Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Hallo,
Ich habe das Thema neulich auf Facebook aufgeschnappt und dort gab es keine eindeutige Aussage dazu bzw. nur Vermutungen.

Vorab: Es geht hier nicht darum, wie ihr das bewertet, ob ihr es für waidgerecht haltet oder Ähnliches, sondern rein um die gesetzlichen Vorgaben.

Die Frage: Ist das Hältern von Aalen am Angelplatz erlaubt, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Da dies womöglich auch vom Bundesland abhängig ist, wäre ein Überblick über alle Bundesländer schön. Da es auch vermutlich oft nicht eindeutig geregelt ist, muss man sich vielleicht auch auf Gerichtsurteile beziehen.

Lg Boardsurfer
 

Lajos1

Well-Known Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Hallo,
Ich habe das Thema neulich auf Facebook aufgeschnappt und dort gab es keine eindeutige Aussage dazu bzw. nur Vermutungen.

Vorab: Es geht hier nicht darum, wie ihr das bewertet, ob ihr es für waidgerecht haltet oder Ähnliches, sondern rein um die gesetzlichen Vorgaben.

Die Frage: Ist das Hältern von Aalen am Angelplatz erlaubt, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Da dies womöglich auch vom Bundesland abhängig ist, wäre ein Überblick über alle Bundesländer schön. Da es auch vermutlich oft nicht eindeutig geregelt ist, muss man sich vielleicht auch auf Gerichtsurteile beziehen.

Lg Boardsurfer

Hallo,

ob Aal oder andere Fischart, in Bayern ist das Hältern grundsätzlich erlaubt.
Zu den anderen Bundelsändern kann ich nichts sagen.#c

Petri Heil

Lajos
 

Vanner

Well-Known Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Für Brandenburg gilt das Gleiche.
 

Meeresfrüchtchen

Wurmhäkelerin
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Das Fischereirecht regelt es in NRW meines Wissens nicht explizit, es kann allerdings zu einer Kollision mit dem Tierschutzgesetz kommen, wobei es Gerichtsurteile gibt, die 0,5-1 Minute bereits als längeres Leiden definiert haben.
 

racoon

Wegm*o*derierter
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Hessen: Hältern in Kescher 350*50 cm erlaubt, sofern er für den menschlichen Verzehr.
 

Windelwilli

Schönwetterangler

Thomas9904

Well-Known Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Neckar ist jede Art Hälterung für alle Fische verboten per Gewässer/Erlaubniskarte auf meinem Abschnitt, im Gesetz B-W hab ich zum hältern auch nix konkretes gefunden, weder für Aale noch für sonstige Fische
 

knutwuchtig

Well-Known Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Das Fischereirecht regelt es in NRW meines Wissens nicht explizit, es kann allerdings zu einer Kollision mit dem Tierschutzgesetz kommen, wobei es Gerichtsurteile gibt, die 0,5-1 Minute bereits als längeres Leiden definiert haben.
zur zeit ,sieht es so aus, das der fischtransport und somit kurzfristige hälterung am wasser, für angler problematisch sein kann ,weil verboten.für gewerbe sieht es natürlich anders aus.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zanderfuzzi

New Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Niedersächsisches Merkblatt zur Verwendung von Setzkeschern in der Angelfischerei:
Es kann zusammengefasst werden, dass die Verwendung von Setzkeschern in der Angelfischerei aufgrund tierschutzrechtlicher Bestimmungen nicht zulässig ist. Ausnahmen gibt es lediglich im Falle berechtigter Umbesatzmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Hegepflicht gemäß dem Niedersächsischen Fischereigesetz.
 

Bimmelrudi

Well-Known Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Für Sachsen-Anhalt gilt:

§ 10

Hältern gefangener Fische

(1) Das Hältern von Fischen im Fanggewässer bedarf des vernünftigen Grundes und ist auf die erforderliche Dauer zu beschränken. Es dürfen nur hinreichend geräumige Setzkescher aus knotenfreiem Material verwendet werden. Das Hältern von Forellen, Äschen, Maränen, Zandern, Hechten und Barschen bei der Angelfischerei ist verboten.
(2) In Gewässern mit Schiffs- oder Motorbootsverkehr und von fahrenden Wasserfahrzeugen aus ist das Hältern in Setzkeschern verboten.

Nach der Definition wäre das Hältern von Aalen bei uns zulässig, sofern Punkt 2 nicht zutrifft.
Leider ist die Bestimmung äußerst schwammig formuliert (vernünftiger Grund könnte allesmögliche sein / erforderliche Dauer kann 10min bis halben Tag sein / geräumiger Setzkescher kann von 1m bis sonstwo sein) und läßt alles mögliche dabei zu.
Von anderweitiger Hälterung wie Eimern etc. ist nichts definiert, der Gesetzestext spricht ausnahmslos nur von der Hälterung im Fanggewässer.
 

Sneep

Eine NASE für den Fisch
In stillem Gedenken
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Hallo,
@Knutwuchtig

das sind 2 Paar Schuhe, was du meinst ist das Verbot beim Angeln lebende Köderfische mit zu führen.
Das haben etliche Vereine in NRW falsch erstanden. Es geht bei dieser Bestimmung nicht um Transport, sondern um zu verhindern, dass z.B. Grundeln ins Gewässer gelangen.

In NRW gibt es zur Hälterung von Aalen keine Regelung für die Freizeitfischerei.
Dabei kann man beim Hältern von Aalen sehr viel falsch manchen.

SNeeP
 

knutwuchtig

Well-Known Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

ich hab das schon verstanden. allerdings wird bei uns an den verbandsgewässern strikt kontrolliert. und ein lebender fisch im eimer ist ein lebender fisch im eimer und so mancher tümpel sheriff macht dann eine fette welle
 

Fischkopp 1961

Well-Known Member
AW: Aale hältern - gesetzliche Bestimmungen

Hessen: Hältern in Kescher 350*50 cm erlaubt, sofern er für den menschlichen Verzehr.

So nicht ganz korrekt!
Nur in stehenden Gewässern, im Fluss mit Wellenschlag ..#d
 
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