Absolutes indirektes Fischereiverbot!

Tach auch liebe Sportskammeraden!



Gerade komme ich von einem lehrreichen Versuch mein teuer erkauftes Recht auf Küstenangeln in Mecklenburg – Vorpommern auszuüben zurück.

Mike und ich hatten den Entschluss gefasst an die Küste zu fahren und es mit Brandungsangelei zu versuchen. Ein Blick auf die Landkarte, auf Poel südlich von Timmendorf Strand sieht `s doch gut aus, also hin da. Als wir ankamen war es schon dunkel was ja eigentlich kein Problem darstellt. Nachdem wir erfolglos die Nacht lang unsere Würmer gebadet hatten stellten wir bei Sonnenaufgang fest das wir ja eigentlich gegen die Fischerei -Ordnung verstoßen, denn in Absatz 3 steht das ein Mindestabstand zu Fanggeräten der Berufsfischerei von 100 Metern einzuhalten ist. Links 75 Meter weiter standen eine Reihe Pfähle im Wasser, offensichtlich ein Stellnetz. Rechts 125 Meter weiter das Gleiche. Und, wie wir nach einer Uferbegehung feststellten zieht sich dieses Vorgehen von Timmendorf Strand rund herum um den gesamten südlichen Teil von Poel. Alle 200 Meter ein Stellnetz. Also ein absolutes indirektes Fischereiverbot für Sportangler, ausgesprochen von einem Berufsfischer. Den Teil Poels nördlich von Timmendorf Strand haben wir nicht in Augenschein genommen.


Ich möchte den geneigten Leser hier bitten von Beileidsbekundungen und ähnlichen Antworten abzusehen und statt dessen ähnliche Erfahrungen in diesen Tread zu posten damit wir mal eine rot / grün Linie entlang unserer Küste zeichnen und einsehen können welche Strände denn nun wirklich mit dem Erwerb einer Sportfischereierlaubnis für die Küstengewässer des Landes Mecklenburg – Vorpommern beangelt werden können. Ob gegen diese Praxis der Berufsfischerei etwas unternommen werden kann ist sicher schwierig zu sagen. Dem Ziel die Küste als touristische Attraktion zu verkaufen ist kann diese Praxis sicherlich nicht dienlich sein.



Lasst euch den Spaß nicht vermiesen !



Petri Heil

Jens
 
S

sundeule

Guest
AW: Absolutes indirektes Fischereiverbot!

...vielleicht kein Beileid aber ein aus eigener Erfahrung gespeistes Mitgefühl.
Auf Nord-Rügen ist es häufig genauso. Im Frühjahr ist die Steiküste oft "Mefodicht" vernetzt. Die Netze liegen manchmal nur 20/3o m vom Ufer weg.
Eine Handhabe gibt es leider nicht, da in Meck-Pomm lediglich der Abstand zu Seebrücken, nicht aber zum Ufer geregelt ist.
 
AW: Absolutes indirektes Fischereiverbot!

Zwischen Groß Schwansee und Boltenhagen, in der Lübecker Bucht sieht es genau so aus. Gerade im Frühjahr ist dort oft wegen den vielen Netzen kein gutes angeln möglich.
Aber warum fahrt ihr nach Poel, is doch nun wirklich keine gute Strecke zum Brandungsangeln, erst recht nicht im Sommer. Zu sandig eigentlich besser im Herbst für Butt. Ih solltet im Sommer lieber nach Rerik - Meschendorf fahren da ist mit Aal mehr los in der ersten Rinne. Versucht das mal.
 
AW: Absolutes indirektes Fischereiverbot!

Moin,

so ganz ist wohl nicht klar geworden worum es mir eigentlich geht:

Als Sportfischer muss ich zu allen Fangvorrichtungen 100 Meter Abstand halten, egal ob dort zurzeit Netze gespannt sind oder nicht. Also kann ein Berufsfischer einfach einige Stöcke ins Wasser stecken und somit ganze Küstenabschnitte für den Sportangler sperren.

Sicher gönne ich dem Fischer seinen Broterwerb aber ich finde, dass aktive Fangvorrichtungen einer Kennzeichnungspflicht unterliegen sollten und dass sich das Verbot nur auf aktive Vorrichtungen, dass heißt nit Netzen oder ähnlichem versehennen, beziehen sollte.



@ Jörg:

Als „eher selten aber künftig sicherlich öfter Brandungsangler“ haben wir noch nicht so den Durchblick wann, wo, was, und womit. Mit einer Nullrunde hatte ich um diese Jahreszeit dort schon beinahe gerechnet. Schönen Dank für den Tipp!
 
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