemeinverfügung aufgehoben!

Sorry für die Verwirrungen, jedoch prüfen wir regelmäßig die Veröffentlichungen und versuchen Euch die Änderungen zeitnah mitzuteilen. Auf ein Versteckspiel bei Verordnungen waren wir bisher nicht vorbereitet.

Also, Petri Heil und bis bald an der Küste!
 

Meefo 46

Well-Known Member
Moin .

Danke für eure Informationen ,aber wenn ihr euch nicht kümmern würdet wer dann.also noch mal Danke .
 
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