Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Shura

Ich harmoniere
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

@ Abfälle: Zumindest beim Elbetreff sehe ich, dass die Bergedorfer eher in Allermöhe unterwegs sind.

Vielleicht nerv ich mal die Hamburger Fischreidingsbumsbehörde wenn ich in Laune bin. :D Morgen geh ich nochmal die Gräben unter die Lupe nehmen.
 

Shura

Ich harmoniere
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

SO!

Ich habe gerade mit der obersten Fischereibehörde in HH telefoniert und dort wurde mir gesagt, dass diverse Gräben die NICHT auf Elbetreff als verpachtet eingezeichnet sind, als freie Gewässer zu betrachten sind.
Das es eventuelle Ausnahmen gibt, konnte aber nicht ausgeschlossen werden.

Also mal von Naturschutzgebieten etc. abgesehen, da ist es irgendwo klar, dass man nicht angeln darf. So z.B. am Kirchwerder Sammelgraben im Naturschutzgebiet bei Kirchwerder.

Nun denn!

graben.jpg
 

geomujo

Well-Known Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

In Naturschutzgebieten ist das Angeln nicht grundsätzlich verboten. Da musst du dir das entsprechende Gesetz/Verordnung zum NSG anschauen. Hier in der Mark sind einige NGSs vorhanden an denen das Angeln nicht verboten, also im Umkehrschluss erlaubt ist.

"Frei" heiß dann wohl so viel wie in Staatsbesitz?! - also eine Liegenschaft öffentlichen Rechts auch "Öffentlicher Grund" genannt
 

Michael.S

”Und eines Tages kommt hoffent
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Ich hatte vor langer Zeit auch mal eine Anfrage gemacht , wegen nicht verpachtete Gewässer , bin dann direkt zur Betreffenden Gemeinde gegangen ,Antwort war ich soll mich da an die Grundstückbesitzer an den Gewässern wenden , die haben also auch noch was zu sagen
 

Windelwilli

Schönwetterangler
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Die meisten Gräben gehören sowieso Nuffi! :):):)
 

Shura

Ich harmoniere
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

@Geo

Mit frei meinte ich frei befischbar mit dem gültigen Angelschein ohne das man eine zusätzliche Tageskarte brauch, das ist ja bei ganz vielen Wasserflächen hier der Fall.


Naja die Grundstücksbesitzer.... Das sind alles verpachtete, landwirtschaftlich genutzte Flächen. Gibt keine Zäune, Schilder oder ähnliches, man kommt überall ran (und da gehen auch Leute spazieren mit Hund etc.) Aber ich weiß schon, was du meinst.

Ich denke es wird Bauer Hansen nicht jucken, ob da ein Reiher oder Angler am Grabenrand rumsitzt. x)
 

Gerris

Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Frei werden in Hamburg die Gewässer genannt, die man mit gültigem Angelschein beangeln darf!
Kein Pächter, kein Angelverein wie z.B. Teile der Elbe, oder des Hamburgeer Hafens.

Die Antwort zu den Entwässerungsgräben hört sich vielversprechend an!
 

hensev

Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

KAnn nicht schon einer die ersten Fangmeldungen raus hauen=? Nach ostern steigen die Temperaturen dann sollte es doch los gehen
 

Serdo

Active Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Heute Mittag bin ich in Hamburg mal raus gegangen. Da fielen Schneeflocken. Also bin ich wieder rein gegangen. ;)
 

geomujo

Well-Known Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

"man kommt überall ran"

Bei uns in Brandenburg gibt es das "Betretungsrecht der freien Landschaft". Außerhalb von geschlossenen Ortschaften darf ich alle Grundstücke betreten - auch wenn sie mir nicht gehören. Ich darf es dann jedoch nicht mehr, wenn mir dies per Schild, Zaun oder anderer sichtbarer Begrenzung verwehrt wird.

Allerdings bedürfen Absperr und Weidezäune der Genehmigung der entsprechenden Behörde. Wir haben hier so ein Fall in Potsdam mit dem Fluss Nuthe. Landesgewässer zweiter Ordnung - also in Besitz des Landes. Jedoch liegen auf dem Flussabschnitt historische Fischereirechte, die mind 500 Jahre alt sind. Dem gehören auch die umliegenden Ländereien mit den grabenartigen Nebenläufen. Hier gab es des öfteren Ärger mit der Gemeindeverwaltung Nuthetal (Vorort) dass der Mensch im LSG eigenmächtig Wege absperrte. Das ist nicht rechtens. Die Landschaft MUSS frei zugänglich sein.

Wie das jetzt an der Küste ist - hmmmm. Gut Frage.
ist die Gewässerfläche so klein, dass keine fischereirechtliche Bedeutung vorliegt, ist es an dem Eigentümer des Gewässers darüber zu entscheiden wer wann zu welchen Konditionen dort angeln darf. Ist das angrenzende Uferflurstück drumherum 'offen' darfst du es auch ohne seine Einwilligung betreten.

Eine Angelberechtigung (Jahresabgabemarke) muss in jedem Fall beim Amt entrichtet werden. Aber das ist alles Ländersache und u.U. nicht überall gleich übertragbar.
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

"man kommt überall ran"

Bei uns in Brandenburg gibt es das "Betretungsrecht der freien Landschaft". Außerhalb von geschlossenen Ortschaften darf ich alle Grundstücke betreten - auch wenn sie mir nicht gehören. Ich darf es dann jedoch nicht mehr, wenn mir dies per Schild, Zaun oder anderer sichtbarer Begrenzung verwehrt wird.

Hallo,

heißt das, ihr dürft im Sommer während der Vegetationsphase einfach über Wiesen laufen, die der Bauer zur Futtererzeugung für seine Tiere benötigt#d.
Wir haben in Bayern grundsätzlich auch großzügige Betretungsrechte, aber das Betreten einer landwirtschaftlichen Nutzfläche (Äcker, Wiesen) ist meist vom 1. April bis 30. September verboten. Da muss kein Schild etc. sein.
Außer natürlich ich bin Angler, da ich als solcher das Uferbenutzungsrecht habe und ich da dann eben auch u.U. über eine Wiese laufen darf.

Petri Heil

Lajos
 

geomujo

Well-Known Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Axo - natürlich einschränkend, dass nichts beschädigt werden darf - also über den gesäten Acker laufen ist nicht drin. Die Wiese ist aber kein Problem - das wird er hinnehmen müssen. Die Frage ist ob es eine Wirtschaftswiese ist die besonderen Schutzstatus hat z.b. durch seltene Pflanzen die sich darauf befinden. An einer gewöhnlichen Wiese richtest du beim Betreten aber keinen Flurschaden an im Gegensatz zum frisch gesätem Feld - aber wie gesagt alles Ländersache.
 

hensev

Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Das ist bei uns in NRW etwas anders. Auch wenn du da über eine Wiese läufst ohne eine entsprechende Genehmigung und der Bauer sieht es nicht gerne ziehst du im Streitfall wohl den kürzeren....
Ich meine man muss schon auf einen ziemlich sturkopf treffen, damit dieser etwas unternimmt oder sich anderweitig unter aller sau benehmen.

Daher ist mein Motto immer, leben und leben lassen. Wenn man sich, egal wo ordentlich verhält sagt auch im normal fall keiner was. Das Risiko ist allerdings auf deiner seite.
 

geomujo

Well-Known Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

§ 22 BbgNatSchAG
Betreten der freien Landschaft (zu § 59 BNatSchG)

"In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten"

und weiter

"Das Betretungsrecht darf nur so ausgeübt werden, dass die Belange der anderen Erholungssuchenden und die Eigentums- und Nutzungsrechte nicht unzumutbar beeinträchtigt werden"

http://www.mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/bbg_natschutzrecht.pdf

Dann macht doch mal Druck auf eure Lokalpolitiker :)
 
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Gerris

Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Wie sieht das denn aus, wenn ich gar keine Ufer betrete, sondern mit einer Wathose direkt durch den Graben latsche?
Oder mit einem Bellyboat, oder Kajak im Graben angel?
 

yukonjack

Well-Known Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Wie sieht das denn aus, wenn ich gar keine Ufer betrete, sondern mit einer Wathose direkt durch den Graben latsche?
Oder mit einem Bellyboat, oder Kajak im Graben angel?

Dann kommen die Jung`s mit den weißen Jacken (hinten zum schnüren)
 

geomujo

Well-Known Member
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Dann kommt es darauf an, was der Eigentümer des Flurstücks auf dem das Gewässer liegt sagt. Hier bei uns ist quasi alles in Staatsbesitz und unterliegt damit der Wasser und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Das gilt meist auch für den unmittelbaren Uferbereich, der Böschung. Dennoch denken manche Anreihner, die Böschung gehört Ihnen und sperren sie unrechtmäßig ab, damit keiner neben (hinter) ihrem Grundstück langläuft - so gesehen im Oderbruch.
Ausnahmen bilden eigentlich nur Baggerseen, die nach Beendigung des Abbau's durchaus wieder in Staatshand zurück kommen können oder halt privatrechtlich genutzt werden (Baggerbadesee, ...). Kanäle dienen ja der Drainage - und die wurden früher für Gewöhnlich für die Allgemeinheit eingerichtet um versumpfte Landstriche überhaupt erst besiedeln zu können. Das kann aber kein Privater erledigen - das haben die damaligen Kurfürsten und Landesfürsten in Auftrag gegeben und bezahlt deren Flächen dann im Laufe der Entwicklung in Staatsbesitz übergingen.
 
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Abfälle

Chef vom Dienst
AW: Aale in kleinen und kleinsten Gräben...

Moin Shura. Klar, könnte man mal in Angriff nehmen. Allerdings hab ich momentan so viel um die Ohren, dass ich überhaupt nicht ans Wasser komme. Bin auch meistens mit dem Rad unterwegs und in Richtung Dove-Elbe ist es schon nen Stückchen vorallem beladen mit dem ganzen Angelzeug ;). Warst du noch mal an "deinen" Wettern und hast nach Fischaktivität Ausschau gehalten? Ansonsten jemand los?
 
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