Bisher gab es noch Unstimmigkeiten zu den genauen Gebieten des Aalfangverbotes. Nun gibt es klare Aussagen.
Klare Regelungen für den Aalfang in Schleswig-Holstein (Foto: pixabay)
Wie das ANGLERBOARD bereits berichtete, gilt für 2023 ein Aalfangverbot im Meer und den angrenzenden Brackgewässern. Doch wo genau die angrenzenden Brackgewässer und damit das Aalfangverbot endet, wurde in der EU-Verordnung nicht genau geregelt.
Wie der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein nun auf seiner Webseite schreibt, erhielt der Verband viele Anfragen zu dieser unklaren Angabe. Da die Entscheidungen dazu auf Landesebene noch nicht besprochen waren, konnte auch der Verband keine klaren Auskünfte geben.
Klare Regelung für Aal
Nun gibt es aber Klarheit: Die Grenzen des Aalfangverbotes und der sechsmonatigen Aalschonzeit für die Fischerei liegen wie bisher innerhalb der Grenzen des Seefischereigesetzes des Bundes. Konkret heißt das für die Angler, dass in Mündungs- und Übergangsgewässern, die unter die Küstenfischereiverordnung fallen, die Verbote der EU nicht gelten!
Die Aalangelei in den Mündungs- und Brackgewässern auf Aal ist in Schleswig-Holstein also weiterhin möglich.
Absage der Länder an EU und Bundesumweltminister
Diese Entscheidung ist eine klare Absage einer Ausweitung der Aalschonzeit und des Fangverbotes auf Schleswig-Holsteinische Gewässer. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz macht dadurch auch deutlich, wie es zu den Bestrebungen des Bundesumweltministeriums steht. Weiterhin wurde außerdem einer Ausweitung der Befugnisse der EU auf Landesgewässer eine Absage erteilt.
Was haltet Ihr von dieser Entscheidung? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!
Quelle: https://www.lsfv-sh.de/hier-gilt-da...WKVzpeBp-nLjjAPguyjwgjA_QOOvqct6If-lQ0Hlolbv4
Klare Regelungen für den Aalfang in Schleswig-Holstein (Foto: pixabay)
Wie das ANGLERBOARD bereits berichtete, gilt für 2023 ein Aalfangverbot im Meer und den angrenzenden Brackgewässern. Doch wo genau die angrenzenden Brackgewässer und damit das Aalfangverbot endet, wurde in der EU-Verordnung nicht genau geregelt.
Wie der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein nun auf seiner Webseite schreibt, erhielt der Verband viele Anfragen zu dieser unklaren Angabe. Da die Entscheidungen dazu auf Landesebene noch nicht besprochen waren, konnte auch der Verband keine klaren Auskünfte geben.
Klare Regelung für Aal
Nun gibt es aber Klarheit: Die Grenzen des Aalfangverbotes und der sechsmonatigen Aalschonzeit für die Fischerei liegen wie bisher innerhalb der Grenzen des Seefischereigesetzes des Bundes. Konkret heißt das für die Angler, dass in Mündungs- und Übergangsgewässern, die unter die Küstenfischereiverordnung fallen, die Verbote der EU nicht gelten!
Die Aalangelei in den Mündungs- und Brackgewässern auf Aal ist in Schleswig-Holstein also weiterhin möglich.
Absage der Länder an EU und Bundesumweltminister
Diese Entscheidung ist eine klare Absage einer Ausweitung der Aalschonzeit und des Fangverbotes auf Schleswig-Holsteinische Gewässer. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz macht dadurch auch deutlich, wie es zu den Bestrebungen des Bundesumweltministeriums steht. Weiterhin wurde außerdem einer Ausweitung der Befugnisse der EU auf Landesgewässer eine Absage erteilt.
Was haltet Ihr von dieser Entscheidung? Schreibt uns Eure Meinung in die Kommentare!
Quelle: https://www.lsfv-sh.de/hier-gilt-da...WKVzpeBp-nLjjAPguyjwgjA_QOOvqct6If-lQ0Hlolbv4