Abmahnung durch den Vereinsvorstand

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
Folgender Hintergrund vorab: Auf unserer letzten außerordentlichen Versammlung ging es sehr heftig und stellenweise provuzierend her, Thema Boilieverbot. Die "älteren" Mitglieder sind natürlich gegen das Boilieangeln, unsere Karpfenfraktion dafür und so hat sich die ganze Sache dermaßen während der Versammlaung aufgebauscht, dass zuerst mehr im Hintergrund die Parteien stellenweise gegeneinander persönlich geworden sind, und einem, ja möchte doch sagen eigentlich sehr netten und auch sehr engagierten Kollegen mehr oder weniger der Kragen geplatzt ist, und es eine lautstarke verbale Entgleisung gegen die Boiliegegner gegeben hat. Der 1. Vorsitzende ist natürlich dazwischen und hat ihm direkt gesagt, dass bei wiederholter Ruhestörung die Sitzung für ihn beendet ist. Damit war das Thema erledigt. Dachte er. Viele Wochen nach der Versammlung haben sich dann unsere älteren Mitglieder (gegen die seine Entgleisung ging ) über den Kollegen beschwert, mit der Folge, dass ihm eine Abmahnung ins Haus flatterte, die sich in der Formulierung zum einen auf einem sehr niedrigen Niveau befindet, zum anderen ihm zum Vorwurf gemacht wird, dass wegen seiner zurückgezogenen Beteiligung am Jugendangeln diese Veranstaltung ins Wasser gefallen ist, und er damit dem Verein geschädigt hätte (Die Aufsicht über die Jugendlichen macht der Kollege auf rein freiwilliger Basis, ist kein Jugendwart). Weiß gar nicht, was diese Sache mit dem eigentlichen Tatbestand zu tun hat. Ich schreibe hier nicht im Auftrag des Kollegen (der weiß gar nichts davon), sondern würde ganz einfach mal eure Meinung dazu hören, evtl. mit dem ein oder anderen Tipp, wie sich der Kollege verhalten sollte. Ich persönlich denke, eine Aufforderung des Vorstandes zu einem klärenden Gespräch mit den betroffenen Mitgliedern, verbunden mit einer Entschuldigung hätte es auch getan.
 
Zuletzt bearbeitet:

Marcus van K

Wein mit Schnaps verdünner
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Rentner müsste mann sein dann hätte ich für soeinen Quatsch auch Zeit!

Wenn ich dein Betroffener Kollege wäre, würde ich den Vorstand um ein Klärendes Gespräch mit den Gegnern bitten und denen auch mal gleich erzählen das er kein Jugendwart ist sondern seine Freizeit dafür Opfert! Wenn ihr gleichzeitig auch noch einen Schriftführer habt, können die (Verbalen) äußerungen ja nochmal nachgelesen und drüber geredet werden.

Beteiligung am Jugendangeln, dass muss dem Vorstand jawohl n bischen Peinlich sein oder was? Das hört sich ja glatt so an als wenn er der Einzigste wäre der für die Jugend was macht! Wo war denn da der Vorstand?
 

Steffen23769

Active Member
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Typisch deutsche Vereinsmeierei sag ich da nur... Dem Verein würde ich den Rücken kehren.
Wie das rein rechtlich aussieht, weiß ich leider nicht.
 

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Marcus van K schrieb:
Wenn ihr gleichzeitig auch noch einen Schriftführer habt, können die (Verbalen) äußerungen ja nochmal nachgelesen und drüber geredet werden.

Der Schriftführer ist ja derjenige, der die Abmahnung verfasst hat, ebenfalls Boiligegner und einer derjenigen ist, der immer dazu tendiert die Karpfenangler für alles, was am Gewässer passiert,verantwortlich zu machen.
 

ollidi

Krebssammler
Teammitglied
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Ruft den Ältestenrat an und bittet ihn um Schlichtung.
Dazu ist ein Ältestenrat ja schließlich da.
Wenn sich der Ältestenrat vorher schon auf die Seite der Boiligegner geschlagen hat, solltet ihr ihm und auch dem Vorstand auf der nächsten Versammlung das Misstrauen aussprechen und Neuwahlen einberufen. Dann kann sich ein jüngeres Mitglied aufstellen und wählen lassen.
 

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Würde mich prinzipiell mal interessieren, ob der Vorstand überhaupt in Eigenregie eine Abmahnung schreiben darf, ohne sich vorab mit dem Ältestenrat in Verbindung gesetzt zu haben.

Eben habe ich erfahren, dass einem anderen Vereinsmitglied ebenfalls wegen eines Verstoßes gegen die Gewässerordnung durch den Vorstand eine Abmahnung zugestellt wurde, mit einem zusätzlichen Verbot, das Vereinsgewässer für 6 Monate nicht zu betreten. Sollte der Kollege tatsächlich dagegen verstoßen haben, ist das sicherlich schlimm, aber dürfen solche disziplinarischen Maßnahmen überhaupt erteilt werden ? Ich denke doch, dass ein sogenannter Strafenkatalog sicherlich nur in Abstimmung mit den Vereinsmitgliedern erstellt werden kann, immerhin ist die Mitgliederversammlung das höchste Gremium, und nicht der Vorstand ?!
 
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Tja, leider bin auch ich Mitglied in besagtem Mumienclub. Das Zepter schwingt dort eine Stimmajorität der besagten Kukidentmafia. Ich hab nun weiss Gott nix gegen alte Leute, aber dort gehen mir ehrlich gesagt diese Abbiilder von Waldorf und Stadler geregelt auf den Riss.


Größtenteils nie am Wasser und wenn dann nicht zum Angeln sondern zum Blubbern oder um mal wieder was zu erfahren, was man den eigenen Vorurteilen dazugesellen kann.

Tja, warum ist man in einem solchen verein, gute Frage:

Ein eigentlich schönes Gewässer, 50% der Angelplätze sind mit dem Fahrzeug erreichbar, günstiger Beitrag und eigentlich gut eingefriedet, um auch mal bedenkenlos alleine Nachtangeln zu können, dazu wenig Arbeitsstunden.

Soviel zu den Positivas und hinzu kommt, dass hier solche Gewässer nicht an jeder Ecke zu finden sind.

Der einzige Hebel, den man da ansetzen kann, um diese Strukturen aufzubrechen, sind IMHO knallharte Fakten, Rechtliche Vorgaben und Satzungspunkte, die man den Knaben dort immer wieder um die Ohren haut, denn der gesamte Vorstand regiert da nach Gutsherrenart nach dem Motto: Was ficht mich ein Gesetz oder Rechtssituation an, wenn ich meine Lebenserfahrung im Rücken habe.

Ich bin langsam so weit, diese Dinge allesamt zu sammeln und bei der nächsten Versammlung vorzubringen, um den Vorstand abzuschießen. Problem bleibt aber dabei, dass die Rentnergang nach wie vor die Stimmenmehrheit hat und diese Schüsse genausogut nach hinten losgehen können.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Nunja dieses Thema kommt mir doch seeeeeehr bekannt vor. Ich weis ja nicht, wie Euer Verein auf dem laufenden ist mit Satzung etc.

Denn da müssen klare Richtlinien drin stehen, Abmahnung, Vereinausschluss etc.
Ich such mal das Thema raus....
 
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Daher mal konkrete Fragen, die vielleicht helfen (bin im Vereinswesen recht unbewandert, weil ich lieber fische, anstatt mich mich solch einem Mist zu beschäftigen, aber irgendwie gehts wohl nicht mehr anders):


1) Darf ein Vorstand ohne Vereinsbeschluss Strafen willkürlich festsetzen, die da lauten:

Beim ersten Vergehen 6 Monate Hausverbot am Gewässer. Beim zweiten 1 Jahr und Meldung an Ältestenrat.

2) Darf ein Vorstand sozusagen als Gerichtsbarkeit aufgrund von Aussagen von zwei Mitgliedern, die angeblich etwas gesehen haben, aber keinerlei Kompetenzen aus Vereinsbeschluss besitzen, dort Kontrollaufgaben auszuüben, einfach solche Strafen aussprechen und durchsetzen?

3) Demokratie scön und gut, aber kann es sein, dass eine deart große Zahl von Mitgliedern, die eigentlich de facto Passive Mitglieder sind oder sein müssen, eine derartigen Einfluss auf den Verein ausüben oder besteht die Möglichkeit, dass man passive und aktive Angler sozusagen in verschiedene Stimmanteile aufsplitten kann, so dass passive Stimmen nicht gleich gewertet werden?

3a) Wie sieht es überhaupt bei passiven Mitgliedern aus. Haben die das gleiche Stimmrecht?

4) Wenn An der Anlage dem Vorstand bekannte Mängel sind und der diese nicht schnellstmöglich abstellen läßt durch Arbeitstage, die zu der Zeit auch waren oder durch Fremdleistungen, dürfen dann leichte Vergehen von Anglern, die nur dadurch zustande kommen, dass diese Einrichtungen nicht mehr vorhanden oder beschädigt sind, übehaupt geahndet werden?
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

1) Darf ein Vorstand ohne Vereinsbeschluss Strafen willkürlich festsetzen, die da lauten:

Beim ersten Vergehen 6 Monate Hausverbot am Gewässer. Beim zweiten 1 Jahr und Meldung an Ältestenrat

Nein, solche Entscheidungen MÜSSEN in der Satzung stehen

2) Darf ein Vorstand sozusagen als Gerichtsbarkeit aufgrund von Aussagen von zwei Mitgliedern, die angeblich etwas gesehen haben, aber keinerlei Kompetenzen aus Vereinsbeschluss besitzen, dort Kontrollaufgaben auszuüben, einfach solche Strafen aussprechen und durchsetzen?

Erkläre mal bitte näher

3) Demokratie scön und gut, aber kann es sein, dass eine deart große Zahl von Mitgliedern, die eigentlich de facto Passive Mitglieder sind oder sein müssen, eine derartigen Einfluss auf den Verein ausüben oder besteht die Möglichkeit, dass man passive und aktive Angler sozusagen in verschiedene Stimmanteile aufsplitten kann, so dass passive Stimmen nicht gleich gewertet werden?

Mitglied ist Mitglied, es sei denn in der Satzung steht eine eindeutige Regelung Passiv/Aktive Mitglieder.

3a) Wie sieht es überhaupt bei passiven Mitgliedern aus. Haben die das gleiche Stimmrecht?

Siehe oben


4) Wenn An der Anlage dem Vorstand bekannte Mängel sind und der diese nicht schnellstmöglich abstellen läßt durch Arbeitstage, die zu der Zeit auch waren oder durch Fremdleistungen, dürfen dann leichte Vergehen von Anglern, die nur dadurch zustande kommen, dass diese Einrichtungen nicht mehr vorhanden oder beschädigt sind, übehaupt geahndet werden?

Erklär mal bitte
 

THD

manchmal klappts doch
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

@aal-andy, mal meine Sicht:
- Abmahnung ohne Ältestenrat - geht
- 6-monatige Gewässersperre - schwierig, ich denke das geht nur, wenn die Satzung
das hergibt. Ich finde übrigens, dass das ne merkwürdige "Strafe" ist, ich kenne
die Gründe für solche eine Strafauswahl ja nicht.
Macht der Vorstand von seinen "Hausrecht" gebrauch und Spricht ein
Betretungsverbot aus, wird das gebrochen, erfolgt dann ne Anzeige wegen
Hausfriedensbruch ?
- bei uns ist der Vorstand in fast allen (Ich glaube nur Satzungsänderung,
Beitragswesen und Vereinsauflösung) Belangen ohne Mitgliederversammlung
handlungsbefugt.
d. h. der Vorstand kann Abmahnungen und Ausschlüsse beschließen.
Grüße THD
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

@ THD

1. ...........
2. Ein vereinseigenes Rechtsmittel gegen den Vereinsausschluss hat aufschiebende Wirkung, es sei denn, die Satzung versagt diese Wirkung ausdrücklich.

BayObLG, Beschl. v. 24.05.1988 – BReg 3 Z 53/88 = Rpfleger 1988, 416 = DNotZ 1989, 311


1. .....
2. Die Mitgliederversammlung kann einen Ausschließungsbeschluss nur fassen, wenn dieser bei der Einberufung mit der Tagesordnung ausdrücklich bekannt gegeben wurde.
3. Wenn diese Bekanntgabe nicht erfolgt, liegt ein Einberufungsmangel vor und die Mitgliederversammlung kann keinen Beschluss fassen.
4. Dem Betroffenen muss seitens des Vereins vor der Entscheidung die Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gegeben werden.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.2001 – 3 W 272/01

Das zuständige Organ, in der Regel die MV, ist frist - und formgerecht einzuberufen. Dabei muss der Tagesordnungspunkt "Ausschluss eines Vereinsmitgliedes" so konkret beschrieben werden, dass die eingeladenen Mitglieder sich auf diesen Tagesordnungspunkt ausreichend vorbereiten können.
 
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Zitat von 2) Darf ein Vorstand sozusagen als Gerichtsbarkeit aufgrund von Aussagen von zwei Mitgliedern, die angeblich etwas gesehen haben, aber keinerlei Kompetenzen aus Vereinsbeschluss besitzen, dort Kontrollaufgaben auszuüben, einfach solche Strafen aussprechen und durchsetzen?
Erkläre mal bitte näher

Es geht um ein angebliches Vergehen (auf das ich derzeit nich nicht eingehen möchte, weil ich es offiziell noch nicht weiss), was zwei, dem Vorstand eh meist antragende Mitglieder aus besagter Rentnerband, gesehen haben wollen und dem Vorstand angetragen haben. Dieser wiederum hat dann aufgrund deren Aussagen diese Strafe ausgesprochen und zwar OHNE dass jemals diese Strafen, die längst nicht durch Vereinsbeschluss sondern durch Vorstand festgelegt wurden (was ich alleine schon anzweifele, dass das so rechtens ist), ohne weitere Beweise abgesehen von dieser Aussage und zudem noch bei einem Vergehen, welches ich unten andeute: Die Anlage ist derzeit durch normalen Einfluss beschädigt und es ist die Abtrennung zur Laichzone weg. Nun war Arbeitstag, aber der wurde genutzt, das wieder mal den Junganglern in die Schuhe schieben zu wollen ohne Beweis, anstatt die Absperrung zu erneuern. Nun hat einer der Angler angeblich in die Laichzone geworfen beim Fischen. ich muss dazu sagen, dass sich dort einerseits immer die Karpfen aufhalten (die sind ja net blöd ;-) ) allerdings weiss ich auch, dass jeder gehakte Großkarpfen umgehend genau dort rein will und abgeht wie ein Zäpfchen, ich weiss alllerdings nicht, ob es eine Flucht war, also beim Drill, oder ab dort gezielt gefischt wurde oder eben nur die derzeit durch Versäumnis des Vorstandes nur imaginär vorhandene Trennung nur leich überworfen wurde, da die Jungs meist dort in der Nähe fischen. Nunja, die werfen eigentlich sonst auch punktgenau, ein Versehen schließe ich daher mal aus, allerdings ist die Trennung optisch recht schwierig zu erfassen, was bwedeutet, ein zwei Meter im Mittelwasser hat man schnell mal daneben geworfen.
 
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

Ich danke erst mal für Die Hilfestellungen, bin aber jetzt erst mal in der Falle ;-)


Danke!#6

Für weiteren Rat jederzeit dankbar

Aali-Barba
 

aal-andy

Fehmarnbegeisterter
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

THD schrieb:
@aal-andy, mal meine Sicht:
- Abmahnung ohne Ältestenrat - geht
- 6-monatige Gewässersperre - schwierig, ich denke das geht nur, wenn die Satzung
das hergibt. Ich finde übrigens, dass das ne merkwürdige "Strafe" ist, ich kenne
die Gründe für solche eine Strafauswahl ja nicht.
Macht der Vorstand von seinen "Hausrecht" gebrauch und Spricht ein
Betretungsverbot aus, wird das gebrochen, erfolgt dann ne Anzeige wegen
Hausfriedensbruch ?
- bei uns ist der Vorstand in fast allen (Ich glaube nur Satzungsänderung,
Beitragswesen und Vereinsauflösung) Belangen ohne Mitgliederversammlung
handlungsbefugt.
d. h. der Vorstand kann Abmahnungen und Ausschlüsse beschließen.
Grüße THD

die satzung gibt in keinster form eine strafauswahl her, es gibt ausschließlich den punkt, das bei einem extremen vergehen ein mitglied ausgeschlossen werden kann, dies benötigt aber eine 2/3 mehrheit über die versammlungsabstimmung. für mich ist das ein vorübergehender ausschluß und müsste eigentlich abgestimmt werden.

im gegensatz zu euch ist bei uns im verein das "höchste" gremium die mitgliederversammlung und nicht der vorstand.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

@Aali

Also der Betroffene kann dagegen Einspruch erheben und muss öffentlich auf einer MV angehört werden, sofern es dafür überhaupt eine Satzungsgrundlage gibt ;) . Desweiteren würde ich mir mal die aktuelle Vereinsatzung geben lassen oder beim zuständigen Amtsgericht eben einfordern. Über Sanktionen, Strafen etc. MUSS es einen § in der Satzung geben.

Falls dort nix dergleichen steht, ist diese "Strafe" nichtig. Der vorstand kann nicht machen was er will, denn dafür gibt es eben nunmal das Vereinsgesetz, woran sich jeder Verein zu halten hat. Es gibt sogar Richtlinien, wie eine Vereinssatzung auszusehen hat und welche Punkte darin enthalten sein müssen.
 

honeybee

No Road? No Problem!
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

aal-andy schrieb:
die satzung gibt in keinster form eine strafauswahl her, es gibt ausschließlich den punkt, das bei einem extremen vergehen ein mitglied ausgeschlossen werden kann, dies benötigt aber eine 2/3 mehrheit über die versammlungsabstimmung.

Wurde darüber in einer MV abgestimmt? Wurden alle Mitglieder fristgerecht mit dem entsprechendem Punkt auf der Tagesordnung für diese MV schriftlich eingeladen? War ein 1/3 der Vereinsmitglieder anwesend?

Wenn nein.........dann hat sich das schon erledigt :q
 

THD

manchmal klappts doch
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

@ honeybee, ich hab mal den den entsp. § unserer Satzung reinkopiert, die Satzung liegt beim Amtsgericht und ich hab bisher noch nichts gehört, dass dies so nicht in Ordnung ist.
"
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt ist dem
Vorstand mindestens 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich zu erklären.
Der Ausschluß erfolgt durch Vorstandsbeschluß und ist zulässig bei schweren Verstößen
gegen Satzung und Interessen des Vereins und Nichtzahlung des Beitrages trotz zwei-
maliger Mahnung. Die Gründe, die zum Ausschluß führen, sind dem Betroffenen durch
den Vorstand schriftlich mitzuteilen.
"
Ein "vereinseigenes Rechtsmittel" darunter verstehe ich ein Schlichtungsgremium (z. Bsp. Ältestenrat), liege ich da richtig ?
Gibts aber bei uns nicht.
Damit bleibt als Widerspruch nur der Gang zum Anwalt, und das ist nicht aufschiebend.

Grüße THD
 
AW: Abmahnung durch den Vereinsvorstand

THD schrieb:
@aal-andy, mal meine Sicht:
- Abmahnung ohne Ältestenrat - geht
- 6-monatige Gewässersperre - schwierig, ich denke das geht nur, wenn die Satzung
das hergibt. Ich finde übrigens, dass das ne merkwürdige "Strafe" ist, ich kenne
die Gründe für solche eine Strafauswahl ja nicht.
Macht der Vorstand von seinen "Hausrecht" gebrauch und Spricht ein
Betretungsverbot aus, wird das gebrochen, erfolgt dann ne Anzeige wegen
Hausfriedensbruch ?
- bei uns ist der Vorstand in fast allen (Ich glaube nur Satzungsänderung,
Beitragswesen und Vereinsauflösung) Belangen ohne Mitgliederversammlung
handlungsbefugt.
d. h. der Vorstand kann Abmahnungen und Ausschlüsse beschließen.
Grüße THD

Abmahnung IST besagte 6 Monatige Sperre. Wie gesagt willkürlich und zwar OHNE Vereinsveschluss einfach VERKÜNDET vom Vorstand, dass dieser so vorzugehen gedenkt. Aaaaaber - und dafür gibt es zig Zeugen. Diese Strafe wurde AUSDRÜCKLICH auf der außerordentlichen Versammlung einzig und alleine für die Nichteinhaltung des Anfütterungsverbotes und der Futterbeschränung sowie dem Boilieverbot oder Nichteinhaltung der erlaubten Köder laut Liste genannt. Von einer Betsrafung in dieser Form für andere vergehen war keine Rede. Das alleine zeigt besagte Regierungsform nach Gutsherrenart des Vorstandes.

Die Gründe liegen in besagten Thread letzendlich schlichter Hass auf Jungangler und Karpfenangler, obwohl nach wie vor nicht geklärt ist, ob die Problematik Rückführbar aufs Anfüttern in dem Maße ist, allerdings waren die leute danach beleidigt einige Wochen nicht da und plötzlich fängt man Fische. Hat also zwei Seiten die Medaille, wenn es daran liegt.

Der Vorstand hat meines Wissens diese Handlungsbefugnis bei uns nur bei "Gefahr im Verzug" so begründete er selber. Diese Gefahr jedoch ist in deren Köüfen, in Vermutungen und nach wie vor nicht schlüssig bewiesen, ein erster Tauchgang brachte sogar eher gegenteiliges Ergebnis, obwohl der wegen der Algenblüte eher wenig umfassend und informativ war, zumal man zwar Boilies durchaus findet, die Folgen von Pellets eher nicht in der Offensichtlichkeit.
 
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