aal-andy
Fehmarnbegeisterter
Folgender Hintergrund vorab: Auf unserer letzten außerordentlichen Versammlung ging es sehr heftig und stellenweise provuzierend her, Thema Boilieverbot. Die "älteren" Mitglieder sind natürlich gegen das Boilieangeln, unsere Karpfenfraktion dafür und so hat sich die ganze Sache dermaßen während der Versammlaung aufgebauscht, dass zuerst mehr im Hintergrund die Parteien stellenweise gegeneinander persönlich geworden sind, und einem, ja möchte doch sagen eigentlich sehr netten und auch sehr engagierten Kollegen mehr oder weniger der Kragen geplatzt ist, und es eine lautstarke verbale Entgleisung gegen die Boiliegegner gegeben hat. Der 1. Vorsitzende ist natürlich dazwischen und hat ihm direkt gesagt, dass bei wiederholter Ruhestörung die Sitzung für ihn beendet ist. Damit war das Thema erledigt. Dachte er. Viele Wochen nach der Versammlung haben sich dann unsere älteren Mitglieder (gegen die seine Entgleisung ging ) über den Kollegen beschwert, mit der Folge, dass ihm eine Abmahnung ins Haus flatterte, die sich in der Formulierung zum einen auf einem sehr niedrigen Niveau befindet, zum anderen ihm zum Vorwurf gemacht wird, dass wegen seiner zurückgezogenen Beteiligung am Jugendangeln diese Veranstaltung ins Wasser gefallen ist, und er damit dem Verein geschädigt hätte (Die Aufsicht über die Jugendlichen macht der Kollege auf rein freiwilliger Basis, ist kein Jugendwart). Weiß gar nicht, was diese Sache mit dem eigentlichen Tatbestand zu tun hat. Ich schreibe hier nicht im Auftrag des Kollegen (der weiß gar nichts davon), sondern würde ganz einfach mal eure Meinung dazu hören, evtl. mit dem ein oder anderen Tipp, wie sich der Kollege verhalten sollte. Ich persönlich denke, eine Aufforderung des Vorstandes zu einem klärenden Gespräch mit den betroffenen Mitgliedern, verbunden mit einer Entschuldigung hätte es auch getan.
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